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Hilfs bu ch

für

Strafvollzugs-,
Rechtshilfe- und Auslieferungs-
Angelegenheiten.

Enthaltend

die Vorschriften über Strafregisterführung, Zählkartenstatistik,
Mitteilungen und Ersuchen in Straffachen,
nebst sämtlichen
Auslieferungsverträgen,

ergänzt durch Geseze, Verordnungen, ministerielle Erlasse, den Verzeichnissen
der Gerichtsbehörden Oesterreich-Ungarns, Rußlands und der Schweiz, der
Konsulate 2c.

Mit Anmerkungen versehen.

von

C. Kurk,

Amtsgerichtsrat.

Berlin 1893.

Verlag von Otto Liebmann,
Buchhandlung für Rechts- und Staatswissenschaften.

W. Lüßowstraße 27.

Alle Rechte vorbehalten.

SEP 15 1919

Vorwort.

Das vorliegende Buch verfolgt den Zweck, weiteren Kreisen, insbesondere den Herren Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern, Amtsrichtern, Rechtsanwälten, Verwaltungsbehörden, Gefängnis- und Polizeibeamten, Konsuln und auswärtigen Behörden ein in der Praxis verwendbares Nachschlagebuch des behördlichen Verkehrs in Strafsachen zu bieten. Der große Umfang des einschlagenden Materials, die Zerstreutheit desselben in den verschiedenen offiziellen Blättern, die vielfachen Ergänzungen und Wänderungen desselben durch neuere Bestimmungen, erschweren es dem Praktiker ungemein, die zur Anwendung zu bringenden Vorschriften sofort aufzufinden und machen ihm eine geordnete Zusammenstellung, wie sie in vorliegender Arbeit versucht ist, höchst wünschenswert.

Diese Zusammenstellung beginnt im ersten Teile mit der prozessualisch wichtigen Einrichtung der Strafregister, der Thätigkeit der Strafvollstreckungsbehörden und den Geschäften der Registerbehörden in Bezug auf sie, den Mitteilungen in Strafregistersachen, woran sich die Vorschriften, betreffend die Herstellung einer Statistik rechtskräftig erledigter Straffachen wegen Verbrechen und Vergehen schließen.

Sodann folgen im zweiten Teile die Bestimmungen über anderweitige in Untersuchungssachen 2. an andere Behörden zu machende Mitteilungen, wie sie durch die Allg. Verfügung vom 25. August 1879 und ergänzende Vorschriften im Interesse einer geordneten Strafrechtspflege vorgeschrieben sind. Der dritte Teil umfaßt das Rechtshilfeverfahren, insbesondere auch die im Aus

lande zu erledigenden Ersuchungsschreiben der Justizbehörden. Der vierte Teil betrifft das Auslieferungsverfahren. Überall sind, soweit erforderlich, die einschlagenden Geseße, Verordnungen, Verfügungen und sonstigen Bekanntmachungen berücksichtigt, namentlich haben auch die Auslieferungsverträge Aufnahme gefunden. Die den Auslieferungsverkehr mit Österreich und den unmittelbaren Geschäftsverkehr mit Rußland betreffenden neuesten Bekanntmachungen, nämlich die Anweisung, betr. das Verfahren bei der Übergabe und Übernahme der Verbrecher, die zwischen Preußen und Österreich zur Vollziehung einer Auslieferung oder infolge oder zum Zwecke einer Durchlieferung zu übergeben sind, vom 25. Februar 1893 (M.-Bl. f. i. V. S. 21), sowie die zusäßliche Erklärung zu den mit Rußland 4. Februar 1879 und August 1883 wegen des unmittelbaren Geschäftsverkehrs zwischen den preußischen und den russischen Justizbehörden geschlossenen Abkommen vom Januar 1893 (G. S. 1893 S. 83) sind gehörigen Orts (S. 210 ff. bezw. 220 ff.) zum Abdruck gelangt. Dagegen konnte der während des Druckes durch den Reichsanzeiger bekannt gegebenen Aufhebung des zwischen Deutschland und Italien einerseits und der Schweiz andererseits am 25. Juli 1873 getroffenen Abkommens zur Ausführung des italienischen Auslieferungsvertrages vom 31. Oktober 1871 (s. S. 174 ff. d. Buchs) erst im Nachtrag S. 264 des Werkes Erwähnung gethan werden. Der die Konsulargerichtsbarkeit betreffende Anhang wird den beteiligten Behörden nicht unerwünscht sein.

am

23. Januar

29.

17.

28.

16.

Möge sich die vorliegende Schrift als bequemes und praktisches Hilfsmittel für den geschäftlichen Verkehr der in- und ausländischen Behörden in Straffachen erweisen und ebenso wohlwollende Entgegennahme finden wie das im gleichen Verlage 1891 erschienene Handbuch des Verfassers „Das Gefangenen-Transportwesen“, welches gewissermaßen eine Ergänzung zu dem hier Vorliegenden bietet.

Ostrowo, August 1893.

Der Verfasser.

Inhaltsverzeichnis.

Erster Teil.

Strafregisterwesen und Zählkartenstatistik.

Abschnitt 1. Strafregister.

1. Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile. Vom 16. Juni

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Auszüge aus dem Strafregister

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12-16

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2. Ausführungsverfügung zu der vom Bundesrate beschlossenen

Berordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile.

1882. (JMBI. 1882 S. 200.)

I. Allgemeine Bestimmungen

II. Die Thätigkeit der Strafvollstreckungsbehörde
III. Die Geschäfte der Registerbehörde .

Vom 12. Juli

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Formular 1. Notizbuch über die in das Strafregister
niedergelegten und aus demselben herausgegebenen Straf-
nachrichten.

Formular 2. Darstellung der Ergebnisse der Thätigkeit
der Strafregisterbehörden im Bezirk des Oberstaatsanwalts
zu N. nach den Abschlüssen v. 31. Dez. 1885

IV. Schlußbestimmungen

Anhang I.

Bemerkungen des Herrn Justizministers in Bezug auf die Straf-
register.

I. Über die Anfertigung und Mitteilung der Strafnachrichten.
II. Thätigkeit der Registerbehörden .

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