... dürfen die Postpferde weiter als die gewöhnliche Poststation gehen. 5) Es ist bei strenger Ahndung verboten, die Pferde, die von ihrer respectiven Station ledig zurückkehren, auf der Strasse anzuhalten, und solche zu irgend einem Dienst zu verwenden.... Streffleurs österreichische militärische Zeitschrift - Seite 255 1869 Vollansicht -
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