... Postställe sollen von militärischer Einquartierung befreit sein. 2) Es ist allen Militärpersonen, von welchem Rang sie auch sein mögen, sowie allen bei der Armee angestellten Individuen, verboten, sich in die Posthäuser und Postställe einzuquartieren,... Streffleurs österreichische militärische Zeitschrift - Seite 255 1869 Vollansicht -
|