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im lockern Boden in 2.22 Stunden, im mittleren und festen Boden in 2.645 Stunden beendet sein.

Das Schema und diese Berechnung zeigt, dass die Leistungsfähigkeit in den drei Bodengattungen bei dieser Vertheilung des Werkzeuges und Anstellung der Arbeiter ziemlich gleich gross und sehr günstig ist.

Zur Anschüttung benöthigt man bei Jäger- und Laufgräben keine besondere Partie, da die Ausheber zugleich die Anschüttung leicht besorgen und reguliren können.

Bezüglich der Förderung der Arbeit ist zu bemerken:

1. müssen aus Krampen und dazu gehörigen Schaufeln die kleinstmöglichsten Partien gebildet werden, welchen als Accord eine bestimmte Grabenlänge (die sich nach der Anzahl der in der Partie befindlichen Schaufler richtet) zur Aushebung zugewiesen und abgesteckt wird.

Im leichten Boden bildet man Partien à 1 Mann und steckt 4 Fuss Grabenlänge ab.

Im mittlern Boden bildet man Partien à 5 Mann (3 Sch. + 2 Kr.), und steckt 12 Fuss Grabenlänge ab.

Im festen Boden bildet man Partien à 5 Mann (3 Kr. + 2 Sch.) und steckt 8 Fuss Grabenlänge ab 1)

2. Muss einer grössern Anzahl von Partien (circa von 100 zu 100 Fuss) ein Aufseher zugewiesen werden, welcher die Disciplin aufrecht erhält und die richtige und ununterbrochene Arbeit beaufsichtigt.

3. Kramper und Schaufler wechseln in der Arbeit ab, um sich gegenseitig die nöthigen Rasten zu gönnen. Das Wechseln bleibt den Partien überlassen, nur muss der Aufseher streng auf die ununterbrochene Arbeit schen.

4. Die Partie, welche ihren Accord (Zeitaccord) vollendet hat, tritt ab. b) Anstellung bei breitern Gräben. (Schanzengräben.)

Bei breitern Gräben (über 8 Fuss) stellt man 2 Reihen Ausheber an, von denen die eine an die Escarpe, die andere an die Contrescarpe postirt wird. Jede Reihe Arbeiter ist in den 3 Bodengattungen von der Stärke des I. Schemas; es ist daher das Erforderniss an Arbeitern und Werkzeug doppelt so gross, als dieses Schema angibt.

Mehr als 2 Reihen Arbeiter anzustellen, ist wegen der Überfüllung des Arbeitsplatzes nicht zweckmässig und bei der nicht grossen Breite der Feldschanzengräben auch nicht nöthig.

Bei über 12 Fuss breiten Gräben ist (weil ein geübter Mann nicht weiter als 12 Fuss und nicht höher als 9 Fuss werfen kann) es nöthig, in die Mitte der 2 Ausheberreihen noch eine Reihe Überschaufler anzustellen,

1) Würde das Verhältniss der Schaufeln: Krampen wie 1:1 vorhanden sein, so macht man Partien zu 2 Mann (1 Kr. 1 Sch.) und misst als Accord 4' Grabenlänge zu, weil in dieser Ausheberpartie 1 Schaufler sich befindet, der vom nächsten auf 4' entfernt stehen kann.

welche später bei fortschreitender Tiefe des Grabens auf die Grabensstufe postirt wird. Die mittlere Überwerferreihe ist in ihrer Arbeit nicht behindert, wenn die an der Escarpe arbeitende mit den Gesichtern der Brustwehr zugekehrt ist, da in diesem Falle die Überwerfer durch die Intervalle der vordern Reihe hindurch werfen können.

Zur Anschüttung endlich ist auf je 4 Fuss Entfernung ein Ausgleicher anzustellen.

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Die in diesem Schema angesetzten Anschütter sind (wegen des ausspringenden Winkels) auch genügend für die Herstellung der Plattformen und Traversen.

Berechnet man die Zeit, welche zur Aushebung nöthig ist (diese Zeit reicht auch zugleich für die Anschüttung hin), so benöthigt man beim gewöhnlich vorkommenden, 9 Fuss tiefen und 12 Fuss (mittel-) breiten Graben zur Aushebung im lockern Boden 12 und im mittleren und festen Boden 14.3 Stunden. Diese Zeit ist um so genügender, als bekanntlich die Leistungsfähigkeit (18 resp. 9 und 6 Cubik - Fuss pro Mann und Stunde) gering angenommen ist. Auch zeigt diese Berechnung, dass der Bau in selbst sehr kurzer Zeit bewältigt werden kann. Rechnet man nämlich zur ersten Aussteckung der Schanze (Aussteckung der Brustwehr und Graben, Profilirung der äussern Brustwehrböschung 3-6 Stunden, bevor die Grabenarbeiter angestellt werden können, beginnt man die Aushebungen für die Deckungen und Unterstände mit den eigens dafür bestimmten Arbeitspartien zu gleicher Zeit mit der Grabenaushebung, setzt man voraus, dass die Hölzer zu diesen Hohlbauten bereits gezimmert und abgebunden auf dem Bauplatze angelangt sind, wenn die Sohlenaushebungen für die Deckungsbauten vollendel, so dürften ungefähr 24-36 Stunden zur vollkommenen Vollendung einer Schanze, somit zu den innern Einrichtungen genügen, und daher der Anwendung von Feldschanzen zur Verstärkung von Gefechts- und Schlachtfeldern kein technisches Hinderniss im Wege stehen.

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Selbstverständlich kann der Bau der Annäherungshindernisse am Glacis (Wolfsgräben mit Vorglacis, Steinfougassen u. s. w.) gleichzeitig mit der Grabenaushebung durch eigene Partien bewirkt, nach Vollendung des Grabens dieser mit Hindernissen (Spickpfählen und Hinderniss - Palissaden oder Astverhauen an der Contrescarpe) versehen, und die Verkleidung der innern Brustwehrböschung mit rechtzeitig herbeigeschafften Faschinen hergestellt, überhaupt die innere Einrichtung während des Baues der Deckungen

vollendet werden, ohne dass die zuvor angegebene Zeit überschritten zu werden brauchte. Bezüglich der Förderung der Grabenaushebung und Anschültung der Brustwehr ist ausser den bei a angegebenen Bemerkungen noch hervorzuheben:

1. Dass Partien nach Schema II im lockern Boden von 4 Mann (2 Ausheber, 1 Überschaufler, 1 Anschütter); im mittlern von 16 Mann (10 Ausheber, wovon 4 Kramper, 6 Schaufler, 3 Überschaufler, 3 Anschütter); im festen von 14 Mann (10 Ausheber, wovon 6 Kramper, 4 Schaufler, 2 Überschaufler, 2 Anschütter) zu bilden sind, welchen als Accord (je nach der Anzahl Schaufler in der Partie der Ausheber) 4 Fuss, resp. 12 Fuss, resp. 8 Fuss mittlerer Grabenlänge abzustecken kommen.

2. Muss der Graben stufenweise ausgehoben werden, nur 1 Stufe in der mittlern Tiefe des Grabens.

wo möglich

3. Alle 6 Stunden ist die Ablösung der Arbeiter zu bewerkstelligen. daher letztere rechtzeitig zu erfordern und zu bestellen sind.

4. Muss jeder Partie für ihre sechsstündige Arbeit die Tiefe des auszuhebenden Grabentheiles berechnet und als Accord bestimmt werden.

Bei der ersten Anstellung (1. sechsstündige Arbeitstour) berechnet man beispielsweise diese Accordstiefe folgendermassen, wenn die Breite der ersten Aushebung z. B. 18 Fuss beträgt:

Im lockern Boden kann die Ausheberpartie von 2 Mann, welcher 4 Fuss Grabenlänge zugewiesen sind, in 6 Stunden 21 Cubik-Fuss ausheben, daher ist die Accordtiefe 216: (18 × 4) 3 Fuss.

=

Im mittlern Boden kann die Ausheberpartie von 10 Mann, welcher 12 Fuss Grabenlänge zugewiesen sind, in 6 Stunden 720 Cubik-Fuss ausheben, daher ist die Accordtiefe 720: (18 X 12) = 3.33 Fuss.

Im festen Boden kann die Ausheberpartie von 10 Mann, welcher 8 Fuss Grabenlänge zugewiesen sind, in 6 Stunden 360 Cubik-Fuss ausheben, daher ist die Accordtiefe 360: (18 × 8) = 2·5 Fuss.

Auf ähnliche Weise lassen sich alle Accord tiefen des stufenweise auszuhebenden Grabens aus der Leistungsfähigkeit der Partie, dividirt durch die auszuhebende Fläche, berechnen. Diese Tiefen haben sich die Aufseher in Stöcke einzuschneiden, und es ist strenge darauf zu sehen, dass jede Partie ihren Accord einhält, da hiervon die rechtzeitige und schnelle Beendigung der Arbeit abhängt.

5. Nach der stufenweisen Aushebung des Grabens sind zuerst die Stufen der Contrescarpe, sodann jene der Escarpe abzuarbeiten. Alle Erde kommt in die Brust, nur die übrig bleibende ist für's Glacis.

6. Die äussere Brustwehrböschung braucht nicht placagirt zu werden. 7. Die Anschüttung muss in Lagen von 2 Fuss von allen GrabenArbeitern zusammengetreten werden, wozu momentan die Aushebung einzustellen ist, und die Arbeiter geschlossen mehreremale, mit den Füssen stampfend, über die Anschüttung hin und her marschiren müssen.

Grössere Pionnier - Übungen,

ausgeführt durch das 1., 4. und 5. Pionnier-Bataillon im Laufe des Monates September 1869 in Klosterneuburg.

Durch den angeordneten Dislocationswechsel zwischen dem 1. und 4. Pionnier-Bataillon, von welchen das Erstere, nachdem dessen Ergänzung in Hinkunft ausschliesslich aus Ungarn zu geschehen hat, nach Pressburg verlegt wurde, waren im Laufe des Monates September 3 Pionnier-Bataillone in Klosterneuburg vereinigt. Das Regiments-Commando gedachte diese sich unter nur geringen Kosten darbietende Gelegenheit zu benützen, um grössere Übungen im Brückenschlage auszuführen, und wurde demselben mittels Allerhöchster Entschliessung vom 6. August die Genehmigung zu deren Vornahme ertheilt.

Zweek dieser Übungen.

Im Allgemeinen waren bei dem Antrage hiezu folgende Zwecke in's Auge gefasst worden.

Es sollte die Ausbildung der genannten 3 Bataillone im Wasserdienste, insbesondere mit Beziehung auf einen gleichartigen Vorgang in der Abrichtung, einer vergleichenden Prüfung unterzogen werden. Es sollte ferner den Compagnie-Commandanten Gelegenheit zu grösseren Dispositionen gegeben werden, deren Richtigkeit durch die folgende Ausführung ihre Erprobung finden musste.

Das gliederweise Schlagen schwerer Kriegs-Brücken war nur bei der Concentrirung zu Comorn 1864 in grösserem Massstabe ausgeführt worden. Da jedoch die Stromverhältnisse daselbst derart sind, dass sich nicht wohl bestimmte Schlüsse auf Zeit und Kräftebedarf unter ungünstigen insbesondere stärkeren Strömungen begründen liessen, sollten darüber unter veränderten Stromverhältnissen noch Erfahrungen gesammelt werden.

Es sollten endlich diese Übungen dazu beitragen, um Officieren und Mannschaften ein Bild ihrer Leistungsfähigkeit selbst sowohl, als auch jener ihres Materiales zu geben. Es kann jedoch in dieser Beziehung nur dann ein das Selbstgefühl und das Vertrauen hebendes Resultat erreicht werden, wenn die Anforderungen an die eigene Thätigkeit des Individuums und die Tüchtigkeit des Materiales so bedeutend sind, als dies bei Brückenschlägen über einen so mächtigen Strom wie die Donau immer der Fall sein wird.

Diese Zwecke zu erreichen und den sich hiedurch ergebenden (Fortsetzung Seite 26.)

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16 912

17.10

18 11

westwind

Heiter, mässig warm,
leichter Westwind

Des Morgens ziem

Successives Schlagen

einer gemischten schweren Kriegsbrücke von beiden Ufern gegen die Mitte

13 13 54 474 8 1 9 24

licher Nebel, später wie am 15. September 1212 11 44 441 759 933 heiter, leichter

Westwind

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