Archiv für österreichische Geschichte, Band 10Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1965 |
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Seite 269
... soll zurückgebracht und bestraft werden nach dem Ausspruche beider ; wer aber nach erfolgter Ermahnung noch zwei Monate ausbleibt , soll seine Stelle und Präbende verlieren und ein anderer dieselben erhalten . 4. Es soll öfters und zwar ...
... soll zurückgebracht und bestraft werden nach dem Ausspruche beider ; wer aber nach erfolgter Ermahnung noch zwei Monate ausbleibt , soll seine Stelle und Präbende verlieren und ein anderer dieselben erhalten . 4. Es soll öfters und zwar ...
Seite 270
... soll sich mit der Ausführung der Temporalien nicht beschäftigen , damit das Höhere , Geistige und Religiöse nicht darunter leide , sondern es soll von ihm und dem Capitel Einer aus den Chorherren als Procurator aufgestellt werden , der ...
... soll sich mit der Ausführung der Temporalien nicht beschäftigen , damit das Höhere , Geistige und Religiöse nicht darunter leide , sondern es soll von ihm und dem Capitel Einer aus den Chorherren als Procurator aufgestellt werden , der ...
Seite 419
... soll er davon jährl . auf Michaeli zwei Pfund Pfen . gute landläufige Münze in die kais . Kammer reichen . D. 70. fol . 194 . 800. 1465. 3. Februar . Neustadt . K. Friedr . bestätigt die Verschreibung die Jörg von Potendorf , oberster ...
... soll er davon jährl . auf Michaeli zwei Pfund Pfen . gute landläufige Münze in die kais . Kammer reichen . D. 70. fol . 194 . 800. 1465. 3. Februar . Neustadt . K. Friedr . bestätigt die Verschreibung die Jörg von Potendorf , oberster ...
Inhalt
Über die südöstlichen Marken des fränkischen Reiches unter | 1 |
Österreichische Stadtrechte und Satzungen aus der Zeit der | 87 |
UrkundenAuszüge zur Geschichte Kaiser Friedrich des III in den Jahren | 175 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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