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Die Heruler traten sowohl als Foederaten'), wie auch als σvuμazo) in die römische Armee. Doch waren sie unzuverlässig, unternahmen Raubzüge in römisches Gebiets) und fielen einmal zu den Goten ab').

Die Hunnen) zerfielen in eine Reihe von Stämmen, von denen damals oft (bes. bei Prokop) die Kuturguren, Uturguren und Sabiren genannt werden. Geldzahlungen an sie werden oft erwähnt). Die Sabiren waren gespalten; sie erhielten teils von den Römern, teils von den Persern Geld und fanden sich daher in beiden Heeren). Die Hunnen waren ausgezeichnete berittene Bogenschützen *), aber von unzuverlässigem und treulosem Charakter. Prokop berichtet, daß sie sich vor der Schlacht immer getrennt von den Römern aufstellten), um erst einmal zu sehen, wohin sich die Wagschale neigte; einmal versprachen sie den Vandalen, gegebenenfalls zu ihnen abzufallen 10). Außerdem unternahmen sie oft die bedrohlichsten Verheerungszüge in römisches Gebiet 11).

Die Langobarden (vgl. oben S. 87) erhielten von Justinian Wohnsitze in Pannonien und wesentliche Geldzahlungen 12). Auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages 18) nahmen sie im Heere des Germanos und dann des Narses am Ostgotenkriege teil.

Der kleine libysche Stamm der Máx a befand sich in enger Abhängigkeit von Byzanz1). Sie durften sich ohne Erlaubnis des limes-Kommandanten weder auf römisches noch auf feindliches Gebiet begeben.

1) Oben S. 281; vgl. auch S. 87.

2) Prok. BG. II 14, 84. Ihre Kontingente werden sehr oft erwähnt, vgl.

S. 292 Anm. 3.

3) Ebend. III 33, 13.

4) Ebend. II 22, 5.

5) Vgl. oben S. 87. 281.

*) An die Hunnen: Prok. BP. II 10, 23; BG. III 12, 10; HA. 8, 5; an die Kuturguren: BG. IV 18, 19; Uturguren IV 18, 21.

2) Ebend. IV 11, 24.

8) Ebend. I 27, 27; II 1, 9.

") Prok. BV. II 3, 7.

10) Ebend. II 1, 6.

11) Prok. BG. JV 21, 22; HA. 18, 20; Agath. V 11f.

12) Prok. BG. III 33, 10.

18) Ebend. III 34, 40; IV 25, 10. 15; III 33, 12: ěvonovdoi.
14) Ed. Anast. c. 11.

Die Mauren kehrten nach der Unterwerfung der Vandalen gern und freiwillig unter römische Herrschaft zurück (vgl. oben S. 83). Späterhin finden sie sich als ausgezeichnete leichte Truppe1) oft im kaiserlichen Heere 2). Die zum Christentum bekehrten Μαυρούσιοι Πακᾶτοι führten ihren Namen von einem alten Bundesvertrage her3).

Nobaten s. Blemmyer.

Sarazenen s. oben S. 83. 86.

Die Tzanner, die am Kaukasus östlich von den Lazen im Binnenlande wohnten, gehörten schon im 4. Jahrhundert zum Reiche'), bewahrten aber bis ins 6. ihre Autonomie) und erhielten für Aufrechterhaltung der Ruhe eine jährliche Geldabfindung®). Justinian unterwarf sie und reihte sie in die xaráλoyo ein); seitdem finden wir sie oft auf römischer Seite. Nach einem Raubzuge wurden sie besiegt und tributpflichtig3).

Die Varnen erhielten von Narses große Geschenke und schlossen zu Ariminum mit ihm ein Bündnis 9). Vielleicht beruht der Name auf einem unerklärlichen Mißverständnis, und Prokop und Agathias meinen nicht die thüringischen Varnen, sondern die Sachsen 1o).

Die Flotte 11).

Über die Marine haben wir aus dem 6. Jahrhundert nur wenige Nachrichten. Die alten Flotten haben sich anscheinend, soweit die betreffenden Landesteile im Besitz des Reiches geblieben sind, erhalten. Im justinianischen Codex werden noch die classis

S. 65.

1) Prok. BG. I 25, 9; Agath. III 20 S. 274 oben: relτaotai xaì loyzopógoi. 2) Prok. BP. II 21, 4; BG. I 5, 4; 29, 22; Maspero, l'Égypte byzantine

*) Prok. de aed. VI 3, 11.

4) Amm. XXV 1, 19: legio Ziannorum, vgl. Or. VIII 49; XXXI 62. Dazu Militärwesen S. 276 = 281. Agath. V 1 Anfang.

❝) Prok. BP. I 15, 19; II 3, 39.

*) Prok. BP. I 15, 22.

2) Ebend. I 15, 25.

8) Agath. V 2, S. 350 oben.

9) Agath. I 21.

10) Vgl. R. Much, Deutsche Stammeskunde (Samml. Göschen) S. 105. 11) A. Müller, Das Heer Justinians S. 120 ff.

Carpathia, Seleucena, Alexandrina erwähnt, auch findet sich an anderer Stelle noch eine Spur von der Donauflotte 1).

Belisar führte auf seiner afrikanischen Expedition außer 500 Transportschiffen 92 Kriegsschiffe mit sich, Dromonen genannt, Schnellsegler mit Verdeck und einer Ruderreihe. Wenn Prokop aber berichtet, sie hätten durchschnittlich 21-22 Mann Besatzung gehabt, zugleich Ruderer und Soldaten (avregérαı)2), so beruht diese auffallend geringe Zahl wohl auf einem Irrtum, denn er nennt die Kriegsschiffe ausdrücklich πλοῖα μακρά (§ 15) im Gegensatz zu den stark bemannten Lastschiffen (allein 30000 Matrosen), und nach einer allerdings viel späteren Nachricht hatte ein Dromon als Besatzung 70 Soldaten und 230 Seeleute 3). Belisar ließ die Segel der drei Schiffe, auf denen er selbst mit seinem Gefolge fuhr, von oben bis zum dritten Teil rot färben und ließ auf den Hinterdecken Laternen befestigen, um diese Fahrzeuge bei Tag und Nacht kenntlich zu machen') Bei dieser Gelegenheit erfahren wir auch von einem interessanten religiösen Gebrauch). Vor der Abfahrt legte das Admiralschiff vor dem kaiserlichen Palaste an, der Erzbischof sprach ein Gebet und ließ dann als ersten einen eben getauften Soldaten einsteigen.

Nach ihren glänzenden Leistungen in den Stürmen der folgenden Jahrhunderte zu urteilen, muß die byzantinische Flotte während des 6. Jahrhunderts ihre alte Tüchtigkeit bewahrt haben.

Die Milizen.)

Zu allen Zeiten hatte man im römischen Reiche in Notzeiten zu dem außerordentlichen Mittel gegriffen, die ganze waffenfähige Bevölkerung einer Stadt oder Gegend zu Milizdiensten heranzuziehen). Als im Jahre 363 Kaiser Iovianus den Parthern die tapfere Stadt Nisibis schmachvoll abtreten wollte, da erklärten die Einwohner, sie seien allein, ohne Hilfe der regulären Truppen, imstande, ihre Stadt zu verteidigen, dies hätten sie schon oft

1) S. oben S. 72, 74.

2) Prok. BV. I 11, 13ff. Vgl. Cassiod. Var. V 16–20.

3) Constant. Porphyr. de cer. II 45 S. 670, 3.

4) Prok. BV. I 13, 3.

3) Ebend. I 12, 1f.

*) Diehl, l'exarchat S. 315 f.

Marquardt, Röm. Staatsverwalt. II* S. 538.

geleistet1). Solche Milizen lernen wir im Ostgotenkriege Justinians in Rom, Mailand, Tibur und in Lucanien kennen 2). Später wurde die Bevölkerung Italiens wegen der Langobardengefahr zur Bewachung der Städte herangezogen; die Bischöfe waren dafür verantwortlich, daß sich die Bürgerschaft dieser Pflicht unterzog3). Selbst die Klöster waren von diesem Dienste nicht ausgenommen). Auch trugen die in den Städten ausgehobenen Regimenter wohl den Charakter einer örtlichen Miliz").

IV. Die Rangordnung.

Wir haben oben (S. 107ff.) gesehen, daß die militärische Rangordnung, wie sie sich im 3. und 4. Jahrhundert herausgebildet hat, noch im 6. ziemlich unverändert besteht. Nur wenige wirklich neue Chargen treten auf:

Der ὑποστράτηγος )

tritt Ende des 6. Jahrhunderts neben dem Kommandeur einer Armee auf. Zunächst spielt er etwa die Rolle eines Generalstabschefs, der ihn vertritt und in der Schlacht ein wichtiges Kommando übernimmt). Entweder wählt sich der Feldherr diesen Vertrauensmann selbst unter den duces seiner Armee), oder er wird ihm von Kaiser beigegeben").

Der vлooτqάτηyos des Eparchen von Afrika war patricius 1o). Hier zeigt sich schon die große Bedeutung, die das Amt in der folgenden Epoche gewinnen sollte.

1) Amm. XXV 9, 2.

2) Prok. BG. I 20, 5; 25, 2; 28, 18 (Rom); II 12, 41 (Mailand); III 10, 19 (Tibur); III 22, 2 (Lucanien).

*) Gregor. ep. VIII 19; IX 11.

4) Ebend. IX 162.

5) Z. B. numerus Ravennas (pap. Marini CIX); n. victricum Mediolanensium (pap. Marini XCIII); vgl. Diehl a. a. O. S. 316.

°) Vgl. Grosse, Rangordnung S. 157; oben S. 121, Anm. 8.

Theophyl. Simok. I 9, 7 (Kurs, . des lohannes Mystakon, führt den rechten Flügel); ferner I 14, 5; II 3, 1; 7, 11; 18, 2; VIII 13, 2.

" Ebend. VI 4, 7: Priskos den Salbianos; VIII 5, 12: Petros den Guduis. 9) Ebend. II 17, 9: Drokton dem Iohannes Mystakon.

10) Theoph. chronogr. a, 6100 (S. 456, 13 Bonn).

Der Exarchat1).

Das herrschende Prinzip des diokletianischen Verwaltungssystemes war reinliche Scheidung der Zivil- und Militärgewalt. Kaiser Justinian hat diese Ordnung aus praktischen Gründen manchmal durchbrochen, aber doch grundsätzlich an ihr festgehalten (vgl. oben S. 153f.). Das Prinzip der byzantinischen Themenverfassung war die Unterstellung der Zivilverwaltung unter die Militärmacht, Vereinigung beider Gewalten in der Hand der kommandierenden Generale. Den Übergang zwischen beiden Systemen bildet der Exarchat. Er bezeichnet nach allen ihm anhaftenden Merkmalen den Beginn der Themenverfassung. Infolgedessen gehört er nicht an das Ende dieser Darstellung, sondern an den Beginn einer Militärgeschichte der mittelbyzantinischen Zeit. Da seine Gründung jedoch noch in das 6. Jahrhundert fällt, soll er hier kurz erwähnt werden.

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Kaiser Justinian hatte in den eroberten Provinzen Afrika und Italien zunächst die altrömische Ordnung, Trennung der Militärund Zivilgewalt, einführen wollen. Die Praxis brachte es aber in diesen gefährdeten Provinzen mit sich, daß die Militärgewalt bald immer mehr in den Vordergrund trat. Nach den Edikten vom Jahre 5342) sollte der praefectus praetorio der erste Beamte Afrikas sein, die duces standen unter ihm, ein Heermeister wird gar nicht erwähnt. Dann aber tauchen neben ihm die magistri militum auf (oben S. 191), dann erscheint über ihm der Exarch, der zum ersten Male in einem Briefe des Papstes Gregor (159) vom Juli 591 erwähnt wird: Gennadio patricio et exarcho Africae. Der Exarchat ist wahrscheinlich an Stelle des alten Heermeisteramtes getreten, da dieser Titel damals auch an Offiziere niederen Ranges verliehen wurde. Allerdings ist auffallend, daß noch im August 591 ein Gaudiosus magister militum Africae erwähnt wird 3). Ungefähr ebenso verlief die Entwicklung in Italien. Auch hier wollte Justinian zuerst die Zivil- und Militärverwaltung

1) Diehl, l'exarchat de Ravenne; Hartmann, byz. Verwaltung in Italien; Mommsen, Neues Archiv 15 S. 185f, Ges. Schrift. VI S. 445f.; Lampe, Qui fuerint.... Exarchi et qualia eorum iura et officia 1892; Diehl, L'Afrique Byzantine; Gelzer, Abhandl. d. sächs. Gesellsch. d. Wissensch. XVIII (1899) 5; Benjamin, Exarchus, Pauly-Wissowa VI 2 Sp. 1552f.

2) Cod. lust. I 27, 1. 2.

3) Gregor. ep. I 74, dazu Diehl, l'Afr. byz., S. 496.

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