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tribunus militum. Er ist nur einmal für die milites Nervii bezeugt, Occ. XXXVIII 9.

An sonstigen Tribunen gab es:

tribunus civitatis, τριβοῦνος τῆς (δεῖνα) πόλεως, στρατηλάτης"). In Ägypten war der Tribun nicht nur Kommandeur seines Truppenteils, sondern auch Militärgouverneur der Garnisonstadt und des dazu gehörigen Aushebungsbezirkes, eine Stellung, mit der häufig auch rein zivile Funktionen verbunden waren. Infolgedessen erscheint auf den Papyri meist der Titel mit dem Stadtnamen verbunden3). Diese Tribunen waren durchweg gar keine gelernten Soldaten, sondern einheimische Grundbesitzer, eine Tatsache, die hochwichtig für das Verständnis des Zusammenbruches der byzantinischen Wehrmacht dem Arabersturm gegenüber ist). Spuren dieser Einrichtung finden sich im 6. Jahrhundert auch bereits in anderen Provinzen1). Es ist dies ein Teil der Entwicklung, die im 7. Jahrhundert dazu geführt hat, den höheren militärischen Kommandostellen durchweg auch zivile Funktionen zuzuweisen, und die somit die Themenorganisation vorbereitet hat.

tribunus fabricae). Ob er dem praepositus fabricae (S. 144) gegenüber nur einen höheren persönlichen Rang hatte oder ob sein Titel mit dem Kommando einer besonders wichtigen Fabrik verbunden war, ist nicht zu entscheiden. Jedenfalls kommandierte er nicht etwa mehrere Fabriken, denn Ammian (s. unten) nennt in Antiochia zwei Tribunen, und zwei Fabriken befanden sich auch an diesem Orte (Or. XI 21, 22. Vgl. S. 100 u. 103).

tribunus classis. An der Spitze der Euphratflotte Julians stand ein tribunus cum comite). Es wird sich hier um ein außerordentliches Kommando gehandelt haben, da die Not. Dign. nur den praefectus classis kennt.

1) Nicht zu verwechseln mit orgarnλárns = magister militum!

2) Z. B. Pap. byz. Caire (Maspero) 67040, 2; 67054, II 1: reißoñvos Ανταίου; BGU. 305: στρατηλάτῃ (καὶ) (π)αγάρχῳ τῆς ̓Αρσινοϊτῶν καὶ Θεοδοσίου πολιτῶν (πόλεως).

3) Über die trib. civ. handelt ausführlich Maspero, a. a. O. S. 88-99. 4) In Italien, vgl. Diehl, Études sur l'exarchat de Ravenne, p. 113ff.; in Afrika, CIL. VIII 9248 Dessau 2812: agens tribunatu(m) Rusg(uniis). Vgl. Cod. lust. I 27, 2, 2.

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tribunus vacans 1). Er war ein aktiver, an Kampf und Besoldung teilnehmender Tribun 2), der aber nicht das Kommando eines Truppenteils erhalten hatte 3). Er nahm eine bevorzugte Stellung ein'), die nächste nach dem tribunus scholae "), war also eine Zwischenstufe zwischen Tribun und höherer Charge. Mit ihm darf nicht verwechselt werden der

tribunus honorarius, der nur den Titel und Rang ohne militärische Stellung besaß). Dieser konnte mit mancherlei Ämtern verbunden werden, die gar nicht militärisch waren: tribunus et notarius), kaiserlicher Stallmeister cum tribunatus dignitate R), tribunus stabuli"), tr. mit cura palatii1o), tr. et magister officiorum 11), tr. fori suarii, tr. rerum nitentium 12).

Endlich findet sich der

vicarius tribuni, der Stellvertreter des Kommandeurs (Oberst Oberstleutnant), bei den scholae 18) und bei sonstigen Truppenteilen 1). Der Tribun eines Regiments konnte zugleich Vikar eines anderen sein 15), auch konnten zwei Regimenter unter einem solchen Chef stehen 1), beides Maßnahmen, die wohl nur provi

1) Militärwesen S. 268 Anm. 3=274 Anm. 1.
2) Vita Alex. Sev. XV 3; trig. tyr. XVIII 11.

3) Amm. XXXI 13, 18; Valent. VI de tironibus 3 § 1. Veget. III 17.

vgl. XV 3, 10; XVI 12, 63; XVIII 2, 2; Nov. Ähnlich unser „Hauptmann, Major beim Stabe".

5) Nov. Valent. VI 3, 1; Cod. Iust. XII 8, 2.

6) Cod. lust. XII 8, 2.

2) Z. B. Theodos. VI 10, 2 u. ö.

8) Amm. XXVI 4, 2.

9) Amm. XIV 10, 8.

10) Amm. XXVI 8, 1; XXXI 12, 15; 13, 18. Vgl. Or. XVII 5; Occ, XV 6: curae palatiorum (sub dispositione v. s. castrensis).

1) Vgl. S. 146 Anm. 12.

12) Occ. IV 10. 17 (sub dispositione v. i. praefecti urbis Romae). Vgl. S. 111. 15) Amm. XV 4, 10: agens vicem armaturarum rectoris.

14) Cod. lust. III 13, 5; XII 37, 19 § 4; XII 42, 1. Pap. byz. Caire 67057, II, 6: Binágios 'Avraiov; Wenger in Sitzungsber. d. k. bayr. Ak. d. Wiss., phil hist. Kl., 1911, S. 15: Bixágios Eqμávdews. Veget. III 6 (S. 78, 18): campidoctores vicarii vel tribuni, ferner III 4 (S. 71, 11 und 72, 9).

16) Pap. byz. Caire 67009, recto, 20–21: στρατηλάτης) τοῦ ἀριθμοῦ τῶν γενναιωτάτων) Σκυθῶν), βικάριος ὢν (τῶν ἐν τῇ πόλει ἀγρα(ο)ε(υ)όντων (Antaiupolis).

1) Pap. byz. Caire 67002, II 12: βικάριος τῶν στρατιωτῶν Σκυθῶν καὶ tāv Maxedóvwv (Antaiupolis). Maspero a. a. O. S. 98 will in diesen Fälle i

sorischen Charakter trugen. Einmal findet sich ein àлò ßixag(íwv) λεγιῶνος) Συήνης 1).

Die protectores und domestici waren, wie wir gesehen haben, eine Pflanzschule für Offiziere. So sind uns auch Fälle bekannt, wo Tribunen aus ihnen hervorgegangen sind2), anderseits dienten aber vielleicht auch manchmal gemeine Soldaten direkt zu dieser Charge empor3), einmal wird uns dies von einem campidoctor berichtet). Daß Ausländer öfters mit dieser Würde geschmückt wurden, ist in dem Zeitalter selbstverständlich"); im 6. Jahrhundert mögen häufig Doryphoren und Hypaspisten der kommandierenden Generale zu ἄρχοντες καταλόγων ernannt worden sein %).

Die Tribunen der numeri waren comites minores oder inferiores zum Unterschied von den inlustres viri comites ac 1 g istri militum).

praefectus.

Dieser Titel gehört vor allem der älteren Militärordnung an und ist in unserem Zeitalter recht spärlich bezeugt. Zwar nennt die Not. Dign. noch regelmäßig den praefectus legionis. Aber wir haben gesehen), daß mit der Zersplitterung der Legionen auch ihr Gesamtkommando weggefallen ist. Hier wie in mancher anderen Beziehung - ist die Not. Dign. nach der älteren Ordnung redigiert, da das Legionskommando nie offiziell abgeschafft, sondern allmählich in immer zahlreicheren Fällen nicht weiter besetzt worden war. So hält sie auch den veralteten Titel

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einen höheren Offizier, einen vicarius ducis, annehmen, was mir unnötig erscheint.

1) Wenger in Zeitschr. d. Sav.-Stift. XXXII (1911) Rom. Abt. S. 328, 47. Amm. XVI 10, 21: provectis e consortio nostro (protectoribus) ad regendos milites natu maioribus. XVIII 3, 5: Valentinus ex primicerio protectorum tribunus. Ferner XXX 7, 3. Anon. Val. I 1: Constantius (Chlorus)... protector primum, exin tribunus; Theodos. VI 24, 11 = Cod. lust. XII 17, 2. Dessau 2781; 2788.

3) Amm. XXIX 3, 7. Scholaren zu Offizieren befördert, Theodos. VII 4, 34. 4) Amm. XV 3, 10: tribunus ex campidoctore eo tempore vacans.

5) Amm. XXIV 1, 9; XXIX 4, 7. Die doxovtes katalóywv bei Prokop

sind großenteils als Barbaren zu erkennen.

*) Prok. BV. 1 11, 7; II 10, 3: Povgīvos xai 'Atyáv.

2) Theodos. VII 11, 1 und 2.

8) S. 30 ff.

praefectus in einer Reihe von anderen Fällen fest'), wo sonst durchweg tribunus oder praepositus gebraucht wird): praefectus alae), equitum, laetorum, gentilium), militum, numeri. Ferner findet sich:

praefectus classis"), der Flottenadmiral.

praefectus vigilum, Occ. IV 4, der Kommandeur der militärisch organisierten stadtrömischen Feuerwehr. Er unterstand dem praefectus urbis Romae.

praefectus ripae legionis ®). In jedem der beiden Ducate von Scythien und Moesia secunda befanden sich zwei Grenzlegionen. Jedem Legionspräfekten standen zwei praefecti ripae zur Seite, der eine für die fünf Cohorten stromaufwärts vom Hauptquartier, der andere für die fünf Cohorten stromabwärts. Ferner kommandierte in beiden Ducaten ein fünfter Uferpräfect die zu den zwei Legionen gehörigen Schiffe. Dieses Amt ist eins der vielen Zeichen für die fortschreitende Zersplitterung der Legionen. praefectus limitis).

πqαiqextos lovσtiviavāv3). Diesen Titel führte im 6. Jahrhundert der dux Thebaidos als Kommandeur der zahlreichen von Justinian neugebildeten oder doch nach ihm benannten Truppenkörper 9). Daß Legionspräfekten aus den Protektoren hervorgingen, ist zweimal inschriftlich bezeugt 10).

1) ed Seeck S. 306.

2) Vereinzelt noch Theodos. VII 20, 2 (vom Jahre 320): praefecti, tribuni, viri eminentissimi. Diese praefecti stehen den tribuni an Rang nach und sind daher identisch mit den späteren praepositi. Vgl. ferner CIL. XII 673 u. III 6194.

*) Die ala gehört vor allem der älteren Zeit an, daher kommt es, daß für ihren Führer kein anderer Titel mit Sicherheit bezeugt ist. Doch vgl. S. 147 Anm. 1.

') Über den noch bei Ammian XXIX 5, 21. 35 erwähnten praef. gentis vgl. Schulten, die peregrinen Gaugemeinden des röm. Reichs, Rhein. Mus. N. F. 50 (1895) S. 543f.

S. 213

5) Inschriften von Flottenpräfekten aus damaliger Zeit S. 70 Anm. 7.
*) Or. XXXIX 30. 31. 33-35; XL 31. 32. 34. 35. Vgl. Militärwesen
222 f.

7) S. 83. 145 Anm. 3.

8) Wenger i. d. Sitzungsber. d. K. Bayer. Ak. d. Wiss. phil. hist. Kl. 1911 S. 24.

9) Maspero S. 80.

10) CIL. XII 673; III 6194.

Die Generale.
dux').

Dux entspricht in älterer Zeit dem deutschen Worte „Feldherr", bezeichnet also weder eine bestimmte rechtliche Stellung noch einen Rang, sondern nur den Anführer im Kriege. Da der Ausdruck somit gar nicht technisch ist, pflegen ihn die Inschriften zu vermeiden. Erst im 3. Jahrhundert tritt darin ein Wandel ein. Jetzt brachte es die Not der Zeit mit sich, daß häufig Offiziere niederen Ranges mit höheren Kommandos betraut wurden. Sie erhielten dann die Bezeichnung dux, welche besagte, daß sie eine über ihren Rang hinausgehende Stellung kraft außerordentlicher Berufung bekleideten. Dux hieß der Subalternoffizier, der eine Legion, der Legionslegat, der eine Armee kommandierte. Es ist derselbe Unterschied, wie zwischen praepositus und tribunus, wie im deutschen Heere zwischen „Führer“ und „Chef" oder „Kommandeur"; der Kompagniechef ist ein Hauptmann, der Kompagnieführer ein Leutnant oder in Augenblicken der Not gar ein Unteroffizier. Mit der Bezeichnung dux verbindet sich aber durchweg die Vorstellung eines höheren und selbständigen Kommandos. So finden sich Primipilare als duces legionis3); senatorische Offiziere als duces der Land- und Seestreitkräfte einer Provinz), eines Heeres'), von Vexillationen "); ein praefectus classis praetoriae Misenensis wird ernannt zum dux per Africam, Numidiam, Mauretaniam ®), d. h. er erhält ein großes selbständiges Flottenkommando zur Bekämpfung des Seeräuberunwesens im westlichen Mittelmeer.

1) Seeck, Comites, Pauly-Wissowa IV 1 Sp. 622 ff.; Dux. ebend. V 2 Sp. 1869 ff.; Untergang der antik. Welt II S. 82f.; Mommsen, Militärwesen S. 266f. =272f. Über den dux vor Diokletian: Mommsen, dux, Anhang zu A. v. Sallet, Die Fürsten v. Palmyra, Berlin 1866, S. 72-75 = Ges. Schrift. VI S. 204f.; v. Domaszewski, Rangordnung S. 117. 122. 170. 183f. 189. Dux im 6. Jahrhundert: Maspero, Organisation militaire S. 80-88; Diehl, Iustinien, S. 223 ff.; L'Afrique byzantine S. 127f.; Grosse, Die Rangordnung der röm. Armee S. 152ff.

2) CIL. III 1919; 4855; VI 1645.

) CIL. II 4114; VIII 9365.

4) CIL. II 4114; VI 1450.

5) CIL. III 10471; VI 1408.

) Eph. epigr. V nr. 301

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CIL. VIII 12 296; vgl. CIG. 2509. Weitere Belege für den dux im 3. Jahrhundert Rangordn. a. a. O.

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