| Austria - 1904 - 612 Seiten
...zu schaffenden Werkes kann im voraus giltig verfügt werden. Ein Vertrag aber, durch welchen jemand die Urheberrechte an seinen künftigen Werken überhaupt oder an einer ganzen Gattung derselben zu übertragen verspricht, ist kraft dieses Gesetzes jederzeit kündbar. Das Kündigungsrecht, auf... | |
| Austria - 1904 - 492 Seiten
...zu schaffenden Werkes kann im voraus giltig verfügt werden. Ein Vertrag aber, durch welchen jemand die Urheberrechte an seinen künftigen Werken überhaupt oder an einer ganzen Gattung derselben zu übertragen verspricht, ist kraft dieses Gesetzes jederzeit kündbar. Das Kündigungsrecht, auf... | |
| Josef Schmidl - 1906 - 362 Seiten
...schaffenden Werkes" im voraus unbeschränkt verfügen können ; Verträge, mittelst welcher derselbe die Urheberrechte „an seinen künftigen Werken überhaupt oder an einer ganzen Gattung derselben" zu übertragen verspricht, sollen dagegen, wenn keine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde, beiderseits... | |
| Juristische gesellschaft, Vienna - 1911 - 1026 Seiten
...jedes Gesellschafters kündbar191): nach § 16, Abs. 3 UrhG. kann ferner ein Vertrag, durch den jemand die Urheberrechte an seinen künftigen Werken überhaupt oder an einer ganzen Gattung derselben zu übertragen verspricht, jederzeit von beiden Teilen gekündigt werden.192) Auf diesem Standpunkt... | |
| 1917 - 540 Seiten
...sozialpolitische Bestimmung des österreichischen Gesetzes bleiben, nach der ein Vertrag, durch welchen jemand die Urheberrechte an seinen künftigen Werken überhaupt oder an einer ganzen Gattung derselben zu übertragen verspricht, kraft des Gesetzes jederzeit kündbar ist. Wird nun das Eigentum eines Werkes... | |
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