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C. Aus Frankreich:

Von Professor Lyon-Caen (Paris): Die Geschichte, Vorzüge und Nachteile der Kolonialgesellschaften."

D. Aus den Niederlanden:

Von Professor van der Lith (Leiden):

a) Die Grundsätze über die Verwaltung der Gerichtsbarkeit in den von Europäern und Eingeborenen bewohnten deutschen, englischen, französischen, niederländischen, portugiesischen und spanischen Kolonien. und eine Erörterung der betreffenden Gesetze."

b) ,,Welches ist nach Staats- und Völkerrecht die Rechtslage der Protektorate und Natives States in den verschiedenen Kolonien?"

c) Kritische Darstellung der verschiedenen Systeme, welche die kolonisierenden Völker bezüglich der Einwirkung der Gesetzgebung und vollziehenden Gewalt des Mutterlandes auf die Angelegenheit der Kolonien befolgen."

d) Kritische Erörterungen der finanziellen Beziehungen zwischen dem Mutterland und den verschiedenen Kolonien der kolonisierenden Nationen."

e) Der Arbeitsvertrag mit den Eingeborenen in den verschiedenen Kolonien."

E. Aus Österreich-Ungarn:

Von Professor Dr. Philippovich, Edler von Philippsberg (Wien): ,,Die Darstellung der Kolonisationsverträge, welche behufs internationaler Kolonisation in den englischen Kolonien wie in zentral- und südamerikanischen Staaten zu verschiedenen Zeiten mit anderen Staaten, Fonds oder Privatgesellschaften geschlossen worden sind und die Bedeutung dieser Verträge für den Fortschritt der Kolonisation, sowie für die Lage der Eingewanderten".

F. Aus Russland.

Von Geheimrat Professor Dr. v. Martens (St. Petersburg): ,,Der Handel mit Waffen und spirituosen Getränken. unter wilden und halbwilden Völkern und die internationalen Mittel einer Regulierung."

G. Aus Spanien.

Von Professor Marquis Ramon de Dalmau de Olivart (Barcelona): „Der Einfluss der verschiedenen Verwaltungs-Systeme auf die Loslösung der Kolonien vom Mutterlande."

Nach einer eingehenden Beratung mit dem Präsidenten der deutschen Kolonialgesellschaft, Seiner Hoheit dem Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, und dem Direktor der Kolonialabteilung

des deutschen Auswärtigen Amtes, Dr. Paul Kayser, wurde das von Professor Laband vorgeschlagene unter A. 6a aufgeführte Thema gewählt. Durch die hilfreiche Unterstützung des deutschen Auswärtigen Amtes und der deutschen Kolonialgesellschaft, sowie durch freiwillige Beiträge von je 100 Mark seitens des Assessors Dr. Oskar Borchardt (Berlin) und des Rittergutsbesitzers Dr. James v. Bleichröder auf Drehsa war die Vereinigung in der Lage, den Preis auf 1600 Mark zu bemessen. Zur Übernahme des Preisrichter-Amtes erklärten sich in liebenswürdigster Weise bereit: Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg (Berlin), Ministerial-Direktor Dr. Paul Kayser (Leipzig), The Right Honourable, früherer Minister James Bryce (London), Professor Dr. Attilio Brunialti, Staatsrat (Rom), Professor van der Lith (Leiden), Professor Lyon Caen (Paris), Professor Marquis de Dalmau de Olivart (Barcelona), Professor Philippovich Edler v. Philippsberg (Wien), Professor Freiherr v. Stengel (München) und Professor Ashley (Cambridge, Massachusets).

Die näheren Bedingungen über die Preis-Aufgabe, welche auch in ausländischen Zeitschriften bekannt gegeben sind, folgen S. 714.

Auf Anregung des Bibliothek-Assistenten beim Reichsgericht Dr. Maas (Leipzig) hat sich die Vereinigung am Schlusse des abgelaufenen Jahres eine eminent wichtige Aufgabe gestellt, nämlich die Erweiterung des internationalen Austausches offizieller Drucksachen. Denn sie ging von der Ansicht aus, dass eine Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre auch der Beschaffung des der Vergleichung dienenden Materials ihre Kräfte widmen müsse. Über die Arbeiten der zu diesem Zwecke mit Cooptationsbefugnis gewählten Kommission, bestehend aus dem Landrichter Dr. Aschrott, Privatdozenten Dr. Kaufmann, Verlagsbuchhändler Liebmann, Geheimrat Prof. v. Liszt, BibliothekAssistenten Dr. Maass, Landgerichtsrat Dr. Meyer, Rechtsanwalt Hugo Neumann, Dr. Osterrieth und dem Geheimen Oberregierungsrat v. Rheinbaben werden wir hoffentlich im nächsten Jahresbericht viel Erfolgreiches zu vermelden haben.

Den in § 1 der Satzungen ausgesprochenen Zweck, gewissermassen die Pflege ihres Gemütslebens, nämlich die Anbahnung eines wissenschaftlich fördernden Verkehrs zwischen den Juristen und Nationalökonomen der verschiedenen Nationen, suchte die Vereinigung besonders durch Vertiefung und Ausdehnung ihrer Beziehungen zu anderen gelehrten Gesellschaften des Auslandes zu erreichen. Das Kartell mit der juristischen Gesellschaft in St. Petersburg gewann einen warmen Ausdruck durch den Besuch ihres Präsidenten Senators v. Fuchs, ihres Mitbegründers Staatsrats Professor Dr. Foinitzky, ihres General-Sekretärs Professor Dr. Dymscha und ihrer Mitglieder Kammerjunker Nabukoff und Rechtsanwalt Sliosberg. Nicht nur innige persönliche Beziehungen wurden geknüpft, sondern auch

Pläne gemeinschaftlicher Arbeit gefasst und ein Gegenbesuch in Petersburg verabredet. Mit freudiger Genugthuung durften wir aus einem Aufsatze des Professors Foinitzky in der russischen Zeitschrift, dem „Nordischen Boten" erfahren, wie wahrhaft wohl sich unsere russischen Gäste in unserer Mitte gefühlt haben. Mit der Moskauer Juristischen Gesellschaft ist im Februar 1896 dank der Bemühungen unserer dortigen Mitglieder, besonders des Professors Grafen Kamarovsky und des Dr. Gregor Feldstein, ein gleiches Kartell wie mit der Juristischen Gesellschaft in St. Petersburg abgeschlossen. Es findet also ein regelmässiger Austausch der Druckschriften statt und die Mitglieder der einen Gesellschaft haben die Rechte von Mitgliedern der anderen, so lange sie sich am Domizil der letzteren aufhalten.

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Das Directorio Juridico international" zu Madrid trat auf Veranlassung unseres Mitglieds des Marquis Ramon de Dalmau de Olivart in Barcelona in Verkehr mit uns.

Immer mehr hat sich der bei Gründung der Vereinigung massgebende Wunsch erfüllt, den von auswärts nach Berlin kommenden Fachgenossen hier eine Art wissenschaftlicher Heimstätte zu bereiten. Hervorragende Gelehrte aus England und Russland, selbst ein Vertreter Siams, zählten zu den Vortragenden des verflossenen Jahres und viele junge ausländische Juristen und Nationalökonomen, welche ihre Studien nach Berlin führten, haben, wie das MitgliederVerzeichnis ergiebt, bei uns Anschluss gesucht.

So ist in diesem Jahre die Vereinigung um eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedern gewachsen, darunter viele von hervorragender Bedeutung. Während wir am 21. Februar 1894 mit kaum 401) Mitgliedern ins Leben traten, am 21. Februar 1895 ungefähr 280 Mitglieder zählten, besteht unsere Vereinigung gegenwärtig aus nahezu 600 Mitgliedern. Immer weiter hat sich das Netz derselben gespannt. In den Ländern Europas finden wir sie vertreten in Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Monaco, Montenegro, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und seinen sämtlichen Kronländern, in Portugal, Rumänien, Russland, Schottland, Schweden, Serbien, Spanien und in der Türkei. In Afrika sind Vereinigungs-Genossen ansässig in Algier, Egypten, Madeira, Marocco, Deutsch Ost- und Süd-WestAfrika, sowie im Oranje- Freistaat und in Transvaal. In NordAmerika geben uns Mitglieder die Vereinigten Staaten und Kanada. In Central-Amerika und West-Indien haben wir Mitarbeiter, in Cuba, der dominicanischen Republik, Haiti, Salvador, Guatemala und Honduras, während in Südamerika sich unsere Vereinigung über Argentinien, Brasilien, Columbien, Ecuador, Peru, Uruguay und Venezuela verbreitet hat. Angehörige der vorwärts strebenden 1) Siehe S. 315 des I. Jahrgangs.

Kultur-Staaten Asiens, Japans, Chinas und Siams fehlen ebenso wenig in unserem Kreise, wie solche des Britisch-Indischen Kaiserreiches und von Niederländisch-Ostindien. Auf Australien haben wir begonnen, in Neu-Süd-Wales und Victoria Fuss zu fassen.

Leider wurden uns, wie schon oben erwähnt, 3 werte Mitglieder durch den Tod entrissen: der General-Sekretär Dr. Heinrich Bokemeyer (Berlin), der Richter Dr. Albert Hermann Post (Bremen) und der Regierungs-Assessor Erich v. Lucke, Bezirksamtmann in Victoria. Die Vereinigung glaubt das Andenken dieser 3 Geschiedenen am würdigsten dadurch zu bewahren, dass sie dasjenige Werk mit besonderem Eifer fortzusetzen sich bestreben wird, welches mit dem Namen jener Männer innig verknüpft ist, nämlich die „,SammelForschung über die Rechtsgewohnheiten der afrikanischen Naturvölker."

Es bleibt nur noch die Pflicht, hier der zahlreichen Bücherspenden Erwähnung zu thun, welche von Nah und Fern der jungen Bibliothek der Vereinigung zugegangen sind. Es wird die eifrige. Fürsorge der Vereinigung bleiben, den Bücherschatz in Bezug auf die ausländische Litteratur auch fernerhin zu mehren und den Mitgliedern zugänglich zu machen.

Allen denen, die mit so grosser Uneigennützigkeit und Opferwilligkeit unsere wissenschaftlichen Bestrebungen auch in dem abgelaufenen Jahr gefördert haben, sei an dieser Stelle der innigste Dank gesagt. Zeigt doch dies Jahrbuch selbst am besten, mit welcher Hingebung unsere Mitglieder nah und fern sich den Aufgaben der Vereinigung widmen. Sie haben ihm einen echt internationalen Stempel aufgedrückt. In solcher Zusammenwirkung liegt die Gewähr ferneren Gelingens, und so hoffen wir getrost, dass sich an der Vereinigung das Virgils'sche Wort erfüllen werde:,,viresque crescunt eundo."

Mitglieder-Verzeichnis.1)

Vorstand:

Dr. Felix Meyer, Landgerichtsrat, Erster Vorsitzender, Berlin W, Kurfürstendamm 248.

Dr. Otto Warschauer, Professor der Staatswissenschaften, Zweiter Vorsitzender, Berlin W, Augsburgerstrasse 53.

Dr. Ernst Kronecker, Kammergerichtsrat, Erster Schriftführer, Berlin, Kurfürstendamm 241.

1) Die mit einem versehenen Mitglieder sind ,,korrespondierende", doch wird bemerkt, dass nach einem Beschluss des Vorstandes von der Befugnis, korrespondierende Mitglieder zu ernennen, seit mehreren Jahren kein Gebrauch mehr gemacht wird, da angenommen ist, dass der Begriff besonderer korrespondierender Mitglieder dem Wesen einer internationalen Vereinigung widerspricht, deren Mitglieder zum grössten Teil nicht am Sitz der Vereinigung wohnen.

Dr. Richard Prien, Seeamtspräsident a. D., Zweiter Schriftführer, Charlottenburg bei Berlin, Goethestrasse 81.

Paul von Rheinbaben, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Vortragender Rat im Staatsministerium, Schatzmeister, Berlin, Schöneberger Ufer 13.

A.

Dr. Philipp Allfeld, ordentlicher Professor der Rechte, Erlangen, Buckenhoferstrasse 58.

Tore Almén. Candidatus juris, Notarie i svea Hofrätt, Stockholm, Riddaregatan 23.

Dr. Demetrios A. Anargyros, Rechtsanwalt, Athen, Nicodemusstrasse 2. Dr. Fritz André, ausserordentlicher Professor der Rechte, Göttingen, Schildweg 21.

Dr. H. Appelius, Staatsanwalt am Oberlandesgericht, Celle.

Dr. Max Apt, Gerichtsassessor, Berlin, Magdeburgerstrasse 33.

Felix de Aramburu y Zuloaga, Professor des Strafrechts, Rektor der Universität, Oviedo (Spanien).

Dr. Johannes Aravantinos, Advokat, Athen.

Graf von Arnim, Legationsrat a. D., Besitzer der Standesherrschaft Muskau, Reichstagsabgeordneter, Muskau.

Dr. Carlo Arnò, Advokat, Turin, Via d'Anselmo 24.

Leonidas Palares Arteta, Minister des Äussern der Republik Ecuador, Excellenz, Quito (Ecuador).

Dr. jur. et phil. Paul Felix Aschrott, Landrichter, Berlin W, Hohenzollernstrasse 14.

Dr. William James Ashley, Professor der Wirtschaftsgeschichte, Cambridge (Massachusets, U. S. A.).

*Dr. jur. C. Asser, ordentlicher Professor der Rechte, Leiden, Plantage 14. *Dr. jur. T. M. C. Asser, Staatsrat, Haag.

Jovan Atschimowitsch, Richter am Appellhof, Belgrad.
Frédéric Autran, Advokat, Marseille, rue de l'Ormeau 2.

B.

Dr. H. de Baets, Dozent an der Universität, Gent.

*Dr. Ludwig von Bar, Geheimer Justizrat, ordentlicher Professor der Rechte, Göttingen.

Dr. Ludovico Barassi, Advocat, Mailand, Via Brera 3.

Dr. Lothar Otto Bassenge, Kaiserlicher Regierungsrat, Berlin, Dessauerstr. 1.
Se. Durchlaucht Dr. Prinz Franz Josef v. Battenberg, Darmstadt.
Ludovic Beauchet, Professor der Rechte, Nancy, rue de la Ravinelle 7.
Curt Beelitz, Amtsrichter a. D., Rittergutsbesitzer a. Garden b. Greifenhagen.
Dr. Rudolf Beguin, Advokat, Voorburg b. Haag.

*Dr. J. Fr. Behrend, ordentlicher Professor der Rechte, Reichsgerichtsrat, Leipzig.

*Dr. Immanuel Bekker, Geheimer Rat, odentlicher Professor der Rechte,

Heidelberg.

Dr. Karl Bergbohm, ordentlicher Professor der Rechte, Bonn.

Dr. Franz Berghoff-Ising, Privatdozent, Berlin, Bayreutherstrasse 19.

Dr. Knud Berlin, Hilfsarbeiter im Finanzministerium, Kopenhagen.
*Dr. Franz Bernhöft, ordentlicher Professor der Rechte, Rostock, Friedrich
Franz - Strasse 35.

Dr. Johannes Biermann, ordentlicher Professor der Rechte, Giessen.
Dr. Magnus Biermer, ausserordentlicher Professor der Staatswissenschaften,
Münster i. W., Südstrasse 75.

Dr. J. van Biervliet, ordentlicher Professor der Rechte, Löwen (Belgien).

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