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hat E. Boutan veröffentlicht: „Darstellung und neuer Entwurf einer internationalen Währung" (Guillaumin), ferner Poinsard: eine Studie über die Währungsfrage" (Giard). P. Vibert handelt von der fremden Concurrenz und der nationalen. Industrie" und sucht hier Aufgaben für die Vergleichung (Berger-Levrault). Die russischen Finanzen" von L. Winiarski enthalten eine Einleitung über die Steuern und den öffentlichen Kredit (Fischbacher). E. de Cyon hat ein Werk beinahe unter dem gleichen Titel veröffentlicht: Herr Witte und die russischen Finanzen" (Chamerot und Renouard). Die 7. Auflage der „Bankoperationen" von J. G. Courcelle Seneuil ist von A. Liesse durchgesehen (Guillaume). Bei dem Gegenstand der Finanzen dürfen wir nicht den ,Geldmarkt 1894-1895" von A. Raffalovich (Guillaumin), die „praktischen Reformen auf dem Gebiet der Steuerverwaltung" von E. Cohen (Guillaumin), „Gold und Silber" von Senlecq (Michelet) und G. Cavaignacs Streitschrift: „Für die progressive Steuer" (Colin) vergessen.

Mit der Nationalöconomie, Statistik und Geschichte stehen die beiden Werke von G. d'Avenel in Zusammenhang: Die Wirthschaftsgeschichte des Eigenthums, des Einkommens, der Lebensmittel, und aller Preise im Allgemeinen vom Jahre 1700 bis 1800" (Leroux, preisgekrönt von der Akademie der Moral- und Staatswissenschaften) und „Das Privatvermögen in 7 Jahrhunderten" (Colin), gleichsam eine kurze Zusammenfassung des vorigen Buches. In diesem monumentalen Werk benutzt der Verfasser die Forschungen der Gelehrten, welche gegen Ende dieses Jahrhunderts den Gegenstand bearbeitet haben. Das Buch ist zum Ersatz der Schriften von de Wailly und Anderer bestimmt.

Mit der sozialen Frage beschäftigen sich mehrere sehr verdienstliche Werke: So „die Anstalten der Arbeitgeber" von H. Brice (Rousseau),,,Homestead" von P. Bureau (Rousseau), „die Gesetzgebung über die Beziehungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Hubert Valleroux (Rousseau). „Homestead in den Vereinigten Staaten" von Vacher (Larose). Die Literatur über den Sozialismus fliesst immer sehr reichlich, aber viele der neuen Bücher besitzen nicht grösseren Werth als Zeitungsartikel oder Zeitschriften. Es sind Gelegenheitswerke. Andere

erheben sich freilich über dies Niveau und tragen einen wissenschaftlichen Charakter, jedoch bemerkte man auch unter ihnen Keines, welches einen grossen Schritt vorwärts zur Lösung jenes die moderne Welt bewegenden Problems thut. Man beschränkt sich auf Wiederholungen.

Die sociologische Bibliothek von Tresse und Stock ist um die Werke Bakunins und um ein Werk von Jean Grave: „Die zukünftige Gesellschaft" bereichert. Die Tendenzen dieser beiden Schriftsteller sind zu bekannt, als dass man darüber zu sprechen braucht. Hierher gehört auch die Psychologie des Anarchistischen Sozialisten" von Hamon (ibidem). Der Verleger Delagrave hat den originellen Gedanken gehabt, in einem und demselben Band die communistische Zeitschrift von P. Lafargue und die Widerlegung derselben von Yves Guyot unter dem Titel: „Das Eigenthum, sein Ursprung und seine Entwickelung" zu veröffentlichen. „Demagogen und Socialisten“ von J. Reinach (Chailley) hat ebenfalls eine polemische Bedeutung. Dieselbe Mannigfaltigkeit der Ansichten oder vielmehr eine noch viel grössere findet sich in der unterhaltenden Sammlung von Gaston Routier: ,,Die soziale Frage und die Meinung des Landes". (Eine Enquête des Figaro). Die Ursachen und Heilmittel der modernen Arbeitsunterbrechungen" sind von M. Thury studirt (Alcan). Werthvolle Bemerkungen und Belehrungen bietet das Buch von H. Depasse: „Ueber die Arbeit und ihre Bedingungen" (Alcan); sodann ebenso: Die Statistik der Arbeitseinstellungen und das Mittel des Vergleiches und Schiedsspruches während des Jahres 1894 und andere Publicationen des Arbeitsamtes, wie das Statistische Jahrbuch Frankreichs" (15. Band) (Berger-Levrault); ferner ,,Das Jahrbuch der Volkswirthschaft und Statistik" von M. Block (52. Jahrgang) (Guillaume), „Die Arbeiterfrage in England von P. de Rousiers (F. Didot); endlich „Die Näharbeiterinnen in Paris" von Ch. Benoist (Chailley). Gesetzgeberische Urkunden enthält die nützliche Publication von J. Chailley, Bert und A. Fontaine: Soziale Gesetze" (Chailley) und „Die Sammlung der Gewerbegesetzgebung" von G. Bry (Larose). Philosophische Ueberblicke gewähren die:,,Sociologischen Aufsätze und vermischten Schriften" von G. Tarde. Eine all

gemeine Uebersicht bietet: „Der zeitgenössische Socialismus“ von E. Villey (Guillaumin. Von dem ,,Institut" preisgekrönt), ferner Ausblick auf die soziale Frage" von Wuarin (Larose). Zu erwähnen ist hier auch die Uebersetzung der italienischen Bücher von Garofalo: „Der sozialistische Aberglaube" (Alcan). Die neue Wissenschaft der Sociologie ist Mode geworden. Alle Lehrsysteme suchen sich ihrer zu bemächtigen. Die Philosophen berühren sie theils aus Gründen der Methode, wie Boutroux, so „Der Gedanke des Natur-Gesetzes in der Wissenschaft und Philosophie" (Alcan), theils mit Rücksicht auf die Metaphysik, wie J. Szoulet in „Das moderne Gemeinwesen" (Alcan). Die Theologen betrachten das irdische Gemeinwesen als untergeordnetes Gegenstück und Vorbereitung zu der Gemeinschaft mit Gott. Von diesem Gesichtspunkt bringt der Abt Paliez in der Menschlichen Welt" (Retaux) eine Darstellung der sozialen und wirthschaftlichen Gesetze. Uebrigens giebt es Spezialisten, berufsmässige Soziologen, z. B. Tarde in seinen beiden Bänden: Die soziale Logik", „Die soziologischen Abhandlungen und vermischten Schriften". Die Studie von C. Bouglé „Die Sozialwissenschaften in Deutschland" (Alcan) wird vielleicht für die Deutschen selbst ein gewisses Interesse bieten. Die Uebersetzung des wichtigen Westermarck 'schen Werkes über den „Ursprung der Ehe", von H. de Varigny (Guillaumin) berührt ein Kapitel der Sozialwissenschaft, über welches die Gelehrten sich schwerlich einigen werden.

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Bezüglich der Methode findet man wichtige Untersuchungen in der Wissenschaft der Geschichte" von Ch. und V. Mortet (ein Auszug aus der grossen Encyclopädie, aber ein Auszug ebenso umfangreich, wie ein Buch). „Der Fortschritt von P. Lavroff (Giard) gehört gleichfalls in die soziologische Literatur.

9. Griechenland.

Referent: Dr. N. Zacharias, Advokat, Athen.

Gesetzgebung.

Das Jahr 1895 brach mit zwei der wichtigsten Fragen an: der Finanzfrage und der Aufgabe, wie dem Niedergang des Markt

preises der Korinthen in Folge der Ueberproduction zu steuern sei. Bezüglich des zweiten Problems lagen eine Anzahl Entwürfe der Kammer zur Prüfung vor, aber ohne Erfolg. Hinsichtlich des ersteren unterbreitete der damalige Ministerpräsident und zugleich Finanzminister Trikoupis ein Project, welches die Abschaffung der Accisen und den Ersatz des dadurch bewirkten Ausfalls an Einnahmen durch eine einprocentige Erhöhung der Zölle, der Hausund Gewerbesteuer verlangte. Den Städten sollte zur Compensation jährlich eine Summe gegeben werden, welche der Accisenabgabe des letzten Jahres gleich käme. Dieser Vorschlag ging indessen nicht durch. Die besteuerten Bevölkerungsklassen in allen grossen Städten sträubten sich lebhaft. Besonders in Athen kam es zu grossen Manifestationen; überall wurden Volksversammlungen angekündigt; in der Hauptstadt hatte sich eine Commission von Bürgern gebildet, welche die Sache dem Könige vortrug. Sie legte ihm das Elend der besteuerten Klassen dar und entwickelte ihm die Idee, dass das Deficit im Budget, durch eine Besteuerung getilgt werden müsste, welche einen allgemeineren Charakter trüge, wie z. B. die Tabaksteuer. Vergeblich waren die Vorstellungen dieser Männer bei dem Ministerpräsidenten. Daher fand am 5. Januar 1895 eine grosse Versammlung auf dem Concordia-Platz statt, in welcher die Menge ihrer Empörung gegen den Urheber des Elends im Staate Ausdruck lieh. Eine ähnliche Kundgebung bereitete sich am 8. Januar auf dem Marsfeld vor. Die Polizei hatte den Befehl, jede Vereinigung auf den Strassen zu verhindern. Jedoch eilte eine grosse Menge der Bürger von verschiedenen Richtungen dem bezeichneten Platz zu. Eine Schwadron Kavallerie versuchte sie zu zerstreuen, als der Kronprinz, der Chef der Garnison Athens, zu Pferde auf dem Felde erschien, um das Recht der Bürger zu friedlicher Versammlung zu schützen. Am 10. Januar gab das Ministerium hierauf seine Demission. Ein Geschäfts-Ministerium sollte vom Könige ernannt werden; Admiral Kanaris weigerte sich, solch Ministerium ohne die Zusammenberufung einer National - Versammlung zu bilden. Am 12. Januar trat schon ein neues Ministerium zusammen: Nicolaus Deliyannis, ehemals Gesandter zu Paris, übernahm die auswärtigen Angelegenheiten, Ketsea, Vorsitzender des Controlbureaus, die Finanzsachen, Aravantino Areopagistis (Kassationsrichter) die Justiz.

Vlachos, ehemals Gesandter zu Berlin, den öffentlichen Unterricht, Papadiamantopoulos das Kriegswesen, Kriezis die Marine, beide Flügeladjutanten des Königs, und Oberst Metaxas die inneren Angelegenheiten. Am 13. Januar ordnete ein im Regierungsblatt veröffentlichtes Königl. Dekret an, dass die Kammergeschäfte auf 40 Tage verschoben werden sollten. Ein Königl. Dekret vom 20. Februar löste die Kammer auf und bestimmte die Neu-Wahlen auf den 16. April. In diesen Wahlen erlitt die Partei Trikoupis eine grosse Niederlage. Die neue Kammer wurde zum 15. Mai einberufen. Der Ministerpräsident N. Deliyannis kündigte den Beginn der Arbeiten der ersten Synode der vierzehnten Kammerperiode an. Das Geschäfts-Ministerium trat ab und ein neues Ministerium wurde gebildet, in welches Theodoros Deliyannis für Finanzsachen, Mavromichali für die Inneren, Skouses für die Auswärtigen Angelegenheiten, Petridis für den Kultus und den öffentlichen Unterricht, Varvoglis für die Justiz, Smolenitz für das Kriegswesen und Levidi für die Marine eintraten. In dieser ordentlichen Kammersession, welche bis zum 19. Juli währte, wurden im Ganzen 89 Gesetze votirt, von denen die wichtigsten im Nachstehenden aufgeführt sind:

Finanzsachen.

Das Gesetz vom 24. Juni 95 über die Begründung eines besonderen Ausschusses für den Staatsschulddienst. Diesem Ausschuss wurden alle diesbezüglichen, zur Zuständigkeit des Finanz- Ministers gehörenden Geschäfte übertragen, insbesondere: a) die Einkassirung gesetzlich speziell bestimmter Einnahmen, auch Steuern und Staatsgebühren mit Ausnahme der für den Staatsschulddienst bestimmten Einnahmen.

b) Die Verwaltung der im Staatshaushalte für den Staatsschulddienst bestimmten Credite, die Besorgung und die Aufsicht über die Erfüllung der im Wege besonderer gesetzlicher Vorschriften festgelegten Verbindlichkeiten der Staatskasse und die Controle über die betreffenden Zahlungen und Leistungen.

c) Die Tilgung der Staatsschuld nach den gesetzlichen TilgungsVerordnungen oder nach einem allgemeinen Tilgungsplan oder auf Grund speziell dafür bewilligter Credite.

d) Die Rechnungslegung über die Zahlungen, welche die

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