Gesetz betr. die Besteuerung der Wanderlager, 22. Juni, ebenda p. 69. Jedes Lager zahlt für sich an jedem Ort jeweils für eine Woche eine Steuer; befreit sind Verkäufe auf Märkten und von Lebensmitteln und auf Ausstellungen. Aufgehoben gleiche Verordnung 17. X. 1878. 20. Sachsen-Meiningen. Kirchengesetze, die Besetzung geistlicher Stellen betr., die Gehaltsverhältnisse der Geistlichen betr., und betr. die Dienstvergehen der Geistlichen, 30. August, Sammlung der Landesherrl. Verordnungen im Herzogtum, Bd. XXIII p. 115, 119, 121. 21. Sachsen-Weimar-Eisenach. Gemeindeordnung für das Grossherzogtum Sachsen-WeimarEisenach, 17. April, Regierungsblatt für das Grossherzogtum, 1895 p. 145. Inkraft 1. I. 1896. I. Abschn. Allgemeine Grundsätze Art. 1-15. Den Gemeinden wird selbständige Verwaltung, freie Wahl ihrer Vertreter und Vorstände und das Recht zu Ortsstatuten gesichert. II. Abschn. Besondere Bestimmungen. 1. Bürger Art. 16-28 (auch Frauen) können nur Weimarer Staatsangehörige sein, die selbstständige Nahrung haben. Die Gemeinde kann unter Umständen von Männern die Erwerbung des Bürgerrechts verlangen. 2. Die Verwaltung steht zu: A. der Gemeindeversammlung Art. 29-41, d. i. allen stimmberechtigten Bürgern; Frauen müssen sich vertreten lassen. B. den Gemeindebehörden Art. 42-82. Diese werden aus der Zahl der 25 jährigen Bürger von der Gemeindeversammlung gewählt, und zwar der Gemeinderat auf 4 Jahre, der Gemeindevorstand, d. i. Bürgermeister und Stellvertreter, auf 6 oder 12 Jahre oder Lebenszeit. Die Wahl des zweiten unterliegt der Bestätigung des Bezirksdirektors. Der Gemeinderat unter eigenem Vorsitzenden überwacht die Verwaltung, die der Vorstand führt, Art. 83-120. 3. Zu den Gemeindelasten trägt das Gemeindevermögen bei und eine auf das gesamte staatssteuerpflichtige Einkommen gelegte Steuer, Art. 121 bis 153. III. Abschn. Die Oberaufsicht des Staates, Art. 160-170, wegen der Erfüllung gesetzlicher Pflichten steht dem Bezirksausschuss im allgemeinen zu. IV. Abschn., Art. 171-174, aufgehoben Gesetz 24. VI. 1874. Ministerialverordnung betr. die Flüsserei auf der Saale im Gross herzogtum Sachsen, 28. September, ebenda p. 383. Flossordnung. Die gleiche in Schwarzburg-Rudolstadt: Polizeiverordnung 18. Dezbr., Gesetzsamml. 1895 p. 104 (vergl. auch Reuss). Gesetz betr. die Besteuerung der Hunde, 3. April, Regierungs blatt p. 217. Bedarfs- und Luxushunde. Gesetz betr. die Erbschaftssteuer, vom 10. April, ebenda p. 220. vergl. Gesetz 3. IX. 1844. Die Abgabe von Erbschaften und Vermächtnissen fällt nicht mehr der allgemeinen Waisenversorgungsanstalt zu, sondern der Staatskasse. Höhe 4--8 %• Kirchengemeindeordnung für die evangelische Landeskirche des Grossherzogtums Sachsen. 24. Juli, ebenda p. 277. Verordnung hierzu 14. August, ebenda p. 302. Mitglied der Kirchengemeinden (Orts- oder Personalgemeinde) ist jeder evangelische Christ innerhalb ihres Bezirks. Vertretung durch Kirchengemeindevorstand und Kirchengemeindeversammlung. Kirchliche Umlage nach dem Gesetz 24. II. 1894. Gesetz betr. die Dienstvergehen der evangelischen Geistlichen. 5. September, ebenda p. 347. Gesetz betr. die Versetzung der evangelischen Geistlichen in den Ruhestand und die Beiordnung eines Amtsgehülfen. 5. Sptbr., ebenda p. 359. Gesetz betr. die Konfession der Kinder aus gemischten Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken, sowie den Konfessionswechsel der Evangelischen und Katholiken. 10. April, ebenda p. 133. Kinder folgen im allgemeinen der Konfession des Vaters, aber nur bis zum 12. Jahr. Verträge über ihre Konfession sind nichtige Ehemündigkeit mit 18. Jahren. 22. Schaumburg-Lippe. Landesverordnungen Jahrg. 1895. 23. Schwarzburg-Rudolstadt. Polizeiverordnung betr. das unbefugte Reden bei Beerdigungen. 17. August. Erlaubnis des Geistlichen auf dem Friedhofe. Polizeiverordnung die Zughunde betr. 17. August, eben da p. 87. 24. Schwarzburg-Sondershausen. Verordnung betr. die Geheimhaltung der Einkommensteuerveranlagung u. s. w. 13. April. Gesetzsammlung für das Fürstentum, 1895, p. 97. 25. Waldeck. Fürstliche Regierungsblätter 85. Jhrg. 26. Württemberg. Gesetz betr. die allgemeine Fortbildungsschule und die Sonntagsschule, sowie sonstige Bestimmungen über die Volksschule. 22. März. Regierungsblatt 1895 p. 77. Fortbildungsschule ist nach der Volksschule und entsprechend derselben für die männliche Jugend 2 Jahre lang obligatorisch, für die weibliche kann sie eingerichtet werden. Wo sie mangelt, ist die Sonntagsschule für beide 3 Jahre lang obligatorisch. Schulpflichtigen ist der Wirtshausbesuch untersagt. Königliche Verordnung betr. die Abänderung der Königlichen Verordnung vom 27. XII. 1871 über die bürgerliche Feier der Sonn-, Fest- und Feiertage. 22. März, ebenda p. 165. Verbote im Gewerbe, in Land- und Forstwirtschaft. Gesetz betr. das Disciplinarverfahren gegen evangelische Geistliche, 18. Juli, ebenda p. 233, und Anlage: Kirchliches Gesetz betr. die Behandlung dienstlicher Verfehlungen und die unfreiwillige Pensionierung der Geistlichen. 18. Juli. b. Literatur1). Abhandlungen aus dem staatswissenschaftlichen Seminar zu Strassburg i/E., herausgegeben von G. F. Knapp. (K. J. Trübner, Strassburg). P. Kalkmann: „Englands Uebergang zur Goldwährung im 18. Jahrhundert". Dr. Alfred Swaine: „Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg". Berghoff-Ising, Dr. Fr. Die socialistische Arbeiterbewegung 1) Mit Rücksicht auf den beschränkten Raum und die Fülle der deutschen Fachlitteratur konnten hier nur diejenigen juristischen und volkswirtschaftlichen Arbeiten aufgeführt werden, welche unmittelbar das Arbeitsfeld der Vereinigung berühren, d. h. vergleichenden oder internationalen Charakters sind oder ausländische rechtliche oder wirtschaftliche Verhältnisse behandeln. in der Schweiz. Ein Beitrag zur Geschichte der socialen Bewegung in den letzten 30 Jahren. Leipzig, Duncker und Humblot. v. Bergmann, Eugen. Geschichte der nationalökonomischen Krisentheorien. Stuttgart, W. Kohlhammer. Bödiker, Dr. P. Die Arbeiterversicherung in den Europäischen Staaten. Leipzig, Duncker und Humblot. Berichte über die 17. Tagung der association littéraire et artistique internationale, Dresden 1895. Deutsche Ausgabe, herausgegeben vom Arbeitsausschuss. Berlin, Deutsche Schriftstellergenossenschaft. Böhm, F. Handbuch der internationalen Nachlassbehandlung mit besonderer Rücksicht auf das Deutsche Reich und die einzelnen Bundesstaaten einschliesslich Elsass-Lothringen. Unter Berücksichtigung amtlicher Quellen, II. Auflage. Augsburg, Gebr. Reichel. Borchardt, 0. Die Handelsgesetze des Erdballs, Nachtrag II. Berlin, R. v. Decker. II. Das argentinische Handelsgesetzbuch vom 5. Oktober 1889, in das Deutsche übertragen und mit Anmerkungen versehen von B. Breitrück: Made in Germany". Das englische Gesetz der Warenbezeichnung (The Merchandise Marks Act. 1887, 50 u. 51 Vict. chptr. 28) im Originaltext und in deutscher Uebersetzung nebst Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen. Hamburg, L. Friedrichsen & Cie. Brote, E. Die rumänische Frage in Siebenbürgen und Ungarn. Eine politische Denkschrift. Mit 51 Beilagen und 1 Karte. Berlin, Puttkammer und Mühlbrecht. Cahn, Dr. W., Kaiserl. Legationsrat. Das Reichsgesetz über die Erwerbung und den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, erläutert mit Benutzung amtlicher Quellen und unter vergleichender Berücksichtigung der ausländischen Gesetzgebung. II. vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin, Guttentag. Droit de l'auteur. Organe officiel du bureau de l'Union internationale pour la protection des oeuvres littéraires et artistiques. 8. année. Leipzig, G. Hedeler. Engel, Dr. Ernst. Die Lebenskosten belgischer Arbeiterfamilien früher und jetzt. Ermittelt aus den Familienhaushaltrechnungen und vergleichend zusammengestellt. Dresden, Heinrich. Gareis. Die Weiterentwickelung des Princips der Genfer Convention in den letzten 30 Jahren. Festrede. Giessen, E. Roth. Geschichte, Die, des Socialismus in Einzeldarstellungen, von E. Bernstein, C. Hugo, K. Kautsky, P. Lafargue, F. Mehring, P. Plechanow. Stuttgart, J. W. Dietz. 1. Die Vorläufer des neueren Socialismus. 2. Teil: von Thomas More bis zur französischen Revolution. IV. Abschnitt: Die beiden ersten grossen Utopisten Thomas More, von K. Kautsky. Thomas Campanella, von P. Lafargue. V. Abschnitt: Die humanistischen und demokratisch-socialistischen Bewegungen in England während des 17. Jahrhunderts, von Ed. Bernstein. VI. Abschnitt: der Socialismus in Frankreich von der Reformation bis zur Revolution, von C. Hugo. Grunzel, D. J. Der internationale Wirtschaftsverkehr und seine Bilanz. Leipzig, Duncker und Humblot. Hancke, E. Zur Revision des Berliner Internationalen Uebereink ommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (aus den „,Eisenbahnrechtlichen Entscheidungen und Abhandlungen). Breslau, J. U. Kern. John K. Ingram: Geschichte der Sklaverei und der Hörigkeit. Rechtmässige deutsche Uebersetzung von L. Katscher. Dresden (Leipzig), C. Reissner. Kidd, B. Sociale Evolution, aus dem Englischen übersetzt von E. Pfleiderer. Mit Vorwort von E. Weissmann. Jena, G. Fischer. Kohler, J. Studien aus dem Straf-Recht II, III. Das StrafRecht der Italien. Statuten vom 12.-16. Jahrhundert. zweite Hälfte. Mannheim, J. Bensheimer. Erste und Mit Laveleye, E. de. Der Socialismus der Gegenwart. einem Anhang: Der Socialismus in England, von G. H. Orpen. Uebersetzt von C. Jasper. Halle, O. Hendel. Leske, F. und Loewenfeld, W. Die Rechtsverfolgung im internationalen Verkehr. Darstellung der Justizorganisation des Civilprozessrechtes, des Konkursrechtes, der Erbschaftsregulierung und der Konsulargerichtsbarkeit in den europäischen und aussereuropäischen Staaten. Unter Mitwirkung von R. Altsmann, Alves de Sá, C. Asser etc. herausgegeben. Berlin, C. Heymann, 2 Bände. Liebermann, F. Ueber Pseudo-Cnuts constitutiones de foresta. Halle, M. Niemeyer. |