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dänischen Schriftstellern erschienen: Eine Abhandlung von J. Heckscher über die Rechtsgültigkeit der Speculationsverträge, S. 197 bis 240, eine Recension von Jul. Lassen über Ernst Möller's 1894 erschienene Schrift von den Voraussetzungen, S. 285-300; endlich einige Mitteilungen aus der dänischen Rechtspraxis von N. Lassen, S. 67-86.

Aus dem Strafrecht: C. Goos' Der specielle Teil des Strafrechts. (Den danske Strafferets specielle Del. Förste Del. 681 S., Anden Del. 622 S.), C. Torp's Versuch und Teilnahme („Forsög og Meddelagtighed". 192 S.); endlich eine systematische Uebersicht über die Entscheidungen des höchsten Gerichtes in Strafsachen während der Jahre 1885-1894 von J. Ipsen.

Aus dem Staatsrecht: H. Matzen's Staatsverfassungsrecht. (,,Den danske Statsforfatningsret. Anden gjennemsete Udgave. Förste Del." 300 S. in 4o). Ferner in ,,Tidsskrift for Retsvidenskab“ eine Abhandlung von V. C. Nyholm über die Ministerverantwortlichkeit. im konstitutionellen Königtum, S. 325-423, und eine Recension von Aage Duus über J. Ussing's 1893 erschienene Schrift über die Entscheidung von Streitigkeiten mit der Verwaltung; dagegen ist wieder eine Antikritik erschienen: Dr. Joh. Ussing: „En Anmeldelse i Tidsskrift for Retsvidenskab.“

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Die juristische Wochenschrift Ugeskrift for Retsväsen" enthält ausser Gerichtsentscheidungen mehrere kleinere Abhandlungen und Recensionen; die Entscheidungen des höchsten Gerichts sind in „Höjesteretstidende", die des See- und Handelsgerichts von Kopenhagen in Sö-og Handelsretstidende" enthalten.

Von V. A. Secher ist ein Verzeichniss der Literatur des dänischen Rechts 1889-93 erschienen; von demselben ist in Verbindung mit A. Taranger in Tidsskrift for Retsvidenskab" S. 463-477 ein Verzeichniss der nordischen Rechtsliteratur des Jahres 1894 zusammengestellt.

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Aus der Literatur über Volkswirthschaftslehre soll hervorgehoben werden:

Aus der eigentlichen Nationalökonomie: Trap's Finanzwissenschaft (,,Grundrids aj Finansvidenskaben", 143 S.), A. Jensen und S. Urdahl: Die Gesetzgebung über Wirthschaften und die Trunksucht (Bevärtningslovgivningen og Drikkeondet", 167 S.), B. Hansted's Schrift über schweizerische Fabriksgesetzgebung (,,Kanto

nale-og Forbundslove i Schweiz, 200 S.), F. Linderberg: Die freie Konkurrenz und der Socialismus (,,Frikonkurrencen og Socialismen", 264 S.). Auch N. Juel-Hansen's Schrift über das Gesellschaftsleben (,,Samfundslivet", 356 S.) berührt zum Teil die Volkswirtschaftslehre.

Aus der Statistik: Laurids Bruun: „Officiel Statistik", 186 S., und ein Handelsbericht für das Jahr 1893, herausgegeben von dem Komitee der Grosshändlersocietät.

In der Zeitschrift ,,Nationalökonomisk Tidsskrift finden sich noch mehrere Abhandlungen und Recensionen.

6. Deutschland.

Referent: Dr. W. Mittermaier, Heidelberg.
a. Gesetzgebung.

I. Das Deutsche Reich.

1. Allgemeines.

Gesetz über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen, v. 9. Juni, R.-Gesetzblatt p. 256. § 1 Beistand durch die Behörden verschiedener Bundesstaaten 1., zwecks Erhebung und Beitreibung a. der Zölle und Reichssteuern, b. der staatlichen, kirchlichen und Gemeindeabgaben, c. sonstiger öffentlicher Abgaben; 2., beim Verwaltungsstrafverfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Erhebung dieser Gefälle und Abgaben; 3., zwecks Vollstreckung von Vermögensstrafen nach § 453 Str.-Pr.-O. u. § 101 Seemanns-O. §§ 2-6: Behörden, Zulässigkeit der Beistandsleistung. § 12 in Kraft 1. Juli 1895.

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Gesetz betr. die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezählung im Jahre 1895 v. 8. IV. Rgb. p. 225.

Jedes Eindringen in Vermögens- und Einkommensverhältnisse ausgeschlossen. Strafe für wissentl. wahrheitswidrige Antworten oder Antwortsweigerung.

2. Gewerbe-Recht.

Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. Febr. betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken, Rgb.

p. 5, gemäss Gewerbeordnung § 139a. Ausnahmen von den Beschränkungen des § 136 Gewerbeordnung.

Desgl. vom 1. Febr. betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken, Rgb. p. 8. Abänderung der Bestimmungen vom 29. IV. 1892.

Kaiserliche Verordnung betr. das völlige Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe bezüglichen Bestimmungen der GewerbeordnungsNovelle vom 1. Juni 1891. 4. Februar, ebenda p. 11, §§ 105a105f, 105 hi treten am 1. IV. 1895 in Kraft.

1) Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar betr. Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit gemäss § 105d Gewerbeordnung, 1. VI. 1891, ebenda p. 12.

Hierzu in allen Bundesstaaten mehr oder minder ausführliche Ausführungsbestimmungen gemäss einer Verständigung der Regierungen.

3. Verkehr.

a. Post. Abänderungen der Postordnung vom 11. Juni 1892, 30. Januar, Centralblatt f. d. D. R. p. 29. Verfügung des Absenders über unbestellbare Sendungen, § 45 Abs. II, III, IV. Ebenso für Bayern: Bekanntmachung des Minist. des Kgl. Hauses und des Aeusseren, die Postordnung für das Kgr. Bayern vom 1. V. 1889 betr., 7. April, Gesetz- u. Verordnungsblatt p. 147, und für Württemberg: Bekanntmachung des Minist. der auswärtigen Angelegenheiten vom 19. Febr. betr. die Abänderung der Württ. Postordnung vom 27. VI. 1892, Regierungsblatt p. 55.

b. Eisenbahn. Bekanntmachung betr. eine neue Fassung der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. vom 9. Februar, R.-G.-B. p. 101. Vorschriften über bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Gegenstände (dazu Bekanntmachung 29. März p. 223 betr. den Deutsch.-Luxemburg. Wechselverkehr).

Bekanntmachung betr. eine neue Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands einerseits und Österreichs u. Ungarns anderer

1) Meinholds jurist. Handbibliothek, Bd. 54, Büttner: Die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe und im Handelsgewerbe. Nach den reichsgesetzl. und landesgesetzlichen Bestimmungen und Ausführungsverordnungen u. s. w. Leipzig, A. Berger, 1895.

seits. 9. Februar, R.-G.-B. p. 139, rücksichtlich der nach dem Internat. Übereinkommen vom 14. X. 1890 von der Beförderung ausgeschlossenen oder bedingungsweise zugelassenen Gegenstände, vergl. R.-G.-B. 1894 p. 113 u. 403. In Kraft 1. IV. 1895. Vereinbarung von 1892 nebst zwei Nachträgen von 1893 ausser Kraft.

Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Oktober, betr. Abänderungen des § 53 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, R.-G.-B. p. 445, betrifft die Richtigkeit des Frachtbriefs. Ebenso Bayern Bekanntmachung 31. Oktober, Gesetz- u. Verordnungsblatt p. 399.

Zusatzvereinbarung zu dem internat. Übereinkommen vom 14. X. 1890 betr. die Beifügung zusätzlicher Vorschriften zu § 1 der Ausführungsbestimmungen und die Änderung der Anlage 1 zu diesen Bestimmungen vom 16. Juli, R.-G.-B. p. 465, enthält Erleichterungen für den Frachtverkehr.

4. See.

Bekanntmachung betr. die Abänderung der Schiffsvermessungsordnung vom 20. VI. 1888 1. März R.-G.-B. p. 153. Wortlaut in neuer Fassung R.-G.-B. p. 160. Dazu Bestimmungen des Reichskanzlers 11. Novbr. Centralblatt p. 385.

Kaiserl. Verordnung betr. die Strandungsordnung in Helgoland v. 20. Juli R.-G.-B. p. 421. Strandungsordnung v. 17. V. 1874 nebst Ausführungsbestimmungen treten. 1. VIII. 1895 für Helgoland inkraft.

5. Medizinal- und Veterinärwesen.

23. Juni 1880
1. Mai 1894

Bekanntmachung des Reichskanzlers betr. die Instruktion des Bundesrats vom 30. Mai 1895 zur Ausführung der §§ 19-29 des Gesetzes vom über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen. 27. Juni R.-G.-B. p. 357. Ersatz der Instruktion vom 12.-24. Februar 1881. Verwaltungspolizeiliche und volkswirtschaftliche wichtige Bestimmungen.

Desgl. betr. Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine. 27. Juni. Centralblatt f. d. D. R. p. 316.

6. Privatrecht.

Gesetz betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt. 15. Juni. R.-G.-Bl. p. 3011).

Schon 1856 wurden in der Kommission f. das preuss. H.-G.-B. Vorschläge hierfür gemacht. Später drangen Interessenten u. der D. Handelstag auf eine Regelung. 1893 die ersten Grundzüge im Reichsjustizamt beraten. Anlehnung an Seerecht und Landtransportrecht.

I. Abschn. §§ 1-6. Schiffseigner ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes; Dritten gegenüber gilt ihm der Verwender eines fremden Schiffes gleich. H.-G.-B. a. 450, 477. Haftpflicht ähnlich H.-G.-B. 451, in bestimmten Fällen aber beschränkt auf Schiff und Fracht H.-G.-B. 452 sogar für den sein Schiff

selbst führenden Kleinschiffer (§ 4). Heimatsort.

II. Abschn. Schiffer ist der Führer eines Schiffes, §§ 7-20. Seine Pflichten und Haftung (H.-G.-B. 478/9), Dienstobliegenheiten (H.-G.-B. 480-483, 503 Abs. 2, 504 Abs. 1 u. 2), Vertretung des Eigners, Recht bezw. Pflicht zur Verklarung (H.-G.-B. 490-493. C. P. O. § 447-455); Dienstverhältnis nach Gewerbeordnung § 133 a-133 d.

III. Abschn.

Gewerbeordnung.

Schiffsmannschaft, §§ 21-25, untersteht der

IV. Abschn. Frachtgeschäft §§ 26-77. Nach § 26 finden im allgem. Anwendung H.-G.-B. a. 390-393, 396-407, 408 Abs. 1 u. 3, 409-412, 414-420. Besondere Bestimmungen über Verfrachtung des Schiffes im ganzen: Ladung und Beförderung §§ 27-37, Löschung §§ 46-52, Teil- und Stückgüterverfrachtung §§ 38-40, 53-55; ferner für Fracht, Ladeschein (§§ 71—76) $$ 58, 59 enthalten wichtige Dispositiv bestimmungen dahin, dass der Frachtführer für Verlust oder Beschädigung des Gutes in seiner Obhut haftet, wenn er nicht beweist, dass Verlust oder Beschädigung trotz Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers

u. a. m.

1) Kommentare: Förtsch. (Leipzig, Rossberg 1896.) - Landgraf (Berlin, Siemenroth und Troschel 1896.) — Mittelstein (Leipzig, Berger 1895.)

Asser (Haarlem, Bohn 1895.) Zeitschr. f. Binnenschiffahrt. Herausgegeben vom Centralverein f. Hebung d. D. Fluss- u. Kanal-Schiffahrt. Berlin, Siemenroth u. Troschel, seit 1896.

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