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ausgedrückt, daß verschiedene Bestimmungen der Militärstrafgerichtsgetreten ist, vorzunehmen. Der Reichstag hat wiederholt den Wunsch Militärstrafgerichtsordnung, die erst am 1. Oktober 1900 in Kraft Dagegen scheint die Absicht nicht zu bestehen, eine Änderung der

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ordnung geändert werden. Die Heeresleitung steht demgegenüber auf dem Standpunkt, daß die Militärstrafgerichtsordnung den Anforderungen der militärischen Verhältnisse gut angepaßt ist und gegenüber der bürgerlichen Strafprozeßordnung sogar einige wesentliche Vorteile (Berufung, Nacheid u. a. m.) enthält.

Bekleidung, Ausrüstung. Laut den Mitte 1913 ausgegebenen Deckblättern zur Bekleidungsvorschrift für Offiziere u. s. w. hat nunmehr jeder Offizier, Sanitätsoffizier und Veterinäroffizier für seine Mobilmachungsausstattung derart vorzusorgen, daß er nach ausgesprochener Mobilmachung sofort marschbereit ist. Hiezu sind die Offiziere der Fußtruppen, die Sanitätsoffiziere und die Veterinäroffiziere (einschließlich derer des Beurlaubtenstandes und der Inaktivität), die nicht schon im Frieden als Berittene im Dienst Pferdeausrüstungen vorrätig halten müssen, berechtigt, solche nach Regelung durch die Generalkommandos im Mobilmachungsfalle gegen den Abschätzungswert aus überzähligen Beständen berittener Truppenteile zu entnehmen. Ferner steht es sämtlichen Offizieren u. s. w. frei, den zur persönlichen Ausstattung erforderlichen Bedarf an Röcken und Reithosen, soweit sie in passenden Größen vorhanden sind, bei eintretender Mobilmachung gegen Bezahlung aus Mannschaftsbeständen zu decken.

Im Berichtsjahre wurde eine Bestimmung erlassen, nach welcher beim Jagdreiten aktiver Offizierskorps und solcher Jagdvereine, denen aktive Offiziere angehören, von den mitreitenden Offizieren des Beurlaubtenstandes Offiziersuniform angelegt werden kann.

Für die Sanitätsmannschaften der Truppen wurde bestimmt, daß sie nunmehr die Uniform ihres Truppenteiles (jedoch ohne Bandelier und Kartusche) zu tragen haben, während für die Sanitätsmannschaft der Garnisonslazarette die Infanterieuniform des zuständigen Armeekorps mit gewissen speziellen Abzeichen systemisiert wurde. Sämtliche Sanitätsmannschaften tragen nun am rechten Oberärmel einen Äskulapstab. Bisher hatten alle Sanitätsmannschaften eine einheitliche Uniform.

Die Fliegerbataillone erhielten eigene Abzeichen.

Nach einer Kabinettsorder vom Mai 1913 gelangte für die Beamten der Heeresverwaltung neben der dunkelblauen eine feldgraue Uniform zur Einführung, deren Anlegen den Beamten im Frieden bei allen Gelegenheiten freigestellt ist, zu denen die Offiziere Feldgrau tragen. Im Mobilmachungsfalle muß die feldgraue Uniform von den bei mobilen Truppen oder im Gefolge der mobilen Armee befindlichen Beamten angelegt werden. Überdies wurde bestimmt, da die dunkelgraue Uniform von den Beamten im Frieden in demselben Umfang wie bisher bei allen Gelegenheiten angelegt werden muß, zu

denen auch die Offiziere in Dunkelblau zu erscheinen haben.

Auch

für die Militärgeistlichen wurde für das Feld eine feldgraue Uniform systemisiert, welche dann zu tragen ist, wenn nicht die Anlegung des Talars oder der lithurgischen Gewänder erforderlich ist.

Die neue Felduniform ist während der Manöver von allen Truppenteilen der Infanterie und einem Teile der Kavallerie getragen worden. Nach einer amtlichen Erklärung im Verlaufe der Etatsverhandlungen soll die feldgraue Kriegsgarnitur für die ganze Armee und eine ebensolche Friedensgarnitur für die Infanterie und Jäger bereits hergestellt sein; bei der Kavallerie dürften die gleichen Vorräte 1914, bei der Artillerie, den Pionieren und bei den Verkehrstruppen 1915 fertiggestellt sein. Beiderlei Garnituren sollen im Frieden nebeneinander getragen werden.

Im allgemeinen haben die bisherigen Erfahrungen mit der feldgrauen Montur günstige Erfahrungen ergeben. Das eingeführte Halstuch erfährt dagegen eine ziemlich allgemeine Verurteilung, desgleichen die geringe Farbechtheit und wenige Haltbarkeit der grauen Tuchsorte. Ein allgemeiner Wunsch macht sich wegen der Neueinführung unterschiedlicherer Abzeichen der einzelnen Waffengattungen und Chargen geltend. Letzt angedeuteter Übelstand wurde insbesondere bei der Sammlung durcheinander gekommener Kavallerietruppenteile nach größeren Attacken empfunden, wie auch durch den Umstand, daß Ordonnanzoffiziere, Meldereiter etc. durch das oft langwierige Suchen von äußerlich nur schwer erkenntlichen Organen höherer Stäbe bedeutende Zeitverluste erlitten.

Die mit dem nach Hartmannschem Verfahren hergestellten Riemzeug aus wasserdichtem Leder gemachten Versuche scheinen ein abschließendes Resultat noch nicht ergeben zu haben. In der bayrischen Armee wurde ein neues Kandaren- und Kinnkettenmuster erprobt.

Telegraphie, Telephonie. Die Gesellschaft für drahtlose Telegraphie hat Stationen konstruiert, die vermöge ihres geringen Raumbedarfes sich besonders für Flugzeuge eignen. Es sind zwei Typen von verschiedenen Reichweiten hergestellt worden. Für Flugzeuge, die lediglich dem artilleristischen Zielaufklärungsdienst dienen sollen, sind Reichweiten von etwa 25 km mit Batteriebetrieb vorgesehen. Für Flugzeuge der Fernaufklärung sind Stationen mit Reichweiten bis 100 km konstruiert worden. Den erforderlichen Strom liefert bei diesen eine Dynamomaschine. Als Antenne dient ein auf einer Haspel aufgewickelter Bronzedraht, der mit Hilfe einer Kurbel leicht auf- und abgewickelt werden kann. Der am unteren Ende mit einer Bleikugel beschwerte Draht ist in Abschnitten von 5 zu 5 m mit

Reißstellen von etwa 5-10 kg Zerreißfestigkeit versehen, um bei niedrigen Flügen den verhängnisvollen Folgen von Verwicklungen des Drahtes vorzubeugen. Zur Steigerung der Reichweiten ist das Vorhandensein möglichst zahlreicher Metallbestandteile wünschenswert. Der Empfänger ist für den Empfang von Wellen von etwa 200 bis 400 m Länge eingerichtet. Um das Geräusch des Flugzeugmotors beim Empfang möglichst aufzuheben, ist der Empfangsapparat in die Fliegerkappe des Telegraphisten schalldicht eingebaut. Das Gewicht der kompletten Station einschließlich Dynamomaschine beträgt etwa 40-50 kg.

Anfangs 1913 wurden 2450 Bordstationen, davon 1188 auf Kriegsschiffen und 1262 auf Handelsschiffen gezählt. An Küstenstationen waren 440 vorhanden. Die Zahlen sind seitdem wieder, u. zw. vornehmlich zu gunsten des deutschen Telefunkensystems, in die Höhe gegangen.

Das Reichspostamt hat bestimmt, daß der fun kentelegraphische Verkehr zwischen Deutschland und den afrikanischen Kolonien von der Funkenstation Nauen aus am 15. Mai 1914 eröffnet wird. Auf der Station Nauen wird seit dem im Frühjahr 1912 erfolgten Einsturz gearbeitet, um dieselbe hiezu in stand zu setzen. Außer fünf Türmen von je 120 m Höhe wird ein Riesenturm von 250 m Höhe gebaut.

Nach einer Zusammenstellung des Reichspostamtes stellte sich der deutsche Besitz an überseeischen Kabellinien im Jahre 1913 wie folgt:

Staatskabel .

Deutsch-atlantische Telegraphengesellschaft
Osteuropäische Telegraphengesellschaft

Deutsch-niederländische Telegraphengesellschaft

Deutsch-südamerikanische Telegraphengesellschaft

Zusammen

Anzahl

Länge

(km)

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Automobilwesen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Kraftwagen material des Deutschen Reiches (siehe Tabelle auf Seite 475).

Ende März 1913 dürfte die Heeresverwaltung über 885 subventionierte Armeelastzüge verfügt haben, zu welchen dermalen noch etwa 400 angekaufte hinzugerechnet werden können. Bisher betrug die Beschaffungsprämie 4000 M., die Betriebsbeihilfe viermal 1000 M., die Gesamtzuwendung betrug also 8000 M. Im Berichtsjahre konnten. nun nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im ganzen 160 Subventionen verteilt werden, u. zw. entfallen diese Unterstützungen zum erstenmal zur Hälfte auf Lastzüge und zur Hälfte auf Einzellastkraftwagen.

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Zählungsergebnis

1. Jänner 1913 20.325 14.742 15.087 18.501 1.410 76.085 1. Jänner 1912 19.958 13.888 12.377 12.686 1.072 59.901

am

Differenz

Vermehrung in Prozent.

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Infolgedessen sind auch die bisherigen an die Käufer zu zahlenden Prämiensätze geändert und wie folgt festgesetzt worden: Die einmalige Beschaffungsprämie beträgt 1800 M. für den Einzellastwagen und 3000 M. für den Lastzug; an Betriebsprämien für das 2., 3., 4. und 5. Betriebsjahr werden je 800 M. für den Einzellastwagen und je 1200 M. für den Lastzug gezahlt. Diese Subventionen wurden auf 14 subventionsberechtigte Fabriken verteilt.

Neuerdings wurde auch der Brennstoffrage große Bedeutung zugewendet, insbesondere da Deutschland nicht reich an Petroleum ist und das Reich daher auch bezüglich des Benzinbedarfes immer vom Auslande abhängig sein wird. Deshalb trat man dem Gedanken nahe, das aus der im Lande reichlichst vorhandenen Steinkohle erzeugte „Benzol" dem Automobilismus als Brennstoff dienstbar zu machen. Ein diesbezüglicher Aufruf des Prinzen Heinrich und die Ausschreibung einer ,,Brennstoffprüfungsfahrt" für Automobile dürfte im Verein mit einem Preisausschreiben des preußischen Kriegsministeriums wegen eines guten Benzolvergasers für die gesamte Kraftwagenindustrie einen wirksamen Hinweis in dieser Richtung gegeben haben, da die Lösung der Benzolfrage hauptsächlich von der Konstruktion eines für

Streffleur 1914, I.

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