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des Landtags Ausschusses gehalten, und darin 78000 Guls den zur Türkensteuer vom Erzstifte bewilligt. *)

Nach vielen mühsamen, schon im J. 1567 angefans genen, Unterhandlungen, brachte es der Administrator, une ter Vermittelung seines Vaters und des Landgrafen Wils helm von Hessen, zu Eisleben am 10. Jun. 1579, ¡μ jenem merkwürdigen sogenannten Permutations: Ver: trag mit dem Churfürsten von Sachsen, wodurch zu nächst das Tripartit wieder aufgehoben ward, nach welchem die Stadt Magdeburg neben dem Erzstifte auch die beyden Churfürsten von Sachsen und Brandenburg, für ihre Oberherren erkennen, folglich dreyen Herren uns terthänig seyn sollte. Die Stadt hatte aber bisher ihre Einwilligung dazu standhaft verweigert und dagegen pros testirt. Durch gedachten Permutations, Vertrag wurden nun auch alle bisherigen Streitigkeiten zwischen dem Erzs stifte und Sachsen über das Burggrafthum zu Magde, burg und dessen Rechte beygelegt, und der Administrator ward nun wieder völlig und allein Herr über Magdeburg und in seinem Lande. Der Administrator trat nach dier sem Vertrag an Chursachsen die Landeshoheit über die Neustadt und die drey Vorstådte von Eisleben, ferner über den Flecken Wippra, so wie über die Mansfeldischen Aemter Bornstedt, Artern, Rommelburg, und über ans dere Besihungen in der Grafschaft Mansfeld, völlig ab. Dagegen that Chursachsen Verzicht auf alle Rechte des Burggrafthums in den Städten Magdeburg und Halle und im ganzen Erzstifte, und behielt sich nur den burge

• Werners Magd. Chronik ad a, 1578.

gräflichen Titel und Wapen, nebst den zum Burggrafthum gerechneten Dertern Gommern, Elbenau; Ranies und Gottau vor. Zugleich entsagte Chursachsen allen seinen, durch die Uebergabe Magdeburgs an den Churfürsten Mo: ris, und durch das Tripartit erlangten, Rechten über Magdeburg, und versprach, die Stadt durch Abgeordnete von aller Unterwürfigkeit und Pflicht gegen Chursachsen förmlich loszusprechen, und sie an den Administrator und an das Domkapitel, als an ihre alleinige Oberherren, zu verweisen, auch es möglichst befördern zu helfen, daß die Stadt dem Administrator huldige, und ihn und das Erz stift für ihre alleinige Herren erkenne. Ueberdem verpflich tete sich der Churfürst, alle für die abgetretenen Rechte sprechenden, Dokumente und Urkunden herauszugeben, und zugleich Reverse auszustellen, daß aus dem beybehaltenen burggråflichen Titel und Wapen nie einige Ansprüche auf die abgetretenen Rechte des Burggrafthums hergeleitet wer: den sollten. Der Vater des Administrators, der Churs fürst Johann Georg von Brandenburg, versprach ebenfalls, sich des, ihm durch das Tripartit zum dritten Theil zuges standnen, Oberherrschaftsrechts über Magdeburg zu bege: ben, und sich mit dem Erzstifte darüber zu vergleichen. Dagegen überließ Chursachsen nun auch den noch schuldigen Rest von den, nach dem Tripartit: Vergleich von Churbrans denburg zu zahlenden, 95000 Gulden, dem Erzstifte, und überlieferte die darüber sprechende Churbrandenburgische Versicherung dem Administrator. Verschiedene streitige Puncte über die sequestrirte Grafschaft Mansfeld wurden durch diesen Vertrag ebenfalls verglichen und beygelegt. Ueber die Unterschrift und Vollziehung dieses Vertrags ward noch ein Nebenvergleich abgeschlossen, und dann der Haupts

vergleich am 8. August 1579 vom Kaiser Rudolph dem aten genehmigt und bestätigt.

Bald nach Abschluß dieses Vertrags, am 28. Jul. d. J. gaben der Administrator und das Domkapitel durch sechs angesehene Abgeordnete dem Magistrat und der Bürs gerschaft zu Magdeburg, davon Nachricht, verlangten ihre Erklärung darüber, und suchten durch Unterhandlungen die Genehmigung und den Beytritt der Stadt zu diesem Vertrage zu Stande zu bringen. In gletcher Absicht ers schienen nicht lange nachher auch Chursächsische Abgeordnete zu Magdeburg, und brachten zugleich die kaiserliche Ges nehmigung und Bestätigung des Vergleichs mit, so wie den kaiserlichen Befehl an die Stadt, sich demselben ges måß zu verhalten. Der Magistrat erbat sich zu der vers langten Erklärung Bedenkzeit, berathschlagte sich dann mit den Schöppen, mit dem alten und überalten Rathe, mit den Hundertmannen und den Jnnungen darüber, und man beschloß einstimmig, dem Vertrag beyzutreten, und nach dessen Inhalt dem Administrator, gegen den gewöhns lichen Revers und gegen die Bestätigung der Privilegien der Stadt, die solenne Huldigung zu leisten. Man erklärte dies den Gesandten, und erbot sich zugleich zur feierlichen Einholung des Administrators. Darauf ward in einer alls. gemeinen Versammlung der Bürgerschaft jeder Bürger ans gewiesen, sich gegen den bevorstehenden Einzug des Admis niftrators mit gehöriger Rüstung und Kleidung zu versehen. Schon am 14. Aug. ward die Bürgerschaft an drey Orten auf den Wällen gemustert, marschirte dann wohlgerüstet und von fast 2000 Hakenschüßen oder regulären Soldaten begleitet, erst nach dem Neuenmarkt, wo die Hakenschüs ben zu Ehren des Domkapitels losfeuern mußten, Dann

marschirte alles den Breitenweg hinunter, und erwies dem auf der Lauenburg versammleten Magistrat gleiche Ehre. Von da ging der Zug nach dem Altenmarkt, wo man noch einmal losfeuerte, und dann auseinander ging.

Zum feierlichen Einzuge des Administrators in Mags deburg erschienen auf seine Einladung verschiedene benachbarte Fürsten, Grafen und fast die ganze Ritterschaft des Erzftifts am 24. Octob. auf dem fürstlichen Schlosse zu Wollmirstedt. Dieser Einzug geschahe am 26. Octob. Nachmittags um 3 Uhr mit großer Pracht und bey dem schönsten Wetter. Die ganze Bürgerschaft stand in ihrer besten Rüstung und Klei: dung auf der rechten Seite des Breitenweges von der Doms kirche an bis zum Kröckenthor, fünf Mann hoch aufmarschirt. Die Flanken waren oben und unten mit beynahe 2000 Haken: schüßen bescht. Die linke Seite des Breitenweges war mit einer ungeheuren Menge Zuschauer aus der Stadt und der Nachbarschaft angefüllt. Bey Annäherung des Adminis strators an die Stadt ward mit dem groben Geschüß auf den Wällen gefeuert. Beym Einzuge ritten die fürstlichen Hofbedienten und eine Menge vom Adel in prächtiger Rüs stung mit ihrer Dienerschaft drey Mann hoch voraus. Ihnen folgten zunächst vor dem Administrator der Herzog Otto von Lüneburg, ein Graf von Hohenstein, ein Graf von Stollberg, gwey Grafen von Schwarzburg, ein Graf von Barby und einer von Mansfeld. Zur Rechten des Ads ministrators ritt der Bischof Heinrich Julius von Halber: stadt, zur Linken der Fürst Joachim Ernst von Anhalt, in Begleitung von zwölf Trompetern und 70 Trabanten. Ein großer Theil des Adels folgte. So ging der prachtvolle Zug von 2071 Pferden, -wovon zum Gefolge des Admis niftrators 1412; des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt

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und des Bischofs Heinrich Julius von Halbers stadt 243 Pferde, gehörten, den Breitenweg hinauf nach dem Neuenmarkt vor den Bischofshof, wo das Doms kapitel und Abgeordnete des Magistrats den Administrator ehrerbietigst durch feierliche Anreden empfingen und bewill, kommten, welche er durch den Grafen Albert von Stollberg beantworten ließ. Nachdem die Bürgerschaft in ihrer Rús ftung mit Trompeten, Pfeiffen und Abfeurung der Geweh re vor dem Administrator beym Bischofshofe vorbeymar's schirr, den Breitenweg hinunter nach dem Altenmarkt gezos gen, und da auseinander gegangen war; so erschien auch die Gemahlin des Administrators mit ihrem Gefolge auf prächtigen, mit Sammet überzogenen, und verguldeten, Wa:gen von mehr als 100 Pferden begleitet. Am Abend übers sandte noch der Magistrat den gewöhnlichen Ehrenwein.

Um folgenden zur Huldigung bestimmten Tage, den 27. Octob., hörte der Administrator erst die von seinem Hofpre: diger Prätorius im Dom gehaltene Predigt, ritt dann in glänzender Begleitung auf dem Breitenwege zum Altens markt, und bestieg da ein für ihn errichtetes, mit schwarzem Sammet behangenes, prächtiges Gerüste. Darauf spra chen die anwesenden, auf einem Nebengerüste stehenden, Chursächsischen Gesandten den Magistrat und die Bürgers schaft von dem ihrem Herrn, den Churfürsten zu Sachsen, geleisteten Huldigungseide, und von aller Unterwürfigkeit unter ihm, feierlich los, und verwiesen sie an den Adminis strator und das Domkapitel, als ihre rechtmäßige Oberher: Der Magistrat und die Bürgerschaft erklärten sich durch den Stadtsyndikus Pfeil bereit zur Huldigung,

ren.

der Administrator erklärte durch seinen Kanzler, daß er die Huldigung jezt annehmen, und dagegen nach dem schon am

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