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fey Waaren frey seyn, und auch von und über Magdes burg hinaus, gegen die gewöhnlichen Niederlage und Stapel: Gebühren, unverhindert gestattet werden sollte, welches auch vom Kaiser bestätigt ward. Als um eben diese Zeit Chursachsen und der Fürst von Anhalt über die Erhöhung des Elbzolls zu Magdeburg Klage führten, und ein kaiserliches Mandat dagegen ausbrachten; so wandte Magdeburg dagegen ein, daß es diesen Zoll von Alters her so gehabt habe, und daß er der Stadt nach der Achts erklärung wieder restituirt scy. *)

Da die Stadt Magdeburg noch von der Belagerung her mit schweren Schulden belastet, und nicht vermögend genug war, sie gehörig zu bezahlen; 'so sahe sie sich 'gends thigt, das bisher seit 1350 von ihr beseffene, wichtige Gut Neugattersleben mit Zubehör, welches sie seit 1563 von den Grafen von Mansfeld mit schweren Kosten wies der eingelöset hatte, zu verkaufen. Der damalige Rath und Oberhofmeister des Administrators, Ludolf von Alvensleben, kaufte dies Gut nebst den dazu gehörigen Dör: fern Hohndorf, Gldthe und Löbbenik, für sich und seine Lehnserben, und den ganzen månnlichen Stamm der von Alvensleben, und bezahlte der Stadt dafür 93000 Thar Ter, wovon aber 3000 Thaler zum Besten der Armen vers wandt werden sollten. Daher haben die von Alvensleben das Recht, bey einem jeden Lehnsfall, oder bey ihrer jes desmaligen Beleihung mit dem Gute, einen Armen zur

* Cellar. vom Magd. Stapelrechte S. 58 60. Smaltan vom Magd. Stapelr. S. 77. u. Beyl. 28. S. 106. 107. Werdenhagen de rebuspubl. Hanfeat. P. III. cap. 21. pag. 309. 310. Häberlin Ch. 8. S. 355 356.

Aufnahme ins Augustiner: Kloster zu Magdeburg zu entz pfehlen. Die Stadt behielt aber bey diesem Verkauf die Lehnsherrschaft über dies Gut, welches nun in ein Afters lehn verwandelt ward; so wie sie sich auch dessen Wapen, nämlich die noch im Magdeburgischen Wapen befindliche Rose, ausdrücklich vorbehielt. Der jedesmalige Senior Der Alvenslebischen Familie wird daher noch jezt vom Mas gistrat zu Magdeburg damit beliehen. Wenn dieser, oder der jedesmalige wortführende Burgemeister zu Magdeburg, stirbt; so muß die Beleihung von neuem beym Magistrat gesucht, und gegen 100 Thaler Lehns: und To Thaler Schreibegebühren, ertheilt werden. Diese Beleihung ges schieht jedesmal mit großer Feierlichkeit von dem regierens den Burgemeister in Gegenwart des ganzen Magistrats auf dem Rathhause. Beym gänzlichen Aussterben aller männlichen Nachkommen der damaligen fünf Stämme der von Alvensleben, soll das Gut mit Zubehör an Magdes burg zurückfallen. Dieser Verkauf, so wie die Verwandz Tung dieses Lehnguts in ein Afterlehn, ward vom Admis nistrator als Oberlehnsherrn am 19. May 1573 genehs migt und bestätigt, nachdem die Stadt einen merkwürdi: gen Revers darüber ausgestellt hatte: daß diese Veränder rung mit dem Gute der Oberlehnsherrschaft, und andern Gerechtigkeiten des Erzstifts über dasselbe, auf keine Weise zum Nachtheil gereichen solle. *)

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Der zum Nachfolger des im I. 1572 verstorbenen Königs Siegmund Augusts von Polen, erwählte Franzde

Walther de orig. rofæ Magd. p. 10 — 12. 21 — 23. Otto v. Gericke Fragm. e. Magd. Chronik fol. 196. Magd. Urs Fundenbuch fol. 203. 204.

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fische Prinz Heinrich von Anjou, kam auf seiner Reife
durch Deutschland nach Poler, mit einem großen Gefolge,
wozu unter andern 3000 Pferde und 300 Maulesel ger
hörten, am 7. Jan. 1574 auch nach Halle. Der Admis
nistrator ritt ihm bis vor die Stadt entgegen, wies ihm
im neuen Gebäude, oder in der nachher so genannten Res
sidenz, sein Quartier an, tractirte ihn aufs herrlichste in
der Morisburg, und erhielt von ihm als Geschenk 500
Kronenthaler zu einer goldenen Kette, welche auch noch
vor der Abreise des Königs fertig ward. Am II. Jan.
1574 reisete der König weiter, nachdem ihm der Adminis
strator über die im J. 1572 vorgefallene, vom König mit
angestiftete, schreckliche Parisische Bluthochzeit, oder über
die bey der Hochzeit des Königs Heinrich von Navarra
geschehene schändliche Ermordung der Reformirten zu Pas
ris, sehr ernste, wohlverdiente Vorwürfe gemacht hatte.
Heinrich hatte aber nach seiner Krdnung in Polen noch
nicht 4
Monate regiert, als er, auf die Nachricht von
dem Tode seines Bruders Karls des gten, Polen heimlich
wieder verließ, und König in Frankreich ward. *)

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Bey einem zu der Jahrszeit ungewöhnlichen starken Gewitter am 19. Januar 1574, Morgens um vier Uhr, schlug der Bliß ein in den Thurm der Johanniskirche zu Magdeburg, zerschmetterte einen Stein, und zundere in des Thurmwächters Stube eine Preffe und ein leinenes Tuch an. Das Feuer ward aber bald gelöscht, und that weiter keinen Schaden.

*) Dreyh. Th. 1. S. 305. Olear. Halygraphte S. 295. Chytr. Saxon, lib. 23. p. 637. 690. Schard. Tom. IV. p. 191. 193.

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Am 23. Dec. d. J.

Die große Glocke im Dom, Susanne genannt, wels he geborsten war, ward am 15. Nov. d. J. in der Paulskirche umgegossen. Sie wog 164 Centner, und kostere ohne die Glockenspeise 1400 Thaler. ward zum erstenmal damit geläutet. Sie hatte aber eis nen schlechten Klang, und ward bald so schadhaft, daß man sie schon 1586 wieder umgießen lassen mußte. *)

Von den 50000 Gulden, welche Magdeburg noch von der Belagerung her, dem Deutschen Reiche für aufge: wandte Kriegskosten zahlen sollte, waren dem Erzstifte und dem Stifte Halberstadt 15000 Gulden zu einiger Schadenvergütung bewilligt worden. Von diesen 15000 Gulden erließ das Domkapitel im 3. 1574 der Stadt noch 6250 Gulden; wogegen der Magistrat bewilligte, daß der Domherrn: Keller in Magdeburg allerley Weine und fremde Biere, nur nicht Zerbster Bier, in einzelnen Maa: ßen, aber nicht in größerer Quantitåt, verkaufen könnte. Kurz vorher hatte das Domkapitel den Unterthanen in den benachbarten Dörfern verboten, daß sie nicht mehr, wie bisher zum Nachtheil der Becker in der Stadt, Brod und Semmel vom Lande hereinbringen, und auf dem Markte feil haben, oder in den Häusern herumtragen solls ten. Blos am Vorabend der drey hohen Feste und des Neujahrstages sollte es noch fernerhin erlaubt seyn, Seme mel und Kuchen mit Milch und Eyern gebacken, vom Lande in die Stadt zu bringen und zu verkaufen. Da auch die Brauerinnung zu Magdeburg sechs Faß Bier von der Dompropstey, welches nach Förderstedt gehen sollte,

*) Pomar. Magh. Chronik ad a. 1574- Olear. Halygraph. S. 295.

anhalten, und beym Domkapitel darüber Klage führen ließ: daß man von der Dompropstey widerrechtlich Bier an die auswärtigen Dörfer und selbst an Bürger in Mags deburg verkaufe; so ward vom Domkapitel ein Vergleich vermittelt, wornach die Dompropstey zwar die angehalte nen sechs Faß Bier wieder erhielt, aber künftig nur etwa sechs Faß übrig gebliebenes Bier jährlich zu verkaufen berechtigt seyn sollte. Im May 1575 ward das Abzugss recht von vorgefallenen Erbschaften zwischen der Stadt und dem Domkapitel aufgehoben, jedoch mit Ausnahme der bisher gewöhnlichen zehn Gulden Abzug vom Heergewette und Gerade. Aus diesem allen erhellet, wie sehr damals Eintracht und gutes Vernehmen zwischen der Stadt und dem Domkapitel herrschten, wozu der damalige kluge und vortrefliche Domdechant Christoph von Möllendorf nicht wenig beytrug. *)

Da die Grafen von Mansfeld von der Vorderortischen Linie, welche drey Fünftheile von der Grafschaft besaffen, in tiefe Schulden gerathen waren, und von ihren Gläubis gern, welche über zwey Millionen Gulden zu fordern hats ten, sehr beunruhigt wurden; so war schon am 13. Sept. 1570 zu Leipzig mit Bewilligung und unter Vermittelung der Lehnsherren der Grafschaft, nämlich des Churfürsten von Sachsen, des Administrators Joachim Friedrich, und des Stifts Halberstadt, ein Vergleich geschlossen wors den, wodurch die Besitzungen gedachter Grafen zur Bes friedigung ihrer Gläubiger in Sequestration genommen wurden. Das Stift Halberstadt überließ aber am 26.

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*) Otto v. Gericke Fragm. e. Magd. Chronik fol. 196. Magd. Urkundenbuch fol. 205 207.

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