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räumen lassen. Vergebens bemühten sich die Domherren, welche während der Vakanz die Regierung führten, den Grafen durch gütliche Vorstellungen von seiner Gewaltthätig. keit abzuhalten. Er kehrte sich daran so wenig, daß er noch dazu die Stadt Connern überfiel, fie plünderte, und den Bürgern dadurch einen Schaden von mehr als 4000 Gulden zufügte. Nun brachte das Domkapitel, in Verbindung mit der Nitterschaft und den Stådten, Volk zusammen, und ließ Rotenburg belagern. Der Graf ward, als er' in der Nacht zu Schiffe auf der Saale entfliehen wollte, am 15. Dec. 1566 gefängen genommen, und nach Halle auf die Morik: burg gebracht, wo er bald nachher am 3. Mårz 1567 in der Gefangenschaft verstarb. Rotenburg aber ward dem von Schönburg wieder eingeräumt. *)

Noch vor Ausgang des J. 1566 wählte oder postulirte bas Magdeburgische Domkapitel an Siegmunds Stelle, seiz nes Bruders, des Churprinzen Johann Georgs von Bran denburg, damals 20jährigen einzigen Sohn, Joachim Friedrich, zum Erzbischof oder vielmehr zum Administras ́. tor des Erzstifts. Das größtentheils damals noch eifrig katholische Domkapitel zu Halberstadt aber hatte schon den erst zweyjährigen Braunschweigischen Prinzen Heinrich Jus lius, einen Sohn des Herzogs Julius, und Enkel des als ten Herzogs Heinrich von Braunschweig, zum Bischof von Halberstadt mit der Bedingung gewählt: daß der neue Bis schof in den nächsten zwölf Jahren von den Einkünften des Stifts jährlich nur 1ooo Thaler erhalten sollte; die übris gen Einkünfte aber sollten zur Tilgung der großen Stifts

Dreph. Th. 1. S. 295. Th. 2. 6. 857. Chytræi Saxon, lib. 21. P. 636. Archiv. Nachr. v. Halle S. 600. 601.

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schulden verwandt, und nebst der Regierung des Stifts dem Domkapitel zwölf Jahre allein zur Verwaltung überlassen werden. So erhielt das Stift Halberstadt wieder einen eignen Bischof, nachdem es fast 80 Jahre hindurch mit dem Erzstifte Magdeburg einerley Oberherren gehabt hatte.

Der neue Administrator des Erzstifts, Joachim Fries drich, befand sich seit 1565 an dem hof des Kaisers Mas rimilian des 2ten, und stand zur Zeit seiner Wahl bey der kaiserlichen Armee in Ungarn gegen die Türken, wo er sich durch seine Tapferkeit auszeichnete. Bey dem Kais ser hatte er sich sehr beliebt zu machen gewußt, welcher daher auch die ihm vom Domkapitel angezeigte Wahl„Jo; . achim Friedrichs gern genehmigte.

Am 8. Jan. 1567 hielt Joachim Friedrich in Bes gleitung seines Vaters seinen feierlichen Einzug zu Halle, Am folgenden Tage ließ er seinem in der Stille beigeset: ten Vorgänger ein feierliches Leichenbegångniß halten, und beschwor die ihm vom Domkapitel vorgelegte, in 48 Punks ten bestehende, ihn sehr einschränkende, Wahlkapitulation. Er unterschrieb und besiegelte sie nebst seinem Vater, wels cher nicht nur dadurch seine Einwilligung bezeugte, sondern auch versprach, mit Hülfe seines Vaters, des Churfürsten Joachim, dem neuen Administrator die Beleihung mit den weltlichen Gütern des Erzftists beym Kaiser auszus wirken, die aber nicht erfolgt ist. Am 10. Jan. d. J. ließ er sich auf die gewöhnliche Art von der Stadt Halle feierlich huldigen. Auf dem am 15. Jan. eröffneten Landtag zu Halle wurden die Landstände vom Domkapitel an ihn, als ihren Landesherrn gewiesen, leisteten ihm dann die Huls digung, und erhielten von ihm dabey nicht nur die Be

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stätigung ihrer Privilegien, sondern auch die Zusiche rung: sie bey der Augsburgischen Confession zu lassen, und die beschlossene Reformation der Stifter und Klöster im Erzstifte sobald als möglich vorzunehmen.

Diesem Versprechen gemäß ward noch im J. 1567 mit der Reformation der Domkirche zu Magdeburg der Anfang gemacht, welche seit 1546 verschlossen gewesen, und worin also seit 20 Jahren kein Gottesdienst gehal ten worden war. Die mehresten Domherren, besonders der Dom Dechant von Möllendorf, waren damals schon Freunde und Bekenner der evangelischen Lehre. Nur der Dom: Senior von Kracht war noch katholisch, starb aber im J. 1569, im 8osten Jahre, als ein guter Protestant. Der damalige kluge, eifrig Lutherische, Dom: Syndikus Fas bian Klee, und sein Bruder, der Dom: Secretair Albert Klee, haben durch ihren Rath und Vorstellungen, viel zur Reformation des Doms beygetragen. Diese Refors mation einer so wichtigen Stiftskirche, und die dadurch erklärte völlige Trennung des Erzstifts von den Katholi: ken, machten damals großes Aufsehen in ganz Deutsch land.

Man sprach schon wieder von einer Belagerung Magdeburgs, um sie zu hindern. Man bemühte sich aber vergebens, den damaligen, den Protestanten so geneigten, Kaiser Maximilian den 2ten, der sogar den zahlreichen protestantischen Stånden und Städten in seinen Erblanden die freye Uebung der Religion bewilligt hatte, zu ir: gend einer gewaltsamen Hinderung dieser Reformation zu bewegen. Der bisherige geschickte, verdiente und für `jene Zeit aufgeklärte, Rector der Magdeburgischen Stadt, schule, M. Siegfried Sack, ward vom Domkapitel am 10. Jul. d. I. zum ersten Domprediger, der bisherige

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Diakon an der Jacobskirche, Christoph Weichmann zum 2ten Domprediger, und der damalige Rector der Klosters bergischen Schule, Martin Gallus, zu ihrem Gehülfen und zum Dom: Lector angenommen. Sack ward am 25. Nov. d. J. vom Altstädter Ministerio in der Ulrichskirs che ordinirt. Am 30. Nov., als am isten Adventssonne tage, ward dann zum erstenmal Lutherischer, Gottesdienst im Dom gehalten, Lutherisch gepredigt, und das Abends mahl unter beyderley Gestalt ausgetheilet: Aus der Stadt Magdeburg sowohl, als aus dem ganzen Lande ums her, fand sich dazu eine zahlreiche Versammlung von Mens schen im Dom ein, und diese Reformation erregte allges meine Freude. Das Andenken daran hat man durch eine Inschrift an einem Querbalken zwischen dem Chor und ́der Kanzel mit goldenen Buchstaben in deutscher und las teinischer Sprache zu erhalten gesucht. *)

Die Stadt Magdeburg erhielt am 5. Sept. 1567 vom Kaiser Marimilian dem 2ten die Bestätigung aller ihrer Privilegien, Rechte und Freiheiten, besonders des Rechts der eignen Gerichtsbarkeit, und der ausschliessens den Kornverschiffung auf der Elbe; so wie auch die völlis ge Lossprechung der Stadt von der Reichsacht zugleich wiederholt und bestätigt ward. Einige Wochen nachher, am 24. Sept. d. I., erhielt die Stadt vom Kaiser das

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* Chytræi Saxon, lib. 21. P. 635. 636. Deffen deutsche Ausg Th. 2. S. 208 212. Goldhagens erneutes Undenken des im Dom eingef. evangel. Gottesdienstes S. 10 Drenhaupt. Th. 1. S. 296. 302. Magd. Jubelj. hist. Vorber. S. 85 88. Olear. Halygravhie S. 283 — 285. Håberlins neueste deutsche Reichsgesch. Th. 6. S. 438

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Privilegium, goldene und silberne Münzen schlagen zu laffen. Am 1. August 1568 wurden durch ein kaiserliches Edict die bisherigen schlechten Münzsorten im Niedersächs fischen Kreise theils verrufen und abgeseht, theils auf ihs ren wahren Werth reducirt. Auch erhielt Magdeburg vom Kaiser am 6. April 1569 ein Privilegium gegen Ar: reste und Repressalien, die man etwa noch von der Belas gerung her gegen sie und ihre Bürger verhången oder uns ternehmen möchte. *)

Als im J. 1568 der erste Herzog Albert in Preus Ben gestorben war; so erhielt im J. 1569, bey der Belets hung seines Sohn Albert Friedrichs mit Preußen, dessen Vetter, der Churfürst Joachim der 2te von Brandenburg, vom König Siegmund von Polen, seinem Schwager, die Mitbeleihung über Preußen, und so bekam das Churhaus Brandenburg die ersten Ansprüche an Preußen, welches Joachim Friedrichs Sohn, der Churfürst Johann Siegs mund von Brandenburg, nach dem Tode des leßten Preus sischen Herzogs, Albert Friedrichs, im J. 1618 völlig Churhaus brachte. Da in eben diesem J. 1568 der alte 80jährige, eifrig katholische Herzog, Heinrich von Braunschweig, starb; so führte sein Sohn und Nachfolger, Herzog Julius, in sein ganzes Land die Reformation ein, und stiftete auch im Jahre 1576 die Universität Helmstådt. **)

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*) Smalian v. Magdeb. Stapelrecht Beyl. nr. 27. S. 101. Håberlins Th. 7. S. 370. Ch 8. S. 120. Dlear. Halygr. S. 286. Drenhaupt Th. 1. S. 302. 303. Otto v. Geris de Fragm. e. Magd. Chronik. fol. 194. 195.

** Angeli Mark. Chronik. S. 365. 366. Chytr. Saxon, lib. 22. S. 646 651. Häberlin neueste Reichsgesch. Th. 7. S. 601 608. Th. 9. S. 663

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