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ten, ebenfalls abgeschafft, weil die Magistratsperson, wel che ihn zu besorgen hatte, unmittelbar, vorher starb. *)

Am 11. May 1563 verglich sich die Stadt, durch kräf tige Vermittelung des Erzbischofs, endlich auch wegen des Guts Neugattersleben, mit dem Grafen Hans George von Mansfeld, welchem es der Kaiser Karl'am 23. Octob. 1549, nach der Achtserklärung Magdeburgs, geschenkt hatte. Der Graf hatte das Gut aber damals an einen von Burtfeld verseßt, von welchem es die Stadt für 16000 Thaler einlösen, auch 3500 Thaler für das Inventar bezahlen, und manche andere Kosten übernehmen mußte, so daß ihr in allem die Wiebererlangung dieses Guts an die 26000 bis 30000 Thaler kostete. Um Ostern 1565 kam sie erst wieder zum völligen ruhigen Besiß desselben. Sie mußte es aber im J. 1573 an die Herren von Alvensleben verkaufen, welche es noch besitzen. **)

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Die nun wiederhergestellte innere Ruhe in Religionsan gelegenheiten zu Magdeburg ward, durch den in dieser Zeit geschehenen völligen und öffentlichen Uebertritt des Erzbis schofs und Domkapitels zur protestantischen Religion, nicht wenig befördert. Der Erzbischof hatte schon bey seinem Regierungsantritt sich der Reformation geneigt erklärt, war auch von seinem Lehrer Paul Pråtorius in der protestantis schen Religion unterrichtet worden. Der Fürst Wolfgang von Anhalt hatte ihn in einem Schreiben vom 28. April

Pomar. Magd.. Chronit ad. a 1562. Anhang zu e. alten
Abschr. d. Schöppen. Chronik S. 349. b.

Ebendas. fol. 349. g. Forts. d. Schöppen- Chron. S.711.
El. Pomar. Belag. Magd. S. 446. 450. Walther de orig.
rofæ Magd. P. 19, 11, 20. 21.

1557 dringend ermahnt, sich zur Lutherischen Lehre zu be kennen, und das Evangelium frey predigen zu lassen. Als zu Ende des März 1558, auf dem Landtage zu Halle, die Stån de nach vielem Disputiren dem Erzbischof zu allerley Landess ausgaben 56000 Gulden bewilligten; so beschwerten sich zus gleich die Ritterschaft und die Städte, besonders die Stadt Magdeburg darüber, daß das, durch den damals abges schlossenen Wollmirstedtschen Vergleich vom 29. Jan. 1558, nun wieder eingesehte, und in Magdeburg sich aufhaltende,' Domkapitel den katholischen Gottesdienst im Dom wieder einführen wolle. Sie erklärten: daß daraus neue Unruhe und dem Erzbischof neuer Verdruß entstehen würde, und daß sie sich dann des Domkapitels nicht annehmen könnten. Sie baten zugleich um die Errichtung eines Consistorii und Anz stellung einer Kirchenvisitation im Lande. Der Erzbischof ward dadurch der Reformation immer geneigter, und bes schloß im J. 1561 mit Zustimmung, des nun größtentheils protestantisch gewordnen Domkapitels, und der Landstände, die evangelische Religion überall im Erzstifte, wo sie noch nicht vorhanden sey, einzuführen, und die noch übrigen ka: tholischen Kirchen und Klöster zu reformiren. Dies lich er am 6. Dec. 1561 dem Magistrat und der Bürgerschaft zu Magdeburg, zu ihrer Beruhigung, förmlich durch den Grafen Hans George pon Mansfeld, und durch seinen Kanzler Traus tenbuhl, bekannt machen, und erklären: daß er mit seiner Lands schaft bey der Augsburgischen Confession bleiben, und nicht zu; geben wolle, daß im Dom und in andern Stiftskirchen die Messe wieder eingeführt würde. An eben diesem Tage ward die Abschaffung der Messe und anderer påpstlicher Mißbräuche, oder die Einstellung des katholischen Gottesdienstes in der Domkirche, so wie in andern Stiftskirchen, vestgefeßt,

Thaler zur Bezahlung der „Landesschulden bewilligt. Auf einem zu Magdeburg am 26. Jun. eröffneten Landtage, bes schäftigte man sich nicht nur mit Verbesserung der Policey, fondern vornehmlich auch mit der vorzunehmenden Visitati: on und Reformation der Klößter und der Geistlichen im Erzs Stifte und im Stifte Halberstadt, welche auch beschlossen wurden und sobald als möglich unter Direction eines geschick? ten und berühmten Theologen vorgenommen werden soll ten. *)

Auf diesem Landtage errichtete der Erzbischof bey seis ner Anwesenheit in Magdeburg, am 6. Jul. 1564 einen neuen Vertrag oder Verständniß mit der Stadt, wodurch er sein Versprechen, über die Augsburgische Confession und christliche Kirchenzucht zu halten, und die Reformation im Lande und im Dom, der Augsburgischen Confession gemäß, vorzunehmen, auch keine päpstlichen Mißbräuche und Vers fälschungen der reinen Lehre wieder einreifen zu lassen, erneuerte. Zugleich ward darin ausgemacht: daß der Erzbischof, das Domkapitel, die Geistlichkeit und die Land: fassen des Erzstifts mit ihrem Eigenthum, freyen Ein- und Abzug zu Magdeburg haben sollen; daß der Erzbischof aber ohne Vorwissen und Bewilligung des Magistrats bey seinem Aufenthalte in der Stadt, nicht mehr als 200 Mann zu Pfers de und zu Fuß, zu seiner Begleitung mitbringen, oder bey sich haben könne. Der Erzbischof versprach ferner: daß seine

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Fortfeh. D. Schöppen Chronik S. 710.

Magd. Jubeli.

hist. Vorb. S. 65. 84. Drenhaupt Th. 1. S. 283. 284.

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290 295. Olearii Halygraphie S.

leb. Chronik bey Abel S. 623. 624.
Hift. Th. 5. S. 147.

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Leute und sein Hofgesinde sich in der Stadt ordentlich und friedlich halten, und alles gehörig bezahlen sollten. Dages gen verpflichteten sich der Magistrat, und die Bürgerschaft dem Erzbischof und Domkapitel zu einem ruhigen und friedz lichen Verhalten, zu unterthäniger Treue, und zu aller etwa nöthigen Hülfe, Beystand und Schußleistung. Endlich wurden auch alle Privilegien der Stadt und alle bisherigen Verträge aufs neue bestätigt. Durch diesen Vertrag ward das bisherige gute Vernehmen der Stadt mit dem Erzbis schof und Domkapitel völlig gesichert und bevestigt. *)

Da der Erzbischof Siegmund die damals gebråuchlis chen langen Bårte nicht wohl leiden konnte, zumal weil er selbst nicht sonderlich damit versehen war; so brachte er am 21. Febr. 1564 bey einem Besuch zu Mansfeld die Grafen, nachdem man weidlich getrunken hatte, dahin, daß sie sich und allen ihren Bedienten, die Prediger allein ausgenom? men, die Bårte abscheeren, und blos die Knebelbårte stehen liessen. Bald nachher brachte er, bey einem Besuch in Wols / fenbüttel, den alten Herzog Heinrich von Braunschweig und seinen Sohn Julius ebenfalls dahin, daß sie sich mit ihrem ganzen Hofe die Bårte abnehmen liessen. Da ihm dies so gut gelungen war; so ließ er bey seiner Zurückkunft den Doms herren und allen seinen Hofleuten gleichfalls die Bårte ab: nehmen. Am Mittwoch nach Ostern ließ er den ganzen Mas gistrat zu Halle bey sich auf der Morißburg zu Tische einlas den. Vor der Tafel aber mußten alle anwesende Magistratss glieder erst ihre Bårte hergeben; dann ließ er sie mit 80 Gerichten auf lauter silbernem Geschirr herrlich tractiren. Einigen abwesenden Magistratsgliedern wurden hernach auf

• Magd. Urkundenbuch fol. 199—203.

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dem Rathhause die Bårte abgenommen. Darauf erging ein Befehl an alle Mannspersonen im Erzstifte Magdeburg und Stift Halberstadt, sich die Bårte abnehmen, und blos die Knebelbärte stehen zu lassen, welches auch fast durchgehends geschah. Im Halberstådtschen machte man 1564 auf dém Landtage zu Grüningen damit den Anfang. In der Stadt Magdeburg aber konnte es der Erzbischof nicht durchseßen, wo man es noch für ein unerhörtes Ding hielt, es sehr sonders bar und befremdend fand, und es noch eine Weile beym Alten ließ. Denn hier hatte Siegmund meniger, als anderswo im Lande, und hier auch nicht allein, zu befehlen. Jedoch ward das gute Vernehmen der Stadt mit ihm durch diese Weigerung nicht unterbrochen. Von der Zeit an kamen die langen Bårte immer mehr aus der Mode, und man fin: det sie von nun an immer seltener auf den Gemålden und Dafür wurden die Knebelbårte

Kupferstichen jener Zeit.

aber allgemein Mode. *)

Als im Febr. 1564 nach einem harten Froste das Eis der Elbe bey sehr hohem Wasser fortging; so riß es zwey Joche von der langen oder Gralbrücke mit weg. Bey ihrer Wiederherstellung ließ man farke Pfeiler von Quadersteinen darunter aufführen.

Am 27. Jan. 1565 wählte man noch acht Männer aus der Bürgerschaft, welche den Rathskämmerern an die Seis te gesekt werden, die Ausgabe und Einnahme der Stadt mit besorgen, und möglichst dahin sehen sollten, daß die Stadt und ihre Kämmerey nach der Acht und Belagerung,

•) Forts. d. Schöppen - Chronik S. 712. Dreyh. Th. 1. S. 294. 295 Winnigst. Halberst. Chronik bey Abel S. 416. Spangenb. Mansfeld. Chronik fol. 484.

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