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bliebenen Prediger verbanden sich nun, unter Mitwirkung des Magistrats, am 5. Nov. 1562 zu mehrerer Einigkeit in der Lehre und im Leben, welche in der Folge auch glücklich erhalten ward. Heßhusen ward nachher noch dreys mal, nämlich zu Wesel, zu Jena und in Preussen, folglich in allem fiebenmal, erilirt, oder verwiesen, bis er endlich im J. 1577 auf der neuen Universitåt Helmstedt Profeffor ward, woselbst er drey Jahre vor seinem Tode den Verstand vers lor, und im J. 1588 starb. *)

Kurz vor und mitten unter diesen Unruhen, ward zu Magdeburg sehr eifrig an einem sehr gelehrten und merkwürs digen Werke über die Geschichte der christlichen Kirche gears beitet, welches man gewöhnlich die Magdeburgischen Centurien nennt. Man bemühte sich darin nicht ohne glücklichen Erfolg, die Beschaffenheit der reinen christlichen Lehren, und die von den Papisten vorgenommenen allmålis gen Verfälschungen derselben, recht ins Licht zu seßen, und dadurch dem Papstthum kräftigen Abbruch zu thun. Dieses Werk erzählt die Geschichte des Christenthums von der Ges burt Chrifti anbis zum 1zten Jahrhundert nach derselben. Es

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• D. Tilemann Heßhufii Entschuldigung u. Verantwortung wider den Bericht des Raths der alten Stadt Magdeburg v. Ausführ. der Pred. daselbst, 1562. Von Enturlaubung und Ausführ. Heßhusii und and. 1564. Nothwehre des Raths und Syndici, anch etlicher Pastoren 1564. Apologie etlicher. Pfarrherren 2c. 1564. (Diese und andere Streitschriften in diefer Sache, mehr als 20 an der Zahl, sind sämmtlich ohne Seitenzahlen abgedruckt, und noch vorhanden.) Leukfelds hift. Heshufii, pag. 19 47. Magdeb. Jubeljahr, hiftor. Vorber. S. 68 84. Kettners Magd. Clerus, S. 82. 85. 88 92. 207 - 210. 239. 240. 854 359. 492. 403, Anh. sur Schoppen. Chronik, fol. 349.

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ist nach Jahrhunderten oder in 13 Centurien eingetheilt. Daher der angeführte Name derselben, und eben daher wers den auch die Verfasser derselben gewöhnlich die Magdes burgischen Centuriatoren genannt. Bis zur fünf: ten, Centurie ward es in Magdeburg ausgearbeitet, und die erste Centurie erschien zu Basel 1559. Mit der 13ten Cen: turie hörte es im J. 1574 auf, und hätte wohl eine Fort; sehung verdient. Die vornehmsten Verfasser derselben was ren unter andern: der berühmte Matthias Flacius, welcher sich zu Magdeburg in und nach der Belagerung aufhielt, und die zwey Prediger an der Ulrichskirche, Johann Wigand, und Matthaus Juder. Die beyden Lehtern, und zwey ge lehrte Magdeburgische Magistratspersonen, D. Martin Kopus oder Köppe, und Ebeling Alemann, führten bey dem Druck der ersten Centurie die Direction dieses Werks. Die gewesenen Magdeburgischen Superintendenten Amsdorf, · Gallus, und andere Magdeburgische Prediger, so wie mehrere gelehrte i Männer damaliger Zeit, haben ebenfalls daran gearbeitet. *)

Die seit den innern Unruhen im J. 1525 und 1526 bestandene, oben angeführte, Veränderung der Rathswahl, — wornach die 10, jährlich neugewählten, Rathsherren aus den Innungen gleich nach ihrer Wahl zehn Wahlmänner oder Körherren aus allen sechs Pfarren der Stadt wählen mußten, welche dann noch zwey neue Rathsherren aus der gemeinen Bürgerschaft wählten, hatte bisher allerley Irrungen und Streitigkeiten unter der Bürgerschaft veranlaßt. Das her ward im J. 1560 mit Bewilligung der ganzen Bürger: schaft, welche man deswegen nach den sechs Pfarren, eine

*) Magdeb. Jubeljahr, histor. Vorber. 65 67. Cafp. Sagitt, Introd, in hift, eccl. cap. 13. P. 240. fqq.

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nach der andern aufs Rathhaus beschieb, die alte, vor 1525 bestandene, Ordnung wieder eingeführt, nach welcher die jähr lich neugewählten zehn Rathmånner aus den Innungen, nun gleich wieder unmittelbar aus der Bürgerschaft noch zwey Rathmånner nach ihrer Einsicht wählen konnten. So blieb es nun auch bis zum J. 1630. *)

Das am Fastnachrabend zu Magdeburg bisher gewöhns liche Bannierführen, oder das feierliche Herumtragen der Moritfahne, wobey sich das leßtemal die Fischer, Bäcker und Schmiede herumgeschlagen und die Fahnen ganz zers rissen hatten, ward im J. 1561 verboten und abgeschafft, wozu der damals noch zu Magdeburg befindliche Heßhusen, durch seinen Eifer dagegen, viel beytrug. **)

Die in der Belagerung ganz verschüttete, und mit in den Wall gezogene, düstere oder Herrenpforte, fing man zwar, den bisherigen Verträgen gemäß, im J. 1562 an wiederherzus stellen. Man scheint aber nicht damit haben eilen zu wols, len. Denn als der Erzbischof im Sommer 1564 zu einem Landtage nach Magdeburg kam, hieß es noch: daß man jezo in Eil zur Eröffnung der Ausfahrt hinter dem Bischofsz hofe nicht habe Rath schaffen können. ***)

Im J. 1562 ward auch ein von Alters her Donnerstags vor Fastnacht gebräuchlicher, feierlicher Abendtanz auf dem Seidenkramer Gildehause, den die vornehmsten Geschlech: ter bey Confect, Wein, Bier und Kuchen unter sich anstell:

*) Fortsch. der. Schöppen Chronik S. 710.

**) Ebendas. S. 710. Anhang zu einer alten Abschrift der Schöppen Chronik S. 349.

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***) Forts. d. Schöppen- Chronik.S. 711. Magdeß. Urkunden

buch fol. 201..

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und diese Kirchen noch vorerst verschlossen. Am 14. Januar 1562 ward eine Kirchenvisitation, die im Erzstifte sowohl als im Stifte Halberstadt vorgenommen werden sollte, im Amte Giebichenstein und im Saalkreise wirklich angefangen, und dann durchs ganze Land fortgescht. Die Klöster nahm man zuerst vor. Man zeichnete die darin noch befindlichen Ordenspersonen auf, ermahnte sie, die evangelische Religion anzunehmen, verbot ihnen die Uebung des öffentlichen Gots tesdienstes mit Låuten, Singen und andern Ceremonien,' und untersagte ihnen die Aufnahme der Novißen, so wie die Veräusserung der Klostergüter. Ueber diese Güter und über die vorhandenen Documente und Urkunden wurden förm liche Inventarien aufgenommen. Zu Kloster Bergen war diese Visitation schon im Jan. 1562. Zu Kloster Gottes: gnaden, wo der Propst gestorben war, ward im Namen des Erzbischofs ein Prokurator øder Provisor desselben an: geseht. Jedoch ward die völlige Reformation der Klöster noch verschoben, bis der Erzbischof mit der Landschaft oder den Landständen auf einem Landtage darüber erst etwas vests geseht hätte. Dann wurden auch die Kirchen in den Ståd ten und auf dem Lande nach gewissen dazu aufgeseßten Visi tationsartikeln visitirt, und eine in 20 Puncten bestehende vorläufige Kirchenordnung für die Flecken und Dörfer ein geführt. Da man auch einige nicht ordinirte Prediger vor: fand, so beschied man sie auf den 16. Nov. d. J. nach Halle zur Ordination. Diese Kirchenvisitation währte noch imJ. 1563 fort. Die Visitatoren waren: der Hauptmann auf der Morisburg, Meris von Arnim, ferner Joachim von Alvensleben, Anton Freudemann, Andreas von Meyens dorf, Christoph von Trotha, der Hallische Superintendent Boetius, der Prediger in der Neustadt: Magdeburg, Jacob

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Pråtorius, nebst dem erzbischöflichen Kanzler D. Trauten: buhl und dem Secretair Uden, u. a. Diese sollten nach ih rer Instruction darauf sehen und es veranstalten:

1) daß der Religionsunterrichr überall der Augsburs gischen Confession gemäß sey, und die Sacramente nach Chris sti Einsetzung verwaltet würden, wobey sowohl die Pfarrer und Küster, als die Gemeine, Proben ihrer Erkenntniß ables gen, oder verhört und eraminirt werden sollten,

2) daß mit den Ceremonien rechte Ordnung gehalten werbe, und alles ohne Gewissenszwang ehrlich und ordents lich zugehe,

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3) daß die Prediger ordentlich berufen und ́ordinirt, auch Superintendenten oder Inspectores angeseßt würden, 4) daß eine ordentliche Kirchendisciplin angeordnet, oder auf Kirchenzucht gehalten würde, doch sollte kein Pfarrer jemanden, ohne Erkenntniß des Consistorii, in den Bann thun, oder über Ehesachen zu entscheiden Recht haben

5) daß die Kirchen: und Pfarr: Güter, Einkünfte und Gebäude nicht deteriorirt, sondern erhalten und ge beffert, auch das Weggekommene wieder restituirt würde.

6) daß Schulen in Städten und Flecken unterhalten, auch gut eingerichtet, und da, wo es nöthig, auch gute Schul ordnungen gemacht und eingeführt würden,

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7) daß die Almosen Spitåler Armenkassen, geistlichen Lehne und Pfründen gehörig verwaltet und zweck: måssig angewandt würden,

Auf dem am 25.Jan. 1564 eröffneten Landtage zu Halle, ward beschlossen: daß einige angesehene Personen aus den Landstånden zur Entscheidung der Ehesachen anstatt eines Consistorii bestellet werden sollten. Zugleich wurden 130000

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