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beschwerte sich darüber beym Magistrat, und drohte, den Heßhusen selbst zum Gehorsam und zum Schweigen zu bring gen, wenn der Magistrat es nicht wolle oder nicht könne. Vergebens ließ nun der Magistrat Heßhusen mehrmalen dringend bitten: von den Mandaten zu schweigen, oder sich. doch zu måssigen, und die Stadt nicht von neuem in Streis tigkeiten mit dem Erzbischof zu verwickeln. Vergebens bat man ihn; nur 14 Tage davon zu schweigen, bis man dem zum Nachgeben geneigten Erzbischof, gegen das ohnehin noch nicht angenommene Lüneburgische Mandat, neue Vorstellun gen thun könne, sonst möchte er auf dem damaligen Reichs; tage zu Frankfurt neue Klagen über den Ungehorsam der Stadt erheben. Heßhusen ließ sich durch nichts erweis chen, und blieb starrsinnig dabey, daß er nach seinem Ges wissen auch nicht eine Stunde von jenen Mandaten schweis gen könne. Schon vorher hatte er heftig in den Magistrat gedrungen: daß er bey den damaligen Vergleichsunterhands lungen mit dem Erzbischof und Domkapitel, nicht nur die Ans seßung Lutherischer Prediger im Dom, sondern auch deren Unterwürfigkeit unter dem Stadtsuperintendenten, verlangen folle, wodurch beynahe der ganze Vergleich vom 26. März 1562, welcher die Lossprechung der Stadt von der Reichs: acht zur Folge hatte, vereitelt worden wäre.

Zugleich machte Heßhusen damals mit jenen ihm gleich: denkenden, nun auch aus Jena verwiesenen, und nach Mags deburg zurückgekommenen theologischen Eiferern, Wigand und Juder, gemeinschaftliche Sache, schalt mit ihnen öffents lich auf die Herzöge von Sachsen, und nahm es sehr übel, daß der Magistrat sich nicht nur am herzoglichen Hofe nach den eigentlichen Ursachen ihrer Entlassung erkundigt hatte, sondern auch eine bittere Vertheidigungsschrift derselben ges

gen die Herzoge von Sachsen, und andere heftige Streit: schriften der strengorthodoren Parthey, dem Lüneburgischen Mandat zuwider, in Magdeburg nicht drucken lassen wollte. Heßhusen predigte deswegen in Ostern 1562 heftig gegen den Magistrat, und suchte desonders den Wigand, so wie den ehemals mit ihm schon aus Rostock, und damals aus Gos tha als Superintendent, verwiesenen, und von ihm nach Magdeburg gezogenen, Peter Eggerde, in der Stadt durch allerley Rånke und Cabalen wieder zum Amt und Brod zu bringen, um seinen Anhang zu verstärken. Wigand sollte nach seinem Plan wieder Pastor an der Ulrichskirche, und Eggerde dem für krånklich angegebenen Pastor Ohmes an der Jacobskirche adjungirt werden. Man hatte es dahin zu bringen gewußt, daß die Pastorstelle an der Ulrichskirche feit Wigands Abzug unbefeht geblieben, und nur noch ein Diaconus aufferordentlich angestellt war. An Juder Stelle hatte man einen treuen Anhänger Wigands, Wilhelm Eck, gebracht. Nun bot man alles auf, um das Kirchencollegisum an der Ulrichskirche dahin zu bringen, den Wigand wies der zum Pastor zu wählen. Dies war auch davon nicht ab. geneigt, und einige Mitglieder wollten am 6. März 1562 zur Wahl schreiten. Der Magistrat ließ aber die Wahl vorerst bis auf weitern Bescheid untersagen. Darauf schrieb gedachter Eck einen heftigen Brief ans Kirchencollegium, forderte es auf zur Vollziehung der Wahl, erklärte das Vers bot des Magistrats für unchristlich, tyrannisch, uns terdrückend, und behauptete:,,daß die trohigen Gebies ,,ter damit Gott den Vater, Sohn, und heiligen Geist, låsters ,,ten, leugneten und schåndeten." Da aber gleichwohl die Wahl unterblieb; so bewog man 9 gemeine Bürger, eine heftige Bittschrift ans Kirchencollegium zu unterschreiben,

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worin man dringend um Wigands Wahl bat, und klagte: ,,daß soviel Sectirer, Mamnelucken und Hinkende unter ,,den Lehrern wåren, daß die Interimisten, Adiaphoristen, „Osiandristen, Majoristen, Synergisten und Meister Leis ,,setreter allgemach fast die ganze Welt inne håtten und vers ,,führten.“ Allein nun ließ der Rath `vier von den Unters `schriebenen, die mit der Bittschrift hausiren gingen, um mehrere Unterschriften zu erhalten, ihres geseßwidrigen und empörerischen Unternehmens wegen, ins Gefängniß sehen. Dies erklärte Heßhusen auf der Kanzel für eine so greuliche Sünde, als in 40 Jahren zu Magdeburg nicht geschehen wäre, schloß alle Rathsglieder von den Sacramenten und der Absolution aus, und sagte öffentlich:,,welcher Prediger eis ,,ner Rathsperson das Sacrament reichen, oder sie bey der Taufe stehen lassen, oder absolviren würde, mit dem wollte ,,ers zu thun haben," nannte auch die Rathsglieder in seinen Predigten tolle Hansen, Hans Urvernunft, alte Lumi pens und Dreyhellerrichter. Als man ihn darüber auf dem Rathhause zur Rede seßte, suchte er sich diesmal damit hers auszureden, daß er nicht genug von der Sache unterrichtet gewesen sey. Bald nachher ließ er am 1. Sept. 1562, wider das Verbot des Magistrats, den Peter Eggerde für sich pres digen, welcher am Schluß seiner Predigt nicht nur den Mas gistrat öffentlich tadelte, daß er den Druck orthodorer Streits schriften gehindert, und unschuldige Bürger ins Gefängniß geseht hätte, sondern auch den drey Diaconen an der Jos hanniskirche, Heßhusens Specialcollegen, namentlich und öf fentlich Vorwürfe machte, daß sie sich zu Heßhusens heftiger Schrift gegen das Lüneburgische Mandat, nicht hatten mits bekennen, und dieselbe nicht unterschreiben wollen. Zugleich grif er namentlich die Herzöge von Sachsen an, und ermahnte

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bie Magdeburger, sich von ihrem Erzbischof, durch jene Gottes Wort widersprechende Mandate, in ihrem standhaften Bekenntniß der reinen Lehre nicht irre machen zu lassen. Am folgenden Tage kam er zu einem der von ihm öffentlich an: gegriffenen Diakonen an der Johanniskirche, Namens Kilis an Friedrich, zur Beichte. Dieser aber versagte ihm, jenes öffentlichen, auch noch im Beichtstuhl vertheidigten, Angriffs › wegen, die Absolution. Eben das that nachher der zweyte Diakon, Johann Meyer. Ungestüm verwies Heßhusen dies feinen Collegen, und absolvirte nun selbst den Eggerde nebst seiner Frau, welche obgedachtem Kilian Friedrich, nach Abweisung ihres Mannes, die bereits empfangene Absolution wieder aufgesagt hatte. Damit noch nicht zufrieden, predigte Heßhusen auch heftig gegen seine Collegen, und nannte sie von ber Kanzel Seelenmörder, Verräther, Meineidige, Tyrannen, Mörder des Leibes und Bluts Christi. Um größerm Unheil zuvorzukommen, ließ der Magistrat dem Eggerde rathen, die Stadt zu verlassen; und als er sich in Gate nicht dazu verstehen wollte, erhielt er am 28. Sept. ernst: lichen Befehl, in zwey Tagen die Stadt zu räumen. Da er sich auch hieran nicht kehrte, und drey Tage öffentlich vor dem Rachhause vorbey in die Kirche ging, so ward er am r. Ocs. tob. auf dem Rathhause in Verwahrung genommen. Heßhu: fen schrieb schon am 29. Sept. heftig an den Magistrat:,,er ,,folle in dem Eggerde, als einem Prediger, Gottes Augapfel, ,,nicht antasten"; er predigte auch, gleich nach dessen Arretis rung am 1. Octob., heftig gegen den Magistrat, bat nach der Predigt für den Gefangenen, verlangte mit allen Predigern von seiner Parthey dringend dessen Loslassung, und drohte nebst ihnen dem Magistrat mit dem Kirchenbann. Unter: deffen hatte der Magistrat, um, wenns möglich wäre, noch

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durch gütliche Mittel Ruhe und Frieden wiederherzustellen, das ganze Ministerium am 30. Sept. aufs Rathhaus beschies den. Er verlangte, daß die Freunde und Anhänger Heßt husens im Ministerium, ohne ihn und den Wilhelm Eck, in die Rathsstube, kommen, und mit dem Rath und Ausschuß überlegen mögten, wie den Beschwerden gegen Heßhufen und Eck am besten abgeholfen, und alles in Güte abgemacht wers den könne. Allein auf Heßhusens Anstiften, wollten die Pres diger von seiner Parthey schlechterdings nicht ohne ihn und Eck in die Rathsstube kommen, und sich auf nichts einlassen. Dabey blieben sie auch, als sie den Tag nachher, am 1. Des tob. wieder aufs Rathhaus beschieden waren. Da nun Heßs husen den Tag vorher, ungeachtet der dringendsten Vorstels lungen des Magistrats, und mit Verachtung der Ungnade und der Drohungen des Erzbischofs, erklärt hatte, daß er durchaus nicht aufhören wollte, wider das vorhin gedachte. Lüneburgische und erzbischöfliche Mandat zu predigen; da der Magistrat also in keinem Stück etwas durch gütliche Mittel ausrichten konnte, und fürchten mußte, daß Heßhusen und sein Anhang am nächsten Sonntag den 4. Octob., mit dem gedroheten Bann oder Excommunikation wirklich zufahren, daß aber die Gegenparthey dazu nicht schweigen, und daß gefährliche Unruhen daraus entstehen würden; so ließ der Magistrat am 2. Oct. die Innungen zusammenkommen, legs te ihnen das harte und drohende erzbischöfliche Schreiben, und die daher zu besorgende Gefahr vor, machte ihnen das ganze bisherige Benehmen Heßhusens und seiner Anhänger bekannt, und beweg sie dadurch, den Magistrat es ganz zu überlassen, was er nach Eid und Pflicht in dieser Sache zu thun für nöthig halte. Darauf ward noch denselben Nachs mittag dem Heßhusen durch sechs Rathsdeputirte die Kans ́

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