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der Belagerung Magdeburgs, fast ein halbes Jahrhun dert hindurch sich auszeichneten, priefen die Stadt glücklich, den Administrator wieder zum alleinigen Obers herrn zu haben, so sehr auch die Stadt noch immer die Reichsfreyheit wünschte und darnach strebte. Magdeburg kann ihn mit Recht unter seine besten Regenten zählen. Mir eben der Scharfsichtigkeit, Weisheit, Vestigkeit, Ge: rechtigkeitsliebe und menschenschenfreundlichen Gute, wos durch sich die meisten Brandenburgischen Regenten aus dem Hohenzollerischen Hause von jeher ausgezeichnet has ben, führte auch er das Ruder der Regierung. *)

§. VI. Geschichte Magdeburgs unter dem 47sten Erzbischof
und Administrator Christian Wilhelm, vom J.
1598 bis zur Eroberung und Zerstörung der
Stadt durch Tilly im J. 1631.

Sobald der, bisherige Administrator Joachim Frieds rich, als nunmehriger Churfürst von Brandenburg, die Res gierung des Erzstifts Magdeburg niedergelegt hatte; so über: nahm das Domkapitel dieselbe, ließ sich sogleich von als len fürstlichen Bedienten schwören, und entließ einige das von ihrer Dienste, Zu diesen gehörte besonders der Canz ler D. Meckbach, welcher durch seine Heftigkeit sich manche Feinde gemacht haben mochte. Vermöge eines mit dem bisherigen Administrator, und dessen Vater, dem Churfürsten Johann Georg, errichteten Vertrags hatte

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*) Werdenhagen de rebuspubl. Hanf. part. IV. Antegr. p.
459. Angeli Märk. Chronik S. 429. 442. 443. Dreyh.
Th. 1. S. 324. 325. Olears Halygr. S. 337. Merkel
bey Hortleder Th. 2.

das Domkapitel versprochen, einen von ihren vielen Prins zen zu wählen. Joachim Friedrich wußte es nun dahin zu bringen, daß das Domkapitel seinen 7ten, noch nicht 11jäh; rigen jüngsten Sohn, Christian Wilhelm, zum Erzs bischof postulirte, jedoch mit der Bedingung: daß derselbe die Regierung erst mit dem vollendeten 21sten Jahre antres ten, alsdann eine ähnliche Wahlkapitulation, wie die seis nes Vaters, beschwören, bis dahin von den erzbischöflichen Einkünften jährlich nur 10000 Thaler zur Fortsetzung seiner Studien erhalten, das Domkapitel aber 10 Jahre lang die Regierung führen sollte, Der Kaiser bestätigte diese Wahl, das Domkapitel verwaltete die übernommene Regie: rung des Erzstifts bis zur Volljährigkeit des jungen Erzbischofs im 3. 1608, und das ganze Land gehorchte dem Domkapis tel willig. Nur die Stadt Magdeburg machte Schwierig feit, sich demselben zu unterwerfen. *)

Auf dem im März 1599 zu Halle gehaltenen Landtage ward der postulirte junge Erzbischof Christian Wilhelm durch þen Stisser den Vicekanzler Stisser förmlich proclamirt. Zugleich ward auch hier der Beitrag des Erzstifts zu den Kriegskosten in Heberlegung genommen, welche nach dem Beschluß des Nies dersächsischen Kraises, zur Vertreibung der aus den Nieder: landen in den Westphälischen Kreis feindlich eingefallenen Spanier, aufgebracht werden sollten, Eben dieser Sache wegen ward am 28. April 1599 zu Magdeburg ein großer Kreistag oder Versammlung der Niedersächsischen Kreiss, stånde gehalten, wozu sich die mehresten Fürsten des Nies

*) Magdeb, Urkundenbuch Fol. 234. 235, Dlear. Halygr. G. 337 338. Drey. Th. 1. S. 325. Häberlin Th. 21. G. 483:

dersächsischen Kreises, auch der Churfürst Joachim Friedrich von Brandenburg, und andere Fürsten, zu Magdeburg eins fanden. Der Beitrag des Erzstifts zu diesen Kosten ward aber erst auf einem im October d. I. zu Magdeburg gehal: tenem Landtage völlig regulirt. Die Stadt Magdeburg follte zu ihrem Theil 16733 Thaler 20 Gr. dazu beytragen, welche sie auch bis auf einen Rest von 5718 Thlr. in zwey Jahren abtrug. Im folgenden Jahre 1600 hielt das Doms kapitel abermals einen Landtag zu Magdeburg. *)

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Bey den bisherigen vielen Verträgen der Stadt Mags deburg mit ihren Landesherren, den Erzbischöfen und dem Domkapitel, hatte man sich über die von der Stadt bisherbehauptete, ausschließliche Verschiffung des Getraides auf der Elbe, noch nicht vergleichen können. Die Magdeburger aber behaupteten dieß Recht standhaft bei jeder Gelegenheit, widersetzten sich auf der Stelle jeder Verleßung desselben, und trieben zuweilen auch wohl die Sache zu weit. So hatten sie z. B. 2 Winspel Gersten, welche das Domkapitel you seinem Amte zu Egeln an einen vom del verkauft hatte, und durch Magdeburg fahren ließ, aus dem Grunde anhalten lassen, weil der Stadt die Niederlage davon ge bühre. Sie mußten sie aber auf ernsten Befehl des damas ligen Administrators Joachim Friedrich vom 21. Febr. 1595 wieder frey geben. Die Landstånde, besonders der Adel und die großen Gutsherren, zu welchen auch die Mitglieder des regierenden Domkapitels gehörten, fanden natürlich den Getraideabsah von ihren Gütern durch jenes von den Mags deburgern behauptete Recht sehr eingeschränkt und behindert,

*) Blear. Halygraphie S. 340.342. Haberlin Th. 21, 540/ Informatio facti et juris v, 1654, Beil. 2. 11. 15,

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Ueberdem fühlte sich das Domkapitel wegen der bisher vers weigerten Unterwerfung der Stadt sehr beleidigt. Aus dies fen Ursachen wagte man damals einen Versuch, dieses Vors recht der Stadt Magdeburg einzuschränken. Die Domherren, nebst andern Güterbesitzern, suchten wenigstens für sich die freye Getraideverschiffung zu crlangen, und sich hierin dem Stapeltecht Magdeburgs zu entziehen. Man ließ also den Hamburgern unter der Hand anzeigen: daß zu Der: ben, 7 Meilen von Magdeburg, nach Tangermünde zu, ein bequemer Schiffsstand und gute Gelegenheit sey, wo fie soviel Getreide aus dem Erzstifte zugeführt bekommen und laden könnten, als sie verlangten. Den Hamburgern war dieß sehr angenehm und willkommen. Sie hatten biss her schon mehrere Versuche gemacht, den Getraidehandel auch von Hamburg die Elbe aufwärts, ausschließlich an sich zu bringen, wie sie ihn von Hamburg die Elbe abwärts, bis zu ihrem Ausfluß, schon långst an sich zu ziehen gewußt hatten. Sie schickten also 2 Schiffe nach Derben, und lies Ben sie mit Getraide beladen. Die Stadt Magdeburg aber, welche dabey den Ruin ihres so blühenden Ges traidehandels, und die Vernichtung ihrer Privilegien, bez sonders des Stapelrechts, vor Augen fah, beschwerte sich sogleich darüber beym Domkapitel, und that die drins gendsten Vorstellungen dagegen. Als dies aber darauf nicht achtete, so beschlossen die Magdeburger, sich bey ihrem Recht selbst zu schüßen. Sie schickten also bewaffnete Schiffe mit einiger Mannschaft nach Derben, ließen die Hamburgischen, mit Getraide beladenen, Schiffe wegnehmen, und nach Magdeburg bringen.` Die Hamburger Kaufleute hielten es nun fürs Beste, sich mit den Magdeburgern abzufinden, ließen sich die Strafe für die verlegten Privilegien der Stadt

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gefallen, und erhielten gegen eine Summe Geldes die Loss gebung ihrer Schiffe. Allein das Domkapitel sah dies Verfahren der Magdeburger als eine Verletzung des erzs stiftischen Gebiets mit bewaffneter Hand an, beschwerte sich aufs bitterste darüber, und reißte die Hamburger, den Magdeburgern ihre Privilegien, und das Recht zu jenem Verfahren, streitig zu machen, Repressalien zu ges brauchen, und verschiedene, zu Hamburg liegende, Magdes burgsche Schiffe wieder in Beschlag zu nehmen und ans zuhalten. Daraus entstand nun ein heftiger Streit zwis schen beyden Städten, welcher zum großen Nachtheil ihs res Handels mit einander, viele Jahre hindurch bis zur Zerstörung Magdeburgs fortgeseßt ward, und unbeendigt blieb. Vergeblich bemühte man sich, am 17. Aug. 1599 diesen Streit in Güte beyzulegen. Als im folgenden Jahre 1600 die Hansestädte den Hanseatischen Bund zu erneuren beschloffen, wollte die Stadt Magdeburg sich nicht eher dazu verstehen, als bis ihre Streitigkeiten mit der Stadt Hamburg, nach den Inhalt des Bündnisses, beigelegt wåren. Bom Hanseatischen Bunde wurde nun am 5. April 1600 den Städten Lübeck, Bremen, Ros stock und Stralsund aufgetragen, den Streit zu vermits teln. Diese thaten durch Abgeordnete ihr Mögliches, konnten aber nichts ausrichten; vielmehr ward durch heft tiges Zanken und Vorwürfe von beyden Seiten, die Ers bitterung noch größer, Die Hamburger suchten allerley Ausflüchte hervor, und tadelten an den Magdeburgern die übertriebene Gewinnsucht, wovon sie doch noch weit weniger frey waren. Der Lübeckische Syndikus erflårte endlich rund heraus: es låge blos an den Hamburgern, daß man die Sache nicht ausgleichen könnte.

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