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ist, welche die Beratungen des Parlaments in den Entwurf der norddeutschen Verfassung bringen können.

Die staatsrechtliche Basis, auf der wir allein uns frei und korrekt bewegen können und jeder Bedingung überhoben sind, ist Artikel IV des Prager Friedens. Derselbe gestattet die Bildung eines deutschen Staatenbundes mit Ausschluß Oesterreichs nach dem Vorbild der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 unter den durch die Zeitverhältnisse gebotenen » Modifikationen, während zurzeit die Statthaftigkeit einer näheren unter den Begriff des Bundesstaates fallenden Vereinigung mit dem Norden, namentlich eines gemeinsamen gesetzgebenden Körpers nach den Schlußworten des gedachten Artikels zweifelhaft erscheint.

Zu dem doppelten Zwecke, 1. diese Zweifel zu heben und hierdurch in die Lage verseht zu werden, den berechtigten Forderungen der Nation zu entsprechen, 2. der Gefahr einer Störung des Friedens in Mitteleuropa zu begegnen, wäre zugleich eine Allianz mit Oesterreich anzubahnen, und zwar in ähnlicher Weise, wie solches in Artikel 71 des Entwurfs der Verfassung des Norddeutschen Bundes bezüglich der Regelung des Verhältnisses zu Süddeutschland geschehen.

Erst nach Abschluß einer solchen Allianz wird zum Ausbau des deutschen Verfassungswerks mit Zentralgewalt und Parlament geschritten werden können.

Ich glaube hiernach meine Gedanken in folgenden vier Punkten formulieren zu können:

1. Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen einigen sich, dem Norddeutschen Bunde gemeinschaftlich die Gründung eines dem früheren Deutschen Bunde nachgebildeten Staatenbundes mit Ausschluß Oesterreichs anzutragen.

2. Den Beratungen über diesen gemeinschaftlichen Antrag ist die Bundesakte vom 8. Juni 1815 zugrunde zu legen und nur so weit zu modi- ' fizieren, als es die durch Austritt Desterreichs veränderte Lage, die Uebertragung des Präsidiums an Preußen und die Sicherung des Zollvereins nötig machen.

3. Diesem neuen Bundesvertrage ist, ähnlich dem Artikel 71 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, ein Artikel über Anbahnung einer Allianz mit Oesterreich beizufügen.

4. Der Ausbau dieses Verfassungswerks zu einem Bundesstaate mit parlamentarischer Verfassung wäre vorzubehalten.

Eine Formulierung der mir nötig scheinenden Modifikationen der Bundesakte will ich heute unterlassen, indem ich die Vorschläge, welche Herr Staatsminister Mathy dem Grafen Tauffkirchen zuzusichern die Güte hatte und welchen ich mit lebhaftem Interesse entgegensehe, erwarte.

Fürst Hohenlohe, Dentwürdigletten. I

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Bezüglich der Art, wie sich die vier Staaten zu solchem gemeinsamen Antrag an den Norddeutschen Bund zu einigen hätten, für heute nur so viel, daß die Berufung eines süddeutschen Parlaments zu diesem Zwecke mir nicht wünschenswert erscheint, im Gegenteil, je geheimer dieses Einigungswerk betrieben wird, um so mehr Aussicht dafür gegeben ist, der Einwirkung störender Einflüsse überhoben zu sein.

Eure Königliche Hoheit haben mit dem Ministerialrat Grafen Tauffkirchen die Frage berührt, ob nicht zu versuchen wäre, die Ansicht des Grafen Bismarck über eine Allianz mit Desterreich zu erforschen. Der dermalige Stand der orientalischen Frage legt demselben offenbar die größte Reserve in dieser Beziehung auf, und würde deshalb vielleicht vorzuziehen sein, den ganzen eben dargelegten Plan vorläufig und bis wenigstens Bayern, Württemberg und Baden Einigung über dessen Grundzüge erzielt haben, gänzlich geheimzuhalten.

Für diesen Brief des Fürsten dankte der Großherzog umgehend am 16. März. Im Begriff, nach Berlin abzureisen, verschob er die Fortführung der fachlichen Verhandlung bis zur Rückkehr von dieser Reise. In Berlin wollte er, ohne das Projekt des Fürsten dem Grafen Bismarck mitzuteilen, doch dessen Ansichten über die Entwicklung des Verhältnisses zu Süddeutschland zu erforschen suchen. „Da ich nun aber," schreibt der Großherzog weiter, „nicht zu lange Zeit vorübergehen lassen möchte, ohne Sie über meine Beurteilung Ihres jüngsten Schreibens zu unterrichten, will ich Ihnen hierzu eine mündliche Gelegenheit verschaffen. Staatsrat Dr. Gelzer hat es übernommen, nach München zu reisen, wo er wohl am Dienstag dem 19. eintreffen kann. Er ist mein langjähriger, intimer und wohlerprobter Freund. Das hieraus entspringende unbedingte Vertrauen zu ihm vergönnt mir, dasselbe auf die vielfachsten Gebiete des Lebens auszudehnen, und daher ist er denn auch von Ihren Vorschlägen und Briefen sowie von meinen Anschauungen genau unterrichtet. Es würde mich sehr freuen, wollten Sie die Güte haben, Herrn Staatsrat Gelzer auch Ihr Vertrauen zu schenken, und ihm Gelegenheit geben, sowohl meine als insbesondere seine eignen Anschauungen darzulegen. Ich empfehle ihn daher recht angelegentlich Ihrem Wohlwollen." Gelzers Name war dem Fürsten schon aus seiner Jugend vertraut, da seine religiösen Schriften besonders von der Mutter des Fürsten geschätzt waren. 1) Die Wahl dieses Mannes zur mündlichen Verhandlung der deutschen Frage war daher dem Fürsten besonders willkommen, und nachdem Gelzer am 21. März in München eingetroffen war, fanden zwischen ihm und dem Fürsten Besprechungen statt,

1) Siehe Seite 34.

die zu einem vollkommenen Einverständnis führten. In denselben Tagen war auch zum gleichen Zwecke der württembergische Minister Freiherr von Varnbüler in München anwesend.

Journal.

12. März 1867.

Nachdem sich Wagner vorgestern bei mir angemeldet, nachher aber wieder entschuldigt hatte, da er krank geworden war, schrieb ich ihm heute, um ihn abends zu mir zu bitten. Er kam um 1/27. Anfangs war er etwas befangen, sprach von allgemeinen Dingen und entschuldigte sich, daß er überhaupt eigentlich kein Recht habe, zu mir zu kommen. Ich sette ihn in eine behaglichere Stimmung, indem ich ihm sagte, wir hätten zwei Vereinigungspunkte, wir seien von derselben Partei gehaßt und einig in gleicher Verehrung für den König. Darauf wurde er mitteilender, sprach von der Art, wie man den König behandelt und gequält habe, so daß er zweimal ihm geschrieben habe, er würde abdanken, erzählte unter Beteuerungen, daß er sich damit nicht rühmen wolle, daß er mich dem König als Minister empfohlen habe; dann kam er auf die Aufgabe Bayerns als ein deutscher Staat, dessen Bevölkerung die Gewandtheit der Franken mit der Phantasie der Schwaben und der Naturkraft der Bayern vereinige, daß der König ganz der Mann sei, diesen deutschen Staat zu regieren und das Ideal des Deutschtums zu verwirklichen, kam dann auf seine Kunstrichtung zu sprechen, auf seine hiesigen Erfahrungen, auf seine Pläne mit der Einrichtung einer Kunstschule, auf die Hindernisse, die ihm in den Weg gelegt worden seien, und endlich auf das Kabinett. Dazwischen sprach er von der Notwendigkeit, daß ich im Ministerium bleibe. Worauf ich ihm erwiderte, daß dies nicht von mir abhinge. Ich könne nicht dafür einstehen, daß man nicht das Vertrauen des Königs in mich untergrabe, und sei dessen um so weniger sicher, als der König nach der Tradition des Königlichen Hauses nicht direkt, sondern nur durch das Kabinett mit mir verkehre. Er sagte nun, daß dies nicht so bleiben könne, worauf ich ihn darauf aufmerksam machte, daß es sehr gefährlich sei, sich mit dem Kabinett in einen Kampf einzulassen, er wisse das am besten. Mein politisches Programm erwähnte er, worauf ich auf einige Einzelheiten noch einging.

Schließlich sprach er noch die Hoffnung aus, daß der König nie das Vertrauen in mich verlieren würde.

In der Situng der Kammer der Abgeordneten vom 16. März 1867 war über den Antrag der Abgeordneten Dr. Edel und Dr. Völk betreffend die Errichtung eines Obersten Verwaltungsgerichtshofs verhandelt worden. Der Antrag entsprach einem Beschlusse der Kammer vom 27. Juni 1865, weshalb nach einer eingehenden Befürwortung durch den Abgeordneten

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