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aus, welcher bestimmte, daß die türkischen Garnisonen die Citadelle in Belgrad und die übrigen türkischen Festungsenclaven in Serbien räumen sollten. Die Festungswerke sollten sämmtlich erhalten bleiben und ohne Zustimmung der Pforte nicht verändert werden dürfen; doch sollte die Besaßung für die Zukunft nur aus serbisch en Truppen bestehen, welche in den von den Türken geräumten Festungen Belgrad, Sitislam, Semendria und Sabah neben der serbischen auch die türkische Fahne aufzupflanzen hätten. Die Nachricht von diesem Zu geständniß der Pforte war durch einen Kurier aus Konstantinopel schon am 16. März in Belgrad eingetroffen, und der Fürst Michael von Serbien reiste hierauf Ende März 1867 nach Konstantinopel, um dem Sultan zu danken. Er wollte sich bei dieser Gelegenheit auch die Gnade erbitten, im Falle in Bosnien und der Herzegowina ein Aufstand gegen die Pforte ausbrechen sollte, mit seinen Truppen in diese Provinzen einrücken zu dürfen; das österreichische Kabinet ließ ihm aber durch einen Gesandten andeuten, daß es sich einem solchen, auf die Er werbung genannter Provinzen gerichteten Plane widersehen würde.

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Ferman

des Sultans, durch welchen die Räumung der Festung Belgrad so wie der übrigen bisher durch türkische Garnisonen besetzt gehaltenen kleineren serbischen Festungen zugestanden wurde.

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Wie dieses Zeichen von Mir angelangt sein wird, mag der jetzige serbische Fürst Michael wissen, wie es Mir am Herzen liegt, dass die Sicherheit der Bürger und die Ruhe Serbiens dieses integrirenden Theils Meines Kaiserreichs erhalten und vermehrt werden. Dafür ist nöthig, dass die Festungen in Serbien, Belgrad, Setislam, Semendria (serbisch Semedrevo) und Sabatz (oder Schabatsch), stets in einem guten Zustand erhalten werden, damit die Sicherheit der Bürger befestigt werde. Indem Ich die Ueberzeugung hege, dass Du sowohl, wie die ganze serbische Nation, die mit den Eigenschaften der Treue und Loyalität begabt ist, die Festungen hüten und dieselben Meinem Wunsche gemäss gut verwalten werden, habe Ich für zweckentsprechend gefunden, dass die erwähnten Festungen Dir und dem serbischen Militär anvertraut werden, unter der Bedingung, dass von nun an auf den Zinnen und Thürmen neben Meiner auch die serbische Fahne wehen soll. Ich bin überzeugt, dass Du und das serbische Volk diesen Entschluss, der ein offener und factischer Beweis Meines Wohlwollens und Vertrauens zu Dir und dem serbischen Volk ist, zu würdigen wissen werden, und dass die serbische Regierung völlig und immer die Pflicht erfüllen wird, die sie dem suzeränen Hof gegenüber hat, und dass ihr ernstlich darauf haltet, dass diese Festungen erhalten werden. Indem Ich diesen Entschluss, durch den Dir die Festungen auf erwähnte Weise übergeben werden, kund und zu wissen gebe, füge Ich hinzu, dass jede Veränderung in diesen festen Plätzen die vorhergehende Erlaubniss Meiner Regierung bedürfen wird. So gegeben am fünften Tage des Monats Silehitze 1283. Jahrs. (29. März/10. April 1867.)

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