Archiv für Kriminologie, Bände 30-31Verlag für Polizeiliches Fachschrifttum Georg Schmidt-Römhild, 1908 |
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... Richtig ist nur , daß der „ Hausfriedensbruch " ( zweiter Deliktsfall ) ein Eindringen in das Haus oder in die Wohnung eines anderen voraussetzt , daß also dieses De- likt , welches den im Hause herrschenden und ordnenden Willen des ...
... Richtig ist nur , daß der „ Hausfriedensbruch " ( zweiter Deliktsfall ) ein Eindringen in das Haus oder in die Wohnung eines anderen voraussetzt , daß also dieses De- likt , welches den im Hause herrschenden und ordnenden Willen des ...
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... richtig gelöst zu betrachten . Die Literatur der Frage wird durch Finger , Janka , Lam- masch , Krzy muski in Lehrbüchern , Herbst und Frühwald in ihren Kommentaren zum Strafgesetz vom Jahre 1852 , Zucker in dem in Allgem . österr ...
... richtig gelöst zu betrachten . Die Literatur der Frage wird durch Finger , Janka , Lam- masch , Krzy muski in Lehrbüchern , Herbst und Frühwald in ihren Kommentaren zum Strafgesetz vom Jahre 1852 , Zucker in dem in Allgem . österr ...
Seite 107
... richtig ; die hat vielleicht was im Sinn ! " Sonntag den 14. Juni stand Stroh- riegel frühmorgens am Fenster seines Zimmers im Brunnerschen Hause und sah die Lenz am Brunnen vorüber gegen den Garten hingehen , ein spitziges Brotmesser ...
... richtig ; die hat vielleicht was im Sinn ! " Sonntag den 14. Juni stand Stroh- riegel frühmorgens am Fenster seines Zimmers im Brunnerschen Hause und sah die Lenz am Brunnen vorüber gegen den Garten hingehen , ein spitziges Brotmesser ...
Seite 115
T sehr beschränkten Person , die die heutigen Fragen nur deshalb richtig . beantwortete , weil sie schon oft an sie gestellt worden waren . Die Sachverständigen der Hauptverhandlung erklärten , es ent- spreche der Erfahrung , daß bei ...
T sehr beschränkten Person , die die heutigen Fragen nur deshalb richtig . beantwortete , weil sie schon oft an sie gestellt worden waren . Die Sachverständigen der Hauptverhandlung erklärten , es ent- spreche der Erfahrung , daß bei ...
Seite 123
... richtig sagt , gerade in den Fällen von mora- lischer Defektuosität so oft zur anthropologischen Diagnose erheben " ; es muß nach möglichst sicheren Kriterien für die Unterscheidung zwischen Abnormität und Krankheit gesucht werden , die ...
... richtig sagt , gerade in den Fällen von mora- lischer Defektuosität so oft zur anthropologischen Diagnose erheben " ; es muß nach möglichst sicheren Kriterien für die Unterscheidung zwischen Abnormität und Krankheit gesucht werden , die ...
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aberglauben Alkohol allgemeinen Angeklagten Anschauung Arbeit Archiv Asylrecht Aussage Automobil Autosuggestion Bedeutung bedingte Verurteilung bekannt Berlin besonders Bestimmungen Bestrafung Charakter daher Daktyloskopie Delikte derartige deutschen Diebstahl Einfluß erst Fall Fehde folgende Frage Frau Freiheitsstrafe Friedensdelikte Gauner Gaunersprache Geburt Gefangenen Geisteskrankheit Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung gewiß gewisse Gottesfriedens Gradnauer Groß große Grund Handlungen Haus Hausfriedensbruch heißt Hellwig Jahre Kind Kindesmord konnte Kriminalisten kriminellen Land Landfriedens Landfriedensbruch lassen läßt letzten lichen ließ Liszt Mädchen Mann Menschen möglich moral insanity moralisch Defekten Mord Motiv muß Mutter Näcke neuen öffentlichen österreichischen pathologischen Personen Proz psychischen psychologisch Rache Rausch Recht Richter richtig Rotwelsch Sache schließlich Schutz schwer Selbstmord soll Sozialdemokraten sozialen Sozialistische Monatshefte Staaten stand Starosten strafbaren Strafe Straferlasses Strafgesetz Strafrecht Strafvollzug Tatsache Teil Trunkenheit Umständen unsere Verbrechen Verletzung verschiedenen viel Volk Weise weiß weiter wieder wohl Wort XXII XXIV XXIX XXVI XXVIII Zeugen Zigeuner Zustand Zwecke zwei
Beliebte Passagen
Seite 5 - Ein Angeschuldigter, welcher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß.
Seite 14 - Verabredungen (§ 152) teilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.
Seite 205 - Jedes Verbrechen ist das Produkt aus der Eigenart des Verbrechers einerseits und den den Verbrecher im Augenblick der Tat umgebenden gesellschaftlichen Verhältnissen andrerseits.
Seite 123 - In den Fällen der §§ 186 und 187 kann auf Verlangen des Beleidigten, wenn die Beleidigung nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb oder das Fortkommen des Beleidigten mit sich bringt, neben der Strafe auf eine an den Beleidigten zu erlegende Buße erkannt werden.
Seite 17 - Verjährung § 22. Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie derjenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe bedroht sind, verjährt in sechs Monaten. *
Seite 23 - Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.
Seite 300 - Anthropophyteia-Jahrbüchcr für folkloristische Erhebungen und Forschungen zur Entwicklungsgeschichte der geschlechtlichen Moral", herausgegeben von Dr. Friedrich S. Krauß.
Seite 11 - ... des Staatsbürgers, ein Vexiergesetz gegen meine Existenz. Ich kann mich drehen und wenden, wie ich will, es kommt auf den Tatbestand nicht an. Meine Existenz ist verdächtig, mein innerstes Wesen, meine Individualität wird als eine schlechte betrachtet, und für diese Meinung werde ich bestraft. Das Gesetz straft mich nicht für das Unrecht, was ich tue, sondern für das Unrecht, was ich nicht tue. Ich werde eigentlich dafür gestraft, daß meine Handlung nicht gesetzwidrig ist, denn nur dadurch...
Seite 173 - Notzüchtiger (rapists) und Schwachsinnige betraut ist, zwingende Vorschrift sein soll, in ihre Beamtenschaft nebst dem regulären Anstaltsarzt, zwei erfahrene Chirurgen von anerkannter Tüchtigkeit aufzunehmen, deren Pflicht es sein soll, im Verein mit dem Anstalts-Chefarzt den geistigen und körperlichen Zustand derjenigen Insassen zu prüfen, die von dem Anstaltsarzte und dem Verwaltungsrat (board of managers) hierzu bezeichnet werden. Wenn es nach dem Urteile dieses Sachverständigenkollegiums...
Seite 14 - Die wahre im Wesen der Preßfreiheit selbst gegründete Zensur ist die Kritik; sie ist das Gericht, das sie aus sich selbst erzeugt. Die Zensur ist die Kritik als Monopol der Regierung; aber verliert die Kritik nicht ihren rationalen Charakter, wenn sie nicht offen, sondern geheim, wenn sie nicht theoretisch, sondern praktisch, wenn sie nicht über den Parteien, sondern selbst eine Partei, wenn sie nicht mit dem scharfen...