Archiv für Kriminologie, Bände 30-31Verlag für Polizeiliches Fachschrifttum Georg Schmidt-Römhild, 1908 |
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Seite 16
... ainem geweichtn Kirch- hof freuenlichn Rumort Ficht oder yr ains mit plutvergiessen entert . " ( Maxi- milians I Landger . Ordn . ) Landgerichtsordnung für Krain ( 1535 ) : „ Wer auf einem geweihtem Kirch- hof freventlich ficht oder ...
... ainem geweichtn Kirch- hof freuenlichn Rumort Ficht oder yr ains mit plutvergiessen entert . " ( Maxi- milians I Landger . Ordn . ) Landgerichtsordnung für Krain ( 1535 ) : „ Wer auf einem geweihtem Kirch- hof freventlich ficht oder ...
Seite 20
... ainem under sein trupfstall ( innerhalb der Dachtraufe ) noch in sein Haus nachlaufen ( Salzburg , Taiding v . J. 1565 und 1624 ) „ In jedem hauß ist sondere freihait als weit der Tachtropfen wehrt ( niederösterr . Bergtaiding 1592 ) ...
... ainem under sein trupfstall ( innerhalb der Dachtraufe ) noch in sein Haus nachlaufen ( Salzburg , Taiding v . J. 1565 und 1624 ) „ In jedem hauß ist sondere freihait als weit der Tachtropfen wehrt ( niederösterr . Bergtaiding 1592 ) ...
Seite 21
... ainem nachpaurn etwo ain freventlicher in seinen hof “ ( Bann- taidinge zu Gerasdorf 1527 ) . 3 ) „ Wer ainen frumen man frefflich aus seinem haus vordert , der ist dem richter zu wandl . . . ( Rechte des Gerichtes , Marktes und ...
... ainem nachpaurn etwo ain freventlicher in seinen hof “ ( Bann- taidinge zu Gerasdorf 1527 ) . 3 ) „ Wer ainen frumen man frefflich aus seinem haus vordert , der ist dem richter zu wandl . . . ( Rechte des Gerichtes , Marktes und ...
Seite 22
... ainem einwierft in fravel in sein fenster oder thure , so ist er meinen gnedigen herrn verfallen " ( Banntaiding zu Edlitz 1554 ) . ,, Item , welcher ainem sein venster einstößt oder stecht . . . “ „ Es soll ainer dem andern in sein ...
... ainem einwierft in fravel in sein fenster oder thure , so ist er meinen gnedigen herrn verfallen " ( Banntaiding zu Edlitz 1554 ) . ,, Item , welcher ainem sein venster einstößt oder stecht . . . “ „ Es soll ainer dem andern in sein ...
Seite 24
... ainem andern trohet , es sei an sein leib , guet oder vieh , ist zu wandl verfahlen zwaunddreißig pfunt pfening und stehet in der obrigkeit straff und besserung “ ( Banntaiding zu Rohr und Schwarzau in Gebirge vom J. 1597 ) . „ Umb ...
... ainem andern trohet , es sei an sein leib , guet oder vieh , ist zu wandl verfahlen zwaunddreißig pfunt pfening und stehet in der obrigkeit straff und besserung “ ( Banntaiding zu Rohr und Schwarzau in Gebirge vom J. 1597 ) . „ Umb ...
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aberglauben Alkohol allgemeinen Angeklagten Anschauung Arbeit Archiv Asylrecht Aussage Automobil Autosuggestion Bedeutung bedingte Verurteilung bekannt Berlin besonders Bestimmungen Bestrafung Charakter daher Daktyloskopie Delikte derartige deutschen Diebstahl Einfluß erst Fall Fehde folgende Frage Frau Freiheitsstrafe Friedensdelikte Gauner Gaunersprache Geburt Gefangenen Geisteskrankheit Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung gewiß gewisse Gottesfriedens Gradnauer Groß große Grund Handlungen Haus Hausfriedensbruch heißt Hellwig Jahre Kind Kindesmord konnte Kriminalisten kriminellen Land Landfriedens Landfriedensbruch lassen läßt letzten lichen ließ Liszt Mädchen Mann Menschen möglich moral insanity moralisch Defekten Mord Motiv muß Mutter Näcke neuen öffentlichen österreichischen pathologischen Personen Proz psychischen psychologisch Rache Rausch Recht Richter richtig Rotwelsch Sache schließlich Schutz schwer Selbstmord soll Sozialdemokraten sozialen Sozialistische Monatshefte Staaten stand Starosten strafbaren Strafe Straferlasses Strafgesetz Strafrecht Strafvollzug Tatsache Teil Trunkenheit Umständen unsere Verbrechen Verletzung verschiedenen viel Volk Weise weiß weiter wieder wohl Wort XXII XXIV XXIX XXVI XXVIII Zeugen Zigeuner Zustand Zwecke zwei
Beliebte Passagen
Seite 5 - Ein Angeschuldigter, welcher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß.
Seite 14 - Verabredungen (§ 152) teilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.
Seite 205 - Jedes Verbrechen ist das Produkt aus der Eigenart des Verbrechers einerseits und den den Verbrecher im Augenblick der Tat umgebenden gesellschaftlichen Verhältnissen andrerseits.
Seite 123 - In den Fällen der §§ 186 und 187 kann auf Verlangen des Beleidigten, wenn die Beleidigung nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb oder das Fortkommen des Beleidigten mit sich bringt, neben der Strafe auf eine an den Beleidigten zu erlegende Buße erkannt werden.
Seite 17 - Verjährung § 22. Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie derjenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe bedroht sind, verjährt in sechs Monaten. *
Seite 23 - Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.
Seite 300 - Anthropophyteia-Jahrbüchcr für folkloristische Erhebungen und Forschungen zur Entwicklungsgeschichte der geschlechtlichen Moral", herausgegeben von Dr. Friedrich S. Krauß.
Seite 11 - ... des Staatsbürgers, ein Vexiergesetz gegen meine Existenz. Ich kann mich drehen und wenden, wie ich will, es kommt auf den Tatbestand nicht an. Meine Existenz ist verdächtig, mein innerstes Wesen, meine Individualität wird als eine schlechte betrachtet, und für diese Meinung werde ich bestraft. Das Gesetz straft mich nicht für das Unrecht, was ich tue, sondern für das Unrecht, was ich nicht tue. Ich werde eigentlich dafür gestraft, daß meine Handlung nicht gesetzwidrig ist, denn nur dadurch...
Seite 173 - Notzüchtiger (rapists) und Schwachsinnige betraut ist, zwingende Vorschrift sein soll, in ihre Beamtenschaft nebst dem regulären Anstaltsarzt, zwei erfahrene Chirurgen von anerkannter Tüchtigkeit aufzunehmen, deren Pflicht es sein soll, im Verein mit dem Anstalts-Chefarzt den geistigen und körperlichen Zustand derjenigen Insassen zu prüfen, die von dem Anstaltsarzte und dem Verwaltungsrat (board of managers) hierzu bezeichnet werden. Wenn es nach dem Urteile dieses Sachverständigenkollegiums...
Seite 14 - Die wahre im Wesen der Preßfreiheit selbst gegründete Zensur ist die Kritik; sie ist das Gericht, das sie aus sich selbst erzeugt. Die Zensur ist die Kritik als Monopol der Regierung; aber verliert die Kritik nicht ihren rationalen Charakter, wenn sie nicht offen, sondern geheim, wenn sie nicht theoretisch, sondern praktisch, wenn sie nicht über den Parteien, sondern selbst eine Partei, wenn sie nicht mit dem scharfen...