Archiv für Kriminologie, Bände 30-31Verlag für Polizeiliches Fachschrifttum Georg Schmidt-Römhild, 1908 |
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... Recht und billig- keit zu bedroen , darüber entweichen und außtretten , von denen die Leuth je zu zeitten wider Recht beschädigt , deßgleichen durch solche droe und forcht , wider billigkeit gedrungen werden , und sich an gleichen ...
... Recht und billig- keit zu bedroen , darüber entweichen und außtretten , von denen die Leuth je zu zeitten wider Recht beschädigt , deßgleichen durch solche droe und forcht , wider billigkeit gedrungen werden , und sich an gleichen ...
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... Recht und auf die in verschiedenen Formen auftretende Fehde . Der Periode der ersten Malefiz- und Landgerichtsordnungen ge- hören auch die von den Landesfürsten erlassenen speziellen Gesetze an , deren einziges Ziel die ...
... Recht und auf die in verschiedenen Formen auftretende Fehde . Der Periode der ersten Malefiz- und Landgerichtsordnungen ge- hören auch die von den Landesfürsten erlassenen speziellen Gesetze an , deren einziges Ziel die ...
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... Recht auf , als Ergebnis der landesfürstlichen Gesetz- gebung bei gleichzeitiger Verdrängung des autonomischen Rechtes und des Gewohnheitsrechtes . - Der Impuls zu den Kodifikationsarbeiten in Österreich ging so wohl von den ...
... Recht auf , als Ergebnis der landesfürstlichen Gesetz- gebung bei gleichzeitiger Verdrängung des autonomischen Rechtes und des Gewohnheitsrechtes . - Der Impuls zu den Kodifikationsarbeiten in Österreich ging so wohl von den ...
Seite 19
... Recht , wurde die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Strafsachen ausdrücklich angeordnet . Verschieden sind also die ... Rechts im Mittelalter bis zur Josefina ( 1708 ) sich ein vollständiger Mangel an Bestimmungen , die den Schutz des ...
... Recht , wurde die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Strafsachen ausdrücklich angeordnet . Verschieden sind also die ... Rechts im Mittelalter bis zur Josefina ( 1708 ) sich ein vollständiger Mangel an Bestimmungen , die den Schutz des ...
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... recht dienen " ( Fontes rer . Austr . Dipl . 10 , 102 nr . 108 ) . " Kaiser Friedrich IV . erhebt unter Bestätigung der hergebrachten Rechte und Freiheiten und Bestimmung des Burgfriedens , den Markt Baden zu einer Stadt . . . . und ...
... recht dienen " ( Fontes rer . Austr . Dipl . 10 , 102 nr . 108 ) . " Kaiser Friedrich IV . erhebt unter Bestätigung der hergebrachten Rechte und Freiheiten und Bestimmung des Burgfriedens , den Markt Baden zu einer Stadt . . . . und ...
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aberglauben Alkohol allgemeinen Angeklagten Anschauung Arbeit Archiv Asylrecht Aussage Automobil Autosuggestion Bedeutung bedingte Verurteilung bekannt Berlin besonders Bestimmungen Bestrafung Charakter daher Daktyloskopie Delikte derartige deutschen Diebstahl Einfluß erst Fall Fehde folgende Frage Frau Freiheitsstrafe Friedensdelikte Gauner Gaunersprache Geburt Gefangenen Geisteskrankheit Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung gewiß gewisse Gottesfriedens Gradnauer Groß große Grund Handlungen Haus Hausfriedensbruch heißt Hellwig Jahre Kind Kindesmord konnte Kriminalisten kriminellen Land Landfriedens Landfriedensbruch lassen läßt letzten lichen ließ Liszt Mädchen Mann Menschen möglich moral insanity moralisch Defekten Mord Motiv muß Mutter Näcke neuen öffentlichen österreichischen pathologischen Personen Proz psychischen psychologisch Rache Rausch Recht Richter richtig Rotwelsch Sache schließlich Schutz schwer Selbstmord soll Sozialdemokraten sozialen Sozialistische Monatshefte Staaten stand Starosten strafbaren Strafe Straferlasses Strafgesetz Strafrecht Strafvollzug Tatsache Teil Trunkenheit Umständen unsere Verbrechen Verletzung verschiedenen viel Volk Weise weiß weiter wieder wohl Wort XXII XXIV XXIX XXVI XXVIII Zeugen Zigeuner Zustand Zwecke zwei
Beliebte Passagen
Seite 5 - Ein Angeschuldigter, welcher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß.
Seite 14 - Verabredungen (§ 152) teilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.
Seite 205 - Jedes Verbrechen ist das Produkt aus der Eigenart des Verbrechers einerseits und den den Verbrecher im Augenblick der Tat umgebenden gesellschaftlichen Verhältnissen andrerseits.
Seite 123 - In den Fällen der §§ 186 und 187 kann auf Verlangen des Beleidigten, wenn die Beleidigung nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb oder das Fortkommen des Beleidigten mit sich bringt, neben der Strafe auf eine an den Beleidigten zu erlegende Buße erkannt werden.
Seite 17 - Verjährung § 22. Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie derjenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe bedroht sind, verjährt in sechs Monaten. *
Seite 23 - Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.
Seite 300 - Anthropophyteia-Jahrbüchcr für folkloristische Erhebungen und Forschungen zur Entwicklungsgeschichte der geschlechtlichen Moral", herausgegeben von Dr. Friedrich S. Krauß.
Seite 11 - ... des Staatsbürgers, ein Vexiergesetz gegen meine Existenz. Ich kann mich drehen und wenden, wie ich will, es kommt auf den Tatbestand nicht an. Meine Existenz ist verdächtig, mein innerstes Wesen, meine Individualität wird als eine schlechte betrachtet, und für diese Meinung werde ich bestraft. Das Gesetz straft mich nicht für das Unrecht, was ich tue, sondern für das Unrecht, was ich nicht tue. Ich werde eigentlich dafür gestraft, daß meine Handlung nicht gesetzwidrig ist, denn nur dadurch...
Seite 173 - Notzüchtiger (rapists) und Schwachsinnige betraut ist, zwingende Vorschrift sein soll, in ihre Beamtenschaft nebst dem regulären Anstaltsarzt, zwei erfahrene Chirurgen von anerkannter Tüchtigkeit aufzunehmen, deren Pflicht es sein soll, im Verein mit dem Anstalts-Chefarzt den geistigen und körperlichen Zustand derjenigen Insassen zu prüfen, die von dem Anstaltsarzte und dem Verwaltungsrat (board of managers) hierzu bezeichnet werden. Wenn es nach dem Urteile dieses Sachverständigenkollegiums...
Seite 14 - Die wahre im Wesen der Preßfreiheit selbst gegründete Zensur ist die Kritik; sie ist das Gericht, das sie aus sich selbst erzeugt. Die Zensur ist die Kritik als Monopol der Regierung; aber verliert die Kritik nicht ihren rationalen Charakter, wenn sie nicht offen, sondern geheim, wenn sie nicht theoretisch, sondern praktisch, wenn sie nicht über den Parteien, sondern selbst eine Partei, wenn sie nicht mit dem scharfen...