Archiv für Kriminologie, Bände 30-31Verlag für Polizeiliches Fachschrifttum Georg Schmidt-Römhild, 1908 |
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... Folge des Mangels an erfolgreich und energisch funktionierenden Behörden und des Mangels an Achtung diesen gegenüber , machte es notwendig , zu Ausnahmemitteln zu greifen , indem man Bestimmungen erließ , die einen speziellen , so zu ...
... Folge des Mangels an erfolgreich und energisch funktionierenden Behörden und des Mangels an Achtung diesen gegenüber , machte es notwendig , zu Ausnahmemitteln zu greifen , indem man Bestimmungen erließ , die einen speziellen , so zu ...
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... Folgen des begangenen Verbrechens nicht unterwerfen , und weigerte er sich , die Buße und das Wehrgeld zu zahlen , dann nahm er außer dem Friedensbruche , als Folge der straf- baren Tat , überdies eine absolut negative Stellung dem ...
... Folgen des begangenen Verbrechens nicht unterwerfen , und weigerte er sich , die Buße und das Wehrgeld zu zahlen , dann nahm er außer dem Friedensbruche , als Folge der straf- baren Tat , überdies eine absolut negative Stellung dem ...
Seite 47
losigkeit auf sich . Die Folgen einer solchen Friedlosigkeit waren für den Verbrecher sehr weitgehend . Er wurde jeglichen ... Folge des Friedensbruches erhielt sich auch in den späteren Zeiten des lang- samen Eingehens des Gefühls der ...
losigkeit auf sich . Die Folgen einer solchen Friedlosigkeit waren für den Verbrecher sehr weitgehend . Er wurde jeglichen ... Folge des Friedensbruches erhielt sich auch in den späteren Zeiten des lang- samen Eingehens des Gefühls der ...
Seite 53
... Folge im elften Jahrhundert auch von der Staatsgewalt in Deutschland über- nommen wurden , strebten weniger nach einer vollständigen Ausrottung , sondern vielmehr nach einer Einschränkung des Fehderechtes durch Normierung von ...
... Folge im elften Jahrhundert auch von der Staatsgewalt in Deutschland über- nommen wurden , strebten weniger nach einer vollständigen Ausrottung , sondern vielmehr nach einer Einschränkung des Fehderechtes durch Normierung von ...
Seite 56
... Folge zu leisten , illustriert z . B. folgende Bestimmung des Landfriedens v . J. 1179 , welche in späteren Quellen ... Folgen und 2000 Mark Goldes gegen den Übertreter . § 2 des Landfriedens : ,, Und darauf haben wir all offen Vehde und ...
... Folge zu leisten , illustriert z . B. folgende Bestimmung des Landfriedens v . J. 1179 , welche in späteren Quellen ... Folgen und 2000 Mark Goldes gegen den Übertreter . § 2 des Landfriedens : ,, Und darauf haben wir all offen Vehde und ...
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aberglauben Alkohol allgemeinen Angeklagten Anschauung Arbeit Archiv Asylrecht Aussage Automobil Autosuggestion Bedeutung bedingte Verurteilung bekannt Berlin besonders Bestimmungen Bestrafung Charakter daher Daktyloskopie Delikte derartige deutschen Diebstahl Einfluß erst Fall Fehde folgende Frage Frau Freiheitsstrafe Friedensdelikte Gauner Gaunersprache Geburt Gefangenen Geisteskrankheit Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung gewiß gewisse Gottesfriedens Gradnauer Groß große Grund Handlungen Haus Hausfriedensbruch heißt Hellwig Jahre Kind Kindesmord konnte Kriminalisten kriminellen Land Landfriedens Landfriedensbruch lassen läßt letzten lichen ließ Liszt Mädchen Mann Menschen möglich moral insanity moralisch Defekten Mord Motiv muß Mutter Näcke neuen öffentlichen österreichischen pathologischen Personen Proz psychischen psychologisch Rache Rausch Recht Richter richtig Rotwelsch Sache schließlich Schutz schwer Selbstmord soll Sozialdemokraten sozialen Sozialistische Monatshefte Staaten stand Starosten strafbaren Strafe Straferlasses Strafgesetz Strafrecht Strafvollzug Tatsache Teil Trunkenheit Umständen unsere Verbrechen Verletzung verschiedenen viel Volk Weise weiß weiter wieder wohl Wort XXII XXIV XXIX XXVI XXVIII Zeugen Zigeuner Zustand Zwecke zwei
Beliebte Passagen
Seite 5 - Ein Angeschuldigter, welcher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß.
Seite 14 - Verabredungen (§ 152) teilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.
Seite 205 - Jedes Verbrechen ist das Produkt aus der Eigenart des Verbrechers einerseits und den den Verbrecher im Augenblick der Tat umgebenden gesellschaftlichen Verhältnissen andrerseits.
Seite 123 - In den Fällen der §§ 186 und 187 kann auf Verlangen des Beleidigten, wenn die Beleidigung nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb oder das Fortkommen des Beleidigten mit sich bringt, neben der Strafe auf eine an den Beleidigten zu erlegende Buße erkannt werden.
Seite 17 - Verjährung § 22. Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie derjenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe bedroht sind, verjährt in sechs Monaten. *
Seite 23 - Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede statt.
Seite 300 - Anthropophyteia-Jahrbüchcr für folkloristische Erhebungen und Forschungen zur Entwicklungsgeschichte der geschlechtlichen Moral", herausgegeben von Dr. Friedrich S. Krauß.
Seite 11 - ... des Staatsbürgers, ein Vexiergesetz gegen meine Existenz. Ich kann mich drehen und wenden, wie ich will, es kommt auf den Tatbestand nicht an. Meine Existenz ist verdächtig, mein innerstes Wesen, meine Individualität wird als eine schlechte betrachtet, und für diese Meinung werde ich bestraft. Das Gesetz straft mich nicht für das Unrecht, was ich tue, sondern für das Unrecht, was ich nicht tue. Ich werde eigentlich dafür gestraft, daß meine Handlung nicht gesetzwidrig ist, denn nur dadurch...
Seite 173 - Notzüchtiger (rapists) und Schwachsinnige betraut ist, zwingende Vorschrift sein soll, in ihre Beamtenschaft nebst dem regulären Anstaltsarzt, zwei erfahrene Chirurgen von anerkannter Tüchtigkeit aufzunehmen, deren Pflicht es sein soll, im Verein mit dem Anstalts-Chefarzt den geistigen und körperlichen Zustand derjenigen Insassen zu prüfen, die von dem Anstaltsarzte und dem Verwaltungsrat (board of managers) hierzu bezeichnet werden. Wenn es nach dem Urteile dieses Sachverständigenkollegiums...
Seite 14 - Die wahre im Wesen der Preßfreiheit selbst gegründete Zensur ist die Kritik; sie ist das Gericht, das sie aus sich selbst erzeugt. Die Zensur ist die Kritik als Monopol der Regierung; aber verliert die Kritik nicht ihren rationalen Charakter, wenn sie nicht offen, sondern geheim, wenn sie nicht theoretisch, sondern praktisch, wenn sie nicht über den Parteien, sondern selbst eine Partei, wenn sie nicht mit dem scharfen...