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Joachim Hektor's und Johann von Küftrin's verschiedener Charakter. 93

Fortbestand der Reformation in Brandenburg ohne jede innere Erschütterung blieb. Ganz von innen heraus, durch das Volk selbst, war hier der neue Glaube begründet worden, und durch keine äußeren Umstände konnte er fernerhin gestört oder wankend gemacht werden. Er ist fortan mit Preußens innerem Leben tief verwachsen und ist in vollem Sinne Preußens geistiges Lebensprincip geworden. Aber auch die Milde, welche Joachim II. bei der Einführung bewies, die ächt evangelische Schonung und Achtung fremder Glaubensüberzeugung ist ein Erbtheil der preußischen Regenten und des preußischen Volks geblieben, und gerade hierdurch war es unserem Staate vergönnt, später das schönste Beispiel friedlicher Vereinigung verschiedener Confeffionen unter einem milden und gerechten Scepter zu geben.

13. Kurfürft Joachim U. Hektor und Markgraf Johann von Küßtrin (1535–1571).

Der beiden Fürsten verschiedenes Wesen. Nachdem wir den Verlauf der Kirchenverbesserung in Brandenburg im Zusammenhange dargestellt haben, müssen wir noch einen Blick auf die sonstigen Regierungshandlungen der beiden Fürsten werfen, welche nach dem letzten Willen Joachim's I. die Marken unter sich getheilt hatten. Die beiden Brüder Joachim II. und Johann, welcher lettere als Markgraf der Neumark seinen Siß in Küstrin nahm und daher auch den Namen Johann von Küstrin führt, waren durchaus verschiedenen Charakters. Joachim offenen, fröhlichen Gemüths, wünschte, daß auch um ihn her Alles glücklich und heiter sei; gutmüthig bis zum Uebermaß, wollte er, so viel von ihm abhing, gern alle Wünsche erfüllen, mit vollen Händen theilte er aus, was er besaß, und wo er nicht geben konnte, ertheilte er wenigstens Versprechen, welche er freilich nicht immer zu erfüllen vermochte. Nicht selten geschah es, daß er mehreren Bittstellern die Anwartschaft auf dasselbe Amt, dasselbe Lehen gab; da es dann nur einer erhalten konnte, suchte er die anderen durch Geld schadlos zu halten. Mit diesem überaus gutmüthigen, wohlwollenden Wesen Joachim's hing es zusammen, daß er in allen Dingen die Versöhnlichkeit und Vermittelung den gewaltsamen Maßregeln vorzog, wiewohl er eines kräftigen Entschlusses durchaus fähig war, wo die Umstände ihn erheischten. Sein Bruder Johann dagegen war rasch und entschieden in Allem, was er that; weit entfernt von dem milden, vertrauensvollen Sinn Joachim's war er streng, oft abstoßend, und über seinem Schlafgemach stan den die bezeichnenden Worte:,,Unter Tausenden trau kaum Einem recht, bis du erkennst ihn treu oder schlecht." Während Joachim das üppigste und glanzvollste Leben an seinem Hofe einführte und Festlichkeit auf Festlichkeit folgte, ohne daß man oft wußte, woher die Mittel zu solchem Aufwand genommen werden sollten, war Johann sparsam bis zum Geiz und ein abgesagter Feind alles unnüßen Glanzes. Als einer seiner Räthe öfter an Wochentagen mit seidenen Strümpfen bei ihm erschien, sagte er ihm ungehalten: „Ich habe auch seidene Strümpfe, aber ich trage sie nur des Sonn- und Festtags." — Troß solcher Verschiedenheit in Sinnesart und Neigungen trafen beide Brüder doch in dem ernsten Bestreben zusammen, ihre Unterthanen glücklich zu machen, sowie in edler Geradheit, in dem Sinn für strenge Gerechtigkeit.

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Joachim's und Johann's Verhalten in den Religionskriegen.

und in der Einsicht, womit sie die Regierung leiteten. Beide waren hoch. gebildet und Freunde der Wissenschaft, beide nicht minder ausgezeichnet in allen ritterlichen Tugenden. Joachim hatte schon als Kurprinz große Lorbeeren im Kampf gegen die Türken geerntet, und das Reichsheer mit solcher Auszeichnung geführt, daß der Kaiser Karl V. ihm mit eigener Hand den Ritterschlag ertheilt hatte, und daß ihm seitdem der ehrende Beiname des deutschen Hektor gegeben wurde. Auch als Kurfürst erhielt er noch einmal die Führung des Reichshecres gegen den Sultan Soliman, aber damals scheiterte der Feldzug an der Uneinigkeit der Fürsten, von denen nur wenige ihre Truppen zur rechten Zeit dem Kaiser zu Hülfe gesandt hatten (1542). Deutschland war damals durch die religiöse Spaltung geradezu in zwei feindliche Feldlager geschieden; der Augenblick war nahe, wo dieselben zum offenen Kampfe gelangen sollten.

Das Verhalten der beiden Fürsten in den deutschen Religionskriegen. Joachim hatte seinerseits nichts versäumt, um als Vermittler der streitenden Parteien aufzutreten; er wollte noch immer die Hoffnung nicht aufgeben, daß eine Vereinigung erreicht werden könne. Nachdem aber das Religionsgespräch in Regensburg erfolglos geblieben war, beschloß Kaiser Karl, die Evangelischen mit Gewalt wieder zum alten Glauben zurückzuführen. Mit gewohnter Schlauheit verbarg er diese Absicht, indem er feierlich erklärte, daß er nicht um der Religion willen zu den Waffen greife, sondern nur um einige ungehorsame und eigenmächtige Fürsten zum schuldigen Gehorsam zu nöthigen. Diese Erklärung schien vorzüglich gegen den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und den Landgrafen Philipp von Hessen gerichtet, welche sich allerdings das eigenmächtigste Verfahren gegen den Herzog von Braunschweig erlaubt hatten. Ein Theil der Evangelischen ließ sich durch das Vorgeben, daß des Kaisers Absicht nicht der Unterdrückung ihrer Religion gelte, täuschen. Johann von Küstrin war seinerseits von dem schmalkaldischen Bunde, gerade wegen jener Gewaltschritte gegen den Herzog von Braunschweig, seinen Schwiegervater, bereits trozig zurückgetreten, und führte jeßt, ungeachtet der Vorstellungen seiner Mutter Elisabeth, dem Kaiser segar Hülfsschaaren gegen die protestantischen Fürsten zu, indem er auf seine Fahnen die Worte sezte: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ Kurfürst Joachim dagegen, welcher dem schmalkaldischen Bunde nie beigetreten war, bot doch die Hand auch nicht zur Unterdrückung seiner Glaubensfreunde. Er wollte sich durch eine parteilose Stellung die Freiheit bewahren, versöhnend zwischen den Kämpfenden aufzutreten. Dem Landgrafen von Hessen, welcher ihn nochmals dringend zum Beitritt zum evangelischen Bunde aufgefordert, hatte er deshalb geantwortet:,,Es wäre den Verbündeten heilsamer, wenn er nicht zu ihnen überträte. Denn möchte das Unglück geschehen, daß fie vom Kaiser besiegt würden, so sollten sie an ihm einen Friedensstifter und Vermittler finden. Würde aber der Kaiser offenbar gegen Gott und die Religion etwas vornehmen, so wolle auch er nimmer fehlen."

Die Entscheidung des schmalkaldischen Krieges wurde bekanntlich durch den ehrgeizigen, schlauen Herzeg Moriz von Sachsen herbeigeführt, welcher, obwohl selbst Protestant, doch die Waffen gegen die Evangelischen ergriff, weil er hoffte, hierdurch, statt seines Oheims Johann Friedrich, die Kurwürde von

Moriß von Sachsen; das Interim.

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Sachsen zu erlangen. Bei Mühlberg wurde Letterer geschlagen (1547) und fiel selbst in die Hände seiner Feinde; schon war er zum Tode verurtheilt, da schritt Joachim von Brandenburg, seiner Zusage gemäß, vermittelnd ein. Er eilte in das kaiserliche Lager und besänftigte den Zorn Karl's V. so weit, daß das Todes. urtheil zurückgenommen wurde. Das Kurfürstenthum freilich mußte Johann Friedrich an seinen Neffen Morig abtreten, welcher so den erhofften Lohn seines Verraths erlangte. Landgraf Philipp von Hessen ergab sich dem Kaiser, nachdem ihm durch Moriß von Sachsen und durch Joachim von Brandenburg die Zusicherung erwirkt worden war, daß ihm diese Ergebung,,weder zur Leibesstrafe, noch zu einiger Gefangenschaft“ dienen solle. Der kaiserliche Unterhändler hatte jedoch in dem Vertrage jene Worte heimlich dahin abgeändert, daß es hieß,,,weder zur Leibesstrafe, noch zu ewiger Gefangenschaft." Als nun dem Landgrafen, nachdem er alle festgesezten Bedingungen erfüllt hatte, gegen die fürstliche Abrede Gefangenschaft angekündigt wurde, so fuhr 3oachim in stolzer Entrüstng gegen den Herzog Alba auf: „Das ist ein Bösewichtsstück und spanische Ränke!" rief er nnd drang mit dem Schwerte auf den Spanier ein; nur mit Mühe gelang es seinem Marschall von Trotha, ihn von einer Gewaltthat zurückzuhalten. Seitdem aber hörte er nicht auf, den Kaiser um die Befreiung des Landgrafen immer wieder anzugehen.

Karl V. trat jest mit seinen Absichten gegen die Evangelischen offener hervor, da er glaubte, jeder Schonung gegen dieselben überhoben zu sein. Auf dem Reichstage zu Augsburg erließ er das sogenannte Interim, welches die Religionsangelegenheiten bis zur Entscheidung der allgemeinen Kirchenversammlung regeln sollte, jedoch fast durchweg die Katholiken begünstigte und den Protestanten nur die Priesterehe und das Abendmahl in beiderlei Gestalt ließ. Kurfürst Joachim suchte dennoch um des Friedens willen diese Vorschrift auch in den Marken zur Geltung zu bringen, aber er scheiterte damit an dem entschiedenen Widerstande der eifrigen evangelischen Geistlichen. Johann von Küstrin hatte sich schon auf dem Reichstage selbst mit der größten Kraft dem Interim widerseßt. Als man ihm dasselbe zur Unterschrift vorlegte, soll er ausgerufen haben:,,Lieber Blut als Tinte;" er mahnte den Kaiser mit der größten Freimüthigkeit an sein Versprechen, nichts gegen den Glauben zu unternehmen. (1548.)

Morit von Sachsen, welcher dem Kaiser zuerst zum Siege über die evangelischen Fürsten verholfen hatte, war es auch, durch welchen die protestantische Sache bald darauf wieder zu neuem Ansehen gelangte. Das erste Ziel seines Ehrgeizes, die Kurwürde, hatte Moriz erreicht; jezt erkannte er aber, wie sein Beistand des Kaisers Macht in Deutschland auf bedenkliche Weise gehoben hatte, und wie Karl diese Macht ebenso gegen die Selbstständigkeit der Fürsten, wie gegen den evangelischen Glauben anzuwenden bedacht war. Ueberdies fühlte er sich durch des Kaisers Treulosigkeit gegen Landgraf Phis lipp persönlich verlegt, da er selbst sich mit Joachim für dessen Freiheit verbürgt hatte. Endlich mochten auch das Bewußtsein feines Verraths am eige nen Glauben und die deshalb gegen ihn laut erhobenen Vorwürfe ihn quälen. Kurz, er beschloß, die Freiheit, welche er unterdrücken geholfen, Deutschland wiederzugeben, wäre es auch durch einen neuen Verrath am Kaiser selbst, der

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Der Augsburger Religionsfriede. Concil zu Trident.

ihm arglos vertraute. Derselbe hatte ihm so eben die Züchtigung der Stadt Magdeburg aufgetragen, welche allein in ganz Deutschland noch muthig unt zuversichtlich gegen das Augsburger Interim protestirte. Statt aber die ges sammelten Truppen wirklich gegen Magdeburg zu verwenden, knüpfte Moriz heimlich Verbindungen mit einer großen Anzahl evangelischer Fürsten an, schloß ein Bündniß mit König Heinrich II. von Frankreich und rückte plöglich mit beträchtlicher Kriegsmacht vor Augsburg, um „Deutschland,“ wie er nun öffentlich ankündigte, „aus unerträglicher, viehischer Knechtschaft zu erlösen.“ Kaiser Karl lag krank zu Innsbruck; er floh vor dem so unerwarteten Feinde und verstand sich zum Abschlusse des Passauer Vertrages (1552), durch welchen Landgraf Philipp seine Freiheit wieder erhielt und die Erledigung der Religionsangelegenheiten auf einem binnen sechs Monaten zu haltenden Reichstage beschlossen wurde. Zu Augsburg kam endlich (1555) der berühmte Religionsfriede zu Stande, in welchem die beiden Religionsparteien versprachen, sich nicht ferner zu beeinträchtigen. Die Protestanten sollten die vor dem Passauer Vertrage eingezogenen geistlichen Güter behalten, dagegen Geistliche, welche später erst von der alten Religion abträten, ihrer Pfründen verlustig gehen; den weltlichen Fürsten sollte das Recht zustehen, nur die Ausübung derjenigen Religion, zu welcher sie sich bekannten, in ihren Ländern zu gestatten, jedoch müßten sie jeden Unterthan, welcher wegen anderen Glaubens auswandern wolle, gehen lassen.

Wiewohl dieser Frieden den Katholiken in mehrfacher Beziehung sehr vortheilhaft war, besonders darin, daß der Uebertritt der Geistlichen für die Zukunft durch den Verlust ihrer Pfründen erschwert wurde, so ist doch seitdem der rechtliche Bestand der evangelischen Kirche in Deutschland überhaupt erst gesichert gewesen, und insofern konnten sich auch die eifrigen evangelischen Reichsstände bei den Augsburger Bestimmungen fürerst beruhigen.

Joachim, welcher bis vor Kurzem noch immer auf eine Vereinigung der Religionsparteien gehofft hatte, war jezt zu der Ueberzeugung gekommen, daß eine solche Versöhnung durch eine vom Papst berufene Kirchenversammlung nicht erreicht werden könne, und lehnte die Einladung zu dem Concil zu Trident, obwohl deshalb eine besondere päpstliche Gesandtschaft nach Berlin kam, entschieden ab. Er erklärte:,,Nur wenn der Kaiser eine Kirchenversammlung berufe, werde er sie für gültig anerkennen.“ Ebenso lautete die Antwort der übrigen evangelischen Fürsten, und das Concil von Trident, welches nun blos von katholischer Seite abgehalten wurde, machte die Spaltung nur unheilbarer, indem es gerade die von den Protestanten angefochtenen Meinungen als ausdrückliche katholische Kirchenlehren feststellte.

Kurfürst Joachim's Besonnenheit während der kirchlichen Streitig leiten hatte ihm das größte Ansehen im deutschen Reiche erworben, was sich bei der Kaiserwahl Maximilian's II. auf die glänzendste Weise äußerte. Als der Kurfürst nach einem kurzen Krankenlager, welches ihn zu Kassel zurückgehalten hatte, nach Frankfurt a. M. reiste, kam ihm der Kaiser, umgeben von sämmtlichen Kurfürsten und ven anderen Fürsten des Reiches entgegen, um ihn im glänzendsten Zuge einzuholen. Vor allen Fürsten rühmte Maximilian Joachim's Weisheit, weil ihm vor Allem des Reiches Ruhe und Wohl

Erbvertrag mit den Herzögen von Liegnitz; Handel und Gewerbe. 97

fahrt am Herzen liege, und zu den Fürsten seines eigenen Hauses sagte er: „Wollt ihr glücklich sein, so ehrt den Kurfürsten Joachim wie euren Vater.“

Erbvertrag mit den Herzögen von Schlesien (1537). Der milden und friedlichen Sinnesart, welche unseren Kurfürsten auszeichnete, kornten natürlich gewaltsame Eroberungen zur Vergrößerung des Landesgebietes nicht entsprechen; keinesweges aber vernachlässigte Joachim die sich darbietenden Gelegenheiten, um auf dem Wege friedlicher Verträge für die zukünftige Erweiterung der Landesgrenzen Sorge zu tragen. Nach zwei Seiten hin wurde von ihm der Grund zu wichtigen Vergrößerungen für unser Vaterland gelegt, theils durch die Mitbelehnung über Preußen, von welcher wir das Nähere alsbald mittheilen werden, theils durch einen schlesischen Erb. vertrag, welcher nach zwei Jahrhunderten für Friedrich den Großen der Grund zur Besizergreifung von Schlesien wurde. Joachim verheirathete nämlich seine Tochter Barbara mit Georg, dem zweiten Sohne des Herzogs Friedrich von Liegniß, Brieg und Wohlau, und seinen ältesten Sohn, den Kurprinzen Johann Georg mit des Herzogs Tochter Sophia. Dabei schlossen beide Fürstengeschlechter eine Erbverbrüderung in der Art, daß nach dem Erlöschen des herzoglichen Mannes stammes die gesammten liegnißischen Lande (welche einen großen Theil von Mittel- und Niederschlesien umfaßten) an die Kurfürsten von Brandenburg, im umgekehrten Fall aber alle diejenigen brandenburgischen Länder, welche Lehen der Krone Böhmen waren, an die Herzöge von Liegniß fallen sollten. Der wichtige Vertrag wurde im Jahre 1537 geschlossen; Kaiser Ferdinand als König von Böhmen erklärte denselben nach neun Jahren für ungültig, weil der Herzog von Liegniß nicht das Recht gehabt hätte, denselben ohne Zustimmung seines böhmischen Lehensherrn abzuschließen, Herzog Friedrich aber betrachtete die Erbverbrüderung noch in seinem letzten Willen als gültig, und Friedrich der Große hat das so erworbene Recht später mit seinem siegreichen Schwerte durchgefochten.

Von geringerer zwar, dennoch aber sehr erheblicher Wichtigkeit war die Vorbereitung der Erwerbung des Magdeburger Erzbisthums für Breußen. Joachim wußte es durchzuseßen, daß mehrere seiner Söhne nach einander zu Verwesern des Erzbisthums ernannt wurden. Hierdurch wurde dasselbe thatsächlich schon damals ein Eigenthum des brandenburgischen Hauses, welchem es freilich erst viel später als Erbeigenthum bestätigt wurde.

Handel und Gewerbe; Lurus. Wiewohl Joachim's Aufmerksamkeit durch die Religionsangelegenheiten und durch die Verhältnisse im deutschen Reiche vielfach in Anspruch genommen war, so widmete er doch der inneren Regierung seines Landes alle Fürsorge. Die Hebung der Rechtspflege lag ihm vorzüglich am Herzen, weshalb er eine verbesserte Einrichtung des Kammergerichts einführte; gleichzeitig erließ er viele treffliche Geseze gegen Diebstahl, Raub, Wucher und Spiel. Seine Bemühungen für Hebung der Landeswohlfahrt blieben nicht unbelohnt, vielmehr sehen wir unter seiner Regierung die Gewerbthätigkeit auf allen Seiten hoffnungsvoll erblühen; die Tuchweberei war im höchsten Flor, in Stendal allein gab es achthundert Meister dieses Gewerbes, auch Eisenwerke, Kupferhämmer und Papiermühlen waren bereits im Gange, und bei Beliz wurden neu entdeckte Salzquellen ausgebeutel.

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Hahn, preuß. Gesch.

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