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Bestrafung der Raubritter; Joachim's landesväterliche Thätigkeit.

fahren. Da legten ihm die Verschworenen einst bei der Jagd auf der Köpenicker Haide einen Hinterhalt; der Fürst wurde jedoch von einem Bauern gewarnt, ließ seine Reisigen herbeikommen, jagte die Verschworenen aus ihrem Hinterhalt auf und nahm eine große Anzahl derselben nebst ihrem Führer gefangen. Sie erlitten zur Warnung einen schrecklichen Tod.

Um das Uebel gründlich auszurotten, schickte der Fürst eine Anzahl bewaffneter Reiter mit Henkersknechten überall im Lande umher, die Landbeschädiger aufzugreifen und sofort zu hängen. In einem Jahre wurden auf diese Weise über siebzig Junker und Knechte zum schimpflichsten Tode gebracht. Selbst die Fürsprache der angesehensten Verwandten, auch fürstlicher Personen wurde von dem strengen Joachim nicht beachtet, und als sein Onkel, der Markgraf Friedrich von Anspach, an ihn schrieb, er möchte nicht fürder gegen den Adel seines Landes wüthen, antwortete er: „Adelich Blut habe ich nicht vergossen, sondern nur Schelme, Räuber und Mörder hinrichten lassen. Wären dieses redliche Edelleute gewesen, so würden sie kein Verbrechen begangen haben.“ Ein ander Mal, als ein Ritter aus dem Mecklenburgischen ergriffen worden war, baten dessen zahlreiche Verwandte, nebst vielen Fürsten und Joachim's eigene Gemahlin, sowie sein Bruder für denselben, auch bot der Ritter sein ganzes Vermögen als Lösegeld; Joachim aber sagte: ,,Es ziemt sich nicht, daß ein Fürst die Gerechtigkeit feil habe oder Strafbare um Geld freilasse, und wenn dieser und jeder andere als Verbrecher Ergriffene hundert tausend Gulden geben könnte, so würde doch keiner meinen Spruch ändern."

Natürlich waren die Bauern und die Städte sehr bereitwillig, dem Fürsten bei seinem Unternehmen zur Ausrottung der Räubereien allen Beistand zu leisten, und so gelang es seinen ernstlichen Bemühungen, denen sich auch die benachbarten Fürsten anschlossen, die innere Sicherheit endlich wieder herzustellen und durch fortgesette Strenge zu befestigen. Die Marken erholten sich nun zusehends von den Zeiten der Noth und der Bedrängniß, und der Kurfürst konnte nach wenigen Jahren des Friedens mit Genugthuung auf die wieder erblühenden Länder sehen, welche seinem Scepter unterworfen waren. Auch außerhalb Brandenburgs wurde sein Name mit Achtung und Ruhm genannt, und die Stadt Hamburg begab sich während eines Streits der Hansestädte mit Dänemark freiwillig unter seinen Schutz.

Joachim's landesväterliche Thätigkeit. In der That verdiente Joachim solches Vertrauen, wie der ganze Verlauf seiner eben so vorsorglichen und landesväterlichen, als strengen Regierung erwies. Wir sehen ihn später durch das ganze Land reisen, um sich eine genaue Kenntniß von allen Verhältnissen zu verschaffen. Ueberall wird er mit Jubel empfangen: denn man weiß von ihm, wie ein alter Schriftsteller sagt, daß er ,,aus gnädiger Zuneigung und Wohlmeinung kommt, um sich überall nach dem Regimente und Wesen der Städte zu erkundigen und ferner gnädiglich zu helfen und zu rathen, damit Städte und Einwohner an ihrer Nahrung zunehmen, sich bessern, Friede, Gericht und Recht bei ihnen erhalten werden." Nach dieser Reise erließ Joachim eine allgemeine Städteordnung, worin unter Anderem auch die Einführung gleicher Maaße und Gewichte in allen märkischen Landen

Das Kammergericht; Erwerbung der Grafschaft Ruppin.

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vorgeschrieben wurde, während bis dahin jede Landschaft ihrer besonderen Gewohnheit darin gefolgt war.

Bor Allem aber hat sich Kurfürst Joachim's landesväterliche Fürsorge und Weisheit durch die Errichtung des Kammergerichts ein bleibendes Denkmal gesetzt (1516). Die Grafen, Ritter und fürstlichen Hofbeamten, welche bis dahin keinem sonstigen Gerichte unterworfen waren, wurden an dieses neue Gericht gewiesen, welchem außerdem auch die Beaufsichtigung aller übrigen Richter und die höchste Entscheidung über die Urtheilssprüche derselben übertragen wurde. Zwölf Mitglieder, vier vom Fürsten, acht von den Ständen gewählt, bildeten das Kammergericht, dessen Sizungen drei Mal im Jahre zu Köln an der Spree und einmal in Tangermünde stattfinden sollten. Der Kurfürst empfahl ihnen aufs Eindringlichste, unparteiisch Recht zu sprechen, alle unnützen Weitläuftigkeiten zu vermeiden und vor Allem den Weg gütlichen Vergleichs zu suchen.

Boll Dankbarkeit für die unverkennbaren Wohlthaten dieser Regierung bewilligten die brandenburgischen Stände dem Fürsten gern alle Mittel, welche ihm für die Verwaltung und für seine Hofhaltung nöthig waren. Joachim war, ohne gerade verschwenderisch zu sein, ein Freund fürstlichen Glanzes: sein Hof zeichnete sich durch großartige ritterliche Spiele und Festlichkeiten aus, welche einen gewissen Aufwand erforderten. Zur Deckung desselben bewilligten die Stände außer der Bierziese später noch einen sogenannten Hufenschoß.

Erwerbung der Grafschaft Ruppin und Festsehung der Erbfolge in Pommern. Das märkische Landesgebiet wurde unter Joachim durch die Erwerbung der Grafschaft Lindau oder Ruppin vergrößert. Seit Albrecht dem Bären waren die Grafen von Lindau (im Anhaltschen) im Besitz der Herrschaft von Ruppin, zu welcher Alt- und Neu-Ruppin, Wusterhausen und Gransee gehörten. Die Grafen von Ruppin hatten stets die Lehenshoheit der brandenburgischen Markgrafen wegen dieser Besitzungen anerkannt, und als der leßte Graf im Jahre 1524 starb, fiel die Grafschaft Ruppin ohne Weiteres an Joachim und seine Erben. Er wollte auch die ursprünglich anhaltschen Besizungen des Hauses Lindau, die schon lange an die Herzöge von Anhalt verpfändet waren, von denselben einlösen, doch fand darüber eine Verständigung statt, nach welcher das Haus Anhalt die Grafschaft Lindau zunächst als Lehen von Brandenburg behielt, später (1577) wurde sie als erblicher Besitz an Anhalt abgetreten.

Unter Joachim I. wurde auch der langwierige Streit zwischen den Kurfürsten von Brandenburg und den Herzögen von Pommern endlich beigelegt: in einem Vertrage zu Grimnitz wurde (1529) festgestellt, daß die brandenburgischen Fürsten wegen ihres als unzweifelhaft anerkannten Erbrechts fortan den Titel und das Wappen von Pommern führen und befugt sein sollten, sich von Pommerns Prälaten, Ritterschaft und Städten den Eid leisten zu lassen, „daß sie nach Abgang der Herzöge von Pommern dem Hause Brandenburg treu, hold und gewärtig sein wollten.“ Dagegen sollten die Herzöge von Pommern ihre Belehnung unmittelbar vom Kaiser (nicht von den Kur fürsten) erhalten, dagegen aber jedes Mal den Grimnißer Vertrag zu erneuern gehalten sein, auch der Kurfürst von Brandenburg stets durch Berührung der

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Lehensfahne mitbelehnt werden. — Seit diesem Vertrage ist das freundschaft. liche Verhältniß mit den Herzögen von Pommern nicht mehr gestört worden, doch werden wir später sehen, wie schwer es Brandenburg geworden ist, nach dem Aussterben dieser Fürsten sein Anrecht auf das pommersche Land erst nach und nach durchzuseßen.

Judenverfolgung. Während fast alle Stände und Klassen des brandenburgischen Volkes die Regierung Joachim's segneten, brach über die im Mittelalter so oft verfolgten und gemißhandelten Juden jezt auch in den Marken großes Unheil herein. Die Juden waren in den brandenburgischen Landen, wie überall, nicht als wirkliche Staatsangehörige angesehen, sie wur den vielmehr nur ungern gegen ein von ihnen entrichtetes Schußgeld geduldet. Durch ihre Betriebsamkeit und den meistens durch große Schlauheit erworbenen Reichthum wußten sie sich den Hohen nüßlich zu machen, aber von Zeit zu Zeit reizte religiöser Haß, sowie der Neid gegen ihre Wohlhabenheit immer wieder die Wuth der Menge gegen sie auf, und in vielen Gegenden Deutschlands kehrten die Judenverfolgungen mit immer erneuerter Kraft wieder. Den Anlaß gaben fast immer Gerüchte derselben Art: es wurde den Juden Lästerung christlicher Einrichtungen, Entweihung christlicher Heiligthümer, besonders geweiheter Hostien, oder der Raub und die Ermordung von Christenkindern vorgeworfen. So kam es auch unter Joachim.

Ein Kesselflicker in Bernau, Paul Fromm, hatte in einem Dorfe Kirchenraub verübt und eine Monstranz mit zwei geweiheten Hostien entwendet. Er wurde zur Haft gebracht und gestand seinen Frevel ein. Auf die Frage, was er mit den Hostien gemacht, antwortete er, daß er die eine gegessen, die andere für neun Groschen an einen Juden Salomon in Spandau verkauft habe. Salomon wurde nun gleichfalls eingezogen und auf die Folter gebracht, wo er eingestand, die Hostie in drei Theile zerbrochen, den einen an den Juden Jakob in Brandenburg, den zweiten an einen Juden in Stendal verkauft zu haben; den dritten Theil habe er in einen Kuchen von Weizenmehl gebacken, der Teig aber sei blutroth geworden, und habe dann unter wunderbarem Glanze ein kleines Kindlein gezeigt, worüber erschreckt, er den Kuchen in die Synagoge gebracht und dort aufgehängt habe. Man forschte in der Synagoge nach und fand in der That dort einen rothen Kuchen. Die beiden erwähnten Juden wurden nun ebenfalls nach Berlin gebracht und gleichzeitig alle Israeliten in der Mark verhaftet. Durch die weiteren Aussagen der Angeklagten wurden noch vierzig Juden, welche gleichfalls Theilchen von der Hostie an sich gebracht hatten, in den Prozeß verwickelt. Auf der Folter gestanden sie insgesammt, mit dem christlichen Heiligthum allerlei Frevel vorgenommen, dasselbe auf den Tisch genagelt und mit Messern zerschnitten zu haben, wobei wunderbarer Weise immer Blut herausgeflossen sei. Einige gestanden sogar unter den fürchterlichsten Qualen der Folter, daß sie Christenkinder gekauft, gequält und getödtet, ihr Blut aber zu Arzneien verwendet hätten. In Folge der mit größter Grausamkeit geführten Untersuchung wurde dann in öffentlicher freier Gerichtssißung das Urtheil gefällt. Ein alter Bericht erzählt den merkwürdigen Vorgang in folgender Weise.

An einem schönen Sommertage strömte viel Volks aus Berlin und der Umgegend nach dem freien Plage vor der Marienkirche. Dort sah man drei

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hohe Bühnen stufenweise über einander gebaut. Auf der oberssten standen etliche hochgelahrte und rechtsverständige Leute," auf der mittleren der Richter nebst seinen Schöppen, Schreibern, Zeugen und Anwalten, auf der untersten die angeklagten Juden nebst Paul Fromm. Nur Jacob war nicht da; er hatte schon früher angegeben, daß ihm eines Nachts die Jungfrau Maria erschienen sei, und war demzufolge zum Christenthum übergetreten, weshalb er eine mildere Behandlung als die übrigen Angeklagten erfahren sollte. Die Juden, in ihrer uralten Volkstracht und mit spißen, theils gelben, theils weißen Hüten bekleidet, hatten unter Gesang die Gerichtsstätte betreten. Der Richter ließ die ganze Verhandlung laut verlesen und fragte sodann die Angeklagten, ob sie bei ihrer Aussage beharren wollten. Als sie dies bejaht hatten, beriethen fich die Schöppen eine kurze Zeit und sprachen dann folgendes Urtheil aus: ,,Dieweil der böse Christ, Paul Fromm, sich an dem heiligen Sacrament vergriffen, dasselbe gestohlen und verkauft habe, darum so solle man ihn auf einen Wagen binden, die Gassen auf und nieder führen, mit Zangen reißen und darnach in ein Feuer legen. Und dieweil die boshaftigen, schnöden und verstockten Juden ihre böse Mißhandlung des heiligen Sacraments und ihren grausamen Mord an schuldlosen Christenkindern auch zu mehrmalen vor und außerhalb des Gerichts bekannt, darum so solle man sie zu Pulver verbrennen, darum, daß alle anderen ein Beispiel und Exempel an ihnen nehmen möchten, daß fie solche und dergleichen Uebelthat auch nicht begehen möchten.“ Sofort wurden die Angeklagten den Henkern zur Vollstreckung des Urtheils übergeben. Die Juden, nachdem sie den Todesspruch vernommen, rüsteten sich unter Ermahnung eines Rabbiners durch lauten Gesang in ihrer Väter Sprache zu dem grauenvollen Tode, dem sie entgegengingen. Das Volk aber meinte, daß die schnöden Juden“ durch neue Lästerungen den christlichen Gottesdienst verhöhnen wollten. Hinter dem Rabensteine hatte der Scharfrichter mit seinen Helfershelfern einen „,,wunderlichen Bau zu ihrer Straf“ aufgerichtet,,,dreier Mann hoch, aus hölzernen Rösten bestehend, die mit Stroh und Bech belegt waren." Auf diese befestigte er die acht und dreißig Schlachtopfer mit Halseisen, nur Paul Fromm stand abgesondert von seinen Leidensgenossen an einen Pfahl gekettet. Als das gräßliche Todtenbett angezündet ward, da brachen viele der unglücklichen Juden in laute Lästerungen gegen das Christenthum aus und versuchten es, den anwesenden Priestern ins Angesicht zu speien. Bald verendeten sie unter fürchterlichen Qualen. Jakob, welcher die Taufe empfangen hatte, wurde am anderen Tage mit dem Schwerte hingerichtet.

Damit war jedoch die Sache noch nicht beendigt, vielmehr wurden in Folge dieser Vorgänge alle Juden aus der Mark Brandenburg verbannt, nachdem sie Urphede geschworen, d. h. den Eid geleistet, nie wieder zu kommen.

Es ist möglich, daß ein Theil der Anklagen, welche gegen die Juden erhoben wurden und welche sie in den unerträglichen Folterqualen zugestanden, begründet war, es ist möglich, daß sie in dem Haß gegen die Christen, welcher durch ihre Bedrückung immer genährt wurde, sich zu fanatischer Entweihung christlicher Heiligthümer (schwerlich aber zu den Greuelthaten gegen christliche Kinder) hinreißen ließen; immerhin aber wendet sich der Blick mit schmerzlichen Gefühlen von einer Zeit ab, wo gegenseitiger Religionshaß zu

Hahn, preuß. Gesch.

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so greulichen Vorgängen führen konnte, und wo selbst ein Fürst von Joachim's Gerechtigkeitssinn, befangen von dem allgemeinen Vorurtheil der Zeit, seine Strenge zu solcher grauenvollen Verurtheilung gebrauchen ließ. Glücklicher Weise war so eben die Zeit angebrochen, wo das wieder aufgehende Licht ächt evangelischen Glaubens allmälig auch eine mildere Gesinnung wahrer christlicher Liebe zur Herrschaft gelangen ließ, und wo mit der Gewalt des Aber. glaubens auch die Greuel religiösen Fanatismus schwanden. Schon war in der nächsten Nachbarschaft der Marken, in Wittenberg, der Stern reineren Glaubens aufgegangen; bald sollten seine Strahlen auch in das Land der Hohenzollern dringen.

12. Die Reformation.

Die Bedeutung der Reformation für den preußischen Staat. Die Kirchenverbesserung, welche am Beginn des sechszehnten Jahrhunderts unter Gottes Beistand durch Dr. Martin Luther ausgeführt wurde, ist, wie für die ganze Christenheit, so noch in einem ganz besonderen Sinne für das preußische Volk ein Ereigniß von der durchgreifendsten Bedeutung geworden. Die ganze Stellung, welche Preußen unter den deutschen und europäischen Staaten erhalten hat, beruht zum großen Theil auf seiner Entwickelung als einer der vorzüglichsten protestantischen Staaten. Seitdem Kursachsen, welches zuerst an der Spitze der protestantischen Länder Deutschlands stand, es geschehen ließ, daß diese seine bedeutsame Rolle an Preußen fiel, seitdem hat Preußen seine Stellung als hauptsächlicher Pfleger und Hort des Protestantismus in Deutschland immer ernster erfaßt, und eben dies ist zugleich eine der hauptsächlichsten Grundlagen seiner Macht und seines Einflusses überhaupt geworden.

Auch vor der Reformation war das Ansehen der brandenburgischen Kurfürsten zwar schon bedeutend gestiegen, und keiner unter den Reichsfürsten that es im funfzehnten Jahrhundert den hohenzollernschen Fürsten an Einfluß zuvor; aber bis dahin beruhete dieser Einfluß besonders auf den persönlichen Eigenschaften der Regenten und auf den großen Diensten, welche fie den Kaisern leisteten, nicht auf einer inneren nothwendigen Bedeutung ihrer Stellung als brandenburgischer Fürsten. Durch die Reformation dagegen, welche eine Spaltung Deutschlands nach dem religiösen Bekenntniß zur un vermeidlichen Folge hatte, geschah es, daß Brandenburg nach und nach eben an die Spitze der einen confessionellen Gruppe trat, und hierdurch eine erHebliche Wichtigkeit, auch abgesehen von den besonderen Fähigkeiten der einzelnen Kurfürsten, erwarb. Dazu kam, daß das brandenburgisch - preußische Volk selbst durch die Reformation auf die Bahn einer neuen geistigen Ent wickelung geführt wurde, welche demselben eine hervorragende Geltung unter den deutschen Stämmen und unter den Völkern Europa's sicherte. Die Re formation und das protestantische Bekenntniß Preußens haben unsern Staat und unser Volk recht eigentlich zu dem gemacht, was sie geworden sind, der Protestantismus ist ein Lebensprincip Preußens, als deut, scher und europäischer Groß macht, geworden.

Das brandenburgische Volk war so ziemlich als das lehte unter den

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