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Huldigung in der Altmark und Priegniß; Landfriede.

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und verbarg sich in deren Rohr. Sein Roß wurde ihm dahin nachgebracht. Als er aber aus dem Rohr hervorkam und dem Roß in die Zügel greifen wollte, scheute dasselbe auf und lief davon. Das sah ein Bauer aus dem feindlichen Belagerungsheer, lief eilig zur Stelle und erkannte den Quizow Sofort eilte er in's Lager, Anzeige davon zu machen, und alsbald wurden die Flüchtigen verfolgt. Durch die Brüche der Havel mannichfach gehindert, fonnten sie nicht entkommen. Hans von Quizow wurde festgenommen und nach Kalbe in strengen Gewahrsam gebracht. Schloß Plaue aber ergab sich am folgenden Tage (26. Februar), und die reiche Beute, welche die Quißow's von ihren Raubzügen vornehmlich in dieser Burg aufgehäuft hatten, theilten die Belagerer. Nach dem Falle dieser festesten der Burgen konnte sich auch Schloß Beuthen nicht länger halten, sondern ergab sich gegen freien Abzug der Mannschaft.

So war denn der nächste Zweck des Burggrafen und seiner Verbündeten erreicht, die Quizow's und ihre Genossen in der Mittelmark vollständig gedemüthigt. Um aber nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, brach Friedrich sofort nach der Altmark auf, um nunmehr auch die dortige Ritterschaft zur Huldigung zu bringen. Nach den Erfolgen, deren Kunde ihm voraufging, konnte von thätlichem Widerstand nicht mehr die Rede sein: die Mitglieder der ersten altmärkischen Familien erschienen jezt dienstwillig in Friedrich's Gefolge und gaben dem gefürchteten Herrn, als er von der Altmark weiter nach der Priegniß zog, das Ehrengeleit. Ebenso ging es jezt in der Priegnißg, wo ihm die Ritterschaft gleichfalls willig huldigte.

Ueberall war der Widerstand gebeugt und somit einem allgemeinen Landfrieden eine neue Stätte bereitet. Friedrich säumte nicht, nunmehr die Mitwirkung aller Stände für einen solchen ehrlichen Frieden in Anspruch zu nehmen: er berief die Bischöfe, Herren, Ritter und Städte der Mark, sowie die Grafen von Lindow und Ruppin nach Tangermünde, um „mit Nath, Bollwort und Wissen Aller und Jeglicher“ ein Gesetz für die Landessicherheit zu verkünden und gleichzeitig über die Besiegten Gericht zu halten. Durch Urtheil der Landstände wurden die Quizzow's aller Lehen- und Pfandgüter verlustig erklärt, alle ihre Habe fiel als rechtlich erledigt dem Burggrafen zu. Dann wurde unter Zustimmung der Stände der Landfriede zu Tangermünde verkündet, welcher für die Mark seit langer Zeit zum ersten Male wieder eine vollständige Aufrichtung des schwer gebeugten Rechts und öffentlichen Friedens in Aussicht stellte. Jezt konnte der Bauer wieder seine Hütte bauen, der städtische Handel wieder die sichern Straßen beleben, der tief zer rüttete Landbau fand den Muth, sich zu erneuen. „So guten Frieden hatte der Burggraf dem Lande verschafft,“ sagt eine alte Chronik,,,wie dasselbe seit Karl's IV. Zeiten nicht mehr genossen hatte, daher man es als eine besondere Schickung der Gnade des Allmächtigen pries.“

Nicht blos in der Mark wurde Friedrich's Werk gerühmt, weit umher in den angrenzenden Ländern machte sein ebenso kräftiges, wie besonnenes und umsichtiges Auftreten das größte Aufsehen. Der Ruf der gefürchteten Quizow's war so weit verbreitet, daß ihr jäher Fall Ueberraschung und Staunen hervorrief und in den Gedenkbüchern jener Zeit, wie in den Liedern fahrender Sänger als ein hochwichtiges Ereigniß gefeiert wurde.

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Friedrich auf der Kirchenversammlung zu Kostniz.

Leider war es Friedrich nicht vergönnt, dem so glücklich begonnenen Werke der Wiederherstellung der Marken in dauernder Weise seine fürstliche Fürsorge zu widmen: der Kaiser Sigismund und das deutsche Reich bedurften seiner von Neuem. Schon im Sommer 1414 wurde seine Anwesenheit bei Sigismund dringend erforderlich, und er mußte die Statthalterschaft der Mark zunächst seiner Gemahlin Elisabeth unter dem Beistande des Propstes von Berlin, Johann von Waldow, eines Mannes von großer Einsicht und Energie, späteren Bischofs von Brandenburg, überlassen.

Friedrich's Erhebung zum Kurfürsten von Brandenburg (1415). Kaiser Sigismund hatte es durchgesezt, daß zur endlichen Beilegung der damaligen großen Verwirrung in der Kirche eine allgemeine Kirchenversammlung in Kostniß am Bodensee abgehalten werden sollte. Gegen Ende des Jahres 1414 begab er sich mit großem Glanze dorthin, ihm folgte der Burggraf Friedrich, der während der ganzen Dauer des berühmten Concils sein vorzüglichster und vertrautester Rathgeber war. Die Versammlung hatte drei Hauptaufgaben: die Beseitigung der großen Kirchenspaltung, welche seit geraumer Zeit die Christenheit betrübte, ferner die Besserung oder Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern, endlich die Ausrottung der Lehre des Johann Huß.

Friedrich von Nürnberg übte ebenso sehr durch seine Stellung zum Kaiser, wie durch das Gewicht seiner persönlichen Geltung einen sehr bedeuten den Einfluß auf die wichtigsten Entscheidungen; gerade in den schwierigsten Augenblicken, wo ein entschlossenes und umsichtiges Handeln nöthig war, griff er stets mächtig in die Entwickelung der Dinge ein. Als Papst Johann XXIII., der einzige der damaligen drei Gegenpäpste, der sich in Kostniß eingefunden hatte, sich den Entscheidungen des Concils wieder entziehen wollte und mit Hülfe des Herzogs Friedrich von Desterreich von Kostnit floh, wurde der Burggraf mit der Vollziehung der gegen den Herzog ausgesprochenen Reichsacht beauftragt. An der Spiße eines wohlgerüsteten Heeres rückte er dems selben nach und zwang ihn, sich zu ergeben und sich vor Sigismund in Kostniß zu demüthigen. Zum ersten Male seit undenklichen Zeiten war des Kaisers und des Reiches Ansehen gegenüber einem ungehorsamen Reichsfürsten wieder zu solcher Geltung gebracht. Nicht minder gelang es dem Burggrafen, theils durch Ueberredung, theils durch Drohungen den Papst selbst zur Rückkehr nach Kostnit zu bewegen, wo alsdann die Absetzung feierlich gegen ihn ausgesprochen wurde.

Kaiser Sigismund stand während des Concils zu Kostniß im Glanz, punkte seiner kaiserlichen Macht: seit langer Zeit hatte das Kaiserthum solchen Einfluß nicht geübt, solche Huldigungen nicht erfahren, es schien, als wäre es mit der Würde eines Oberhauptes des heiligen römischen Reichs endlich wieder Ernst geworden. Sigismund gab sich gern diesem hohen Bewußtsein vom Kaiserthum hin; wenn er aber erwog, wie er zu dieser Höhe gelangt war, wie hätte er nicht von Dankbarkeit gegen den Fürsten erfüllt werden müssen, der ihm bei jedem gewichtigen Schritt hülfreich und fördernd mit Rath und That zur Seite gestanden hatte. In der freudigen Genugthuung über seine glorreiche Stellung, beschloß er denn, seinem treuen Diener, dem Burggrafen Friedrich, eine glänzende Anerkennung seiner Verdienste durch

Friedrich wird Kurfürst von Brandenburg.

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die Erhebung desselben zum wirklichen Markgrafen von Brandenburg zu Theil werden zu lassen.

Am 30. April 1415 wurde von Sigismund die wichtige Urkunde vollzogen, durch welche die Mark Brandenburg mit der Kurwürde und dem Erzlämmereramt erblich, jedoch vorbehaltlich bes Rechts der Wiedereinlösung für das luxemburgische Haus, dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg übertragen wurde. Der Kaiser sagt in der Urkunde:,,Da uns nach der Gnade des allmäch tigen Gottes so viele und so weite und breite Königreiche zu verwesen befohlen sind, unsere Menschlichkeit und nothdürftige Kraft das aber ohne trefflichen Rath und Beistand nicht vermag, und da wir ganz besondere Liebe zu dem würdigen Kurfürstenthum der Mark Brandenburg haben, deshalb wollen wir ihr und ihren Einwohnern immer gern guten Frieden, Gemächlichkeit und Ruhe schaffen. Nachdem solche unsere besondere Liebe unser königliches Gemüth vormals bewogen hatte, daß wir den hochgeborenen Friedrich, Burggrafen zu Nürnberg, unsern lieben Oheim und Fürsten in Ansehen und in Betracht seiner Redlichkeit, Vernunft, Macht, Festigkeit und anderer seiner Tugenden, womit der allmächtige Gott ihn mannichfach geziert hat, insbesondere aber seiner lauteren und bewährten Treue, die er gegen uns hat, aus eigener Bewegung zu unserm rechten Obristen, Verweser und Hauptmann über die Mark bestellt haben, nachdem aber weiter unsere Sorge und Arbeit für die heilige Kirche, das heilige Reich und zum allgemeinen Frommen sich also vermehrt haben, daß wir uns nicht vermessen können, selber in die Mark ziehen zu wollen ———, da nun auch landkundig ist, daß gedachter Friedrich durch seine Vernunft mit seiner Macht, Arbeit und Wagniß, sowie auch mit großen Aufwendungen und Kosten, die er aus seinem eigenen Vermögen gemacht hat, die Mark in einen so trefflichen Zustand des Friedens und guter Ordnung gebracht, Räuberei und andere Unthaten in derselben ausgerottet hat, -da es uns denn auch billig zu sein dünkt, daß wir uns für solche Arbeit ihm dankbar erweisen und daß ihm seine Kosten wieder erstattet werden, haben wir dem vorgenannten Friedrich und seinen Erben die Mark und das Kurfürstenthum mit dem Erzkammermeisteramte und mit allen und jeglichen Würden, Ehren, Rechten, Landen u. s. w. gnädiglich gegeben und ihn zu einem wahren und rechten Markgrafen darüber gemacht, nur mit diesem Borbehalt: sollten wir oder unsere männlichen Erben die Mark wieder haben wollen, daß wir dann die Mark mit der Kur und allem Zubehör um viermalhunderttausend ungarische Gulden wieder kaufen können. Auch wenn Friedrich und seine Erben ganz und gar mit Tode abgehen sollten, so soll die Mart mit der Kur auf uns und unsere Erben heimfallen u. s. w."

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Aus dieser Urkunde geht klar hervor, daß es sich bei der Uebertragung der Markgrafschaft durchaus um eine freiwillige Abtretung handelte und daß Sigismund dieselbe nur aus Gründen dankbarer Anerkennung für Friedrich's Verdienste und aus landesväterlicher Fürsorge für die brandenburgischen Lande aufgefaßt wissen wollte. Nur aus Rücksicht auf König Wenzel scheint der Vorbehalt aufgenommen worden zu sein, daß es Sigismund oder seinen Erben freistehen sollte, die Mark um 400,000 Gulden zurückzukaufen. Aus dieser Clausel ist jedoch später die bereits erwähnte Ansicht über den

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Ursprung der hohenzollernschen Herrschaft in der Mark entstanden. Es wurde behauptet, der Burggraf Friedrich habe dem Kaiser während des Kostnißer Concils zur Bestreitung der erheblichen Kosten desselben mehrfache bedeutende Vorschüsse bis zur Höhe von 400,000 Gulden gemacht und als Ersatz für diese Summe habe Sigismund ihm auf seinen dringenden Wunsch, wie früher die Statthalterschaft, so jezt die wirkliche Markgrafschaft mit der Kurwürde verliehen. Der Wortlaut obiger und anderer Urkunden läßt jedoch diese Ansicht als eine irrthümliche erscheinen. Es ist auch sonst gar kein Anzeichen dafür vorhanden, daß Friedrich während des Concils wirklich dem Kaiser irgend welche Vorschüsse gemacht habe, dagegen ist erwiesen, daß der Burggraf sehr beträchtliche Summen auf die Einlösung der Burgen und überhaupt auf die Wiederherstellung der Ordnung in den brandenburgischen Landen verwenden mußte. Die Kosten, die ihm dadurch entstanden, werden kaum weniger als 400,000 Gulden betragen haben, und es war daher billig, daß ihm für den Fall der Rückgabe des Kurfürstenthums voller Ersatz für diese Opfer verheißen wurde. Der klare Wortlaut aller Urkunden läßt nur annehmen, daß nicht ein Pfand- oder Kaufgeschäft, sondern einzig und allein Friedrich's hohe Verdienste um das römische Reich und um den Kaiser Sigismund, sowie um die Mark Branden, burg dem Hause Hohenzollern das Kurfürstenthum eingebracht haben.

Friedrich blieb fürerst noch in Kostniß, erst im Herbst konnte er sich nach der Mark begeben, um die Erbhuldigung als wirklicher Landesherr entgegen zu nehmen. Am 18. October 1415 traf der neue Markgraf in Berlin ein, gewiß mit leichterem Herzen und freudigerem Muth und wohl auch herzlicher und aufrichtiger bewillkommt als vor drei Jahren. Zu seinem festlichen Empfange und zur Erbhuldigung waren Herren, Mannen und Städte zahlreich in Berlin versammelt. Am 21 October 1415 fand die Feierlichkeit der Erbhuldigung im hohen Hause," dem damaligen Fürstenhause zu Berlin (in der Klosterstraße, wo sich jetzt das Lagerhaus befindet), Statt. Der Propst von Berlin, Johann von Waldow, verlas die Verschreibung und die Gebotsbriefe des Kaisers, darauf schworen die Stände:

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,Wir huldigen und schwören Herrn Friedrich und seinen Erben, Markgrafen zu Brandenburg eine rechte Erbhuldigung, als unsern rechten ErbHerrn, nach Ausweisung ihrer Briefe, treu, gewärtig und gehorsam zu sein, ihr Frommen zu werben und ihren Schaden zu wenden, ohne Gefährde, also uns Gott helfe und die Heiligen."

Bald darauf begab sich der Fürst nach den wichtigsten Städten der Marl, um sich auch da huldigen zu lassen; überall wurde er freudig und glänzend empfangen und nirgends störte ein Mißton den glücklichen Verlauf der Feier lichkeiten. In der freudigen Genugthuung über diese Erbfolge zeigte sich der Markgraf auch seinerseits zu aller Huld bereit und begnadigte auf das Fürwort der Stände mehrere der vorher ihm widerstrebenden Ritter, besonders Wichard von Rochow, der von Neuem Golzow zu Lehen erhielt, und Caspar Gans zu Putliz. Sie gelobten, dem Markgrafen künftig Treue und Gehorsam zu leisten, seinen Frieden und Unfrieden zu halten, die Herren,

Friedrich's feierliche Belehnung; Friedrich wird Reichsverweser.

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Mannen und Städte der Mark weder selbst zu beschädigen, noch beschädigen zu lassen.

Friedrich verließ schon im Sommer 1416 wieder die Mark, im October begab er sich nach Kostniß zurück. Nachdem bald darauf auch Sigismund von einer längern Reise dorthin zurückgekehrt war, fand am 18. April 1417 erst noch seine feierliche und förmliche Belehnung mit der Markgrafschaft und Kur von Brandenburg am obern Markt in Kostniß Statt. Unter freiem Himmel war für Sigismund der kaiserliche Thron aufgerichtet, da erschien er in dem ganzen Schmuck seiner hohen Würde, umgeben von den Fürsten des Reichs und von den vornehmsten Prälaten, welche in Kostniß versammelt waren. Der Markgraf Friedrich aber ritt auf stolzem Rosse unter dem Klange jubelnder Festmusik heran, vor ihm her zwei Ritter in prächtiger Rüstung mit den Bannern von Brandenburg und vom Burggrafthum zu Nürnberg. Als er sich dem Throne des Reichsoberhauptes genähert, stieg er vom Pferde, kniete an den Stufen des Throns nieder und bat den Kaiser um die Belehnung. Sigismund neigte zustimmend sein Haupt und der Kanzler des Reichs verlas mit lauter Stimme den Lehensbrief. Der Kurfürst, mit der Hand das Evangelium berührend, schwur den Lehnseid und erhielt aus der Rechten des Kaisers bas Banner von Brandenburg zum Zeichen der Belehnung.

Der Vorbehalt wegen des Rückkaufs der Mark um 400,000 Gulden ist noch während Friedrich's Lebzeiten durch das Aussterben des luxemburgischen Hauses thatsächlich erloschen. Als König Wenzel 1419 und Kaiser Sigis. mund 1437 ohne männliche Erben gestorben waren, hatte Niemand mehr ein Recht, von jenem Vorbehalt Gebrauch zu machen.

So war das Kurfürstenthum Brandenburg unwiderruflich an die Fürsten aus dem Hause Hohenzollern gekommen zur Ehre und zum Ruhme des erlauchten Geschlechts und zum dauernden Heil des brandenburgischen Volkes.

8. Friedrich I. als Kurfürft von Brandenburg.

Friedrich wurde auch, nachdem er die Mark als wirklicher Landesherr in Besitz genommen hatte, durch die Sorge für die Reichsangelegenheiten so vielfach in Anspruch genommen, daß er seine Thätigkeit dem eigenen Lande nur vorübergehend widmen konnte. Zunächst blieb er bis zum Ende des Kostniger Concils (1418) dem Kaiser Sigismund als unentbehrlicher Rathgeber zur Seite: fein anderer weltlicher Fürst hat einen so großen Einfluß auf dem Concil geübt und die Schriftsteller jener Zeit sind einstimmig in der Anerkennung seiner Thätigkeit. Eine Folge des dort gewonnenen Ansehens war es, daß Sigismund, als er selbst sich nach dem Schlusse des Concils nach Ungarn zurückbegab, den Markgrafen zum deutschen Reichsverweser an seiner Statt ernannte, in welcher Eigenschaft er seine Umsicht und Thatkraft aufs Neue vielfach bewährte.

Inzwischen war aber seine Gegenwart in der Mark dringend erforderlich geworden. Nach der ersten überraschenden Festsetzung seines Regiments in dem neu erworbenen Lande war zwar im Innern des Landes das alte Fehdeund Raubwesen nicht wieder aufgelebt, dagegen wurden an den Grenzen des

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