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Waffenstillstand; Friebe zu Wien.

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Aufgabe erhielten, durch ein Einlenken auf der Bahn des Friedens Dänemark vor weiteren Verlusten zu bewahren. Vor Allem sollte ein Waffenstillstand erstrebt werden.

Die lehten Kriegsthaten; der Friede zu Wien. Bevor es aber zum Waffenstillstand kam, seßten die verbündeten Mächte Alles daran, wo möglich noch ganz Jütland in ihre Gewalt zu bekommen. Gleich nach der Eroberung Alsens stieß ein großer Theil der bisher im Sundewitt stehenden Preußen zu der Armee in Jütland. Der General Vogel von Faldenstein ging am 9. u. 10. Juli mit seinem Corps auf 100 Kähnen über die vom Sturm heftig bewegte Meerenge Lympfjord, ohne daß die Dänen einen Versuch machten, ihn daran zu hindern. Dieselben suchten sich vielmehr nur aufs Schleunigste nach der Insel Fühnen zu retten. Die preußischen Truppen gingen ungehindert weiter gegen Norden, während General von Gablenz die westlichen schmäleren Uebergänge des Lympfjords, den Otte-Sund überschritt. Schon am 14. Juli wurden in Skagen auf der nordöstlichsten Spize Jütlands die Fahnen der beiden deutschen verbündeten Mächte aufgepflanzt. Wenige Tage darauf wurden auch die Inseln Sylt und Föhr an der westlichen Küste von Schleswig durch einen kühnen Handstreich von den Desterreichern besetzt. Der dänische Schiffscapitän Hammer, welcher auf den Inseln eine schwere Gewaltherrschaft geübt hatte, suchte auf seinem Schiffe zu entkommen, wurde aber von preußischen Kanonenbooten ereilt und gefangen genommen.

Dänemark aber hatte unmittelbar nach der Eroberung von Alsen um Bewilligung eines Waffenstillstandes Behufs Friedensunterhandlungen gebeten. Am 20. Juli wurde von den verbündeten Mächten eine vorläufige Waffenruhe bewilligt, jedoch nur bis zum 31. Juli, um sich zunächst überzeugen zu können, ob es Dänemark diesmal mit den Friedensgedanken Ernst sei. Die Verhandlungen wurden alsbald in Wien begonnen, wohin sich der preußische Minister von Bismarck von Gastein, wo er mit dem Könige verweilte, selbst begab. Bei diesen Verhandlungen verlangte Preußen alsbald, daß von den Bedingungen, welche die verbündeten Mächte noch in London zugestehen wollten, die aber von Dänemark dort zurückgewiesen waren, nicht mehr die Rede sein, vielmehr nur die gänzliche Abtretung der drei Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg Seitens der Krone Dänemark die Grundlage des Friedens sein dürfe. Preußen war entschlossen, die Waffenruhe nicht über den 31. Juli hinaus zu verlängern, Falls bis dahin nicht seine Grundlage Seitens Dänemarks angenommen wäre. Außerdem verlangte die preußische Regierung, daß der Friede ohne jede fremde Einmischung zu Stande käme, und daß die Herzogthümer lediglich zu Händen Preußens und Desterreichs abgetreten würden, vorbehaltlich der weiteren rechtlichen und politischen Entscheidung über die Zukunft der Herzogthümer. Desterreich schloß sich diesen bestimmten Absichten Preußens an. Am 30. Oktober kam der endgültige Friede zu Wien zu Stande, in welchem der König von Dänemark alle seine Rechte auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an den König von Preußen und den Kaiser von Desterreich abtrat und sich zugleich verpflichtete

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Friebe zu Wien; Abberufung der Bundestruppen.

alle Anordnungen, welche die beiden Fürsten in Bezug auf diese Herzogthümer treffen würden, anzuerkennen.

Durch diesen Friedensschluß, durch die gänzliche Befreiung der drei Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg von jeder Verbindung mit Dänemark war einer der sehnlichsten Wünsche des deutschen Volkes, ein Wunsch, der seit langen Jahren die Herzen aller Patrioten bewegt hatte, weit über die kühnsten Erwartungen hinaus erfüllt; für Deutschland war ein Zuwachs an Land, an Macht und Einfluß gewonnen, wie es seit Jahrhunderten nicht mehr der Fall gewesen war.

Preußen und Desterreich nahmen die Länder, welche Dänemark an fie abgetreten hatte, zuvörberst in gemeinsame Verwaltung, indem sie sich vor behielten, die weiteren Verhältnisse derselben einer gemeinsamen Entscheidung entgegenzuführen.

Die preußische Regierung verlangte, daß die sächsischen und hannövers schen Truppen, welche Namens des deutschen Bundes noch Holstein besett hielten, nunmehr von dort zurückgezogen würden, da der Zweck ihrer Sendung inzwischen durch Preußen und Oesterreich erfüllt und der Besiß von Holstein auf die deutschen Großmächte übergegangen war. Dieselben deutschen Staaten aber, welche der preußischen Politik von vorn herein widerstrebt hatten, versuchten auch jezt das Verbleiben der Bundestruppen in Holstein durchzusetzen, um dadurch den Ansprüchen des Prinzen von Augustenburg auf die Herrschaft in Holstein eine Stüße zu gewähren. Die preußische Regie rung dagegen zeigte sich entschlossen, dies nicht zu dulden und forderte den beutschen Bund zur Abberufung der Bundestruppen auf. Desterreich schloß sich nach einigem Schwanken diesem Verlangen an, und die Mehrheit der Bundesregierungen sah sich zum Nachgeben genöthigt.

In Folge des bei dieser Gelegenheit hervorgetretenen Versuchs, die Befugnisse der Bundesversammlung willkürlich und zum Schaden Preußens auszubehnen, erklärte die preußische Regierung ausdrücklich: das Bestehen des deutschen Bundes beruhe darauf, daß alle Bundesglieder die Grenzen der Befugnisse desselben gewissenhaft beachten. Eine Herrschaft der Mehrheit des Bundes, welche ihr eigenes Belieben an die Stelle der Bundesverträge fezen wollte, würde Preußen nicht dulden. Preußen sei nur ein Glied des jenigen Bundes, dessen Geseze in den Verträgen niedergelegt seien. Wenn die deutschen Regierungen auf die Vortheile, die ihnen der Bund gewähre, Werth legten, so müßten sie sich sorgfältig hüten, durch willkürliche lleberschreitungen das gemeinsame Band zu zerreißen.

Das Heer und der innere Zwiespalt. Die Rückkehr der siegreichen preußischen Truppen, soweit sie nicht als Besaßung in den Herzogthümern blieben, fand im November und December, der feierliche Einzug derselben in Berlin am 7. und 17. Decbr. unter freudiger Begeisterung der gesammten Bevölkerung Statt. Am 18. Decbr. wurde auf Anordnung des Königs in allen Kirchen des Landes ein Friedens- und Dankfest gefeiert, um,,dem allmächtigen Gott, welcher Unseren Waffen Seinen gnadenreichen Beistand geliehen, dafür öffentlich zu danken und dem Herrn die Ehre, die Ihm allein gebührt, zu geben.“ In jenen Tagen, wo ein patriotisches Hochgefühl über die Leistungen des preußischen Heeres die gesammte Bevölkerung durch,

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drang, durfte man hoffen, daß der frühere Zwiespalt über die neuen Heereseinrichtungen durch eine bereitwillige Verständigung beseitigt würde. Das Heer, wie es durch den König neu gestaltet worden, war jeßt der Stolz des ganzen Volkes geworden. Darauf gründete sich die Hoffnung, daß auch eine Einigung mit der Landesvertretung über die ruhmvoll erprobten Einrichtungen erfolgen werde. König Wilhelm sprach diese Hoffnung gleich bei der Eröffnung des Landtags zuversichtlich aus. Nach einer halbhundertjährigen, nur durch ehrenvolle Kriegszüge von kürzerer Dauer unterbrochenen Friedensperiode,“ sagte er, „haben sich die Ausbildung und Mannszucht Meines Heeres, die Zweckmäßigkeit seiner Verfassung und seiner Ausrüstung in dem durch Ungunst der Witterung und durch den tapferen Widerstand des Feindes dentwürdigen Kriege glänzend bewährt. Es ist der jetzigen Organisation des Heeres zu verdanken, daß der Krieg geführt werden konnte, ohne die Erwerbs- und Fami kenverhältnisse der Bevölkerung durch Aufbietung der Landwehr zu beeinträchtigen. Nach solchen Erfahrungen ist es um so mehr Meine landesherrliche Bflicht, die bestehenden Einrichtungen aufrecht zu erhalten und zu höherer Vollkommenheit auszubilden. Es ist Mein dringender Wunsch," fügte der König dann hinzu,,,daß der Gegensatz, welcher in den letzten Jahren zwischen Meiner Regierung und dem Hause der Abgeordneten obgewaltet hat, seine Ausgleichung finde. Die bedeutungsvollen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit werden dazu beigetragen haben, die Meinungen über das Bedürfniß der verbesserten Organisation des Heeres aufzuklären. Die Rechte, welche der Landesvertretung durch die Verfassungs-Urkunde eingeräumt worden sind, bin Ich auch ferner zu achten und zu wahren entschlossen. Soll aber Preußen seine Selbstständigkeit und die ihm unter den europäischen Staaten gebührende Machtstellung behaupten, so muß seine Regierung eine feste und starke sein, und kann sie das Einverständniß mit der Landesvertretung nicht anders als unter Aufrechterhaltung der Heereseinrichtungen erstreben, welche die Wehrhaftigkeit und damit die Sicherheit des Vaterlandes verbürgen. Der Wohlfahrt Preußens und seiner Ehre ist Mein ganzes Streben, Mein Leben gewidmet. Mit dem gleichen Ziel vor Augen werden Sie, wie Ich, nicht zweifeln, den Weg zur vollen Verständigung mit Meiner Regierung zu finden wissen und werden Ihre Arbeiten dem Vaterlande zum Segen gereichen.“

Die Hoffnung des Königs sollte jedoch noch nicht in Erfüllung gehen; es zeigte sich bald, daß die Zeit zur Verständigung mit dem Abgeordnetenhause noch nicht gekommen war. Das Mißtrauen des Hauses gegen die Regierung ließ fürs Erste eine Versöhnung nicht zu; vielmehr dehnte sich der Widerspruch mehr und mehr auf die gesammte Thätigkeit der Regierung aus. Die sogenannte Fortschrittspartei, welche das Uebergewicht im Abgeordnetenhause hatte, machte den Versuch, durch Verweigerung aller Mittel zu neuen Aus, gaben die Regierung zur Nachgiebigkeit in der Militärfrage zu zwingen. Alle neuen Bewilligungen sollten so lange versagt bleiben, bis die Regierung das Budgetrecht der Landesvertretung unbedingt anerkannt habe. Auch die nach trägliche Genehmigung der Kosten des ruhmvoll geführten Krieges wurde verweigert. Die Berathungen des Landtags schlossen abermals statt mit der ersehnten Verständigung unter noch größerer Entfremdung der Regierung und der Landesvertretung. Beim Schlusse der Sißungen sprach jedoch der

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Minister-Präsident von Bismarck von Neuem die Zuversicht der Regierung aus, daß den Bestrebungen derselben die endliche Anerkennung nicht fehlen werde.,,Sr. Majestät Regierung," sagte er,,,hat nur ein Ziel im Auge: die Wahrung der Rechte und der Ehre des Königs und des Landes, so wie sie verbrieft sind, so wie sie neben einander bestehen können und müs sen. Sie lebt der Zuversicht, daß der Weg, den sie bisher inne ge halten, ein gerechter und heilsamer gewesen ist, und daß der Tag nicht mehr fern sein kann, an welchem die Nation auch durch den Mund ihrer geordneten Vertreter ihrem Königlichen Herrn Dank und Anerkennung aussprechen werde."

Die Hoffnung der Regierung ging in Erfüllung, aber erst nachdem das preußische Heer in einem neuen Feldzuge unverweltliche Lorbeeren und die preußische Politik neue, noch größere Erfolge errungen hatten.

Die Gasteiner Uebereinkunft (1865). Die Schleswig-Holsteinsche Angelegenheit, deren Lösung Dänemark gegenüber durch die Einigkeit der deutschen Großmächte erreicht war, führte in ihrer weiteren Entwickelung dazu, daß der alte Gegensatz zwischen Preußen und Oesterreich von Neuem zum Ausbruch und zur Entscheidung gelangte. Desterreich schlug im November 1864 vor, die von Preußen und Oesterreich erworbenen Rechte an den Erbprinzen von Augustenburg abzutreten, vorbehaltlich der nachträglichen Prüfung anderweitiger Erbansprüche. Preußen dagegen verlangte vor jeder weiteren Entscheidung zunächst die sorgfältige Prüfung aller Erbansprüche; vornehmlich aber sollten gewisse Forderungen, welche Preußen unter allen Umständen an einen künftigen Schleswig-Holsteinschen Staat stellen müßte, im voraus gesichert werden. Der Minister von Bismarck erklärte (im Februar 1865): Die Herzogthümer würden bei ihrer geographischen Lage einen sehr ausgeseßten Angriffs- und Vertheidigungspunkt für Norddeutschland und für Preußen bilden, und in einer gesonderten militärischen Stellung nicht im Stande sein, sich selbst zu schüßen. Preußen würde unter allen Umständen ihren Schuß und ihre Vertheidigung übernehmen müssen, deshalb müsse es auch die Mittel erhalten, diese Vertheidigung in wirksamer Weise jederzeit erfüllen zu können. Dazu gehöre vor Allem, daß die in Schleswig-Hol stein vorhandenen Streitkräfte und militärischen Einrichtungen in den engsten Zusammenhang mit den preußischen treten und daß die Herzogthümer in jeder Beziehung einen Theil des preußischen Vertheidigungssystems bilden. Die Bedingungen, unter denen dies geschehen müsse, wurden von Preußen genau vorgelegt.

Diese sogenannten Februar-Bedingungen wurden jedoch von Desterreich nicht angenommen. Auch der Prinz von Augustenburg ließ sich durch die Zuversicht auf Oesterreich und die kleineren deutschen Staaten dazu verleiten, die Forderungen, unter welchen Preußen in seine Einsetzung gewilligt hätte, von der Hand zu weisen. So kam denn die Angelegenheit fürs Erste zu keiner weiteren Entscheidung: einstweilen mußte die gemeinsame Verwaltung Preußens und Desterreichs fortbestehen. Die preußische Regierung zeigte jedoch durch einen wichtigen Schritt, daß sie diejenigen Einrichtungen, welche sie zum dauernden Schuße der Herzogthümer, sowie im Interesse Preußens und Deutschlands für nothwendig erachtete, unter allen Umständen

Kieler Hafen; Uebereinkunft von Gastein; Lauenburg.

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durchzuführen entschlossen sei. Eine der wichtigsten Forderungen Preußens war die Einrichtung und Befestigung des Hafens von Kiel für die preußische Marine. Um zu zeigen, daß Preußen auf den Besiß dieses Hafens nicht wieder verzichten wolle, befahl König Wilhelm im Frühjahr 1865 die sofortige Verlegung der Hauptstation der preußischen Marine von Danzig nach Kiel. Zwar erhob Desterreich lebhaften Widerspruch dagegen; doch wurde die Maßregel aufrecht erhalten und rasch durchgeführt.

Inzwischen traten die Anhänger des Prinzen von Augustenburg immer dreister in Schleswig-Holstein auf, indem sie das vermeintliche Erbrecht desselben als die einzig zulässige Grundlage der Entscheidung darstellten, den Absichten Preußens aber in jeder Beziehung Hindernisse zu bereiten suchten. Der österreichische Civil-Commissarius nahm das ungebührliche Treiben in seinen Schuß. Hierüber kam es zu ernsten Verhandlungen zwischen Preußen und Desterreich, welche im Sommer 1865 fast zum offenen Bruch geführt hätten. König Wilhelm verweilte damals gerade zur Kur in Karlsbad und begab sich von da nach dem Badeorte Gastein (gleichfalls in Desterreich). Die dort gepflogenen Verhandlungen führten am 14. August 1865 zu der Uebereinkunft von Gastein, durch welche die Schwierigkeiten der gemeinsamen Berwaltung von Schleswig-Holstein beseitigt werden sollten, während zugleich einige der wichtigsten Forderungen Preußens in Betreff der künftigen Gestaltung der Dinge in den Herzogthümern anerkannt wurden. Die Ausübung der Rechte auf die Herzogthümer wurde derart getheilt, daß Preußen allein die Verwaltung von Schleswig, Desterreich allein die Verwaltung in Holstein führen sollte. An allen Punkten von militärischer Wichtigkeit aber sollte schon jezt Preußens bevorzugte Stellung zur Geltung kommen, ferner die Herzogthümer dem Zollverein beitreten, und Preußen berechtigt sein, einen anzulegenden Nord - Ostsee - Canal durch Holstein zu führen. Das Herzog. thum Lauenburg wurde schon jetzt gegen eine Abfindung von 21⁄4, Millionen Thalern gänzlich an den König von Preußen überlassen. Die Stände von Lauenburg hatten schon bald nach Beendigung des dänischen Krieges den Wunsch zu erkennen gegeben, daß ihr Ländchen mit der Krone Preußen vereinigt werde. Am 15. Septbr. 1865 fand die Besißergreifung Namens des Königs und am 26. Septbr. die feierliche Erbhuldigung vor dem Könige selbst in der St. Petrikirche zu Razeburg unter der freudigsten Stimmung der Bevölkerung Statt. Durch die Uebereinkunft von Gastein hatte die Politik Preußens wieder einen bedeutsamen Schritt vorwärts gethan; dieselbe war ein neuer wichtiger Erfolg der energischen und umsichtigen Thätigkeit des Ministers von Bismarck. König Wilhelm erkannte die Verdienste desselben an, indem er ihn in den Grafenstand erhob.

Zwiespalt mit Desterreich. Die preußische Regierung hatte, um sich ein klares Urtheil über die Erbansprüche des Prinzen von Augustenburg auf Schleswig-Holstein zu bilden, das Kronsyndikat mit einer rechtlichen Unter suchung derselben beauftragt. Die Kronjuristen sprachen nach sorgfältiger Prüfung der Rechtsfrage die Ueberzeugung aus, daß der König Christian IX. von Dänemark sich in Folge des Abkommens von 1852 und 1853 in vollem rechtlichem Besitze der Herzogthümer befunden habe und daß die von ihm durch den Wiener Frieden an den König von Preußen und den Kaiser von

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