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Die deutschen Ansiedler; freie Bauern; Dörfer; der Adel.

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zu zahlen, worüber sie sich im Jahre 1280 mit dem Markgrafen einigten. Auch diese jährliche Bede aber verkaufte oder verschenkte der Fürst oft im voraus, und während hierdurch einzelne Rittergeschlechter an Besitz und Vermögen zunahmen, versanken die Markgrafen, besonders nach der Theilung des Landes, in eine peinliche Verarmung.

In der Bevölkerung des Landes waren Wenden und Deutsche überall gemischt, aber deutsche Sitte gewann mit der deutschen Herrschaft, dem deutschen Recht und dem christlichen Glauben durchweg die Oberhand. Die gemeinen Wenden wurden, wie bereits erwähnt, zu Leibeigenen gemacht und blieben an den Grund und Boden des Guts, auf welchem sie geboren waren, gefesselt. Sie waren ihren Gutsherren und außerdem noch den Landesherren zu einer Menge von Diensten und Zinsen verpflichtet.

Der erste Stamm der deutschen Bevölkerung für das eroberte Wendenland waren die Krieger gewesen, welche zur Bekämpfung des Heidenthums herbeigezogen waren. Sie blieben in dem Lande, welches sie erobern geholfen, und wurden von den Fürsten mit Landbesiß unter günstigen Bedingungen aus, gestattet; zu ihnen gesellten sich dann die Ansiedler aus allen Gegenden Deutschlands, welche auf den Ruf von den Vortheilen dieser Niederlassung herbeiströmten. Ihnen wurde Grund und Boden in größerem oder geringerem Umfange gegen Erlegung eines bestimmten Zinses für jede Hufe erbeigenthümlich überlassen, was ein Vorzug gegen die Bauern in vielen anderen Gegenden war, die ihr Land nicht als erbliches Eigenthum besaßen und nicht frei darüber schalten konnten. Ein vorzügliches Augenmerk richteten die Fürsten, die geistlichen Herren und begüterten Ritter auf die Anlegung von Dörfern. Zu diesem Zweck wurde gewöhnlich einem freien Mann, welcher die Begründung unternehmen wollte, eine Anzahl Hufen Landes gegen ein Kaufgeld überlassen, und er trat dieselben zu kleineren Theilen wieder an Andere ab, unter der Bedingung jedoch, daß sie jährlichen Zins, so wie den Zehenten von den Feldfrüchten und dem Vieh entrichten und die üblichen Dienste leisten mußten. Für sich selbst erhielt der Unternehmer eine Anzahl zinsfreier Hufen und zugleich das Amt eines Schultheiß in dem zu gründenden Dorfe mit dem Recht, Schank zu halten, Mühlen anzulegen u. s. w. Der Schultheiß nahm den Zins von den Bauern ein und führte denselben an den Grundherrn ab. Wo das Land erst urbar gemacht werden mußte, so wurde auf eine Reihe von Jahren (Freijahre) kein Zins gefordert. Als nun eine Menge von deutschen Ansiedlern sich überall verbreitet hatten, und die Anlagen dieser freien Leute durch bessere Bebauung des Feldes reichlicheren Ertrag brachten, gaben viele Grundherren auch den slavischen Leibeigenen die Rechte und Freiheiten der deutschen Bauern, damit sie mit diesen auch in den Erfolgen freier und nutzbringender Thätigkeit wetteifern möchten. In kurzer Zeit gewann denn das vorher verwüstete und verödete Land eine ganz andere Gestalt; weite Strecken waren urbar gemacht, Sümpfe und Moore ausgetrocknet und überall erblüheten fruchtbare Landstriche, wo vorher Wildniß und Dede gewesen war.

Der Adel, welcher unter Albrecht dem Bären gekämpft hatte, erhielt, wie oben erwähnt, für die geleisteten Dienste zinsfreie Hufen von dem eroberten Lande; dagegen blieb er mit seinem Gefolge dem Markgrafen zum

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Rittergüter; Städte; der Handel; der Hansabund; die Juden.

Kriegsdienst verpflichtet, und mußte, wenn dieser zum Kampf auszog, mit drei oder vier Kriegsknechten zu ihm stoßen. Bürgerlichen Erwerb durften die Ritter nicht treiben, weil dies als ihrer nicht würdig galt. Für besonders große Dienste erhielten sie von dem Fürsten größere Ackergebiete nebst dem von den Bauern in ganzen Dörfern zu entrichtenden Zins; hierdurch wurden fie selbst die eigentlichen Grundherren derselben, wie dies später bei den meisten sogenannten Rittergütern der Fall war. Nicht selten verkaufte oder schenkte ihnen der Landesherr auch die Gerichtsbarkeit, und sie wurden so zus gleich die erblichen Gerichtsherren auf ihren Gütern. Hierdurch wuchs die Macht des Adels ungemein, wie nicht minder durch den Einfluß, welchen die Adeligen als Hofbeamte der Fürsten, wie als deren Burggrafen und Vögte gewannen. Trat nun für den Markgrafen noch der Fall großer Geldbedräng. niß ein, wo er zu der Hülfe seiner Vasallen Zuflucht nehmen mußte, so benußten dieselben eine solche Gelegenheit, um ihre Stellung und ihre Freiheiten noch zu erhöhen, und während sie selbst sich vom Fürsten immer nnabhängiger zu stellen suchten, wurde dagegen ihre Macht über die Bauern und ihre Willfür gegen die Städte immer drückender.

Bei Anlegung der Städte ging es ähnlich zu, wie bei der Einrichtung von Dörfern. Gewöhnlich wurde auch hierbei die gesammte Anlage einem Einzigen übertragen, welcher dann die Erbvogtei über die Stadt erhielt und mit den von der Bürgerschaft gewählten Schöffen das Gericht bildete. Zuweilen überließ der Fürst der Stadt selbst die obere Gerichtsbarkeit. Für die Verwaltung des städtischen Vermögens, zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, zur Beaufsichtigung der Gewerbe-Innungen und Zünfte wurden dann Rathmänner oder Rathsherren durch die Bürger gewählt und als erster unter denselben ein Raths- oder Bürgermeister. Der hauptsächlichste Vorzug der Städte war die Pflege des Handels und des gewerblichen Lebens: in dem Schuß der mit Mauern umgebenen und von einer Burg geschirmten Orte konnten die Gewerbe ohne Besorgniß vor räuberischer Gewaltthat sich frei entwickeln. Der größere Verkehr, dessen Mittelpunkt die Städte wurden, beför derte den schnellen Absatz der Erzeugnisse, besonders dienten die Märkte in den Städten als das beste Mittel zur Hebung der Gewerbthätigkeit. Der Markt oder Ring bildete den Mittelpunkt einer jeden Stadt; dort wurde das Rathhaus errichtet und neben demselben die Kramläden, die Fleisch-, Schuh- und Brotbänke. Die Häuser am Markte wurden meist mit Säulenhallen oder Lauben versehen, damit die Leute an Markttagen oder auch wenn Gerichtstage im Freien gehalten wurden, Schuß gegen schlechtes Wetter fänden. - Mehrere Städte der brandenburgischen Herrschaft schlossen sich zeitig dem Hansabunde an, welchen die wichtigsten Handelsplätze Norddeutschlands seit dem dreizehnten Jahrhundert errichtet hatten, und an dessen Spize Lübeck stand. Bis Nowgorod, London und Lissabon ging die Handelsthätigkeit der verbündeten Städte.

Schon frühzeitig betheiligten sich hier, wie überall, vorzüglich die Juden sehr lebhaft am Handel: sie genossen in Brandenburg besondern Schuß, wofür sie aber ein Schußgeld entrichten mußten. Von allem sonstigen Verkehr mit den Christen ausgeschlossen und hier, wie anderwärts, mit Geringschäßung und oft mit Härte behandelt, suchten sie sich durch Erwerb von Reichthum dafür zu entschädigen, wozu ihnen vorzüglich der Wucher dienen mußte. Uebri

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gens gewährten ihnen die ballenstädtischen Markgrafen manche Rechte, welche fie anderswo nicht besaßen; sie durften selbst das Bürgerrecht in einzelnen Städten erwerben und Häuser besißen, meist aber nur in einem abgegrenzten Stadttheil. Eigentliche Judenverfolgungen kamen unter den Ballenstädtern nicht vor.

Zum Schluß werfen wir noch einen Blick auf den Zustand und den Einfluß des Christenthums und der Kirche in jener Periode. Es war die Zeit der höchsten Blüthe der geistlichen Gewalt, wo durch die Päpste von Gregor VII. bis Innocenz III. die weltliche Macht unter die Oberherrschaft des geistlichen Stuhls gebeugt werden sollte und zum Theil sich wirklich vor ihr beugen mußte. Mag auch bei diesem Streben der Päpste viel ungeistlicher Hochmuth und weltliche Herrschsucht eine Rolle gehabt haben, so darf doch nicht geläugnet werden, daß jene geistliche Obergewalt in vieler Beziehung eine Wohlthat für die Völker war; denn sie diente in den meisten Ländern der Willkür der Fürsten und der rohen Gewalt der Vornehmen zum heilsamen Zügel. Auch in den Ländern, deren Geschichte wir hier erzählen, war es zum Theil das Verdienst der Geistlichkeit, daß die Wenden, nachdem sie einmal zum Christenthum bekehrt worden, wenigstens nicht in schlimmere Verhältnisse kamen, als sie in der heidnischen Zeit gehabt hatten. Freilich hatte die Kirche in Brandenburg weniger Gelegenheit als sonst, ihren mildernden Einfluß auf die Fürsten auszuüben, weil die Markgrafen selbst im Geiste christlicher Milde und Weisheit die Verhältnisse zu ordnen bemüht waren: wohl aber mögen in einzelnen Fällen die Geistlichen auch hier oft gewaltthätiger Rohheit gewehrt haben. Im Allgemeinen gewann die Geistlichkeit in der Mark von vorn herein eine so bedeutende Gewalt nicht, wie in andern Ländern, weil die Markgrafen bei aller Frömmigkeit doch das Herrscheramt mit großer Kraft und Selbstständigkeit verwalteten; selbst als sie ihre Erbgüter von dem Erzbischof von Magdeburg zu Lehen genommen hatten, waren fie doch nicht im Geringsten geneigt, sich in ihren Rechten beeinträchtigen zu lassen. Dagegen förderten sie mit regem kirchlichem Sinn alle frommen Einrichtungen und Stiftungen, besonders die Gründung von Klöstern, welche sie mit reichem Grundbesitz ausstatteten. Gegen achtzig Klöster sollen den Ballenstädtern ihren Ursprung verdankt haben. Dieselben wurden nicht nur Pflanzstätten christlichen Glaubens für die umliegenden Gegenden, sondern vornehmlich auch Ashle für die christliche Mildthätigkeit, für die Pflege der Armen, der Kranken, der Reisenden, und so kamen die Besißthümer, womit man die Klöster ausstattete, dem Volke wieder zu Gute. Nicht minder wirkten die Klöster auf die Verbesserung des Landbaues, indem sie sich die Urbarmachung wüster Strecken zur Aufgabe stellten, besonders die in Wäldern und Wüsten errichteten Klöster in Vommern und in den Marken. Auch für die Pflege der Wissenschaft und der Volksbildung endlich waren die Klöster in der Mark nicht ganz unthätig, wiewohl sie hierin Bedeutendes nicht leifteten, weil die Mönche selbst zumeist nur eine geringe Bildung besaßen.

Auch Nonnenklöster gab es in den brandenburgischen Landen; sie sollten besonders den unverheiratheten Töchtern der Fürsten und Edeln als Zuflucht dienen und wurden gleichfalls mit großem Besit ausgestattet. Die markgräflichen Töchter waren gewöhnlich ihre Aebtissinnen.

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Schulen; der allgemeine Zustand; Verwirrung in den Marken.

Die Geistlichkeit allein hielt damals Schulen, zunächst für die Aus. bildung ihrer eigenen geistlichen Zöglinge, doch wurden auch andere junge Leute zugelassen. Bei den Hochstiften gab es sogenannte Domschulen unter einem Scholasticus. Es wurde da, wie in jener Zeit überall, in den unteren Schulen ein dreifacher Cursus (Trivium, woher der Name Trivialschulen), nämlich in Grammatik, Rhetorik, Logik, in den höheren Schulen ein vierfacher Cursus (Quadrivium), in Arithmetik, Astronomie, Geometrie und Musik getrieben. Außerdem gab es niedere Schulen, wo blos Lesen und Schreiben und etwas Latein gelehrt wurde, um die Kirchengebete verstehen zu lernen. Solche Anstalten wurden auch in manchen Städten nach Einholung der bischöflichen Erlaubniß errichtet. Auf den Dörfern dagegen herrschte überall die größte Unwissenheit, auch der Religionsunterricht war hier keine Quelle gröBerer Erleuchtung, weil sich die Geistlichen nach der kirchlichen Art jener Zeit, wo die Frömmigkeit großentheils in äußerem Formenwesen bestand, darauf beschränkten, die kirchlichen Gebräuche und Ceremonien äußerlich einzuüben.

Im Allgemeinen gab der Zustand des brandenburgischen Landes beim Schluß der ballenstädtischen Fürstenreihe ein rühmliches Zeugniß für den trefflichen Geist und das edle Streben, womit Albrecht der Bär und seine Nachfolger das eroberte Land regiert hatten: leider sollte nach ihnen eine Zeit über Brandenburg kommen, wo mancher von ihnen gepflanzte Keim einer schönen Entwickelung wieder unterdrückt wurde, bis nach dem Ablauf dieser traurigen Zwischenperiode die hohenzollernschen Kurfürsten mit kräftiger Hand das Werk wieder aufnahmen, welches die ballenstädtischen Markgrafen so schön begonnen hatten.

5. Die baierschen Markgrafen. (1324-1373.)

Ludwig von Baiern (1324—1351). Der Tod Waldemar's war für Brandenburg der Beginn einer trüben Zeit, einer Zeit des Verfalls und der Auflösung. Nur ein Sprößling des mächtigen markgräflichen Hauses war noch übrig, Heinrich der Jüngere von Landsberg, aber er war noch unmündig, und die neidischen Nachbarfürsten hielten daher den Augenblick für günstig, um über die Markgrafschaft als über eine unvertheidigte Beute herzufallen. Der Herzog Heinrich von Schlesien erneuerte seine Ansprüche auf Lebus und Frankfurt; die Wittwe Waldemar's, Agnes, licß sich in der Altmark, als ihrem zugesicherten Witthum, huldigen, und behielt diesen Besitz auch, nachdem sie sich bald darauf mit dem Herzog von Braunschweig wieder vermählt hatte; der Herzog von Glogau riß die Landschaften Sagan, Krossen, Züllichau u. a. an sich, in der Priegniß und Uckermark kämpften die Herzöge von Mecklenburg und Pommern um die Herrschaft, Wratislav V. von Pommern-Wolgast nahm die brandenburgischen Besitzungen in Hinterpommern und zugleich einen Theil der Neumark in Besit, wo er als Vormund des jungen Markgrafen anerkannt wurde, während von anderen Seiten der Herzog Rudolph von Sachsen, wie der Erzbischof von Magdeburg diese Vormundschaft gleichfalls beanspruchten.

Kaiser Ludwig der Baier suchte diesem Unwesen ein Ende zu machen, indem er den jungen Heinrich für volljährig erklärte, aber wenige Monate

Ludwig von Baiern; Wiederherstellung der Ordnung.

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darauf (1320) starb dieser leßte Sprößling des ballenstädtischen Hauses, und nun stieg die allgemeine Verwirrung auf den höchsten Bunkt.

Rudolph von Sachsen nahm als nächster Verwandter der bisherigen Markgrafen ihre Nachfolge in Anspruch, obwohl derjenigen Seitenlinie, welcher er angehörte, niemals eine Mitbelehnung über Brandenburg ertheilt worden war. Für die Behauptung seiner Ansprüche schienen ihm jedoch die Berhältnisse in Deutschland günstig, wo die beiden Gegenkaiser, Ludwig der Baier und Friedrich von Desterreich, im Streite lagen: in der That gelang es ihm, durch kühnes Auftreten und große Verheißungen einen Theil des brandenburgischen Landes zur Huldigung zu bewegen. Nicht lange aber konnte er sich dieser angemaßten Herrschaft erfreuen; denn kaum war Ludwig der Baier durch die Schlacht bei Mühldorf (1322) zum unbezweifelten Besitz der höchsten Gewalt in Deutschland gelangt, so erklärte er auf dem Reichstage zu Nürnberg die Mark Brandenburg für ein eröffnetes Reichslehen und übertrug dasselbe mit Zustimmung der Fürsten seinem ältesten Sohne Ludwig. Auf diese Weise gedachte er vor Allem seine Hausmacht zu vermehren und sich eine kräftigere Stüße im Reiche zu verschaffen, weil er sich noch immer gegen die Eifersucht seiner österreichischen Widersacher nicht sicher hielt. Der neunjährige Herzog Ludwig von Baiern wurde denn mit der Mark Brandenburg, der Erzkämmererwürde und allen Ländern, Grafschaften und Herrschaften, die durch Waldemar's Tod erle digt waren, feierlich belehnt (1324). König Ludwig selbst übernahm die Vormundschaft über den jungen Markgrafen und ergriff mit kräftiger Hand die Verwaltung in dem unglücklichen Lande, in welchem seit Waldemar's Tode auf allen Seiten Unordnung und Willkür eingerissen war. Besonders hatten die Schrecken des Faustrechts, welches unter den Ballenstädtern in der Mark weit weniger, als in anderen Theilen Deutschlands gewaltet, jezt auf entsetzliche Weise um sich gegriffen: kühne Raubritter belagerten die Landstraßen und erbaueten feste Burgen, von denen aus sie die Umgegend in Schrecken jezten. Vergeblich schlossen sich viele Städte und Ritter zusammen, sie vermochten diesem Unwesen nicht wirksam zu steuern.

Der neuen Regenten erste Sorge mußte es daher sein, Ordnung und Sicherheit in dem bedrängten Lande wiederherzustellen: in den Urkunden, welche der baierische Fürst den Ständen zur Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten ausstellte, versprach er ihnen sofort,,die Vesten zu brechen, die nach Waldemar's Tode im Lande erbauet waren." Zu größerer Sicherheit in dem neuen Besiß wurden mit dem Herzog von Braunschweig, dem Markgrafen von Meißen und dem König von Dänemark Familienverbindungen und Freundschaftsverträge geschlossen. Rudolph von Sachsen sah sich von seinen Anhängern bald verlassen, machte nun keine Anstrengungen weiter, den unrechtmäßigen Besitz zu behaupten und wurde später durch die Niederlausit zufriedengestellt. Den Herzögen von Mecklenburg und Glogau und dem König von Böhmen mußte dagegen ein Theil der Länder überlassen werden, welche fie nach Waldemar's Tode an sich genommen hatten, und die Herzöge von Bommern weigerten sich gleichfalls, die Uckermark herauszugeben, und verbanden sich zu deren Behauptung mit dem König Wladislaus dem Kleiner

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