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Die Königin; Friedrich's erste Bestrebungen.

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Seine Freunde aber sahen sich in ihren hohen Hoffnungen getäuscht und muß. ten sich mit bescheidener Beförderung begnügen, ohne eigentlichen Einfluß auf die Staatsangelegenheiten zu gewinnen, außer insoweit sie dazu wirklich befähigt waren.

Die Königin. Seiner Gemahlin wies Friedrich das neueingerichtete Schloß zu Schönhausen mit einem angemessenen Hofstaate an. Er stand zu derselben in einem eigenthümlichen Verhältnisse: er hatte nie das drückende Gefühl zu überwinden vermocht, daß ihm bei der Vermählung Zwang angethan worden, und ließ deshalb eine wirkliche Zuneigung nicht aufkommen. Elisabeth Christine aber hatte in ihrer schwierigen Lage so viel ächt weibliche Milde, edle Sanftmuth und treffliche Eigenschaften bewiesen, daß ihr der König die größte Hochachtung nicht versagen konnte. Er wollte ihr daher eine ehrenvolle Stellung bereiten und setzte sie in den Stand, einen eigenen Hof ganz ihrem königlichen Stande gemäß zu halten, auch hielt er darauf, daß ihr in jeder Beziehung alle Ehre und Rücksicht als Königin erwiesen würde; er selbst aber sah sie nur selten und verzichtete darauf, an ihr eine treue Lebensgefährtin zu haben, wie sie es gewiß für ihn gewesen wäre.

Erste Regierungssorgen. Friedrich erhielt gleich nach seinem Regierungsantritte Gelegenheit, seine Fürsorge für des Volkes Wohl zu bewähren. Der strenge Winter des Jahres 1740 hatte einen großen Nothstand hervor. gerufen; um der Theuerung abzuhelfen, ließ der König die von seinem Vater angelegten großen Vorrathshäuser öffnen und das Getreide zu billigen Preisen an die Armen verkaufen, auch wurden baare Geldunterstützungen aus den Ersparnissen der Staatsverwaltung unter die Armen vertheilt. Das Voll begrüßte natürlich diese fürstliche Milde überall mit Jubel, und die Huldigung, welche er nach einander in den verschiedenen Provinzen entgegennahm, kam wirklich aus den Herzen der Unterthanen.

Der König war keinesweges gesonnen, die Einrichtungen seines Vaters, die er in den meisten Beziehungen sehr angemessen und vortheilhaft fand, umzustoßen oder bedeutend abzuändern: nur Einzelnes, was er als Uebelstand erkannt hatte, suchte er sofort abzustellen. Er war, wie Friedrich Wilhelm, überzeugt, daß Preußen bei der weiten Ausdehnung seiner Landesgrenzen einer großen und tüchtigen Armee bedürfe, und konnte um so weniger an eine Verminderung derselben denken, da er im Stillen bereits gewaltige Kriegsunternehmungen vorbereitete. Nur die,,langen Kerls," seines Vaters geliebte Leibgarde, waren ihm zu theuer und wurden sofort abgeschafft: bei Friedrich Wilhelm's Leichenbegängniß erschienen sie zum lezten Male. Dagegen errichtete Friedrich ein neues Leibregiment, die Garde-du-Corps zu Pferde, ein Ingenieurcorps, welches durch alle Festungen des Landes vertheilt wurde, Jäger zu Fuß und zu Pferde und noch mehrere andere Regimenter. Der volle Schat, welchen ihm sein Vater hinterlassen hatte, kam ihm dabei sehr zu Statten; Dank demselben konnte er in den ersten Monaten seiner Regierung das Heer ohne Belastung des Landes um 20,000 Mann vers mehren. Die Fahnen erhielten die Inschrift Pro Deo et gloria (für Gott und den Ruhm). Er selbst wohnte den Uebungen unermüdet bei. Er drang auf eine menschliche und freundliche Behandlung der gemeinen Soldaten und

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Friedrich's Selbstregierung.

bestrafte mit Strenge alle Plackereien, welche sich die Offiziere etwa bei den Werbungen erlaubten.

Natürlich wandte sich Friedrich's Interesse gleich in den ersten Zeiten seiner Regierung auch der Förderung des geistigen Lebens und Strebens zu, besonders erfuhr die Akademie der Wissenschaften, welche sein Vater mehr vernachlässigt hatte, sofort seine ganze Theilnahme und erhielt den berühmten Gelehrten Maupertuis zu ihrem Präsidenten. Der Philosoph Wolff, welcher unter der vorigen Regierung von Halle entfernt worden war, wurde jezt als Bicekanzler der Universität mit großen Ehren wieder hinberufen. Auch gab der König selbst die Veranlassung zur Gründung der ersten beiden Zeitungen in Berlin, welche über Alles, was vorgehe, freimüthig und ungenirt schreiben follten. In der Gerechtigkeitspflege erwarb er sich gleich in den ersten Wochen ein großes Verdienst durch die Abschaffung des grausamen Mittels der Folter, durch welche bis dahin noch immer Geständnisse erzwungen wor

den waren.

Auch für Hebung der Manufacturen und Gewerbe zeigte er sich von vorn herein sehr thätig; er richtete im Generaldirectorium eine besondere Abtheilung für diese Angelegenheiten ein und berief durch große Begünstigungen eine Menge geschickter Arbeiter aus der Fremde herbei, um durch ihr Beispiel seine Unterthanen weiter auszubilden.

Friedrich's Selbstregierung. Alles, was geschah, ging von Anfang an von des Königs eigenem Willen und Entschluß aus: er sah, prüfte, erwog und entschied Alles selbst, und in kurzer Zeit war der Berliner Hof vorzüg lich dadurch merkwürdig, daß des Königs selbstständiger Geist die einzige bewegende Kraft war. Das war besonders den fremden Gesandten sehr unangenehm, welche bei einem solchen Könige keine Gelegenheit hatten, durch seine Umgebung Alles, was ihnen zu wissen beliebte, auszukundschaften, oder auch durch des Fürsten Vertraute auf ihn selbst einzuwirken. Der dänische Gesandte schrieb an seinen Hof:,,Um einen richtigen Begriff von der neuen Herrschaft zu geben, so muß ich sagen, daß bis jezt der König von Preußen schlechterdings Alles selbst thut, und daß, ausgenommen den Minister von Boden, der Sparsamkeit predigt und damit ungemein Eingang findet, Se. Majestät keinen Rath von irgend einem Minister leiden. Unglücklicherweise ist nicht Einer um den König, der sein ganzes Vertrauen hätte und dessen man sich bedienen könnte, um mit Erfolg die nöthigen Einleitungen zu machen."

Für die allseitige Thätigkeit des Königs reichte die Zeit kaum hin: er flagte in einem Briefe an Voltaire, daß der Tag nur 24 Stunden habe. „Ich habe geglaubt," schrieb er bald darauf,,,daß ich seit dem Tode meines Vaters mich ganz dem Vaterlande hingeben müßte. In diesem Sinne habe ich, so viel als mir möglich, gearbeitet, die schleunigsten und geeignetsten Einrich tungen für das gemeine Volk zu treffen.“

Aber es nahte der Augenblick, wo seine Thätigkeit noch einen weit ernsteren und bedeutsameren Lauf nehmen sollte, wo er die Kräfte, welche seine Vorfahren gesammelt, die schönen Mittel, welche ihm sein Vater hinter lassen, verwenden sollte, um für sich unverweltlichen Ruhm, für Preußen neue Größe zu erringen.

Rückblick auf die Geschichte Schleftens.

33. Der erste schlesische Krieg (1740-1742).

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Rückblick auf die Geschichte Schlesiens und der brandenburgischen : Ansprüche dafelbft. Das jezige Schlesien, welches sich von den Karpathen und den Sudeten her zu beiden Seiten der Oder ausdehnt, war wie die meisten Länder des Nordostens von Deutschland zur Zeit der Völkerwanderung von slavischen Stämmen eingenommen worden, die sich jedoch mit einigen Ueberresten germanischer Bevölkerung besonders in den gebirgigen Gegenden vermischt zu haben scheinen. Der Name Schlesien wird von dem in der Mitte des Landes gelegenen Silenserberg (dem jezigen Zobten), dem Hauptsitz des Gößendienstes der alten heidnischen Bevölkerung, hergeleitet. Um das Jahr 800 war Schlesien ein Theil des alten böhmischen Reiches, dann fiel es an das großmährische Reich, nach dessen Fall schwankte der Besit lange Zeit - zwischen Böhmen und Polen. Vom polnischen Reiche ging die Einführung des Christenthums und die Gründung des Bisthums Breslau für Schlesien aus; im Jahre 1042 nahm ein polnischer Statthalter in Breslau seinen Sig, doch dauerte der Kampf zwischen Polen und Böhmen um die Hoheit über Schlesien fort, bis gegen Ende des elften Jahrhunderts durch die Ernennung des polnischen Prinzen Boleslav zum Statthalter in Schlesien die Abhängigkeit von Polen neu gesichert wurde. Schlesien ward seitdem als ein besonderer Reichstheil nur unter polnischer Hoheit verwaltet.

In der Mitte des zwölften Jahrhunderts (1163) trat eine Theilung des Landes unter drei Brüder ein: der eine erhielt das obere Schlesien mit dem Regierungssize Teschen, der zweite das mittlere mit der Residenz Breslau, der dritte Niederschlesien mit Glogau als Hauptsiz. Bald darauf wurde jedoch das mittlere Land mit Niederschlesien vereinigt, und man unterschied seitdem Oberschlesien mit Teschen und Niederschlesien mit Liegnit als Hauptstädten. Etwa zu derselben Zeit wurden deutsche AnFiedler in großer Zahl herbeigezogen, welche namentlich in den Gegenden links von der Oder vielfach deutsche Sitte verbreiteten.

Da in den beiden schlesischen Fürstenthümern weder die Untheilbarkeit des Besizes, noch das Recht der Erstgeburt festgeseßt war, so wurden dieselben durch wiederholte Theilung nach und nach in eine Menge kleiner Fürstenthümer zerstückelt: so entstanden in Oberschlesien die Fürstenthümer Teschen, Ratibor, Oppeln, Troppau, Jägerndorf, Auschwitz, Strelių, Leobschüß, in Niederschlesien die Fürstenthümer Breslau, Liegnitz, Glogau, Schweidnig, Sagan, Dels, Jauer und Münsterberg, Steinau, Neiße, Kosel. Hierdurch ging alle Einheit im Innern, wie nach außen verloren, die Fürstengewalt war zu schwach, um den Ständen gegenüber in Ansehen zu bleiben, mannichfache Zerrüttung war die Folge dieses Zustandes. In der Mitte zwischen zwei mächtigen Königreichen, Polen und Böhmen, spielte das zerstückelte Schlesien eine untergeordnete, abhängige Rolle, und als Polen selbst durch innere Zwistigkeiten geschwächt ward, fiel es den böhmischen Herrschern nicht schwer, die Fürsten von Schlesien wieder mehr und mehr in ihre Abhängigkeit zu bringen. Namentlich wußten die böhmischen Fürsten aus dem Hause Luxemburg in der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts sämmtliche schlesische Fürsten dahin zu bringen, daß sie

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Brandenburgische Ansprüche auf Schlesien.

die böhmische Lehenshoheit anerkennen mußten, und so konnte Kaiser Karl VI., nachdem der König Kasimir von Polen ausdrücklich auf alle Ansprüche in Schlesien verzichtet hatte, im Jahre 1355 mit Zustimmung der deutschen Kurfürsten die Einverleibung Schlesiens in die böhmischen Staa, ten und zugleich in das deutsche Reich aussprechen. Zugleich wurde dem Könige von Böhmen als Oberlehensherrn das Recht gewahrt, erLedigte Fürstenthümer in Schlesien einzuziehen. Mehrere der schlesischen Fürstengeschlechter starben hinter einander aus, und ihre Fürstenthümer wurden demzufolge von der Krone Böhmen wirklich eingezogen. In Böhmen selbst aber wechselten verschiedene Dynastien: nach den Königen aus dem luxemburgischen Hause folgte der polnische Ladislaus und nach ihm der kühne Georg Bodiebrad, dessen Anerkennung in Schlesien auf großen Widerstand stieß. Nach seinem Tode wurde Schlesien, sowie Mähren und die Lausitz dem kräftigen und kriegerischen Mathias Corvinus von Ungarn überlassen (1478), aber dessen Sohn vermochte sich nicht zu bes haupten und Schlesien kehrte mit den übrigen Ländern zur Krone Böhmen zurück, welche im Jahre 1525 nach dem Tode Ludwig's, des leßten Königs aus dem polnischen Geschlechte, an dessen Schwager, den Erzherzog Ferdinand von Desterreich, fiel. Seitdem verblieb Schlesien über zwei Jahrhunderte ein Besigthum des Hauses Habsburg, mit Ausnahme der kurzen Unterbrechung zu Anfang des dreißigjährigen Krieges, wo die Schlesier, wie die Böhmen, den Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum Könige erwählten, dessen Herrschaft jedoch rasch wieder zu Ende ging (1621).

Das brandenburgische Haus suchte im Laufe der Zeiten Ansprüche auf mehrere schlesische Fürstenthümer zu gewinnen. Das Fürstenthum Iägerndorf hatte einst der Markgraf Georg von Anspach durch Kauf erworben (1523); der lette Fürst aus dem fränkischen Hause hatte dasselbe sodann auf die brandenburgischen Markgrafen vererbt (1595), der Kaiser aber, welcher die Zustimmung hierzu versagt hatte, zog nach der Achtserklärung gegen Markgraf Johann Georg, der als Haupt der schlesischen Protestanten zu dem Gegen könig Friedrich (von der Pfalz) gehalten hatte, das Fürstenthum Jägerndorf als ein erledigtes Lehen ein und verlieh es den Fürsten von Lichtenstein (1623). Die Markgrafen von Brandenburg betrachteten jedoch diese Einziehung fort und fort als unrechtmäßig und hielten die Ansprüche auf Jägerndorf fest.

Biel wichtiger waren aber die Rechte, welche sie aus der mehrfach erwähnten Erbverbrüderung des Kurfürsten Joachim II. mit dem Herzoge Friedrich von Liegnitz und Brieg herleiteten. Diese bei Gelegenheit der Doppelheirath einer Tochter des Kurfürsten, Barbara, mit des Herzogs zweitem Sohne Georg und des brandenburgischen Kurprinzen Johann Georg mit des Herzogs Tochter Sophia geschlossene Verbrüderung wurde unter Zu ziehung der liegnißischen Stände und der beiden Söhne Herzog Friedrich's auf folgende Bedingungen gestellt: Im Falle des Erlöschens männlicher Leibeserben des Herzogs von Liegniß fallen die gefammten Liegniß-Briegschen Lande an den zur Zeit regierenden Kurfürsten aus dem Hause der Burggrafen von Nürnberg, unbeschadet der böhmischen Lehensherrlichkeit; — wenn

Brandenburgische Ansprüche auf Schlesien.

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dagegen das brandenburgische Haus vor dem liegnitzischen erlöscht, so fällt an das Leztere Alles, was Brandenburg von ehemals böhmischen Lehen bereits erworben hat, nämlich Krossen, Züllichau, Cottbus, Peiß, Teupit u. s. w.; die Unterthanen beider Fürsten sollen bei jedem Regierungswechsel dem erbverbrüderten Hause die Eventualhuldigung (d. H. die Huldigung für jenen etwa eintretenden Fall) leisten. Der Vertrag war im Jahre 1537 geschlossen und neun Jahre hindurch von Seiten des Königs und der Stände von Böhmen kein Widerspruch dagegen erhoben worden; im Jahre 1546 aber wurde Herzog Friedrich mit seinen Söhnen vor König Ferdinand gefordert, um fich auf Beschwerde der böhmischen Stände, welche Böhmens Erbrechte auf Liegnitz-Brieg - Wohlau durch die Erbverbrüderung verlegt fanden, darüber zu verantworten. Nach feierlicher Verhandlung erklärte Ferdinand: die Her zöge von Liegnitz seien als Lehensmannen der Krone Böhmen nicht ermächtigt gewesen, die Erbverbrüderung einzugehen, da König Ladislaus im Jahre 1510 den böhmischen Ständen zugesagt, daß alle schlesischen Fürstenthümer im Fall des Erlöschens ihrer Häuser mit den böhmischen Kronlanden vereinigt werden sollten. Es sei daher die Erbverbrüderung von Rechtswegen gänzlich nichtig und unkräftig, auch sollten die Herzöge die von ihnen darüber dem brandenburgischen Hause ausgestellten Urfunden zurückfordern und dem Könige übergeben und ihre Unterthanen von der Erbhuldigung für Brandenburg wieder lossprechen.

Weder der Kurfürst von Brandenburg, noch Herzog Friedrich erkannten diesen Ausspruch als rechtsgültig an. Der Herzog machte geltend, daß jenes von König Ladislaus den böhmischen Ständen gegebene Versprechen ohne Bissen und Mitwirkung der betheiligten schlesischen Stände erfolgt sei, daher für diese keine rechtsverbindliche Kraft habe; vor Allem aber berief er sich darauf, daß seinem Hause durch alte Privilegien und durch eine Begnadigung gerade desselben Königs Ladislaus vom Jahre 1511 das Recht zuerkannt worden:,,daß er seine Städte, Land und Leute mit allen ihren Obrigkeiten, Freiheiten und Einkommen, so viel er der hat, auf dem Todbette oder Testamentsweise, wie er am Besten zu Rathe wird, vergeben, verkaufen, verseßen oder verwechseln mag, wem er will und in aller Maas." Dieses Privilegium war dem Herzoge im Jahre 1524 von König Ludwig von Böhmen erneuert und vom Könige Ferdinand selbst, als er 1529 den Herzögen von Liegnit alle und jede Privilegien bestätigte, nicht ausgenommen worden. Hierauf gestütt, ließ der Kurfürst Joachim von Brandenburg gegen jenen Ausspruch Ferdinand's feierlich Protest einlegen, und auch Herzog Friedrich fügte sich demselben so wenig, daß er kurz vor seinem Tode (1547) die Erbverbrüderung ausdrücklich bestätigte.

König Ferdinand von Böhmen aber verweigerte Friedrich's Söhnen die Belehnung mit dem liegnißischen Fürstenthume, wofern sie nicht die Rechtsgültigkeit seiner Entscheidung anerkennen, die Erbverbrüderung für nichtig erklären und die Unterthanen von der Erbhuldigung gegen Brandenburg lossprechen wollten. Die jungen Fürsten fügten sich, und seitdem mußten bei jeder Erbfolge im liegnißischen Hause gleiche Erklärungen ausgestellt und der Krone Böhmen für den Fall des Abganges des liegnitzischen Hauses gehuldigt

werden.

Hahn, preuß. Gesch.

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