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118 Johann Sigismund erklärt sich für das reformirte Bekenntniß.

und mag da eine günstigere Ansicht von ihrem Bekenntniß gewonnen haben. Vorzüglich aber soll auch die Rücksicht auf den reformirten Glauben eines großen Theils der Bewohner der jülichschen Lande, welche er zu erwerben bemüht war, ihn zum Uebertritt noch mehr geneigt gemacht haben: kurz, er erklärte sich im Jahre 1613 öffentlich für das reformirte Bekenntniß. Schon seit acht Jahren sei er den Glaubenslehren der Reformirten zugethan gewesen und fühle sich, um der Ruhe seines Gewissens halber, gedrungen, dieses öffentlich zu bekennen, dabei er auch bis an sein Ende standhaft verharren wolle, um fröhlich und getrost vor dem Richter. stuhle Christi erscheinen zu können."

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Aufregung in den Marken; Unrnhe in Berlin. Wir dürfen zur Ehre des Kurfürsten annehmen, daß er wirklich vor Allem durch seine innere Ueberzeugung in die reformirte Kirche gedrängt wurde; hätte ihn dagegen vermeintliche Staatsklugheit besonders geleitet, so würde er bald haben einsehen müssen, daß seine Berechnung nicht durchaus richtig gewesen war. Denn während ihm sein Uebertritt keinen erheblichen Vortheil in der jülichschen Erbschaftsangelegenheit brachte, sah er dagegen in seinen bisherigen Landen die größte Erbitterung über den Religionswechsel aufflammen. So wie der Uebertritt öffentlich erklärt war, brach der Unwille der lutherischen Geistlichkeit und des Volks fast überall hervor. Die Leidenschaft der Geistlichen, unter welchen sich der frühere Lehrer des Kurfürsten, Gedicke, besonders her vorthat, machte sich in den heftigsten Ausfällen gegen die Reformirten Luft, so daß sich der Kurfürst genöthigt sah, das Verkeßern von den Kanzeln herab durch ein Edict zu verbieten. Wer seinem Gewissen zu nahe getreten glaube, dem stehe es frei, sich in andere Länder zu begeben, wo er ungestraft lästern und verdammen könne. Um die Irrthümer der Menge über den reformirten Glauben zu berichtigen, ließ er ein sehr mild gefaßtes Glaubensbekenntniß veröffentlichen, und fügte dann hinzu: Ohngeachtet die reformirte Kirche sich auf Gottes Wort allein gründe, so wollte er doch, weil der Glaube nicht Jedermanns Ding und Niemanden zugelassen sei, über die Gewissen zu herrschen, keinen Unterthanen dazu weder öffentlich, noch heimlich wider seinen Willen zwingen, sondern den Lauf der Wahrheit Gott allein befehlen. Diese Versicherung beruhigte jedoch die Lutherischen keineswegs: denn sie fürchteten, daß der Landesherr, auch ohne Zwang anzuwenden, Mittel genug finden würde, seinem neuen Bekenntniß nach und nach mehr Eingang zu ver schaffen, und diese Befürchtungen erhielten neue Nahrung, als Johann Sigis, mund einen Kirchenrath aus Reformirten bildete und auch bei der Universität Frankfurt die Lehrstühle nach und nach mit Reformirten besezte. Bereits waren deshalb an mehreren Orten, besonders in Stendal und Brandenburg, bedeutende Unruhen ausgebrochen, als die Stände zum Zweck neuer Geldbewilligungen versammelt werden mußten. Sie wollten sich jedoch zu der Bewilligung nicht verstehen, wenn sie nicht erst in Betreff ihrer religiösen Ueberzeugung beruhigt würden. Sie erinnerten den Fürsten nachdrücklich an das seinem Vater und dem Lande gegebene Versprechen, dem unveränderten augsburgischen Bekenntniß treu zu bleiben und verlangten die ausschließliche Besetzung aller Kirchenämter und der Universität Frankfurt mit entschiedenen Lutheranern, so wie die Entfernung aller Calvinisten aus den Kirchen- und

Aufregung in den Marken; Unruhen in Berlin.

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Schulämtern. Nur unter solchen Bedingungen wollten sie die Geldforderungen bewilligen. Johann Sigismund aber erwiderte: „Auch wenn er tausend Mal der Geldsteuer des Landes entbehren sollte, würde er sich daburch nie abhalten lassen, der einmal erkannten Wahrheit treu zu bleiben bis zum lezten Athemzuge. Was er von den Ständen fordere, käme ja nicht ihm, sondern dem Lande zu Gute. Die Stände könnten in Bezug auf ihren Glauben ruhig sein; denn er verspreche feierlich, Niemanden seiner Religion wegen entweder vorzuziehen oder zurückzusetzen." Einige Tage darauf wiederholte er das schriftliche Versprechen, keine weitere Aenderung in geistlichen Dingen vorzunehmen, und verbürgte den Lutherischen ihre alte Freiheit. Die Stände bequemten sich nun, das verlangte Geld zu bewilligen. Doch während fie noch versammelt waren, brach in Berlin selbst die Gährung unter den Lutheranern zu offenem Aufstande aus. Der Markgraf Johann Georg, welchen der Kurfürst während einer Reise nach Preußen zum Statthalter der Mark ernannt hatte, ließ einige Bilder, Altäre und Crucifixe, welche die Lutheraner aus den Zeiten der römisch-katholischen Kirche beibehalten hatten, an welchen aber die Reformirten Anstoß nahmen, aus der Domkirche wegschaffen; ein eifriger lutherischer Geistlicher sprach deshalb von der Kanzel sehr heftig gegen den Markgrafen, und das aufgeregte Volk, des Geistlichen Bestrafung besorgend, rottete sich zusammen, um ihn zu schützen. Den reformirten Predigern wurden die Fenster eingeworfen, es kam darüber zum Handgemenge mit den fürstlichen Reitern und Trabanten, die Sturmglocke wurde gezogen, und der Markgraf selbst, welcher das Volk beruhigen wollte, sah sich von Steinwürfen bis in's Schloß verfolgt. Das Haus des reformirten Hofpredigers wurde zerstört, er selbst zu eiliger Flucht genöthigt.

Zwar sorgte der Kurfürst nach seiner Rückkehr aus Preußen dafür, daß sich solche Vorgänge nicht erneuern konnten, aber die Aufregung im Volke legte sich sobald nicht. Fast schlimmer noch war der Eindruck, welchen des Fürsten Religionswechsel in dem streng lutherischen Preußen gemacht hatte, wo es ihm seitdem nicht gelang, die Liebe der Unterthanen wieder zu gewinnen.

Diese religiösen Händel trennten den Fürsten von dem Volke gerade zu einer Zeit, wo unter den drohenden schwierigen Verhältnissen im deutschen Reich, in dem entscheidenden dreißigjährigen Kampfe zwischen Katholiken und Brotestanten, ein inniges Zusammenhalten so nothwendig gewesen wäre.

Die brandenburgischen Kurfürsten waren durch die jülichsche Erbschaft schon in die Streitigkeiten verwickelt, welche dem Ausbruch des unheilvollen Krieges vorbereitend vorangingen; es ist daher Zeit, daß wir einen Blick auf die jülich-clevesche Angelegenheit werfen.

17. Die jülich-clevesche Erbschaft.

Die preußischen Ansprüche auf die jülichsche Erbschaft. Zu beiden Seiten des Niederrheins hatten sich im Laufe der Zeiten mehrere Herrschaften gebildet, welche nach und nach durch Vererbung zusammenfielen und zu zwei ansehnlichen Fürstenthümern anwuchsen, das eine dem Herzog von Cleve, welcher zugleich Graf von der Mark war, das andere dem Herzog von

120 Die jülich- clevesche Erbschaft; Widerstreben der Katholiken in Jülich.

Jülich und Berg, zugleich Herrn von Ravensberg, gehörig. Im funfzehnten Jahrhundert war zwischen beiden fürstlichen Häusern eine Erbverbrüderung abgeschlossen worden, derzufolge sodann Herzog Johann von Cleve, als Gemahl der Maria von Jülich, beide Fürstenthümer vereinigte (1521). Sein Sohn Wilhelm vermählte sich mit Maria, der Tochter Kaiser Ferdinand's I., und es wurde ihm das Privilegium ertheilt, daß in Ermangelung von Söhnen seine ganze Herrschaft ungetrennt auf die Töchter übergehen sollte (1559). Herzog Wilhelm hinterließ nur einen schwachsinnigen Sohn, Johann Wilhelm, und es wurde daher schon jezt wahrscheinlich, daß das Land der ältesten seiner vier Töchter, Maria, zufallen würde, welche mit dem Herzog Albrecht Friedrich von Preußen vermählt war. Ihr wurde überdies bei ihrer Verheirathung die Nachfolge in den jülich cleveschen Ländern ausdrücklich zugesichert und die jüngeren Schwestern verzichteten auf alle Erbansprüche, außer für den Fall, daß Maria ohne Leibeserben sterben sollte. Die Herzogin von Preußen hatte jedoch mit Albrecht Friedrich mehrere Töchter, deren älteste Anna den Johann Sigismund von Brandenburg heirathete. Anna's Sohn, Georg Wilhelm von Brandenburg, mußte mithin im Falle der Kinderlosigkeit des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich als der Erbe der ältesten Schwester desselben die Nachfolge in jenen Ländern erhalten.

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Johann Wilhelm von Jülich war zu stumpfsinnig, als daß er jemals hätte der Regierung vorstehen können, nichtsdestoweniger wußten seine Räthe, damit das Land nicht einem lutherischen Fürsten zufiele, vom Kaiser zu erlangen, daß er die Herrschaft antreten durfte, auch wurde er mit der Herzogin Jakobe von Baden, welcher man seinen Zustand weislich verschwiegen hatte, verlobt und bald darauf vermählt. Der Blödsinn des Herzogs ging allmälig in völligen Wahnsinn über: er glaubte, man trachte ihm nach dem Leben, stand deshalb oft mitten in der Nacht auf, warf sich in den Harnisch, ging mit gezücktem Schwert in den nächsten Zimmern umher und stürmte mit der Mordwaffe auf Jeden ein, der ihm etwa in den Weg kam. Zulezt mußte er in Gewahrsam gehalten werden.

Widerstreben der Katholiken. Während dieses Zustandes des Landesfürsten bildeten sich am Hofe Parteien, die sich der Regierung zu bemächtigen suchten; besonders trat die cifrige katholische Partei hervor, welche um jeden Preis verhindern wollte, daß das Land an das protestantische Haus der Hohenzollern käme. Da jedoch Johann Wilhelm ungeachtet seiner Verheirathung mit Jakobe von Baden und (nach deren gewaltsamem Tode) mit einer Lothringischen Prinzessin keine Kinder hatte, so stand der Anfall des Landes an Brandenburg augenscheinlich bevor: die katholischen Räthe aber veranlaßten den Kaiser, vorläufig einen Statthalter über das Land zu seßen.

Das österreichische Haus war gern bereit, die Hand dazu zu bieten, daß den brandenburgischen Kurfürsten der gehoffte Zuwachs an Ländern vereitelt wurde; denn die wachsende Macht derselben hatte bereits die Besorgniß aller katholischen Fürsten und besonders der österreichischen erregt. In kurzer Zeit waren die Hohenzollern in den Besitz der fränkischen Fürstenthümer Anspach und Baireuth, des Herzogthums Jägerndorf und besonders der ausgedehnten ostpreußischen Lande gekommen. Wenn nun noch die ganze rheinische Herr

Ansprüche der Fürsten von Pfalz - Neuburg.

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schaft Jülich und Cleve-Berg in denselben Händen vereinigt wurde, so mußte das Kaiserhaus fürchten, daß ihm dort eine gefährliche nebenbuhlerische Macht erwachse, und vor Allem besorgten die Katholiken in Deutschland, daß diese aufstrebende Macht dem Protestantismus eine gewaltige Stüße gewähren würde. Deshalb wurde der Kaiser vielfach gewarnt, die Erwerbung von Jülich und Cleve durch Brandenburg nicht zuzulassen.

Joachim Friedrich, von diesen katholischen Umtrieben unterrichtet, schloß im Jahre 1606 ein Bündniß mit Holland, um sich nach dem Tode des blödfinnigen Herzogs nöthigen Falls mit Gewalt in den Besiß der seinem Enkel zustehenden Erbschaft zu setzen. Die evangelischen Niederlande hatten nicht lange vorher die spanische Herrschaft abgeschüttelt, und durch die ausgezeichnete Staatskunst, Tapferkeit und Entschlossenheit der Fürsten von Oranien be standen sie mit Ehren den Kampf gegen ihre bisherigen katholischen Herren. Den Niederländern war es deshalb sehr wichtig, daß das ihnen benachbarte jülich - clevesche Land nicht in katholische Hände käme, und sie wandten gern Alles auf, um den brandenburgischen Fürsten zum Besiß desselben zu verhelfen.

Ansprüche der Fürsten von Pfalz-Neuburg; Verträge von Xanten und Düsseldorf. Als nun aber der blödsinnige Herzog Johann Wilhelm starb (1609), und Johann Sigismund in Cleve, Düsseldorf und in anderen Orten das brandenburgische Wappen anschlagen ließ, um von dem Erbe für das Kurhaus Besiß zu ergreifen, erschien gleichzeitig auch der Prinz Wolfgang Wilhelm, ältester Sohn des Pfalzgrafen von Neuburg und der Anna, zweiten Schwester des verstorbenen Johann Wilhelm von Jülich, um seinerseits dessen Erbschaft anzutreten. Er wollte sein Recht hierzu darauf begründen, daß er der Sohn der ältesten lebenden Schwester Johann Wilhelm's sei. Dies widersprach nun offenbar dem vom Kaiser bestätigten jülichcleveschen Testament und Brandenburg konnte solche Ansprüche nicht zugeben. Außerdem aber traten, ermuthigt durch die Ränke am kaiserlichen Hofe, noch vier andere Bewerber um die Erbschaft auf. Der Kaiser hätte dies gern zum Borwand genommen, um die schönen Länder bis zur rechtlichen Entscheidung des Streits von Rechtswegen verwalten zu lassen; natürlich wäre alsdann die Entscheidung immer weiter hinausgeschoben und die jülichschen Länder zulezt ganz vom Kaiser in Beschlag genommen worden. Um dem vorzubeugen, verständigten sich die beiden Fürsten von Brandenburg und Pfalz - Neuburg in einem Vertrage zu Dortmund (1609), das ganze Land einstweilen gemeinschaftlich in Besitz zu nehmen und sich beiderseitig von den Ständen huldigen und schwören zu lassen, daß sie dem gehorsam sein sollten, welcher fünftig als rechtmäßiger Fürst anerkannt würde. Kaiser Rudolph erklärte diesen Bertrag für ungültig, und ließ kaiserliche Truppen nach den jülichschen Landen rücken, aber die Fürsten von Brandenburg und Pfalz sezten sich vereint zur Wehr. Bereits zwei Jahre vorher hatte eine Anzahl protestantischer Fürsten Deutschlands zu gemeinschaftlicher Vertheidigung gegen die drohenden Uebergriffe der Katholiken die sogenannte Union geschlossen; dieser trat Brandenburg jezt bei; dieselbe stand außerdem in engem Bündniß mit den Holländern und mit Heinrich IV. von Frankreich. Dagegen schlossen die katholischen Fürsten unter Anführung des schlauen, ehrgeizigen und kräftigen

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Vertrag zwischen Brandenburg und Pfalz - Neuburg.

Herzogs Maximilian von Baiern auch ihrerseits einen Bund, Liga genannt, und beide Parteien standen einander kampfgerüstet gegenüber.

Die Häuser Brandenburg und Pfalz- Neuburg behaupteten sich in den bereits in Besitz genommenen Ländern, welche sie zuerst durch gemeinschaft. liche Statthalter regieren ließen. Nach einigen Jahren brachen aber zwischen ihnen Mißhelligkeiten aus, welche auch zu offener Feindschaft führten. Plöklich trat nun der Pfalzgraf zur katholischen Kirche über, wodurch er sich die Unterstüßung des Kaisers und der Liga verschaffte, wogegen der Uebertritt Johann Sigismund's zum reformirten Bekenntniß die Wirkung hatte, daß ihm die Reformirten in den jülichschen Ländern desto eifriger anhingen. Der Krieg war jetzt nicht mehr zu vermeiden, von beiden Seiten wurde stark gerüstet: zur Unterstützung des Pfalzgrafen rückten die Spanier unter dem berühmten Spinola, für Brandenburg die Holländer unter Moritz von Oranien in's Land. Von beiden Seiten wurde eine Anzahl Städte besett, ohne daß es zu einer Schlacht kam: die fremden Heere aber bedrückten das unglückliche Land sehr schwer. Da schlossen Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg, um die lästige Hülfe beiderseits los zu werden, einen Vertrag zu Xanten (1614), in welchem sie die gesammten Länder vorläufig so unter einander theilten, daß Cleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg, Jülich und

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Berg an Pfalz-Neuburg kommen sollten. Die Spanier weigerten sich jedoch, diesen Vertrag anzuerkennen, und da demzufolge auch die Holländer nicht weichen wollten, so dauerte der Kriegszustand fort. Nach einem zwölf. jährigen Waffenstillstand, während dessen die beiden Fürsten das Land wieder gemeinschaftlich regierten, wurde dasselbe mit in den Schauplatz des niederländisch-spanischen, sowie des dreißigjährigen Krieges hineingezogen, ein im Jahre 1647 in Düsseldorf abgeschlossener und im Jahre 1666 bestätigter Vertrag die Theilung der jülich-cleveschen Erbschaft zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg in der oben angegebenen Weise von Neuem und dauernd feststellte. Das Herzogthum Cleve (die jetzigen Kreise Cleve und Rees mit Wesel und ein Theil der Kreise Duisburg und Geldern), die Grafschaft Mark (die Kreise Altena, Hagen, Bochum, Hamm und Theile von Iserlohn, Dortmund und Soest) und die Grafschaft Ravensberg (die Kreise Bielefeld, Halle, Herford) blieben bei Brandenburg.

So wurde in den Rheinlanden ein an Umfang nicht unbedeutender, besonders aber durch die Vorzüglichkeit des Landes und die blühende Gewerbthätigkeit der Bewohner bedeutender Kern- und Mittelpunkt für weitere Erwerbungen Preußens gewonnen, und wir werden im Verlauf unserer Geschichte sehen, wie das hohenzollernsche Haus die Erweiterung und Abrundung des Landesgebietes nach jener Seite hin nie mehr aus den Augen verlor.

18. Kurfürst Georg Wilhelm (1619-1640).

Georg Wilhelm und seine Zeit. Es war ein Unglück nicht blos für Brandenburg, sondern für das ganze protestantische Deutschland, daß gerade in der großen Zeit, an deren Schwelle wir jezt stehen, beim Ausbruch des gewaltigen Religionskrieges, welcher über Deutschlands Geschicke auf lange Zeit hinaus entscheiden sollte in den brandenburgischen Landen ein Fürst re

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