Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Katharinen, Kersten Kedingk 1511 an St. Nikolai, Hinr. Davörde seit 1513 an Jakobi, u. s. w. 121)

Vielmehr könnte man hervorheben, daß der Rat noch ganz und gar nicht geneigt war, die Kirchenreformation ohne weiteres anzuerkennen. Denn mochte nun der Rat im August 1527 bereits roraussehen, was von den Bürgern geplant wurde, oder mochte er wieder Anstoß an der Aufhebung der Ceremonieen nehmen oder, was wohl das wahrscheinlichste ist, mochte das Hamburger Domkapitel dahinter stecken — am 5. Juni klagte dasselbe dem Kapitel zu Lübeck über den Schaden, den es durch die lutherische Sekte genommen, und bat um Beistand und um eine Zusammenkunft 122) — kurz, wir finden den Rat zur selben Zeit in einer eifrigen Verhandlung mit dem Erzbischof von Bremen, mit dem Rat von Lüneburg und dem von Lübeck und dem Domkapitel des Lübecker Bischofs, also mit noch streng katholischen Obrigkeiten und Behörden.

Wenn der Erzbischof von Bremen ein anderer Mann gewesen wäre, so hätte er vielleicht einmal in die kirchlichen Angelegenheiten Hamburgs eingegriffen. Allein seine Beziehungen zu Hamburg beschränkten sich auf das geringste Maß. Wir haben gesehen, wie er sich im Anfange des Jahres 1523 des Scholastikus Bandskow angenommen hatte. Als Heinrich von Zütphen in Bremen das Evangelium gepredigt hatte, forderte der Erzbischof ihn unter sicherem Geleit vor das Provinzialkonzil, das er am 10. März 1523 in Buxtehude hielt. (f. S. 20.) Die Bremer entließen freilich ihren Prediger nicht zu diesem Konzil, zu dem auch Abgeordnete des Hamburger Rats sowie der Herzog Heinrich der Jüngere von Wolfenbüttel erschienen waren.123) Wenn auch die Verhandlungen desselben nicht mehr bekannt sind, so ist doch der Geist desselben ersichtlich aus den erzbischöflichen Mandaten, die nach demselben erfolgten. Am 21. März ließ der Erzbischof das Wormser Edikt, von dem die Bremer gesagt hatten, daß es ihnen unbekannt sei, am Rathaus und am Dom zu Bremen anschlagen. Und schon vorher, am 19. März, hatte der Erzbischof an den Hamburger Rat geschrieben, daß er von glaubwürdigen Männern vernommen, wes gestalt etliche verlaufene Mönche und andere geistliche Personen den schändlichen und kezerischen Irrtümern Martin Luthers nachfolgten, die doch vom Kaiser und vom Papst

verboten seien. Der Rat möge solche Predigt, geschehe sie heimlich oder öffentlich, nicht dulden.124)

Die Erinnerung an das vor vier Jahren in Buxtehude gehaltene Provinzialkonzil wird den Rat von Hamburg auf den Gedanken gebracht haben, daß eine neue derartige Versammlung geeignet wäre, die vermeintlichen Mißstände in der Vaterstadt zu regeln.

In diesem Sinne schreiben Bürgermeister und Rat von Hamburg am 5. August 1527 an den Erzbischof, daß sie mit Sorgfalt und allem Fleiß die Einführung der lutherischen Sekte innerhalb ihrer Stadt verhindert hätten. Aber Fürsten und Herren, zum Teil ihnen benachbart, hätten diese Lehre einwurzeln lassen. Dadurch werde das gemeine Volk veranlaßt und von den Prädikanten gereizt, der Weise nachzufolgen. Und nun führt der Rat als das Charakteristische das dreifache an, daß das Abendmahl nicht nach katholischer Weise gefeiert, daß die Kinder deutsch getauft und daß die Messen und Ceremonieen nicht gehörig gehalten werden. Wenn das nicht durch ein oekumenisches Konzil gebessert werde, so werde wider des Rats Willen bald das Unwesen in allen vier Kirchspielen um sich greifen. Dem zu wehren, bittet der Rat den Erzbischof demütiglich, ein „Partikular-ProvinzialKonzilium" in seinem Stifte anzuseßen, auf welchem der heiligen Schrift Doktoren und erfahrene Lehrer nach reiflicher Deliberation den Irrtum bessern und erforschen möchten, wonach „sich jederman richten müßte".125)

Es ist freilich nicht zu leugnen, daß dieser Schritt des Rats nicht zu reimen ist mit der Gestattung der neuen Gotteskastenordnung. Zweideutig ist jedenfalls das Benehmen des Rates. Übrigens aber muß man einräumen, daß dies doch ein Vorschlag war, würdig und angemessen für eine der katholischen Kirche noch anhangende Behörde. Wäre ein solcher vom Erzbischof ausgegangen, so wäre doch wenigstens ein Beweis vorhanden, daß derselbe eine Ahnung davon hatte, kirchliche Fragen noch auf eine andere Weise als durch Mandate im Kurialstile zu erledigen. Allerdings erklärt auch der Erzbischof sich nicht nur erfreut über solche Bitte des Rats, sondern erkennt sich auch schuldig, solchem billigen und christlichen Vornehmen „nicht allein mit Darstreckung

unserer Substanz [Vermögens] und Guts, sondern auch bis zum Ausgießen unsers leiblichen Bluts notdürftigen und billigen Verfolg zu thun“. Er werde dies mit seinen Konprovinzialen beraten, der Hamburger Rat sollte dagegen mit seinen benachbarten Verwandten und Freunden die Sache erwägen.

Der Rat von Hamburg ist eifrig, die Sache zu betreiben, und wendet sich mit seinem Anliegen am 13. August an den befreundeten Rat in Lüneburg, indem er das eigene Schreiben an den Erzbischof und dessen Antwort mit einsendet. Seine Bitte geht dahin, daß, da es ungewiß sei, wann ein Generalkonzil zu stande kommen werde, der Rat zu Lüneburg sich mit ihm um ein Provinzialkonzil bemühen möge. Leider kennen wir nicht die Antwort der Lüneburger. Dagegen ist uns die der Lübecker noch aufbewahrt, an die sich Hamburg in derselben Angelegenheit gewendet hatte. Der Rat von Lübeck hatte schon früher an den Hamburger eine Antwort geschickt und fügt nun am 29. August in einem Schreiben noch hinzu, daß auch der Bischof und das Domkapitel auf dem Provinzialkonzil zu erscheinen geneigt wären, aber nur unter der Vorausseßung, daß der Erzbischof selbst gegenwärtig sein würde. Denn sie seien gar nicht verpflichtet, an einer Versammlung jenseits der Elbe teil zu nehmen. Erschiene aber der Erzbischof, so wollten sie etwa nach Lüneburg kommen. Würde er aber nur seine Räte schicken, so wären sie nur bereit, an einer Versammlung diesseits der Elbe teil zu nehmen. Dann würden sie etwa nach Mölln sich begeben. Dem Herkommen gemäß und nach verbrieften Rechten konnte allerdings das Lübecker Kapitel so wenig wie das Hamburger genötigt werden, einer erzbischöflichen Citation nach Orten jenseits der Elbe folge zu leisten; allein die Antwort ist doch recht charakteristisch für diese geistlichen Herren, die sich, wenn es andere Interessen galt, so oft auf Reisen befanden. Damals regierte noch in Lübeck der alte Rat mit Brömse an der Spize. Wenig männlich, aber recht pfiffig erscheint auch das Ansinnen desselben, der Erzbischof von Bremen möchte das Provinzialkonzil aus eigenem Antriebe berufen, damit die Hamburger Bürgerschaft nicht merke, daß ihr Rat daran beteiligt sei. Ferner solle als Zweck angegeben werden, „merkliche Sachen"

zu handeln; daß es die lutherische Sache beträfe, möge verschwiegen werden. Schließlich möge der Rat bedenken, ob es nicht wohl gethan sei, auch das Domkapitel zu Hamburg zu dieser Zusammenkunft einzuladen.

Indem der Erzbischof nun versichert hatte, er wolle die Sache mit seinen Konprovinzialen beraten, und indem die Lübecker eine mehr als vorsichtige Antwort gegeben hatten, war das Schicksal des geplanten Konzils schon besiegelt. Wir hören weiter nichts von ihm; die Bestätigung der Gotteskastenordnung von Seiten des Rats machte es auch fast unmöglich, nun wieder alles in frage zu stellen. Indes hat dieser Briefwechsel doch den Wert, daß man die eigentliche Gesinnung des Rates über die Neuerungen deutlich kennen lernt.

[ocr errors]

In der Bürgerschaft befestigte sich die Liebe zum Evangelium immer mehr. Stephan Kempe, welchen man im Jahre zuvor nicht an St. Nikolai gewählt hatte aus Rücksichten für sein Kloster, wurde um Michaelis 1527 von zwei Ratsherren und sechs Bürgern, unter ihnen Hinrich Davörde und Tole Anckelmann 126), die zu ihm kamen, aufgefordert, Kirchherr an St. Katharinen zu werden. Mit Rat der andern Kirchspiele nahm er die Wahl an Vischbecks Stelle an. Gott verleihe seine Gnade“, so fügt er der Erzählung von seiner Erwählung hinzu, „daß es immer Gott zu seiner göttlichen Ehren gedeihe". An seine Stelle wurde Konrad Lünsemann zum Lesemeister des Klosters bestellt, ein evangelisch gesinnter Geistlicher, den wir im folgenden Jahre auf Seiten der Evangelischen in der Disputation mit den Katholiken finden.127) Jest waren an den drei Pfarrkirchen zu St. Nikolai, St. Jakobi und St. Katharinen evangelische Hauptpastoren; nur St. Petri hatte noch einen katholischen Kirchherrn, denn, wie ein alter Bericht sagt, die Gewaltigsten der Stadt wohnten im Kirchspiel und gehörten dazu, die konnten das arme Evangelium nicht leiden, wie es alle Zeit mit den Gewaltigen in der Welt gegen Gott oder sein Wort gegangen ist. Und es war auch St. PetriKirchspiel das lezte Kirchspiel, welches das Evangelium noch mit großer Mühe und genauer Not annahm“.128)

"

Viertes Kapitel.

Widerstand der Dominikaner. Die Entscheidung im Kampf zwischen den Evangelischen und den Katholischen.

In der Disputation im Mai 1527 waren die Domherren unterlegen: die Gotteskastenordnung von St. Nikolai und die Erwählung Kempes an St. Katharinen waren die unmittelbaren Folgen des Sieges, den die Evangelischen davon getragen hatten. In weiteren Kreisen drangen evangelische Gesinnungen durch: die beiden Hauptpastoren Zegenhagen und Frize konnten in dem folgenden Winter zur Ehe schreiten, ohne daß es Anstoß erregt hätte, während Kempe erst später sich zu diesem Schritte entschloß. Auch die Ratswahlen, die gleich allen ähnlichen durch Selbstergänzung geschahen, bekunden, daß entweder die katholischen Ratsherren mit ihrer Meinung nicht mehr durchdringen konnten, oder auch, daß sie keinen Einwand gegen die Wahl entschieden evangelischer Männer zu erheben wagten. Am Gregoriustage, 12. März 1528, wurden vier neue Ratsherren gewählt, die im Laufe ihrer Amtszeit zu den wichtigsten Staatsgeschäften verwandt wurden. Als erster ist Johann Wetken zu nennen, seit zwanzig Jahren Ratssekretär, schon lange als Freund der neuen Lehre bekannt. Ihn und den damaligen Sekretär Mag. Joachim Sommerfeld nennt auch Joh. Moller als die eifrigsten Verfechter der lutherischen Lehre. Bereits nach einem Jahre wurde Wetken an Stelle des ausgetretenen Gerdt vom Holte Bürgermeister. Die zweite Wahl traf den Juraten von St. Petri, Johann Rodenborch, denselben, welcher den Zorn des Scholasters Bandskow auf sich geladen und mit dem päpstlichen Banne bedroht worden war. Vermutlich hat Johann Rodenborch gleichzeitig mit Martin Luther, der im Sommersemester 1501 die Universität Erfurt bezog, hier studiert. Denn wenn im Wintersemester 1502 die beiden Brüder Hermann und Johann Rodenborch aus Hamburg, von denen bemerkt wird, daß sie bei der Aufnahme in die Universität den ansehnlichen Betrag einer Goldmünze zahlten, eingeschrieben wurden,

« ZurückWeiter »