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das Kapitel für sein Mitglied ein. Dann ging die Klage nach Rom an den Papst, worüber es selbst zum Interdikt über die Stadt kam. So im Jahre 1337), ferner im Jahre 1349; erst 1356 wurde Hamburg vom Banne losgesprochen.1") Aehnlich erging es der Stadt in dem Streit mit dem Scholaster Hermann Duker, durch dessen Ränke der Rat 1473 exkommuniziert wurde. Tamals wurde derselbe nach vier Jahren aus dem Bann erlöst.11) Seit 1499 war Hinrich Banskow Scholastikus, der bis zu seinem Tode 1540 wenigstens diesen Titel führte, also während der ganzen Reformation in Hamburg amtierte und nicht wenig in dieselbe hindernd eingriff.

Von den drei bisher genannten Aemtern waren die der beiden Lektoren verschieden, die die eigentlich kirchliche Wissenschaft repräsentierten. Nach altkirchlichen Bestimmungen sollten nämlich an jeder Metropolitankirche und später an jeder Domkirche theologische Vorlesungen für die Geistlichen gehalten werden. Dies war aber nicht ausgeführt worden. Denn wenn auch die große Lateransynode unter Innocenz III. 1215 dies bestimmt hatte, so mußte noch Leo X. im Jahre 1516 und nach ihm das Tridentinische Konzil diese Verpflichtung aufs neue einschärfen. (Freilich ist es für den römischen Geist bezeichnend genug, daß der Cölibat der Geistlichen mit aller Rücksichtslosigkeit durchgeführt, dagegen die wissenschaftliche Bildung der Geistlichen nicht erreicht werden konnte.) Auch die in Deutschland errichteten Universitäten konnten von vielen Geistlichen nicht zu ihrer Bildung benut werden, da ihnen oft genug die Mittel fehlten. Deshalb stiftete der Hamburger Domherr Johann Frize 1408 die erste Präbende Doktoralis oder Lektoralis, damit ein Doktor oder wenigstens ein Baccalaureus der Theologie dem Kapitel und allen Pfarrgeistlichen sowie allen nach größerer Bildung strebenden Literaten theologische Vorlesungen hielte. Dieser Lektor sollte die Bibel erklären, Disputationen anstellen und jährlich vier lateinische Predigten vom Katheder an die Geistlichen und vier deutsche von der Kanzel aus an das Volk halten. 12) Um unter dem Volke mehr christliche Erkenntnis zu erwecken, stiftete Frize noch bedeutende Legate, aus welchen vier Domprediger bestellt werden. sollten. Auch jene Präbende des Lektors war reichlich dotiert;

sein eigenes Haus bestimmte Friße zur Wohnung des Lektors, welches deshalb im Volksmunde die Doktorei genannt wurde. Zu dieser Stiftung trat im Jahre 1430 die der theologischen Präbende, deren Inhaber den Titel des zweiten Lektors führte und wohl ursprünglich die Bestimmung hatte, bei den vom ersten Lektor angestellten Disputationen die Antworten zu erteilen. Die Lektoren waren also recht eigentlich zur Vertretung und Verteidigung der Wissenschaft berufen. Albert Kranz war, ehe er Dekan wurde, bereits 1492 zum ersten Lektor berufen, als er noch Professor der Theologie in Rostock war. Auch sein Nachfolger, der Hamburger Barthold Moller (vom Baum) war, als er gewählt wurde, Dekan der theologischen Fakultät in Rostock. Er, sowie der zweite Lektor Johann Bustorp waren entschiedene Gegner der Reformation.

Aus dem bisherigen erhellt die Macht und der Einfluß des Kapitels. Trotzdem nun die Domherren auf ein gutes Einvernehmen mit Rat und Bürgerschaft angewiesen waren, so gab es doch wegen der Steuer- und Abgabenfreiheit, wegen der vom Kapitel verwalteten Kirchengelder und schließlich wegen der Domschüler und einzelner Priester und Vikare endlose Streitigfeiten. Nur die eigentlichen Domhöfe, die Wohnungen der Kanoniker, die in der Stadt um den Dom herum lagen, die sogenannten Kurien, und einige von Graf Adolf IV. von Holstein geschenkte Güter waren abgabenfrei; die innerhalb der Stadt gelegenen Güter des Kapitels waren dem Rat zu den allgemeinen städtischen Leistungen verpflichtet. 13) Wenn nun aber die Domherren ihre Steuerfreiheit weiter ausdehnten, durch Anbauten die Stadtmauern schädigten, so war das ein Anlaß zu gegenseitigen Beschwerden. Die Reibungen wurden dadurch nicht vermindert, daß manche Domherren Geheimschreiber bei den holsteinischen Grafen oder beim städtischen Rat waren, oder dadurch, daß manche sich auch mit ungeistlichen Hantierungen befaßten. Der Domherr und Ratsnotar Johann Schinkel betrieb sogar im Anfang des 14. Jahrhunderts Handelsgeschäfte nach Irland.14) Der Geistliche Aegidius reiste mit eigenen Waren und denen des Joh. Schinkel dahin. Zur Entschuldigung kann man auch nicht sagen, daß solche Fälle und die Beschwerden des Rats über das Kapitel nur selten vorkommen. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, daß sich der Rat

immerhin erst besann, ehe er mit seinen Beschwerden vors Kapitel trat, noch mehr, ehe er sie schriftlich aufseßte, und daß uns gewiß nur einzelne dieser Urkunden erhalten sind. Die im Jahre 1477 aufgestellten und dem Kapitel übergebenen Gravamina des Rats 15) zeigen in ihrem Inhalte, daß länger schon Unzuträglichkeiten stattgefunden hatten; denn der Rat beschwert sich u. a., daß die Domherren nicht den gebührenden Schoß entrichten; daß sie Teile des Walles bebaut und dazu Teile der Stadtmauer niedergelegt haben; daß sie nicht die versprochenen Almosen zahlen und gegen die zwischen Rat und Kapitel geschlossene Einigung Bauten ohne Hinzuziehung eines Ratsherrn unternehmen; daß die Bürger gegen die Kanonici nicht Recht erhalten können; daß das Schulgeld erhöht werde und die Schulmeister täglich etwas Neues erdenken, um die Beschwerung der Bürger zu vergrößern. Der Rat beklagt sich, daß die Priester gleich gemeinen Bürgern Bier verzapfen, „dessen sich der Rat schon oft beklagt und doch kein Wandel darin geschieht". (Der Ausschank von Bier wurde von den Geistlichen auch anderwärts betrieben. Auch die Bremer Bürgerschaft beschwerte sich über solchen ungeistlichen Erwerb ihrer vornehmen Domherren).16) Andere Klagen des Rats bezogen sich darauf, daß die Schulden verstorbener Domherren nicht getilgt würden; der Ratsherr Jürgen von Holten und Doktor Holthusen können nicht die Memoriengelder für ihre Angehörigen erhalten. Statt der sogenannten Schlafschüler des Doms, die früh bei der Messe zur Hand sein mußten und deshalb im Dormitorium am Kattrepel schliefen, die aber durch Roheit und Zuchtlosigkeit Anstoß gegeben hätten, sollte das Kapitel ehrbare Priester annehmen. Dazu hätten Ratsverwandte schon 1446 ein merkliches beigesteuert, aber jezt nach dreißig Jahren wäre es noch nicht besser geworden. 7) Im Jahre 1499 wurden wieder ähnliche und neue Gravamina übergeben, wobei, wie oben erwähnt, schon die Forderung laut wird, daß die Kirchspielsleute bei der Beseßung der Pfarrstellen berücksichtigt sein wollen.

Es ist nicht zu verwundern, daß der Gegensaz zwischen dem Kapitel und dem Rate sich immer mehr verschärfte, namentlich da auch ersteres fremde Fürsten gegen den Rat einzunehmen suchte. Das Kapitel bildete geradezu einen Staat im Staate, unabhängig vom

Rate und der Bürgerschaft. Es war dies nicht etwa so in Hamburg allein; in Bremen lagen die Dinge ebenso; in Stettin war es 1492 aus denselben Veranlassungen zum Bruch zwischen dem Rate und dem Klerus gekommen. Als 1522 die Domherren daselbst sich weigerten, an den städtischen Abgaben teilzunehmen, trat der städtische Rat mit Luther in Verbindung. So gab auch dort das Verfahren der Domgeistlichkeit den ersten Anlaß zur Reformation.) Auch mit den beiden Klöstern lag das Hamburger Kapitel häufig im Streit wegen der Predigten und Begräbnisse der Mönche. Der Rat, auf dessen Seite die Klöster standen, hatte wohl den Streit zu schlichten, nachdem die Sache bereits in Rom anhängig gemacht worden war. Einen Schiedsspruch des Rats, den beide Teile 1485 anzuerkennen gelobt hatten, weigerte sich das Kapitel noch im Jahre 1499 zu besiegeln, und als es endlich nach vielem Hin- und Herreden sich dazu verstand, muß es doch nicht den Beschluß ausgeführt haben; denn noch im Jahre 1502 wird dieses Prozesses und seiner Kosten erwähnt.19)

Andererseits darf nicht verschwiegen werden, daß z. B. in dem drohenden Volksauflauf von 1483, dem bedeutendsten, der in Hamburg vor der Reformation stattgefunden hat, der Dompropst Albert von Klizing und der Defan Albert Geverdes sich zu Gunsten der bedrohten Bürgermeister in den Tumult begaben, um das Volk zu stillen.

Ebenso muß bemerkt werden, daß tüchtige Domherren in diplomatischen Sendungen der Stadt dienten: der Dekan Albert Kranz ward in Handelsangelegenheiten zu Gesandtschaften nach Frankreich und England verwandt.2")

Neben diesen geistlichen Gewalten hatte sich doch bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts ein recht selbständiges und selbstbewußtes Bürgertum ausgebildet, das unter der umsichtigen Leitung des sich selbst durch Cooptation ergänzenden Rates von zwanzig Mitgliedern stand. Nicht unumschränkt regierte der Rat: die Bürgerschaft ordnete in wichtigen Fällen dem Rate eine Anzahl Bürger aus ihrer Mitte hinzu, um ein Wort mit

zusprechen. Daß die Reformation hier früher als in Lübeck und ohne so heftige Kämpfe wie dort mit sich zu bringen, eingeführt wurde, ist auch wohl dem Umstande zuzuschreiben, daß es in Hamburg nie ein sogenanntes Patriziat oder bevorrechtigte oder in besondern Gesellschaften vereinigte Geschlechter gegeben hat, die einen Gegensatz zum „Kaufmann“ oder zu den Handwerkern gebildet hätten. Diejenigen Familien, denen ein Wappen oder ein Adelsbrief von dem Kaiser oder den benachbarten Fürsten verliehen war, unterschieden sich durch keine Vorrechte von den übrigen; und das „von“ vor so manchen ältern Familiennamen, die uns in der Reformationsgeschichte begegnen, ist keineswegs ein adliges Prädikat.21) Stand auch Hamburg damals an Bedeutung hinter Lübeck und Magdeburg zurück, so war doch seine Stellung unter den Hansestädten wichtig. Die Ratsherren waren in auswärtigen Geschäften wohlbewandert. Sie erschienen auf den Hansatagen; nach Frankreich, England und den Niederlanden mußten sie reisen und mit den Fürsten verhandeln. Die häufigsten Beratungen fanden aber mit den Königen von Dänemark und den Herzögen von Holstein statt. Jene verlangten die unbedingte Huldigung des Rats und der Stadt, während diese sie nur als ihre Herren anerkennen wollten, ohne zu schwören. Als der erste König von Dänemark aus oldenburgischem Stamme 1461 die Huldigung zu fordern sich nach Hamburg begab, zog ihm der Rat mit einer stattlichen Anzahl Bürger entgegen, und zu den Verhandlungen, die auf dem Rathause sich entspannen und einen ganzen Tag lang währten, ordnete die Bürgerschaft 40 Mann aus ihrer Mitte zu, „denen sie vollkommene Macht gab, in der Handlung mit dem Könige zu thun und zu lassen.“ 22) Als im Jahre 1499 die schon oben genannten Beschwerden dem Kapitel vorgetragen wurden, begaben sich vor dasselbe der Rat und die Geschworenen und dazu aus jedem Kirchspiele viele Personen“, und in der Besprechung mit dem versammelten Domkapitel erscheint nicht so sehr der Rat als vielmehr die Bürger als diejenigen, die die Beschwerde führten.23) Indessen wie die norddeutschen Domkapitel unter einander eine Art Verband hatten, um ihre Selbständigkeit gegen den Erzbischof zu wahren, so finden wir wohl, daß die Räte von Bremen, Lübeck, Lüneburg und

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