Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

ihrer Stadtmauern bekannt ist, Namen von allgemein deutschem Interesse, mögen es nun die Freunde oder Gegner Luthers sein. Den Reiz eines solchen großartigen, historischen Hintergrundes, von welchem überall gekannte und genannte Persönlichkeiten sich in scharf gezeichneten Umrissen handelnd, redend, schreibend abheben, entbehrt das Bild der Reformation in Hamburg.

[ocr errors]

Hamburg war damals weniger umfangreich, die Volkszahl geringer als in Nürnberg, Lübeck oder gar in den flandrischen Städten. Dennoch machte es auf Bugenhagen, der 1528 von Braunschweig hierher kam, den Eindruck einer großen Stadt, und der Rat von Hamburg nimmt wohl Gelegenheit in einem Schreiben an den Kurfürsten zu Sachsen in demselben Jahre anzudeuten, daß, Gott sei gedankt, viel Volks in der Stadt vorhanden“ sei Der Umfang der Stadt betrug damals kaum die Hälfte der jezigen innern Stadt. An Kirchen besaß Hamburg den Dom und die vier Pfarrkirchen St. Petri, St. Jakobi, St. Nikolai und St. Katharinen. Unter diesen galt Petri für das reichste Kirchspiel, Nikolai war das selbständigste. Auf der Anhöhe zwischen dem linken Alsterufer und dem rechten Elbufer lagen der Dom und die beiden erstgenannten Pfarrkirchen. Die Höfe oder Kurien der Domherren umgaben den Dom und die St. Petrikirche. Westlich von diesem Höhenrücken in der Richtung nach der Elbe war das Nikolaikirchspiel, welches die beiden Hauptarme der Alster umschlossen. Südlich von diesem an der Elbe lag St. Katharinen. Dort, wo das Nikolaikirchspiel das von Petri berührte, lagen das Rathaus und in nächster Nähe das Eimbecksche Haus, in dem sich die vornehmen Bürger zu versammeln pflegten. An der Alster hatte Graf Adolf IV. von Holstein das Franziskanerkloster gegründet und der Maria Magdalena geweiht. Nicht weit von diesem massiven, weitläufigen Gebäude, auch an der Alster, hatten sich die Dominikaner im Johanniskloster, einem eben so stattlichen Bau, angesiedelt. Unterhalb beider Klöster an demselben Flusse lag das Hospital, das unter dem Namen „der große heilige Geist" bekannt war. In der Nähe desselben befand sich noch ein kleineres Hospital, das sogenannte Ilsabenhaus. Die Beginen oder blauen Schwestern, die ursprünglich sich der Krankenpflege gewidmet hatten, hatten ihren Konvent gegenüber von der Jakobikirche.

Das jezige große Michaeliskirchspiel mit etwa 80,000 Seelen war damals noch unbebaut. Altona existierte nicht. In Ottensen lag eine Kapelle, die mit den benachbarten Bauernhöfen in St. Petri in Hamburg eingepfarrt war. Erst in Nienstädten war die nächste Kirche am Elbufer, etwa eine Meile westlich von Hamburg. Am rechten Alsterufer lag eine Stunde von Hamburg entfernt die alte Kirche zu Eppendorf und zwischen dieser und der Stadt das Cisterzienserinnenkloster Harvestehude unter schönen Eichen, deren manche heute noch die Gegend schmücken. Am linken Alsterufer gab es dort keine Kirche, eine Meile östlich von Hamburg in der Nähe der Bille lag das Kirchdorf Steinbeck; diese Gegend war in St. Jakobi eingepfarrt.

Hamburgs Einwohnerzahl läßt sich nur auf dem Wege der Berechnungen annähernd vermuten. Nach einer derselben, die freilich mit Recht angefochten worden ist, hatte Hamburg im Jahre 1517 etwa 13 000 Einwohner 1), erreichte also lange nicht die Größe Lübecks. Denn wenn auch Lübecks Einwohnerzahl von manchen Chronisten ungebürlich vergrößert ist, so kann man doch etwa 30 000 Einwohner für das Jahr 1476 annehmen.

Es ist nun wohl bemerkenswert, daß, während in manchen andern Städten bei der Einführung der Reformation gar oftmals die Vertreter verschiedener Obrigkeiten, fürstliche, geistliche, städtische in gegenseitiger Bekämpfung auftraten, diese Mitwirkung verschiedener Magistrate in Hamburg so gut wie wegfiel.

Denn wenn auch die Könige von Dänemark als Herzöge von Holstein stets versuchten, sich vom Rat und von der Gemeinde der Stadt Hamburg huldigen zu lassen, so hielt sich doch der Rat stets sehr reserviert, und wenn jene auch gern ihren Einfluß bei der Besetzung der einträglichen Dompräbenden geltend machten, so blieben sie doch ohne jeglichen Einfluß, als es sich in Hamburg darum handelte, eine neue Kirchenordnung einzuführen.

Auch die Erzbischöfe von Bremen, zu deren Sprengel Hamburg gehörte, mischten sich wenig in die kirchlichen Angelegenheiten. Ueberdies hatte der damalige Erzbischof, Christoph von Braunschweig, ein Bruder Heinrichs des Jüngern von Braunschweig, der, seit 1502 Bischof von Verden, von 1511 bis 1558 die erzbischöfliche Stellung einnahm, für alles andere eher Sinn und Geschick

als für kirchliche Angelegenheiten. Dann und wann erließ er wohl einmal ein Schreiben an den Rat in kirchlichen Dingen, in Verden ließ er die Reformation nicht aufkommen; aber im ganzen war sein Trachten dahin gerichtet, seine Einkünfte auf Kosten des Erzbistums zu mehren und die reichen Bauern der Lande Hadeln und Wursten sich zu unterwerfen.

Aber abgesehen von der persönlichen Unwürdigkeit dieses Nachfolgers eines Ansgar und Rimbert, Adaldag und Adalbert, stand auch das Hamburger Domkapitel, wie so manche Domstifter, eher gegen den Erzbischof als auf dessen Seite, wodurch auch dessen Gewalt geschwächt war. „Im vierzehnten Jahrhundert stand das Hamburger Domkapitel mit den Bischöfen von Ratzeburg und Schwerin und deren Kapiteln zusammen, wenn es galt, dem Erzbischof von Bremen gegenüber die alten Rechte zu verteidigen".2) Das hinderte freilich nicht das Domkapitel, sich auch an den Erzbischof zu wenden, wenn es galt, Streitigkeiten mit dem Rate siegreich durchzufechten; allein öfter suchte es Hülfe in Rom, anstatt sich erst nach Bremen zu wenden.

Denn fast ohne Unterbrechung dauerten die Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel und dem Rat, obgleich schon recht früh Bürgerliche zu Mitgliedern des Kapitels erwählt wurden, wonach man annehmen sollte, daß sich ein leidliches Verhältnis zwischen dem Rat und dem Kapitel hergestellt hätte. Allein dies war keineswegs der Fall. Nicht mit Unrecht gab man dem leyteren schuld, daß es auch noch in den der Reformation unmittelbar vorangehenden Zeiten Ursache gewesen, daß Rom Bann und Erkommunikation über die Stadt verhängt habe, Verurteilungen, die nur mit ganz beträchtlichen Summen aus der städtischen Kammer gelöst werden konnten.

Dieser Einfluß des Domkapitels hing aber zusammen mit der unumschränkten Gewalt, die es in kirchlichen Dingen einnahm. Das Kapitel war der Mittelpunkt des ganzen kirchlichen Lebens.3) Das Kapitel konnte allein die Erlaubnis geben, Kirchen und Kapellen zu eröffnen, Gottesdienste zu halten, Seelenmessen, sogenannte Memorien, zu feiern, Begräbnispläße einzurichten. Das Kapitel ließ die Dotationen der bestehenden Parochialkirchen dem Domstifte inforporieren und seßte dafür die Geistlichen, die

[ocr errors]

Kirchherren, als von ihm bestellte Vikare ein. Das Kapitel sezte seinen Dekan über alle Geistlichen der Kirchspiele. Schwerlich ist die Ansicht Lappenbergs 4), daß die Hauptpastoren der vier Hauptkirchen von den Kirchenvorstehern und Kirchenältesten unter nur ratweiser Zuziehung der Stiftsherren gewählt wurden“, aufrecht zu erhalten. Wären die bürgerlichen Kirchengeschworenen und die Kirchspielsherren, nämlich die im Kirchspiele wohnhaften Mitglieder des Rats, zur Wahl der Hauptpastoren oder nach damaligem Sprachgebrauch der Kirchherren berechtigt gewesen, dann hätten diese Vertreter von Rat und Bürgerschaft nicht im Jahre 1499 vom Kapitel verlangt, daß fortan keine Kirchherren mit Widerwillen der Kirchspielleute eingesezt werden sollten.5) Noch im Jahre 1522, als die Kirchengeschworenen der vier Kirchspiele mitsamt den Aelterleuten, Werkmeistern und erbgesessenen Bürgern sich verbunden hatten, „im Namen Gottes des Allmächtigen Maria seiner lieben Mutter und allen Gottes Heiligen zu Lob und Ehre" eine Aenderung in der Wahl der Kirchherren an den Pfarrkirchen vorzunehmen, stellen sie als erstes Postulat auf, „daß ein würdig Kapitel mit Willen, Vollbort und Beliebung der Kirchspielsherren und Kirchgeschworenen einen gelehrten, frommen, tugendsamen Kirchherrn sezen soll."6) So wenig dachten die Geschworenen noch 1522 daran, anders als aus der Gewalt des Kapitels den Hauptpastor der Pfarrkirche zu empfangen.

Die erste Stelle im Kapitel nahm der Propst ein, der die äußeren Angelegenheiten, namentlich die zahlreichen Besitzungen desselben zu verwalten und gegen Eingriffe zu verteidigen hatte. Deshalb wählte man gern zum Propst einen Herrn, der schon durch seine Geburt einen gewissen Rang einnahm. Vom Jahr 1505 bis 1539 war Joachim von Klizing, ein brandenburgischer Edelmann, Dompropst von Hamburg, vom Könige von Dänemark durch den Hamburgischen Rat zu dieser Würde befördert.) Zugleich war er Dompropst von Brandenburg und von Magdeburg. Es waren mithin viele und wichtige Geschäfte diesem einen Manne anvertraut, eine Anhäufung von geistlichen Würden, die troy allen päpstlichen Erlassen uns noch mehrfach begegnen wird. In der That nahmen ihn seine Geschäfte während der Einführung der Reformation in der Stadt Magdeburg so sehr in Anspruch, daß

er bei der Reformation in Hamburg kaum in Betracht kommt und nur sehr selten sich hier eingefunden hat.

Die innern Angelegenheiten', namentlich die Aufsicht über alle kirchlichen Dinge in der Stadt hatte, wie schon erwähnt, der Dekan. Der Hamburger Nikolaus Hüge hatte diese wichtige Stellung vom Jahre 1496 bis 1508 inne. Ihm folgte der als Humanist und Historiker bekannte, gleichfalls Hamburg durch Geburt angehörige Albert Kranz von 1508 bis 1517. An seine Stelle trat sein Bruder Eggert Kranz, welcher 1524 starb, worauf Klemens Grothe folgte, der mit mehreren Domherren Hamburg 1528 verließ.

Die Schulen in der Stadt Hamburg standen unter einem andern Mitgliede des Domkapitels, dem Scholastikus, welcher gleich dem Propst und dem Dekan den Erzbischof von Bremen mitzuwählen hatte. Andererseits war auch die Scholasterie ein Lehen des Erzbischofs von Bremen, der einen der Domherren dem Kapitel zur Institution präsentierte. Die Würde eines Scholastikus war eine bedeutende. In Bremen bekleidete z. B. ein Graf Christian von Oldenburg und nach diesem der Herzog Johann von Lüneburg im 14. Jahrhundert diese Würde. Da der hamburger Scholastikus keine Kirchengüter zu verwalten hatte, so brauchte er auch dem Kapitel keine Rechenschaft abzulegen. Er war zugleich der Archivar und Kanzler des Kapitels und mußte alle Schriften und Missive desselben entweder persönlich oder durch einen Substituten ausfertigen.) Weil seine Ansichten und auch seine Interessen vielfach von den berechtigten Wünschen der Bürgerschaft abwichen, so geschah es, daß gerade der Scholastikus häufig in Konflikt mit der Bürgerschaft geriet. Ursprünglich hatte er nur die Leitung der Domschule, dann die Leitung aller Schulen der Stadt. Er sezte die Lehrer ein. Gleichwie sich die Domherren überhaupt gern den persönlichen Leistungen zu entziehen suchten, so that es auch der Scholastikus. Statt seiner mußte der Schulrektor den Unterricht erteilen. Der Scholastikus aber zog das Schulgeld ein, das er auch willkürlich erhöhte; er besoldete die Lehrer und verkürzte auch deren Einkünfte. Diese willkürlichen Eingriffe kamen vielleicht nicht häufig vor, allein sie blieben nicht aus. Beschwerten sich die Bürger dann beim Erzbischof, so trat

« ZurückWeiter »