| 1867 - 1286 Seiten
...Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließe», Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfange». Insoweit die Verträge mit fremden Staate» sich auf solche Gegenstände beziehen, welche... | |
| 1867 - 652 Seiten
...u»d andere Verträge mit srenlde« Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen «nd zu empfange». Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche »ach Art. 4 in das Bereich der Bundesgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung... | |
| 1867 - 688 Seiten
...erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staate» einzugchen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt...ist. Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich ans folche («egcnstände beziehen, welche nach Art. 4 in den Bereich der NundesgesetzNtbung gehören,... | |
| Bruno Hildebrand - 1867 - 934 Seiten
...völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu seh li essen , Bündnisse und andere Verträge, mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und lu empfangen berechtigt ist." Artikel 79 derselben Verfassung lautet: „Die Beilehungen des Bundes... | |
| 1868 - 592 Seiten
...Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten...sich auf solche Gegenstände beziehen , welche nach Artikel 4. in den Bereich der Bundesgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluss die Zustimmung des... | |
| Hermann Julius Meyer - 1868 - 830 Seiten
...Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten...Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist ,c. Und in Art. 59 hieß es: Die gesammte Landmacht des Bundes wird ein einheitliches Heer bilden,... | |
| 1870 - 564 Seiten
...Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und xu empfangen berechtigt ist. (Absatz 2.) Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 466 Seiten
...Bund völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zn empfangen berechtigt ist1). Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände... | |
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