Einleitung in das deutsche staatsrecht mit besonderer berücksichtigung der krisis des jahres 1866 und gründung des Norddeutschen bundesBreitkopf & Härtel, 1867 - 492 Seiten |
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... Bundesversammlung , eine ver- hältnissmässig inhaltreiche Darstellung des öffentlichen Rechts des deutschen Bundes und der Bundesstaaten herausgeben ( 1817 ) . Dieses System war das Hauptwerk seines Lebens und behauptete in immer neuen ...
... Bundesversammlung , eine ver- hältnissmässig inhaltreiche Darstellung des öffentlichen Rechts des deutschen Bundes und der Bundesstaaten herausgeben ( 1817 ) . Dieses System war das Hauptwerk seines Lebens und behauptete in immer neuen ...
Seite 288
... Bundesversammlung . Diese , » la diète de Francfort , sollte das einzige verfassungsmässige Organ des Bundes sein und aus zwei Kollegien bestehen , dem könig- lichen , wozu auch der Fürst - Primas und die Grossherzöge we- gen ihrer ...
... Bundesversammlung . Diese , » la diète de Francfort , sollte das einzige verfassungsmässige Organ des Bundes sein und aus zwei Kollegien bestehen , dem könig- lichen , wozu auch der Fürst - Primas und die Grossherzöge we- gen ihrer ...
Seite 296
... Bundesversammlung und ein Direktorium mit dem alleinigen Rechte des Kriegs und Friedens , Landstände , welche auch in der Bundesver- sammlung vertreten sein sollten u . s . w . die päpstlichen Besitzungen Avignon und Venaissin , durch ...
... Bundesversammlung und ein Direktorium mit dem alleinigen Rechte des Kriegs und Friedens , Landstände , welche auch in der Bundesver- sammlung vertreten sein sollten u . s . w . die päpstlichen Besitzungen Avignon und Venaissin , durch ...
Seite 297
... Bundesversammlung soll bestehen 1 ) aus dem Direktorium , welches Oesterreich und Preussen gemeinsam führen , 2 ) aus dem Rathe der Kreisobersten , 3 ) aus dem Rathe der Fürsten und Stände . Ausserdem wird ein Bun- desgericht angeordnet ...
... Bundesversammlung soll bestehen 1 ) aus dem Direktorium , welches Oesterreich und Preussen gemeinsam führen , 2 ) aus dem Rathe der Kreisobersten , 3 ) aus dem Rathe der Fürsten und Stände . Ausserdem wird ein Bun- desgericht angeordnet ...
Seite 301
... Bundesversammlung sollte bestehen aus zwei Räthen , der erste Rath der Kreisobersten oder Könige hatte die vollziehende , der zweite Rath der Fürsten und Stände die gesetzgebende Gewalt mit dem ersten Rathe gemein- sam . In Bezug auf ...
... Bundesversammlung sollte bestehen aus zwei Räthen , der erste Rath der Kreisobersten oder Könige hatte die vollziehende , der zweite Rath der Fürsten und Stände die gesetzgebende Gewalt mit dem ersten Rathe gemein- sam . In Bezug auf ...
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht: Mit besonderer Berücksichtigung der ... Hermann Schulze Eingeschränkte Leseprobe - 2021 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 314 - Mitglieder ersucht, hinsichtlich der Wahl und der Einrichtungen einer angemessenen Nationalvertretung Vorschläge vorzubereiten und die Einladung zu einer Versammlung deutscher Männer schleunigst zu besorgen.
Seite 268 - L. Ennen, Frankreich und der Niederrhein, oder Geschichte von Stadt und Kurstaat Köln seit dem 30jährigen Kriege bis zur französischen Revolution, 2 Bde.
Seite 479 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich. Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode...
Seite 484 - Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob, welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt, und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu nehmen sind.
Seite 475 - Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, unter welchen die Stimmführung sich in der Weise vertheilt, daß Preußen mit den ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt...
Seite 475 - Eigenthums; 7. Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande, der deutschen Schiffahrt und ihrer Flagge zur See und Anordnung gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom Reiche ausgestattet wird; 8.
Seite 378 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 278 - Vergeblich aber würden sie sich geschmeichelt haben, den gewünschten Endzweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mächtigen Schutzes versichert hätten, wozu sich nunmehr der nämliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands übereinstimmend gezeigt haben, verbindet.
Seite 483 - Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird. Dem Kaiser steht der Erlaß der reglementarischen Festsetzungen und allgemeinen administrativen Anordnungen, sowie die ausschließliche Wahrnehmung der Beziehungen zu anderen Post- und Telegraphenverwaltungen zu.
Seite 477 - Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.