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D. Johann Ludwig Klüber.

Fünfter Band.

17-20. Heft.

3 weite Auflage.

Erlangen 1833

bei I. J. Palm und Ernst Enke.

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enthaltend

A) die Instruction, welche dieser Commission ers theilt ward;

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commission

B) die Protocolle dieser Commission über ihre sechs Sizungen, vom 24., 25. und 28. December 1814, 7., 17. und 19. Jänner 1815, nebst den dazu gehör rigen Beilagen;

C) zwei Berichte der Commission an ihre Herren Committenten.

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Vorwort

bes: Herausgebers.

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Ein Hauptgegenstand der CongreßVerhandlungen war die Verfügung über verschiedene eroberte und andere Länder oder Landesbezirke, welche neu erworben, ihren, vori gen Besizern wieder überlassen und angerechnet, abgetreten, zugetheilt, vertauscht, oder vertheilt wurden, oder werden sollten. Bei Verfügungen dieser Art kam, unter andern, der statisti sche Werth, insbesondere die Volksmenge, folcher Länder oder Landesbezirke in Betrachtung.

Acten d. Congr. V. Bd. 1. St.

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Damit man nun bei den Unterhandlungen über dergleichen.

menge jener aufgehalten würde durch Erörterung der

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Volksmenge jener TerritorialGegenstände, so ward diese Erör terung als vorbereitende Arbeit an eine hiezu ernannte Com'mission verwiesen. Diese sollte, nach den besten statistischen Hülfsmitteln, sowohl gedruckten als auch ungedruckten, sich über eine bestimmte Summe, und auch über die Beschaffenheit der Volksmenge eines jeden in Frage stehenden Landes oder Bes zirks pereinigen, und ihre Angaben sollten bei den Unterhandlungen des Congresses als einzig richtig und unwidersprechlich gelten.

Die Verhandlungen dieser statistischen Commission folgen hier, in ihrer chronologischen Ordnung. Sofern die Angaben aus noch ungedruckten Quellen geschöpft sind, liefern sie neue Ausbeute, vorzüglich für die ZahlenStatistik, weil Alles auf die sogenannte Seelenzahl berechnet ist. Zur, Bequemlichkeit der Leser, folgt hier zunächst eine Uebersicht dieser Acten.

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Acten der statistischen Commission...

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A. Instruction für die statistische Commission, vom 24. Dec. 1814.

B. Sechs Protocolle dieser Commis

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fion.

I. Protocoll vom 24. Dec. 1814.

Benennung der Länder und Bezirke, deren Volksmenge bestimmt werden soll. Nach wessen Angabe ?- VorTäufige Angabe der Bevölkerung von folgenden Ländern und Bezirken: 1) Herzogthum Warschau, nebst Danzig. 2) Königreich Sachsen. 3) Königreich Westphalen. 4) Größherzogthum Berg. 5) Wieder eroberte Theile des französischen Kaiserreichs, in den Niederlanden, in Teutschland und Italien.

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II. Protocoll, vom 25. Dec. 1814.

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Fortsegung: Insel Elba. Ferner 6) Königreich Ita lien. 7) Illyrische Provinzen. 8) Herzogthum Luc. Provinzer ca und Piombino, nebst Massa, Carrara und Carfagnano. 9) Sieben Inseln. 10) Großherzogthum Frank furt. Fürstenthümer: 11) Isenburg, 12) Hohenge. roldseck oder Leyen, 13) Neufchatel. Wie und von Wem die vorbereitenden Arbeiten sollen vorgenommen werden.

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III Protocoll, vom 28. Dec. 1814.

• ?

Eintritt eines russischen Bevollmächtigten.

Preussische und hannöverische Erklärungen über die in dem ersten Protocoll enthaltene Clausel, daß vom dem rechtmäßigen Regenten nicht abgetretene Länder, zu den eroberten nicht zu rechnen seyen. Prüfung der Erörterungen des preussischen Hrn. Staatsr. v. Hoffmann über Volks. menge in dem Herzogthum Warschau, Königreich Sachsen, Großherzogthum Berg. Bestimmung der, Methode, nach welcher die Volksmenge des Königreichs, Westphalen und der vormaligen französischen Departemente auf der rechten Rheinseite zu erörtern sey. Bestimmung der Volksmenge des Königreichs Westphalen im Ganzen. Auftrag an die Herren von Hoffmann und v. Martens.

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Beilagen. 1) Note des Herrn Grafen von Nef= selrode. 2) Erklärung der preussischen Herren Commissarien. 3) GegenErklärung des Herrn Grafen von Münster. Ausführliche Erörterungen der Volksmenge 4) des Herzogthums Warschau, 5) des Königreichs Sachsen, 6) des Königreichs Westphalen, 7) des Großherzogthums Berg.

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IV. Protocoll, vom 7. Jänner 1815.

Hr. Staatsrath v. Hoffmann übergiebt abermalige Erörte

rungen über die Volksmenge des Königreichs Westpha= len, des Großherzogthums Berg, und der "ehemaligen französischen Departemente auf der rechten Rheinseite. Der Herr Secretar der Commission übergiebt einen Bericht über

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