Beiträge zur Kunde der Geschichte so wie des Staats- und Privat-Rechts des Herzogthums Holstein: 1Königl. Taubstummen-Inst., 1822 - 188 Seiten |
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... jeßigen Lage der Territo- rial - Streitigkeiten der Stadt Lübeck mit den Herzogen von Holstein ; nebst einem An- • hange , mehrere , zum Theil noch ungedruckte , Actenstücke enthaltend Beitrag II . Beantwortung der Frage : gilt in denen ...
... jeßigen Lage der Territo- rial - Streitigkeiten der Stadt Lübeck mit den Herzogen von Holstein ; nebst einem An- • hange , mehrere , zum Theil noch ungedruckte , Actenstücke enthaltend Beitrag II . Beantwortung der Frage : gilt in denen ...
Seite 1
... jeßigen Lage er Territorial - Streitigkeiten der Stadt Lübeck mit den Herzögen von Holstein ; nebst einem Anhange , mehrere zum Theil noch ungedruckte Actenstücke enthaltend . Vorwort . Jedem Freunde der Geschichte und des Staatsrechts des.
... jeßigen Lage er Territorial - Streitigkeiten der Stadt Lübeck mit den Herzögen von Holstein ; nebst einem Anhange , mehrere zum Theil noch ungedruckte Actenstücke enthaltend . Vorwort . Jedem Freunde der Geschichte und des Staatsrechts des.
Seite 3
... jeßigen Lage nach im Zusammenhange dargestellt zu finden . Eine solche Zusammenstellung fehlte bisher . Der Wunsch , diese Lücke zu füllen , vergnlaßte den Verfasser , dem Pu blico den nachfolgenden Aufsaß mitzutheilen . Auf besondere ...
... jeßigen Lage nach im Zusammenhange dargestellt zu finden . Eine solche Zusammenstellung fehlte bisher . Der Wunsch , diese Lücke zu füllen , vergnlaßte den Verfasser , dem Pu blico den nachfolgenden Aufsaß mitzutheilen . Auf besondere ...
Seite 64
... jeßigen alten Schütten gewisse Zeichen gesetzet , und darüber das Wasser nicht gestauet werden , wie denn niemand bemachtiget seyn soll , die Schütten eigenmach tig aufzuziehen , sondern da zum Behuf der Schiffahrt Wass ser nöthig , sol ...
... jeßigen alten Schütten gewisse Zeichen gesetzet , und darüber das Wasser nicht gestauet werden , wie denn niemand bemachtiget seyn soll , die Schütten eigenmach tig aufzuziehen , sondern da zum Behuf der Schiffahrt Wass ser nöthig , sol ...
Seite 79
... jeßige besißere selber nicht in Abrede nehmen werden ; alß befrembdet Vnß nicht Wenig , wie Ewre Bürgerschafft dergleichen eigenmächtige thatlichkeiten auff Bnserm Territorio , Berüben , denen Von Vnfern Vor : fahren , den Possessoribus ...
... jeßige besißere selber nicht in Abrede nehmen werden ; alß befrembdet Vnß nicht Wenig , wie Ewre Bürgerschafft dergleichen eigenmächtige thatlichkeiten auff Bnserm Territorio , Berüben , denen Von Vnfern Vor : fahren , den Possessoribus ...
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alß Anhang Lit Anhang pag Becker loc Besißer Besizer Beweisfrist Beweistermin Bischof Böhter Bürger Bürgermeister und Rath Christian IV Curien Dänischer Dännemark demnach dieſe Dörfer und Güter Durchlaucht Eckhorst ertheilten Eutin freien Reichsstadt Lübeck freyen Friedrich Fürstenthumb geschehen Glückstadt Gnaden Gotthard von Höveln Grafen Adolph Güther Haus Herrn Herzögen von Holstein Herzogthümer Schleswig Herzogthums Holstein Hochfürstl Hochstiftes Lübeck Holstein Holstein belegenen Holſteiniſchen Holsteinischen Rechts Holsten Ihro Königl indeß Interlocuts Jahre jeßigen Johann Kaiser König Christian Kurzer Bericht u. f. w. Landbegüterten Landeshoheitsrechte laſſen lich Lübeckischer Seits Lübeckschen Lübsche Recht Lübſchen Lübschen Güter Maytt Moisling muß Oldesloe Privilegien Rath zu Lübeck Recesses Reichs Reichshofrath Ritterschaft Sache Schleswig Segeberger Segeberger Concordate selbige seyn ſich Stadt Lübeck Steinrade Stockelsdorf Stormarn Streitigkeiten territorio Theile Themicolae Trave Trenthorst Turbation unsere Untergehörigen unterm Unterthanen Urkunde Vergleich viva voce vndt vorbenannte Vorsteher Wagrien ward Westerau wider Wulmenau