ein justa causa restitutionis und die desfällige Erklärung des Anwalts ist eine hinreichende Bescheinigung Restitution, wenn die Frist zur Einwendung und Einführung eines Rechtsmittels versäumt ist . S. Seite 325 359 Schulvorsteher sind zur gerichtlichen Beitreibung von Schulbaukosten durch einen Auftrag des Visitatoriums legitimirt Schiedsgericht, der Obmann desselben ist zur Abgebung einer von den Aussprüchen der Schiedsrichter abweichenden Entscheidung befugt die Gültigkeit des von dem Obmann abgegebenen Schiedsspruchs ist nicht dadurch bedingt, daß die Schiedsrichter ihre auseinandergehenden Ansichten in einer bestimmen Form dem Obmann dargelegt haben. Schiedsspruch kann vor dem ordentlichen Richter nur aus solchen Gründen, welche die Nichtigkeit eines richterlichen Erkenntnisses herbeiführen würden, angefochten werden Schüttung fremden Viehs. . Sachverständige, sich widersprechende Gutachten eines und desselben Sachverständigen . 5 30 . . 264 30 55 2280 20 335 70 ob die Verdächtigkeit eines Sachverständigen zu seiner Verwerfung berechtige . . 220 Servitutenersihung auch dann, wenn der Er |