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Von den vorstehenden 128 Dörfern gehören: Im Trachenbergschen: dem Fürst 33, den Ade lichen 10, den Stiftern 4. Im Militschschen: dem Standesherrn 17, den Adelichen 29. Im Neus schloß. dem Standesherrn 12, den Adelichen 1. Im Freihanschen: dem Standesherrn 6, den Ade. lichen 3. Im Sulauschen: dem Standesherrn 13.

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§. 7.

Hausthiere.

Bey der legten Aufnahme sind im Kreise gezäh let worden, außer den Pferden, Ochsen, Kühen und Schweinen: 48337 Schafe, die 3972 Stein Wolle gaben; 660 Bienenstocke.

§. 8. Einwohner.

Im ganzen Genommen, hat der gemeine Manu einen so ziemlich guten Charakter. Im siebenjähri gen Kriege find die Einwohner in vielen Dorfern durch öftere Plünderungen und andere Expressungen sehr mitgenommen worden, verarmt, und können sich noch nicht recht erholen. Ihre Religion ist untermengt, katholisch und evangelisch, beynahe gleich, und die Sprache größtentheils deutsch. Pols nisch wird nur in einigen nahe an Polen liegenden Dörfern geredet. Merkwürdig aber ists, daß zwi. fchen Trachenberg und der polnischen Stadt Ra witsch wenige Leute polnisch können; ja daß ganze Dörfer ohne diese Sprache sind, da doch hinter Ras Na 2 witsch

witsch nach Trebniz zu in einem ganzen Striche, besonders in den Stiftswald-Dörfern, sehr viel pols nisch gesprochen wird. Im Neuschlößischen tragen die Mannspersonen gemeiniglich grüne ober blaue Kleidung.

Die Anzahl der sämmtlichen Kreisbewohner be trug im Jahr 1787 33903 Seelen.

Auf eine Quadratmeile kommen 2120 Menfchen.

§. 9. Merkwürdigkeiten.

Bey der großen Grenzberichtigungskommißion zwischen Schlesien und Polen kam es dahin, daß das polnische Dorf Pardowa von Polen an Schle fien, dagegen aber das schlesische Dorf Neu-Olsche, oder schwarze Kehle genannt, von Schlesien an Pos len abgetreten wurde. Doch blieben die Einwohner des lehtern in Schlesien, und erhielten andere Stels len, so daß nur das leere Dorf an Polen kam.

§. 10.

Politische Verfaffung.

Der Kreis ist in zweyerley Kantons eingetheilt. Das Fürstenthum Trachenberg, die Standesherr fchaft Militsch, nebst den Minderherrschaften Freihan und Sulau gehören unter den Kanton des Infanterieregiments Graf v. Anhalt; die Minderherr. schaft Neuschloß aber unter den Kanton des Infan terieregiments von Wendessen,

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Auch in Ansehung der Landschaft ist im Kreise die Einrichtung verschieden, da die Minderherrschaf ten Neuschloß, Freihan und Sulau mit Goschůz zu» sammen treten, und mit jenem einen eigenen Kreis. beputirten halten, welcher bey dem Breslauschen Landschafts-System ihre Sache besorgt. Jährlich wird wechselsweise in einer dieser dreh Minderherr schaften ein Landtag gehalten.

Das Fürstenthum Trachenberg ist mit Breslau, die Standesherrschaft Militsch aber mit Dels vers einiget.

Dritte Abtheilung.

Von den Städten.

A. Von Militsch.

Militsch, in alten Urkunden Mielicz, Milich, Milith, lat. Milicium genannt, ist ein mittels mäßiges Städtchen, jedoch der Hauptort in der freyen Standesherrschaft dieses Namens, liegt am Bartschflusse zwischen den Fürstenthümern Wohlau, Dels, Trachenberg, und der Standeeherrschaft Wartenberg, 8 Meilen von Breslau an der polnis schen Grenze, hat zwar keine Mauern, aber doch 3 Thore: das polnische, deutsche und Schloßthor, wiewohl legteres nur aus einem Schlagbaume be stehet, und ist, die Hintergaffen ausgenommen, sonst burchgängig gepflastere, de

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Um welche Zeit, von wem, und bey was für Ge leg nheit dieser Ort erbauet worden, ist aus Mangel der Nachrichten unbekannt. So viel ergiebet fich nur aus der Geschichte, daß das hiesige Schloß ehe. dem eine ansehnliche Veste gewesen, und solches sehr olt seyn muß. Denn schon 1154 gehörte dasselbe dem Bisthum Breslau, wie aus einer Bulle Pabst Hadrianus IV. d. 1154 1) und einer andern vom Pabst Innocenz IV.) d. 1295 erhellet; wie es aber an das Bisthum gekommen, ist nicht auszus mitteln, Wahrscheinlich muß es etwa demselben unter dem Bischof Walter vom damaligen Landesa herrn geschenkt worden seyn, und durch diese Data wird die Angabe derjenigen wiederlegt, welche bes haupten, daß dies Schloß nebst dem dazu gehöris gen Gebiete vorhin den Tempelherrn gehört habe. *)

Milicsch blieb unter der Gerichtsbarkeit des Bisthums bis in das Jahr 1339. ) Denn nun ver. langte der König Johann aus Böhmen vom das

mali.

1) Vermöge dieser Bulle nahm Pabst Hadrian IV. 1154 den Bischof, seine Kirche, und deren Güter in Schuß; es wird darinn ausdrücklich das Caftrum Milich genannt.

2) Mittelst dieser Bulle befreiete Pabst Innocenz den Bischof Thomas 1295 von der erzbischöflichen Jurisdiction, und nennt abermal das Caftrum Milith ein bisthümlich Eigenthum.

3) Diefer Orden florirte noch 1154 - 1295, und ward erst 1307 aufgehoben. Da durch diese Zeit das Bisthum ein Bestß von Militsch war, so konnte es nicht den Tempelherrn gehören.

4) Breslauer Briefe II. Th. S. 129. Theb. feßt das Jahr 1336.

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maligen Bischof Nanker, daß er ihm gegen ein an fehnliches Aequivalent das Schloß, als eine Grenz veste gegen Pohlen abtreten möchte. Nanker weigerte sich. Weil daher der König in der Güte nichts bewirken konnte, wurde das Schloß belagert, und der darinn kommandirende Archidiakonus Heins rich, (oder wie ihn andre nennen, Hieronymus) v. Würben, durch einen guten Vorrath Flaschen mit› wälschem Weine zur Uebergabe gebracht. ) Der bigote Bischof Nanker belegte zwar deswegen den König mit dem Banne; doch dieser kehrte sich dar an nicht, sondern behielt Schloß und Stadt in seis ner Obmäßigkeit, bis solche endlich nach seinem Tode von dessen Sohn K. Karl IV. dem Bischof Przezislaus 1342 wieder eingeräumet wurde, welcher Schloß und Stadt, in Betracht, daß solche dem Bisthume nur zur Last gereichten, nebst dem ganzen dazu gehörigen District 1358 an Herzog Konrad den Weißen zu Dels um 1500 Mark vers Faufte. Nach dem Absterben der Delsnisch-Piasti fchen Herzoge fiel Militsch mit andern Ländereyen an die Krone Böhmen. König Uladislaus schenk te Stadt, Schloß und Herrschaft mit allen Gerech tigkeiten denen Freyherrn v. Kurzbach, und beyde haben sofort an immer eigene Herrn gehabt, bis folche an den gegenwärtigen Standesherrn, Joa chim Karl Graf v. Malzan Excell. gekommen. 1536 brannte das Schloß, und darauf 1549 die ganze Stadt ab. Was dieselbe sonst in den Krie gen für Schicksale erlitten, ist mir in Ermangelung der Nachrichten unbekannt. Im fiebenjährigen Krie

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1) Thebes. Liegn. Jahrb. III. Th. cap. 31. S. 185.

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