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§. 5. Waldungen.

Die vorzüglichsten Waldungen im Fürstenthume trift man.in der Gegend um Priebus an Sie bestehen größtentheils aus Kiefern, die hier am besten fort. fommen. Auch im Saganschen Distrikt ist viel Buschwerk von Kiefern, Eichen und lebendigem Holz, als Birken, Erlen 2c. woraus jährlich eine große Menge, sowohl Bau als Klasterholz verkauft, und den Einwohnern ihr Bedürfniß zum Brennen und Brauen reichlich gewährt wird. In lehterm Revier kostet die Klafter kiefernes 1 Rthlr. 4 Ggr. eiche. nes 1 Rthl. 8 Ggr. Wild giebt es daher ebenfalls von allerley Art, wenn auch nicht überflüßig, doch hinlänglich. Die meisten Dominia haben auf ih

rem Territorio die hohe Jagd..

§. 6.

Geb kude.

Herrschaftliche Schlösser, denen dieser Name eis gentlich zukommt, hat zwar der Kreis nicht aufzu weisen, dagegen aber viel adeliche Wohnsike, welche meist maßiv und einige nach guter Bauart angelegt find Vorzügliche Gårte sowohl zur Lust als Nuhung werden 13 gezählt.

Im Saganschen und Naumburgschen sind die Wohnungen der Dorfleute meist von Bindwerk, mit Lehm ausgefeht im Priebusschen hingegen, wo mehreres Holz ist von Bolen oder geschroten, und werden durchgehends in gutem Baustande erhalten.

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Es befinden sich überhaupt im Fürstenthum:

3 Städte: Sagan, Priebus, Naumburg. I Unaccisbarer Flecken: Freiwalde. 124 Dörfer, und in diesen

27 Adeliche Wohnfiße, ohne 3 wüstliegende. 123 Herrschaftliche Vorwerke.

48 Kirchen, worunter 8 evangelische.
35 Pfarrhauser.

59 Schulen.

1143 Bauern.
1982 Gärtner.

507 Häusler, incl. der Gemeinhäuser.
92 Wasser und Windmühlen.

2 Papiermühlen, deren 1 in Sagan.
IO Thecrofen.

I Potaschsiederen.

2 Hammerwerke, zu Tschirndorf und Neus
hammer.

Bleichen bey Puschvorwerk, wo an 900
Scheck Leinwand gebleicht wird.

1 Glashütte zu Wiesau, welche 1657. ans
gelegt worden, und worinn schönes

Glas und Kronleuchter gemacht werden.

Vori obigen 124 Dörfern gehören dem Herzoge 40, den geistl. Stiftern 20, der Kämmerey 8, den Adelichen 56, Summa 124.

Feuerstellen sind überhaupt : in den Städten 835, auf den Dörfern 4031, Summa 4866.

Kolonien find gegenwärtig erst 2 angelegt, nåm lich: Reußenfelde bey Rückersdorf von 20, und

Neua

Neupoidriz bei Aftpoidriz von 10 Befihungen. Jn. dessen hat man viele Dörfer mit neuen Freyhäusler. stellen vermehrt.

§. 7. Hausthiere.

Da an vielen Orten im Kreise das Heu und die nöthige Gråserey mangelt, so ist hier die Viehzucht und die Nugung davon sehr mittelmäßig.

Die

Pferde sind untermischt, meist vom mittlern Schla ge. Der Viehbestand war 1785 zusammen 1018 Pferde, 54 Fohlen, 783 Ochsen, 8303 Kühe, 5901 Stück Jungvich, 30748 Schaafe, 2409 Bienens stocke.

§. 8. Einwohner.

Der Charakter der gemeinen Leute ist durchge hends gut zu nennen; denn sie sind höflich, unvers broffen in der Arbeit, folgsam ihrer vorgesezten Di brigkeit, gefällig gegen Jedermann, haushälterisch, und zu feinen besondern Ausschweifungen geneigt. Nur wenige unter ihnen möchten etwa von entgegen gefeßter Art seyn.

Die Sprache ist Deutsch, die Religion theils lu thrisch theils katholisch, erstere jedoch die stärkste, weil es viele Dörfer giebt, worinn Niemand katho lisch ist.

1

Die Anzahl der sämmtlichen Fürstenthumsein. wohner war im Jahr 1786 in den Stådten 4726, in den Dörfern 25857, Summa 30583, auf eine Quadratmeile kommen 1530 Einwohner.

§. 9. Merkwürdigkeiten.

Ueberreste von öden oder zerstörten alten Schlöf. fern giebt es im Kreise nicht. Die adelichen Woh nungen zu Abloßbrunn, Kunzendorf Naumburg.. und Altpoidriz liegen zwar wüste, sind aber nicht bemerkenswerth. Zu Ablaßbrunn war ehedem ein Wallfahrtsort Zu Altkirch soll vor Zeiten ein Gößentempel gewesen seyn. Im Bezirk der Stadt Sagan und des Dorfes Niedergorb wurden bey An. legung neuer Strassen Urnen gefunden. Die große königliche Heerstraße wurde 1782 vollendet; komme bey Eisenberg ins Sagansche, und geht bey Sagan und Naumburg vorben. Rückersdorf zeichnet sich dadurch aus, das es das größte und volkreichste Dorf im Fürstenthume ist,

§. 10. Verfassung.

In Unsehung der Steuern gehört der Kreis zur 2ten Klasse, bey der Assekuranz aber zur zten Sozies råt, und ist dem Kanton des von Bosseschen Dra. gonerregiments unterworfen.

Die Königl. Glogausche Kammer läßt durch einen Landrath die Finanz- und Kammeralgeschäfte auf den Dörfern besorgen, dem noch, wie gewöhnlich in allen Kreisen, 1 Marschkommissarius 2 Kreisdeputirte, 1 Kreisphysikus und 1 Steuereinnehmer beygesezt find.'

Was die Justiz betrift, so hat jedes Dominium seine, Gerichtsbarkeit, und der Herzog seine Regierung, welche unter der Glogauschen Oberamtsregierung Freher.

Zweite Abtheilung.

Von der statutarischen Erbfolge im
Fürstenthum Sagan.

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́s findet sich zwar nicht, daß die Städte von alten Zeiten her mit Breslauschen oder Glogaufchen Recht wären versehen worden, indessen scheis net es, daß sie zu den Zeiten, wo das Fürstenthum Sagan noch zum Glogauschen gehört, an den sta. tutarischen Rechten der Stadt Glogau Theil genom men, da die vorhandenen Statuten der Stadt Sagan Spuren davon enthalten; wiewohl das konfirmirte Statut der leztern Stadt d. 1508 in Erbfällen, so weit das Statut davon nicht disponirt, das Magdes burgische Recht zur Regel festgesezt hat.

Hiernächst findet sich, daß, obzwar durch Annahs me des Magdeburgschen Rechts durchgehends neue Gewohnheiten in Hebung gekommen, dennoch die Städte

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