Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin. Unter Mitwirkung der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen im Ministerium der geistlichen, Unter- herausgegeben von Johann Ludwig Casper. Vierter Band. Berlin, 1853. Verlag von August Hirschwald, Unter den Linden No. 69. Inhalt. Zweifelhafte Arsenikvergiftung. Superarbitrium der Königl. wis- Die sechszehnjährige Luise Braune als Wunderdoctor und die sie- benzehnjährige Philippine Krautz als weiblicher Münchhausen Ein Beitrag zur Lehre von der wahrscheinlichen Lebensdauer der Bemerkungen über eine Epizootie der Hundswuth in Hamburg Ein Fall von Kindermord. Vom Kreisgerichtsarzt Dr. Fischer Ueber die Schädlichkeit des Rauchs der Coaksöfen in sanitätspo- lizeilicher Beziehung. Gutachten der Königl. wissenschaftli- 122 Mord unmittelbar nach dem Beischlafe. Superarbitrium der Kö- nigl. wissenschaftlichen Deputation. Erster Referent: Casper 161 Ein Beitrag zur Lehre von den Bleivergiftungen. Vom Dr. Cle- mens Ueber die gesundheitsschädlichen Einflüsse, welche nur aus der Unkenntniss gewisser Gewerbetreibenden herbeigeführt wer- den. Vom Kreisphysikus Sanitätsrath Dr. Boretius. Zur Lehre vom Kindermorde. Vom Dr. Flügel Zur Warnung für Gerichtsärzte bei Schwurgerichten. (Zweifelhafte Zurechnungsfähigkeit.) Gutachten der Königl. wissenschaftli- chen Deputation Seite . 256 276 Ueber die sichere Erkennung von Blut und von Blutflecken bei ge- richtlichen Untersuchungen. Vom Prof. Dr. Heinrich Rose 295 Vermischtes : a. Ueber die giftige Wirkung des Waschblau. Vom Dr. Rosen- 1.. Zweifelhafte Arsenikvergiftung. Superarbitrium der Königl. wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen. (Der nachfolgende Fall bietet bei der jetzigen Lage unserer Strafgesetzgebung, die Gewissheit über den Thatbestand verlangt, in Betreff dessen sich das frühere Strafgesetz mit der blossen Wahrscheinlichkeit begnügte, ein besonderes Interesse. Die gravirendsten Umstände sprachen gegen den Angeschuldigten, und viele objectiv nachgewiesene Thatsachen schienen ebenfalls zu berechtigen, eine stattgehabte Vergiftung anzunehmen. Diese Ansicht findet sich im Gutachten des zweiten Referenten vertreten, während das des ersten Anstand nahm, eine Vergiftung als vollzogen anzunehmen. Nach einer langen und wiederholten Debatte entschied sich die Majorität der Deputation für die letztere Ansicht, und nahm das Gutachten des ersten Referenten als das ihrige an, wie wir es hier folgen lassen. Wir fügen jedoch, auf den Wunsch der Deputation, auch das Gutachten des zweiten Referenten bei, und glauben auch unsrerseits gerade dadurch das Interesse der Mittheilung zu erhöhen. C.) Geschichts-Erzählung. Der Hütteninspector zu E., Wilhelm T., hatte sich bis auf zeitweise Halsschmerzen und Kolik stets einer guten Gesundheit erfreut. Am Mittwoch, den 14. Mai 1851, begab sich derselbe mit mehreren Bekannten und Freunden, unter welchen sich auch der Amtmann Albert Bd. IV. Hft. 1. 1 |