Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen, Band 3

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Johann Ludwig Casper
Hirschwald., 1853
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 321 - Die Verbreitung der Wuthkrankheit unter den Hunden erfordert die Anordnung von Maassregeln, durch welche das Publikum gegen die Beschädigung durch tolle Hunde möglichst gesichert wird. Das Polizei-Präsidium verordnet daher auf Grund des $.11. des Gesetzes vom 11. März 1850 über die
Seite 158 - Der Cretin vor Gericht. Ludwig Kober von Tübingen wegen Tödtung seiner beiden Eltern und seiner Schwester verurtheilt. Ein Beitrag zur Kunde des cretinischen Stumpfsinns für Gerichtsärzte, Richter und Psychologen. Nebst einem Anhange, betreffend die Verweisung der Verbrecher von zweifelhaftem Seelenzustande
Seite 138 - von dem Polizei - Präsidium als Beilage des nach Vorstehendem zu erstattenden Berichts eingereicht. 5) Die Materialien, welche zur Anfertigung der bei 4. gedachten Nachweisung und des eben daselbst erwähnten gutachtlichen Berichts erforderlich sind, liefern a) die bei 1. und 3. gedachten Untersuchungen an Ort und Stelle, b) die Akten der
Seite 138 - gleichzeitig an Ort und Stelle alle diejenigen Materialien, welche sowohl zur Beantwortung der Fragen, welche in der Verordnung vom 16. Juni 1830 bezeichnet sind, als zur vollständigen Ausfüllung der Rubriken der Jahres-Nachweisung der Irren erforderlich sind, aufgenommen hat, ferner auch y) in der Quartal-Liquidation des betreffenden
Seite 138 - Anleitung eine Nachweisung der Irren, welche im abgelaufenen Jahre im Kreise, sowohl in den in solchem gelegenen Städten, als in den Dörfern unter Ausschluss der in öffentlichen oder Privat-Irrenanstalten Aufgenommenen vorhanden waren, und reichen dieselbe mittelst gemeinschaftlichen gutachtlichen Berichts spätestens bis zum 15. Februar des nächstfolgenden Jahres der vorgesetzten Regierung ein. Für die Stadt Breslau tritt in allen vorstehenden
Seite 317 - Hebammen, welche verabsäumen, einen approbirten Geburtshelfer herbeirufen zu lassen, wenn bei einer Entbindung Umstände sich ereignen, die eine Gefahr für das Leben der Mutter
Seite 139 - erwähnten gutachtlichen Berichts erforderlich sind, liefern a) die bei 1. und 3. gedachten Untersuchungen an Ort und Stelle, b) die Akten der Landräthe und Kreis-Physiker, und insoweit diese nicht ausreichen, c) die von den Ortsbehörden bei Zeiten, immer aber vor dem Jahresschluss einzuholenden
Seite 137 - gleichförmige Einrichtungen bestanden. Um daher für die Zukunft ein übereinstimmendes Verfahren eintreten zu lassen, werden nachstehende Vorschriften ertheilt: 1) Die Königlichen Landräthe und Kreis-Physiker haben, besonders aber die letzteren, bei Gelegenheit der Bereisung der Städte und Ortschaften des Kreises in
Seite 286 - Fällen durch Hülfe der Kunst geheilt worden, ingleichen ob die Verletzung nur wegen der eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit des Getödteten, oder wegen der zufälligen Umstände, unter welchen sie zugefügt wurde, den tödtlichen Erfolg gehabt hat.
Seite 319 - demnächst von den natürlichen Blattern befallen, so sind deren Eltern und resp. Vormünder wegen der versäumten Impfung, in Hinsicht der dadurch hervorgebrachten Gefahr der Ansteckung, in polizeiliche Strafe zu nehmen.

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