Überdieß erregen Feldmanöver durch die Neuheit und den Wechsel der Gegenstände ein besonderes Interesse. Offiziere und Gemeine, von dem ewigen Einerlei des Ererzierplaßes mit Ekel und Überdruß erfüllt, gehen mit Vergnügen zu einem Feldmanöver. Ihre Aufmerksamkeit ist dabei gespannt, und wenn auch keine moralischen Triebfedern spielen, so sind dagegen alle geistigen Kräfte in Bewegung, selbst der Wetteifer und Ehrgeiß angeregt. Man braucht in der That nicht viel weniger Einsicht, um ein Feldmanös ver gut auszuführen, als man in einer ähnlichen feinds lichen Gelegenheit nöthig hätte. Auch lernt man bei einem solchen Manöver mehr, als auf dem Ererzierplay in zehn Tagen. Es gibt noch hie und da Vorurtheile gegen Felds manöver, die aber hauptsächlich in der Beschränktheit, Gemächlichkeit und Herkömmlichkeit ihren Grund haben. Die größten Hindernisse, die sich denselben entgegen= stellen dürften sind das angebaute Land, und in gro Ben Garnisonen der starke Dienst. Es ist klar, daß vor beendigter Eente kein Feldmanöver gegeben werden kann; allein bis dahin wird ohnehin die Einübung der nothwendigen Esolutionen auf dem Ererzierplaß dauern. Nach der Ernte aber, und die ganze sogenannte Ererszierzeit hindurch, wo gewöhnlich Truppen - Zusammenz ziehungen Statt finden, soll man nicht etwa dasjenige, was früher auf dem Ererzierplaß als Vorbereitung geschah, wiederholen, sondern sich bloß mit Bewegungen im Großen, mit der zerstreuten Schlachtordnung, und dem praktischen Unterricht im Vorposten und Patrullendienst, endlich ́mit Feldmanövern beschäftigen. Man wird immer ein Terrain finden, wo man, ohne dem Landmann zu schaden, selbst im Großen manövriren kann. Man gibt ja Feldmanöver, freilich nur äußerst selten, alle Jahre einmal; aber wo man eines gibt, können auch mehrere gegeben werden. -Was die großen Garnisonen betrifft, so sind sie allerdings dadurch, daß ihre Mannschaft beinahe immer, während im Dienst ist, und oft ein bis zwei Stunden zu marschiren hat, che sie aus der Stadt kommt, sehr im Nachtheil gegen die auf dem Lande verlegten Truppen. Indeffen kann selbst hier, wenn man nur ernstlich will, und die Truppe nicht umsonst auf dem Erer= zierplaß ermüdet, genug geschehen, und das Übrige durch Garnisonswechsel eingebracht werden. Der Nutzen aller praktischen Übungen, und bes sonders der Feldmanöver ist durch die Erfahrung bekräf tigt. - Die Preußen hatten bei Beginn des sieben. jährigen Krieges ihre Überlegenheit großen Theils ihrer Manövrirfähigkeit zu danken, die sie durch die großen Manöver, welche Friedrich der Zweite jährlich ausführen ließ, erlangt hatten. Die Schlachten von Prag und Leuthen sind davon unwiderlegbare Beweise. Bei der gegenwärtigen Militärverfassung der meisten Staaten, deren stehende Heere eigentlich nur Gerippe sind, ist es von der äußersten Wichtigkeit, daß das, was bei den Fahnen sich befindet, die größtmög= liche Vollkommenheit in taktischer Ausbildung erreiche, um, wenn einstens die bedrohte Freiheit und Unabhängigkeit des Thrones und Vaterlandes die Massen der Reserven und Landwehren zu den Waffen ́ruft, diese mit tüchtigen Stabs, Ober- und Unteroffizieren verses hen werden können. Auch die ungeheuern Kosten der Unterhaltung eines stehenden Heeres werden nur ge= rechtfertiget, wenn dieses allen Forderungen, die der Staat an dasselbe machen darf, vollkommen entspricht. Nur die reinsten Absichten haben diese Bemerkungen veranlaßt. Ihr Zweck ist erfüllt, wenn sie zum Nachdenken über diesen wichtigen Gegenstand angeregt, und einer geschickteren Feder Stoff zur Widerlegung, oder zur gründlichern Bearbeitung desselben gegeben haben. IV. Neueste Militärveränderungen. Beförderungen und übersehungen. Seine königliche Hoheit der regierende Großherzog von Baden, Ludwig August Wilhelm, erhält das 59. Infanterieregiment: vakant Großherzog von Baden. Kienmayer, Baron, G. d. K. Kommandirender General in Siebenbürgen zum Kommandirenden Generalen in Mähren ernannt. Mack, Baron, in seine vorhin bekleidete Feldmarschall. lieutenants Charge wieder eingeseßt und nors malmäßig pensionirt; auch erhält derselbe den Maria Theresien Orden mit der ihm ge bührenden Ordenspension. Koller, Baron, F. M. L. als Divisionär nach Jung. Fenner, F. M. L. als Gollner, G. M. als Brigadier nach Venedig Detto. Wattlet, G. M. als Wagel, G. M. als bunzlau überf. detto nach Kremsir detto. detto nach Udine detto. Spiegel, 6. M. als Brigadier nach Pösing übers. detto. Rommer, Obstl. v. Pionnierkorps z. Obst. im Korps bef. Schuller, Obst. v. Duka J. z. G. M. u. Brigadier in Przemisl bef. Nassau, Friedrich Prinz, Obl. v. E. H. Karl J. z. sup. Hptm. im N. bef. Dobrovsky, Obl. v. Zach J. in der Neust. milit. Akade= mie angest. z. Kapl. bei vak. Jos. Kolloredo J. R. bef. Albini, sup. Maj. v. detto. detto. Rehbach, Baron, Obstl. v. Chasteler J. z. Obst. und decto detto. Plosek, Kapl. v. Pontonier Bat. z. Hotm. das. bef. Beller, Obl. v. dettto. Kapl. Detto. Sippel, UI. v. Czebak, Obbrückmstr. v. detto z. Ul. detto. detto . III. Detto. Krichhuber, Kad. Ubrückmstr.detto. Ul. detto. Mayerhofer, Detto detto z. Ul. detro. detto j. Ul. detto. Pensionirungen. Mesemacre, Maj. v. Kaiser Chevl. mit Obstl. Kar. Thurn, Graf, Obstl. v. Hohenzollern Chevl. mit Obft Kar. Lilien, Baron, Obst. v. Kienmayer Huf. mit G. M. Kar. Cima, Obstl. v. E. G. H. Toskana Drag. Haffner, Hptm. v. Czartorysky J. Engerlein, Ul. v. Rahenböck, Ul. v. Wimpfen J. detto. Reifschneider, Ul. v. Zach I. Fischböd, F. 6. detto. Rummel, Baron, Hptm. v. Mar. Joseph J. Gundian, Obl. v. Perl, Hotm. v. Wellington J. detto. Krauß, Hptm. v. Froon J. detto. Stephanovich, Obl. v. 2. Detto. Stoffich, Ul. v. 2. detto. Madak, 1. Rittm. v. Friedr. Wilhelm Huf. Honek, F. v. 2. Garn. Bat. Beretini, Obl. v. 5. detto. Bassanneo, Ul. v. 5. Garn. Bat: Frey, Ul. v. 2. Galliz. Kord. Abth. Dogy, Obfl. v. köngl. ungr, Garde mit Obst. Kar. Quittirungen. errmann, Obl. v. Nassau J. mit Kar. teininger, Ul. v. Mar Joseph J. Schmallöger, F. v. Esterhazy J. Pannovich, F. v. Marschall J. mit Kar. Frimersum, Obl. v. 9. Jägerbat. Esterhazy, Karl Graf, Ul. v. E. H. Ferdinand Kür. Erba Odescalchi, Alex Marquis, Ul. v. E. G. H. Toskana Drag. Lofert, Obl. v. O'Reily Chevl. 3arka, Ul. v. Prinz Regent Husaren. |