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Friedenszeit wird nur den Trainsoldaten, den zu den Handelsflotten gehörigen Seeleuten, Kauffahrtei-Capitänen und Steuerleuten, sowie Maschinisten auf den Dampfschiffen ertheilt.

Diejenigen sowohl, welche überhaupt von der Wehrpflicht befreit, als diejenigen, welche im Frieden von den Waffenübungen dispensirt sind, sollen eine sogenannte „, Wehrsteuer" von wenigstens drei Rdl. jährlich bezahlen, welche die erste Kategorie während sieben Jahren, die zweite Kategorie während drei Jahren zu erlegen hat.

In Betreff der Übungszeit wird vorgeschlagen, dass jeder Wehrpflichtige in dem Jahre, wo er in's "Beväring-Alter" tritt wenn er der Infanterie zugetheilt ist zu einer 42tägigen Übung einberufen werden solle, dient er jedoch in der Artillerie oder bei den Genietruppen, zu einer 52tägigen, und endlich bei der Cavallerie zu einer 60tägigen Übung. Jeder Wehrpflichtige bei der Infanterie wird in den zwei folgenden Jahren zu einer jedesmal 20tägigen Übung nach dem Eintritt in das Bevärings-Alter einberufen, die der andern Waffen das Jahr nach diesem Eintritt zu einer 30tägigen Übung; in den Jahren jedoch, wo die Wehrpflichtigen der Infanterie, Artillerie und Genietruppen nicht zu den gewöhnlichen Übungen einberufen werden, sollen sie nur höchstens zwei Tage des Jahres zu besonderen Schiessübungen am Wohnorte selbst einzuberufen sein. Die Cavallerie hat ihre Übungen während zwei Jahren abzuhalten, wird aber von den Schiessübungen in den Communar dispensirt.

Der Landsturm besteht aus allen waffenfähigen Männern im Wehrpflichtalter, welche nicht der Linie angehören. Derselbe wird in zwei Aufgebote eingetheilt. Jedes Län (Kreis) bildet ein oder mehrere LandsturmDistricte. Der Landsturm kann nur zum Dienst vom Königs-Befehlshaber" oder in Folge eines vom Könige im Staatsrathe gefassten Beschlusses aufgeboten werden. Während der Kriegszeit liefert der Staat Jenen Gewehre, welche keine besitzen, wie auch Munition. Das erste Aufgebot besteht aus den fünf jüngsten Altersclassen des Landsturms und kann bei drohender Kriegsgefahr ganz oder theilweise einberufen werden; das zweite Aufgebot ist nur zum Dienste im Landsturm-Districte verpflichtet und soll, wenn derselbe aufgeboten wird, sich selbst mit Kleidern und Nahrung ohne Ersatz von Seiten des Staates versehen.

Die Zahl der Infanterie-Stamm-Bataillone soll im Ganzen 53 sein, welche zusammen eine Stärke von 26.500 Mann betragen wird. In Anbetracht der grossen Bedeutung, welche die Artilleriewaffe im deutsch-französischen Kriege gewonnen hat. schlägt der Minister vor, dieselbe so zu verstärken, dass die Feldartillerie von 150 Kanonen durch Errichtung von fünf neuen Batterien à sechs Kanonen auf eine Stärke von 180 Geschützen gebracht werde, und endlich soll eine Reserve von 54 Kanonen gebildet, und zu den vorhandenen fünf Festungs-Compagnien eine sechste hinzugefügt werden 1).

1) Militär-Wochenblatt." Berlin 1871. Nr. 49.

In dem königlichen Vorschlag zum Budget einem Quartband von 500 enggedruckten Seiten sind für 1872 berechnet: Die Ausgabe für den Krieg mit 12,035.900 (ausser 17,500.000 besonders vorgeschlagen) und für die Marine mit 4,852.400 Rdl. Die jährlichen Unkosten für die Organisation selbst werden auf eine Summe von 2,808.533 Rdl. veranschlagt, die jedoch erst nach der vollständigen Durchführung der Organisation dem Budget ganz zur Last fallen werden. Die Forderung von 17,200.000 Rdl. ist zu Befestigungen und zur Verstärkung des Kriegsmateriales bestimmt; es wird zur Anschaffung dieser Summe die oberwähnte Wehr- oder Waffensteuer vorgeschlagen, welche jährlich etwa 2 Millionen betragen wird, und die Erhebung einer Amortissements-Anleihe von nominell 15 Millionen zu 5 Procent, die mit dem unvermeidlichen Capitalrabatt wenigstens 14,200.000 geben wird und von der Waffensteuer in 12 Jahren abgetragen werden kann. Der König forderte die Anleihe, weil die Zeit zur Eile drängt, und schon in diesem Jahre zwei, im nächsten vier Millionen erforderlich sind, Summen, die von den gewöhnlichen Staatseinkünften nicht bestritten werden können. Mit einem solchen Aufwande kann die Landesvertheidigung auf einen den Anforderungen der Zeit einigermassen entsprechenden Fuss gebracht werden 1).

Dies ist in kurzen Zügen ein gedrängtes Bild des Armee-Reformprojectes, wie es dem Reichsrathe vorgelegt wurde, und der Opfer, welche es dem Lande auferlegt. Die Verhandlungen waren ziemlich stürmisch und dem Regierungsprojecte ungünstig. Wohl unterschied sich die schwedische Volksvertretung von jenen anderer centraleuropäischer Staaten vortheilhaft durch das Verständniss, welches sie für die Nothwendigkeit der Festungsbauten an den Tag legte, indem sie am 11. März in gemeinschaftlicher Abstimmung beider Kammern mit 182 gegen 109 Stimmen die vom König geforderte Summe von 3,750.000 Rdl. zur Befestigung von Carlskrona, und zehn Tage später den grössten Theil der für das Kriegsministerium zu Anschaffungen von Kriegsmaterial, Festungsbauten u. s. w. extraordinär verlangten Summen bewilligte; dem Reformprojecte selbst gegenüber verhielt sie sich feindselig. obwohl die Frage in der Bevölkerung selbst den wärmsten Antheil, und der königliche Entwurf mit Ausnahme der den Freikauf zulassenden Bestimmung allgemeinen Beifall fand. Noch am 18. April ward zu Göteborg eine zahlreich versammelte Volksversammlung abgehalten, in welcher die Vertheidigungsfrage vorgenommen wurde. Die erste Frage: „Findet die Ver-Sammlung, dass unsere Kriegsmacht zu Wasser und zu Lande gegenwärtig -im Stande sein würde, die Selbständigkeit des Landes zu vertheidigen?" wurde mit einem einstimmigen Nein beantwortet. Die zweite Frage: „Findet -die Versammlung, dass unsere Vertheidigung hauptsächlich auf allgemeine Wehrpflicht ohne Freikaufen basirt sein müsse ?" wurde mit einstimmigem

Allgemeine (Darmstädter) Militär-Zeitung." 1871. Nr. 7. S. 56. Vgl. auch die sehr interessanten „Notizen aus dem schwedischen Budget für das Jahr 1872“ in den trefflichen Berliner Militärischen Blätter", Februar 1871. S. 226-232.

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Ja beantwortet. Desgleichen die letzte Frage: "Sind die Mitglieder der „Versammlung ihrerseits bereit, sich den persönlichen Schwierigkeiten und „Aufopferungen, welche zur Herstellung einer kräftigen Vertheidigung erfor,,derlich sind, zu unterwerfen?"

Nichtsdestoweniger verschob die erste Kammer am 18. April die Entscheidung über den königlichen Vorschlag bis zum nächsten Reichstag und erbat vom Könige eine neue Erörterung mit Vorschlägen; die zweite Kammer hat trotz der unablässigen Bemühungen fast der gesammten Presse, welche kein Mittel unversucht liess, Schweden vor den etwa drohenden Gefahren zu warnen, nach einer dreitägigen heftigen Debatte in der Nacht vom 19. zum 20. April mit 106 gegen 79 Stimmen, dem Vorschlage des Ausschusses gemäss, zur Erweiterung der Wehrpflicht, die Aufhebung des Indelnings-Werkes innerhalb 15 Jahren zur Bedingung gemacht, also die Regierungsvorlage, welche auf einer klugen Benützung dieser in das schwedische Volksleben so sehr eingebürgerten Institution fusste, verworfen, obwohl der Justizminister in diesem Falle die Auflösung des Reichstages in Aussicht gestellt hatte, die dann auch wirklich erfolgte. Das Stockholmer Dagblad“ nennt mit Recht die Nacht vom 19. auf den 20. April „ohne Zweifel die traurigste in der ganzen späteren Geschichte Schwedens" und macht für die Folgen jene Vertreter des Volkes verantwortlich, des schwedischen Volkes. dessen grösste Ehre bisher gewesen ist, kein Opfer zu gross zu erachten, wenn es für das Vaterland geschehen ist." Die Regierung ihrerseits hat die Wiedereinbringung des von uns besprochenen Reformentwurfes vor dem nächsten Reichstag angekündigt, wo sich allem Anscheine nach der Kampf erneuern und der Streit entschieden werden wird, wer der Stärkere sein soll, ob das Parlament oder die mit den Volkswünschen sich in Übereinstimmung befindliche königliche Regierung.

Das strategische Verhältniss der Schweiz zu den Nach

barstaaten.

Ein Beitrag zum Studium der Militär-Geographie,

von

Oberstlieutenant Alois Ritter von Haymerle,

Generalstabs-Officier.

(Fortsetzung.)

2. Die Nordgrenze und die strategische Front gegen Deutschland.

Die Grenze der Schweiz gegen Deutschland wird im Allgemeinen, und zwar mit Ausnahme der badischen Stadt Constanz, dann der am rechten Rheinufer gelegenen schweizerischen Gebietstheile bei Stein, Schaffhausen, Eglisau und Basel 1), durch den Bodensee und den Rhein gebildet. Aus der Theorie über die Grenzlinien ist bekannt, dass ein Strom nur dann eine günstige strategische Grenze bildet, wenn man dessen beide Ufer ganz oder wenigstens theilweise in der Art besitzt, dass man in der Lage ist, nicht nur die vor unmittelbarem Ausbruch des Krieges bestehenden factischen Verhältnisse der feindlichen Armee, namentlich in Bezug auf das Stadium ihrer Kriegsbereitschaft, ihrer Märsche, Versammlungspunkte u. s. w. zu erkunden, als auch was der wichtigste Factor ist die Initiative zu ergreifen, ohne erst durch die nothwendige Forcirung des Flussüberganges, den der Feind für den ersten Augenblick gewiss absolut verwehren kann, gebunden oder gehindert zu sein.

Von diesem Axiome ausgehend, müsste man sicherlich behaupten, dass die Schweizergrenze gegen Deutschland ausserordentlich günstig gestaltet sei, und dass diese Gunst der Verhältnisse noch erhöht sei durch die bei Schaffhausen plötzlich erfolgende Wendung des Rheins nach Süden, in einer Längenentwicklung von 2-3 Meilen, um hierauf wieder die streng westliche Richtung anzunehmen. Hiedurch geschieht es nämlich, dass ein Theil der Rheinfront gleichsam im Staffelverhältnisse um einen Marsch weiter nach rückwärts liegt, und dass die Rheinstrecke Eglisau-Waldshut etc.

Berichtigung zu dem August-Heft der österr. milit. Zeitschrift v. J. 1871: Seite 80, Zeile 15 von unten ist zu lesen „Hochebene" statt Hochebenen,

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1) Sowie der südlichen Gebietstheile des mittlerweile an Deutschland gefallenen Elsass.

von dem rechtsrheinischen Schaffhausen aus wirksamer indirect, d. i. offensiv vertheidigt werden kann.

Eine nähere Untersuchung der auf dem rechten Rheinufer hier factisch bestehenden Grenzverhältnisse wird jedoch zeigen, dass diese Gunst zum grossen Theile eine nur scheinbare sei, und dass Diejenigen, welche bei Bestimmung der gegenwärtig bestehenden Schweizergrenze massgebend gewesen, die augenscheinlichen Vortheile der rechtsseitigen Schweizer Enclaven durch eine, jeden militärischen Vortheil in den Händen der Deutschen lassende Setzung der Grenzpfähle auf ein Geringes reducirt haben. Der Vortheil solcher brückenkopfartigen Ländertheile liegt in ihrer Fähigkeit, die Offensive zu begünstigen, und dies eben ist bei der bestehenden politischen Abgrenzung nicht der Fall, weil die Deutschen vor Ausbruch des Krieges und bei der Herrichtung des Kriegsschauplatzes solche combinirte technisch-operative Anordnungen an den Grenzen der rechtsrheinischen schweizerischen Enclaven treffen können, wodurch jede Offensiv-Bewegung aus der Schweiz a priori unmöglich gemacht, oder doch mindestens, indem sie auf lähmende gegnerische Massregeln stossen muss, des Charakters der Überraschung beraubt wird.

Die rechtsrheinische Grenze bei Basel.

Sie beginnt jenseits der Wiese-Mündung, und zwar nördlich des Ortes. Kl.-Hüningen, wendet sich dann südöstlich zum genannten Flusse und folgt dessen Thalsohle bis oberhalb des badischen Ortes Weil, geht dann auf die linksseitige Thalbegleitung über, um daselbst in ganz unregelmässiger Linie über die Höhen von St. Chrischona und Bettingen gegenüber und nordöstlich von Birsfelden, also in unmittelbarer Nähe östlich von Basel an den Rhein anzuschliessen.

Es ist klar, dass eine derartige Beschaffenheit der politischen Grenze ') den Deutschen gestattet, durch Fortification und Truppenaufstellung solche Massregeln zu ergreifen, welche dem aus Basel vorbrechen Wollenden, sowohl rheinauf- als rheinabwärts, und ebenso durch das Wiese-Thal, jede Offensive unmöglich machen.

Aber nicht nur das offensive Verhältniss wird gestört, auch die Defensive, die sich auf die blosse Vertheidigung des Punktes Basel und des damit innig zusammenhängenden Rheinüberganges bei Rheinfelden beschränken wollte oder müsste, ist nicht thunlich, da die Befestigung der Nordfront von

1) Siehe die topographische Karte (topographischer Atlas) der Schweiz" von Dufour, in 25 Blättern, im Massstabe von 1:100.000.

Von der vortrefflichen Reduction dieser Generalstabs-Karte (4 Blätter im Massstabe von 1:250.000) sind erst die zwei nördlichen Blätter, welche mit dem Parallelkreise von Yverdon südlich abschliessen, erschienen.

Ein zur allgemeinen Übersicht sehr empfehlenswerthes Kärtchen ist die Schweiz von C. Gräf" im Massstabe von 1:600.000.

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