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wiegt die Nachtheile, welche durch das Aufgeben der Munitions-Einheit, durch die vermehrte Schwierigkeit im Mitführen der nöthigen Munitionsmenge, durch die grössere Schwerfälligkeit des Geschützes und die dadurch bedingte Vermehrung der Bedienung und Bespannung u. s. w. in Kauf genommen werden müssen, durchaus nicht auf. Zudem ist der Vortheil, welcher durch stärkere Ladungen und schwerere Geschosse in der That erreicht werden könnte, nicht einmal ein sehr erheblicher, und befähigt selbst, wenn man bis an die äusserste zulässige Grenze gehen wollte, den Mitrailleur noch lange nicht zum Kampfe mit Kanonen, gleich viel welchen Kalibers.

Das technische und administrative Militär-Comité hat vor einigen Monaten einen Versuch ausgeführt, um zu constatiren, ob sich ein beträchtlicher Gewinn an Tragweite, Flugbahn-Rasanz und Percussionskraft beim Mitrailleur durch Anwendung von verstärkten Ladungen und schwereren Geschossen erreichen lasse. Es wurde zu diesem Zwecke comparativ mit einem normalen und mit einem Werndl-Gewehre mit 36" langem Laufe, aber sonst gleicher Construction, mit Ausnahme des Laderaumes, geschossen. Man versuchte mit Geschossen von 360 Gran Gewicht, Ladungen von 75 und 110 Gran comprimirten und 75 Gran losen Pulvers. Aus den hiebei gemachten Flugbahn-Bestimmungen ergaben sich die bestrichenen Räume folgendermassen :

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Wie man sieht, sind die Unterschiede in den bestrichenen Räumen keineswegs so erheblich, dass man ihretwegen sich eine grössere Schwerfälligkeit des Geschützes und eine noch grössere Belastung der MunitionsFubrwerke, oder, da diese kaum mehr ausführbar sein dürfte, eine Vermehrung der letzteren gefallen lassen könnte.

Es würde sich vielleicht eine Zunahme der Portée um 3-400* herausstellen, die ganze Tragweite daher 18-1900 betragen, was den Mitrailleur

noch lange nicht befähigen würde, einer auf 2500* mit glänzendem Erfolge wirkenden Kanonen-Batterie entgegentreten zu können.

Und der so schwer in's Gewicht fallende Vortheil der Munitions-Einheit wäre dabei aufgegeben worden.

Wenn auch Jemand bemerkte, dass es kein Bataillon geben dürfte, welches seine Patronen an die nächst stehende Mitrailleur-Batterie ablassen möchte, so ist dies allerdings richtig; es wird auch schwerlich irgendwem beifallen, eine Infanterie-Truppe auf diese Art wehrlos machen zu wollen; nichtsdestoweniger besteht aber der Nutzen der Munitions-Einheit dennoch, weil die Ausrüstung der Reserven dadurch ungeheuer vereinfacht wird, und wer da weiss, was Complication und was Einfachheit der Munitions-ReservenAusrüstung bedeutet, wird letztere zu würdigen verstehen.

Insolange es daher nicht ermöglicht wird, die Mitrailleurs derart zu construiren, dass sie, bei gleichbleibender Mobilität und ohne Vermehrung des Munitions-Trains, befähigt sind, den Kampf mit Batterien auch auf den diesen erlaubten grossen Distanzen anzunehmen, insolange sind sie zur Offensive nicht geeignet, und so lange ist auch der Vortheil der MunitionsEinheit grösser als der höchstens ein paar hundert Schritt betragende PortéeGewinn durch etwas stärkere Ladungen.

Zum Schlusse wollen wir noch im Hinblicke auf eine im letzten Hefte dieser Zeitschrift enthaltene Bemerkung erwähnen, dass die geladenen Ladeplatten des österreichischen Mitrailleurs, wie mehrfache Versuche gezeigt haben, bei der gegenwärtigen Einrichtung der Protzkästen anstandslos transportabel sind, und daher in dieser Beziehung keine oder nur geringfügige, leicht zu behebende Hindernisse mehr vorkommen dürften.

Über die Verwendung der Mitrailleusen im Festungskriege ist in diesen Blättern (Februar-Heft 1871) bereits so sachgemäss abgehandelt worden, dass wir hierauf an dieser Stelle weiter nicht mehr eingehen ').

1) Wir nehmen hier wiederholt Anlass, die Anbringung von Stahl-Blenden zur Deckung der Bedienungs-Mannschaft zu befürworten. Die Engländer haben solche, und auch die Honved-Mitrailleurs! Warum will man die Bedienungs-Mannschaft der gemeinsamen Mitrailleurs blosstellen, wo es so leicht geht, sie zu decken. D. R.

Das strategische Verhältniss der Schweiz zu den Nach

barstaaten.

Ein Beitrag zum Studium der Militär-Geographie 1),

von

Oberstlieutenant Alois Ritter von Haymerle,

Generalstabs-Officier.

Ein Blick auf die Karte zeigt, dass die gebirgsländische Schweiz als trennendes Element zwischen die vier Grossmächte Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien eingeschoben ist.

Die napoleonische Kriegsperiode hatte die Aggressiv-Lust und Fähigkeit Frankreichs den übrigen Grossmächten neuerdings in zu empfindlicher Weise dargethan, als dass diese bei den nach den Kriegsjahren 1814 und 1815 stattgehabten Friedensconferenzen nicht auf wirksame Massregeln gegen die Wiederkehr derartiger Präponderanz-Verhältnisse hätten bedacht sein sollen. Zu solchen Massregeln zählte man vor Allem die Kräftigung und Constituirung der Schweiz zu einem relativ widerstandsfähigen und mittels gemeinschaftlicher Verträge überdies noch in seiner Neutralität sicher gestellten Staat, so dass Frankreich verhindert wäre, durch einfache Invasion die Deutschland und Italien flankirenden Linien des Rheins und der Simplon-Strasse zu gewinnen und sich dergestalt a priori ein die Entscheidung vorbereitendes Übergewicht zu sichern.

In der Gegenwart, wo Deutschland und Italien grosse, mächtige Einheitsstaaten mit unverrückbaren, weil auf wirkliche National-Interessen zurückzuführenden und auf eigene Kraftfülle basirten politischen Zielen geworden sind, ist das Vorhandensein eines gesichert neutralen Staates zwischen den vier Grossmächten Central - Europas ein gleich scharf hervortretendes Postulat militärischen und politischen Gleichgewichtes, so dass der Schweiz eine eben so bedeutsame, ja wegen des gesteigerten Expansions-Bedürfnisses und Vermögens der zu dieser Republik limitrophen Mächte eine vielleicht noch bedeutsamere Rolle jetzt zufällt als ehedem.

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1) Die Redaction glaubt durch Mittheilung des vorliegenden Aufsatzes, welchem eine Reihe analoger, auf die Würdigung der strategischen Fronten der Monarchie, strategischer Vertheidigungslinien und strategisch wichtiger Punkte sich beziehenden Arbeiten aus derselben Feder folgen soll, dem Bedürfnisse derjenigen Herren Officiere, welchen durch ihre dienstliche Verwendung die Gelegenheit und Musse zum selbständigen Betriebe derartiger Studien nicht geboten ist, namentlich mit Bezug auf Punkt d der Strategie Prüfung für aussertourliche Beförderung nach der zweiten Kategorie, entgegenzukommen, D. R.

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be gericht, als das jeweils der Alpen gelegene Savoyen von Piemo www bu eruallich zu vertheidigen, und durch die fragliche Neutralisirung undesweite auch ein Factor zum Schutze der schweizerischen Südwestgrenze gewonnen war,

Die bezügliche Stipulation lautet dahin, dass die Provinzen Faucigny und (habbus) und alles von Cgine nördlich gelegene, dem König von Sardimen gehörige Land in die schweizerische Neutralität einbezogen sein sollen, dh dues, so oft die der Schweiz benachbarten Mächte sich im Zustande wirk

1) Paucigny ist eigentlich das untere Arve-Thal, im weiteren Sinne aber die an siemlich das ganen Arve Gebiet umfassende Provincial-Abgrenzung, während unter Chabdala in demselben Hinne das Thal der Dranse, beziehungsweise ihr Flussgebiet verstanden wird.

lich ausgebrochener oder unmittelbar bevorstehender Feindseligkeiten befinden würden, die Truppen des Königs von Sardinien, welche etwa in jenen Provinzen stehen sollten, sich zurückzuziehen hätten und dafür, wenn es nothwendig wäre, ihren Weg durch das Wallis nehmen können, dass keine andern Truppen irgend einer Macht sich dort aufhalten oder durchziehen dürfen, mit Ausnahme derjenigen, welche die schweizerische Eidgenossenschaft daselbst aufzustellen für gut finden werde. Doch solle dieses Verhältniss die Verwaltung der Provinzen auf keine Weise beschränken, woselbst auch die Civilbeamten des Königs von Sardinien die Bürgerwachen zur Erhaltung der Ordnung gebrauchen können.

Zu dem Gebiete, welches in Folge der Staatsverträge vom Jahre 1815/16 der schweizerischen Neutralität einverleibt wurde, gehören die Provinzen: Chablais, Faucigny, Genevois, dann die Districte von Ugine und Faverges und Theile des eigentlichen Savoyens.

Das neutralisirte Gebiet von Savoyen beginnt östlich bei St. Gingolphe am Genfer See und folgt von da der politischen Grenze zwischen Savoyen und der Schweiz, welche hier einen von der Montblanc-Gruppe nach Norden sich ablösenden Querrücken ersteigt und im Allgemeinen dessen Kammlinie einhält bis zum Mont Dolent in einer Länge von etwa 9 Meilen. Vom Mont Dolent angefangen, dem triplex confinium zwischen der Schweiz, Savoyen und Piemont bis zum Col de Bonhomme wird die Neutralitätsgrenze in einer Strecke von 5 Meilen durch den unüberschreitbaren Wall der MontblancGruppe gebildet, und von da weg durch eine im Süden von der Tarantaise und von Theilen Ober-Savoyens und des eigentlichen Savoyens begrenzte Linie, welche über Ugine, Faverges, Lecheraine, am südlichen Ende des Sce's von Bourget vorbei, nach St. Genix an den Rhone führt. Von hier an bis Chevrien scheidet dieser Fluss das neutralisirte Gebiet von Frankreich, während nördlich das Gebiet von Genf und der Genfer See die Abschlusslinie bilden.

Sardinien, als Besitzer der Alpenpässe, musste begreiflicher Weise bei allen Conflicten zwischen Frankreich und Österreich in eine höchst schwierige Lage gerathen, da diese Mächte, je nach dem augenblicklichen Stande der politischen und militärischen Verhältnisse, von selbem die Sperrung oder die Freigebung der Pässe forderten, und dem kleinen Staate die Behauptung der Neutralität dann eben so unmöglich als die Entscheidung schwierig war, für welchen der beiden Gegner Partei zu nehmen. Das Missliche dieser politischen Stellung einerseits, andererseits die militärische Unthunlichkeit, das gleichsam als verlorener Posten schon jenseits der Alpen gelegene Savoyen gegen Frankreich ernstlich zu vertheidigen, waren die Veranlassung, dass Sardinien in die von den, Grossmächten vorgeschlagene Neutralisirung eines Theiles von Savoyen einwilligte. Freilich hatte diese Neutralisirung, namentlich im Hinblick auf die Simplon-Strasse, für Sardinien, das jenes Territorium tractatmässig von eigenen Truppen frei halten sollte, nur dann einen Werth, wenn die Schweiz dessen Neutralität mit bewaffneter Hand. auch wirklich aufrecht erhielt,

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