Codex diplomaticus prussicusBornträger, 1848 |
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... Datum et ac- tum in Schonewik anno domini M ° CCC ° . primo tercio ydus octobris . Alte Abschrift in Matricul . Vischhusian . p . XCVII . Voigt B. III . S. 79–80 . 203 . M III . Der Bischof Johannes von Samland verleiht dem N II. ...
... Datum et ac- tum in Schonewik anno domini M ° CCC ° . primo tercio ydus octobris . Alte Abschrift in Matricul . Vischhusian . p . XCVII . Voigt B. III . S. 79–80 . 203 . M III . Der Bischof Johannes von Samland verleiht dem N II. ...
Seite 6
... Abschrift in Matriculis Vischhusian . p . XXIV - XXV . im Geh . Archiv . Voigt B. I. S. 642–643 . N IV . Das Domkapitel von Samland verleiht drei alten Stammpreußen ein vom Bischof von Samland zum Bau der Domkirche geschenktes Allodium ...
... Abschrift in Matriculis Vischhusian . p . XXIV - XXV . im Geh . Archiv . Voigt B. I. S. 642–643 . N IV . Das Domkapitel von Samland verleiht drei alten Stammpreußen ein vom Bischof von Samland zum Bau der Domkirche geschenktes Allodium ...
Seite 7
... Abschrift in Matricul . Vischhus . p . XXV - XXVI . im geh . Archiv . ( Da diese Urkunde in den erwähnten Matricul . zwischen andern Dokumenten mit der Jahrzahl 1327 steht , so ge = hört auch sie sicherlich in dieses Jahr ) . N V. Ueber ...
... Abschrift in Matricul . Vischhus . p . XXV - XXVI . im geh . Archiv . ( Da diese Urkunde in den erwähnten Matricul . zwischen andern Dokumenten mit der Jahrzahl 1327 steht , so ge = hört auch sie sicherlich in dieses Jahr ) . N V. Ueber ...
Seite 10
... Abschrift , ( deren Richtigkeit in manchen Stellen jedoch bezweifelt werden dürfte . N VII . Gränz - Vertrag über das Land Löbau abgeschlossen zwischen dem Bischof Otto von Kulm und dem Hoch- meister Dietrich von Altenburg . 1338 . In ...
... Abschrift , ( deren Richtigkeit in manchen Stellen jedoch bezweifelt werden dürfte . N VII . Gränz - Vertrag über das Land Löbau abgeschlossen zwischen dem Bischof Otto von Kulm und dem Hoch- meister Dietrich von Altenburg . 1338 . In ...
Seite 17
... Abschrift dieses Privilegiums mit . - No X. Der König von Polen überläßt der päpstlichen Kammer als Schenkung die Summe von 15,000 Mark von der dem Orden zuerkannten Straffumme von 30,000 Mark , mit dem Anheimstellen , sie vom Orden ...
... Abschrift dieses Privilegiums mit . - No X. Der König von Polen überläßt der päpstlichen Kammer als Schenkung die Summe von 15,000 Mark von der dem Orden zuerkannten Straffumme von 30,000 Mark , mit dem Anheimstellen , sie vom Orden ...
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