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Nachdem die Trauben ihrer Beschaffenheit nach mehr oder weniger in der Kufe gewesen und getreten werden, so schwimmt ein Saft oben auf, den sie Surmont nennen. Sie haben Fässer so hundert und zwanzig Maaß (Chasks of Six-fcore Pots) oder sechzig Maaß (Hogfheads of Sixty Pots) halten, und auf einem Lager liegen, in welchen sie dies sen Vorschuß zu gleichen Theilen hinein füllen; wenn sie nun aber diesen Surmont oder ungepreßten Most abgezogen, schlagen sie die Trauben auf die Presse, und nachdem selbige wohl ausgepreßt worden, nehmen sie allen ausgepreßten Saft, `und vertheilen ihn wieder in gleiche Portionen in diejenigen Fässer, in welche sie den ungepreßten Most gethan, hernach dffnen sie die Presse und verhauen oder stechen den ungepreßs ten Kuchen vier Finger dick rings herum ab und pressen ihn zum drittenmal; aller Saft aber, den man durch das wies derholte Pressen erhällt, wird wiederum in die Fässer gleich vertheilt bis sie voll sind,

Hierbey ist zu merken, daß der ungepreßte Wein der leichteste, niedlichste und am wenigsten gefärbte Saft sey. Der so vom ersten Absrich ausgepreßt wird, ist der stärkste; der vom zweyten und dritten Abstich ausgepreßte ist härter, rös ther und roher. Wenn demnach diese dreyerley verschiedenen Sorten mit einander vermischt werden, geben fle einen um so viel bessern, dauerhaften und gefärbten Wein.

Wenn diese Fässer alle gefüllt sind, lassen sie den Spunt offen, und der wüthende Wein arbeitet so stark, daß er den ganzen Seller mit vergifteten Dünften anfüllt, welche in so starker Bewegung sind, daß, wenn man ein brennendes Licht hinein bringt, solches auslischt. Wenn man auch einen sols chen Wein in eine Probe thut, und etwas schüttelt, den Hals

aber

aber mit den Daumen dabey zuhält, so zerspringt die Probe in tausend Stücken,

Eine Probe wird in Burgund eine kleine Flasche genennt, die drey bis vier Zoll lang ist und zwey im Umkreis hat, oben aber auf einmal enger wird und einen kleinen Hals macht mit einem kleinen Rand, da man den Wein hinein gießt und den Stöpsel hinein steckt.

Wenn der Wein sein Feuer verloren und den Schaum ausgestoßen, füllen sie ihn acht Tage hernach auf und vers schließen ihn mit einem über das Spuntloch gebreiteten Res benblatt. Damit aber die Dünste des Weins das Blatt nicht hinweg stoßen, so legen sie, um solches in seinem Plas zu erhalten, einen Stein darauf. Denn wollten sie es ver: spunten, so würde der Wein, weil er nicht Luft hat, den Boden des Fasses ausstoßen. Fünf oder sechs Tage, hernach verspunten sie es, und bohren nicht weit von dem Spunt ein Loch hinein und verspunten das mit dem Bohrer in das Faß gemachte Loch mit einem Stücklein Holz, so sie das Zäpflein nennen und dann und wann heraus nehmen, um den Spiris tus heraus zu lassen, wodurch verhütet wird, daß das Faß nicht zerspringe.

Um diese Zeit siehet man zu Beaune aus allen Ecken von Europa Kaufleute die dahin kommen, um für ihre Könige, Fürsten und Herren die besten Kufen zu bestellen.

Die Commissionairs und Weinlieferer probiren die Weis ne, wenn sie auch gleich noch nicht trinkbar sind. Die Comi missionairs sind die gemeinen Aufseher, zu welchen sich alle diejenigen, so Burgunder Wein haben wollen, entweder durch Schreiben oder in Person wenden. Sie sind die Rich ter so von undenklichen Zeiten, vom Vater auf den Sohn, gewisse

ma

gewisse Erfahrungen von allen Kufen haben, denen das Kliz die Grundstücke und die Cantons, wo die Weine wach sen, und alle gute Keller bekannt sind; diesen darf man nur schreiben, wie viel Wein und von was für einen Bezirk oder Canton man ihn haben wolle; so man ihnen den Kaufschils ling noch in demselben Jahre bezahlet, kann man sich gewiß versprechen gut bedient zu werden.

Wenn die Aufseher alle ihre Commissionen von den Pris vatpersonen erhalten, gehen sie zu den Bürgern und füllen ihre Proben aus den verschiedenen Kufen, die sie in guten Kellern finden, binden an jede Bouteille einen Zettel, wors auf die Kufe, und wie viel Fässer Wein dieselbe enthalte, benennet ist, nehmen solche mit sich nach Hause und lassen sie offen. Da untersuchen und betrachten sie nun diese Proben auf das sorgfältigste, und erkennen aus den verschiedenen Veränderungen, aus dem Geschmack und der Farbe, die Fars be und die Güte, so die Weine in den Fässern, von welchen die Proben sind, haben werden. Sie nehmen Gläser, legen Fliefpapier darauf, breiten es aus, so daß es darüber herfür rage, und machen es hernach mit den Fingern hohl, so daß es den vierten Theil eines Glases halte: hernach gießen sie den Wein nach und nach hinein, da sich denn der Wein hers nach durchseiger und unvermerkt tropfenweis in 'das Glas läuft. Aus dem Ansehen dieses durch das Papier durchge: seigten Weines wissen sie, aus langer Erfahrung, sehr wohl zu muthmaßen, was die Weine so fie probiret, für Geschmack und Farbe haben werden, und wie lange dieses daure.

Wenn die Commissionairs der Ordre gemäß, so sie von ihren Correspondenten und Kaufleuten erhalten, eingekauft haben, so machen sie Anstalten den Wein auch nach ihrer gegebenen

gegebenen Ordre zu versenden. Was der Preis beym Ein

kauf anlanget, so können sie, keinen Menschen betrügen. bie Weine verlangen, mehr bezahlen, als sie selbige im Keller kaufen könnten, so stünden sie, vermöge eines Befehls des Parlements von Burgund in Gefahr, gehangen zu werden, indem felbiges zur Sicherheit, und daß es bey diesem Weins handel redlich zugehe, ein Geseß gemacht, welches dahin vers lautet: daß die Commissionairs für jeden Livre bis auf sechzig, einen Sols nehmen sollen, von denjenigen aber was über diese Summe geht, dürfen sie nicht mehr als sechs Deniers für den Livre nehmen. Wenn also eine Privatperson für sechs hundert Livres französischen Geldes empfängt, so zahlt sie den Commissionaires für sechzig Livres drey Livres, und für die übrigen fünfhundert und vierzig so darüber sind, und für welche der Commissionair bezahlt werden muß, darf er für den Livres nicht mehr als sechs Deniers fordern, welches zwölf Livres sechs Sols ausmachen wird, wenn nun die obigen drey Livres dazu gerechnet werden, machen sie eine Summe von funfzchu Livres zehen Sols, die nachdem der Wechsel, stehet, zwölf oder dreyzehen Schillinge beträgt; und für diesen geringen Profit ist der Cowmissionair verbunden, sein Geld den Bürgern dar zu zahlen, von welchen er die Weine kauft; sollte er auch gleich die Bezahlung von denjez gen, an welchen er sie sendet, wie manchmal zu gesche hen pfleget, nicht erhalten. Der Commissionair aber, der entweder aus den Büchern oder aus andern Gründen überz führt worden, daß er mehr genommen habe, wird oben anz gezeigtermaßen abgestraft. vnde

ohne große Gefahr zu laufen, Denn Heßen sie diejenigen, so

Wenn die Commissionairs die Weine nach der empfanz genen Ordre gekauft und probiret haben, so lassen sie die Faffer

Fåsser mit neuen Reifen belegen, machen Querhölzer an den Fußboden, und bezeichnen sie mit dem Stadt: Insiegel. Auch ist zu merken, duß man in keinem andern Lande befugt ist, ihnen das zweyte Anlegen der Reife nachzumachen, wie sie dann auch jedes Faß oben mit einem zwey Zoll langen eine gebrannten B und dem Jahr bezeichnen, in welchem die Fäss ser von Beaune nach andern Dertern versendet werden.

Diese Vorsicht gebraucht man bey den Weinen in Beaune, und daher kann man sich in Ansehung derjenigen, so von daher kommen, nicht beträgen, wiewohl sonst diese Borsicht so nöthig nicht wäre, weil sie sich durch ihre Delikatesse genugsam zu erkennen geben, und alle Weine in der ganzen Welt übertreffen. Auch sind sie überdieses zu» Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit sehr diens lich, indem sie hierinne die Weine von Champagne übertrèfs fen, welche zwar wohl schmecken, aber den gesundesten Körs per schwächen, cntkräften und so zu sagen stumpf machen, ja welche auch, wie die traurige Erfahrung lehret, und die Schriften der Gelehrten so ich gelesen beweisen, Gries, Podagra und Stein verursachen.

(Die Fortsetzung folgt.).

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